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   BFH, 15.07.2010 - XI B 47/09   

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https://dejure.org/2010,10596
BFH, 15.07.2010 - XI B 47/09 (https://dejure.org/2010,10596)
BFH, Entscheidung vom 15.07.2010 - XI B 47/09 (https://dejure.org/2010,10596)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - XI B 47/09 (https://dejure.org/2010,10596)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Umsatzsteuer - Anforderungen an einen Leistungsaustausch

  • openjur.de

    Umsatzsteuer; Anforderungen an einen Leistungsaustausch

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 1, UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 1
    Umsatzsteuer - Anforderungen an einen Leistungsaustausch

  • Bundesfinanzhof

    Umsatzsteuer - Anforderungen an einen Leistungsaustausch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Nr 1 S 1 UStG 1991, § 1 Abs 1 Nr 1 S 1 UStG 1993
    Umsatzsteuer - Anforderungen an einen Leistungsaustausch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Nr 1 S 1 UStG 1991, § 1 Abs 1 Nr 1 S 1 UStG 1993
    Umsatzsteuer - Anforderungen an einen Leistungsaustausch

  • IWW
  • rewis.io

    Umsatzsteuer - Anforderungen an einen Leistungsaustausch

  • ra.de
  • rewis.io

    Umsatzsteuer - Anforderungen an einen Leistungsaustausch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an einen umsatzsteuerlichen Leistungsaustausch

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an einen Leistungsaustausch i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • FG München, 07.12.2006 - 14 K 2715/05

    Verzicht auf die Ausübung eines Amts als Testamentsvollstrecker und die

    Auszug aus BFH, 15.07.2010 - XI B 47/09
    Das angefochtene Urteil weicht entgegen der Ansicht des Klägers hinsichtlich der Anforderungen an einen Leistungsaustausch i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG weder von der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. November 2008 V R 8/07 (BFHE 223, 520, BStBl II 2009, 397) noch von der Entscheidung des FG München vom 7. Dezember 2006  14 K 2715/05 (juris) ab.

    Das FG hat ferner --in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Urteile vom 24. Februar 2005 V R 1/03, BFH/NV 2005, 1160, unter II.1.b; vom 6. Dezember 2007 V R 24/05, BFHE 219, 476, BStBl II 2009, 490, unter II.1.c) und übereinstimmend mit dem vom Kläger angeführten Urteil des FG München vom 7. Dezember 2006  14 K 2715/05 (juris)-- ausgeführt, auf die zivilrechtliche Wirksamkeit des zugrunde liegenden Vertrages komme es insoweit nicht an (Urteil S. 8, 9).

  • BFH, 27.11.2008 - V R 8/07

    Zahlung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts aufgrund eines

    Auszug aus BFH, 15.07.2010 - XI B 47/09
    Das angefochtene Urteil weicht entgegen der Ansicht des Klägers hinsichtlich der Anforderungen an einen Leistungsaustausch i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG weder von der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. November 2008 V R 8/07 (BFHE 223, 520, BStBl II 2009, 397) noch von der Entscheidung des FG München vom 7. Dezember 2006  14 K 2715/05 (juris) ab.

    Vielmehr ist das FG --zutreffend (vgl. z.B. das vom Kläger genannte BFH-Urteil in BFHE 223, 520, BStBl II 2009, 397, unter II.1.b.)-- davon ausgegangen, dass i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG eine Leistung gegen Entgelt erbracht wird, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Dienstleistung bildet (Urteil S. 7, 8).

  • BFH, 18.09.2008 - V R 56/06

    Minderung der Bemessungsgrundlage

    Auszug aus BFH, 15.07.2010 - XI B 47/09
    c) Im Übrigen hat der BFH bereits geklärt, dass ein Rückzahlungsanspruch des Zahlenden aus ungerechtfertigter Bereicherung dem Charakter einer tatsächlich erhaltenen Zahlung als Entgelt nicht entgegensteht (vgl. Urteil vom 19. Juli 2007 V R 11/05, BFHE 219, 220, BStBl II 2007, 966, unter II.2.d) und dass selbst dann, wenn der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger die vollständige oder teilweise Rückzahlung des bereits entrichteten Entgelts vereinbaren, sich die Bemessungsgrundlage i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG nur dann mindert, soweit das Entgelt tatsächlich zurückgezahlt wird (vgl. Urteil vom 18. September 2008 V R 56/06, BFHE 222, 162, BStBl II 2009, 250).
  • BFH, 24.02.2005 - V R 1/03

    USt - Rechtsübertragung

    Auszug aus BFH, 15.07.2010 - XI B 47/09
    Das FG hat ferner --in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Urteile vom 24. Februar 2005 V R 1/03, BFH/NV 2005, 1160, unter II.1.b; vom 6. Dezember 2007 V R 24/05, BFHE 219, 476, BStBl II 2009, 490, unter II.1.c) und übereinstimmend mit dem vom Kläger angeführten Urteil des FG München vom 7. Dezember 2006  14 K 2715/05 (juris)-- ausgeführt, auf die zivilrechtliche Wirksamkeit des zugrunde liegenden Vertrages komme es insoweit nicht an (Urteil S. 8, 9).
  • BFH, 06.12.2007 - V R 24/05

    Ort der Lieferung bei einem Kauf auf Probe

    Auszug aus BFH, 15.07.2010 - XI B 47/09
    Das FG hat ferner --in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Urteile vom 24. Februar 2005 V R 1/03, BFH/NV 2005, 1160, unter II.1.b; vom 6. Dezember 2007 V R 24/05, BFHE 219, 476, BStBl II 2009, 490, unter II.1.c) und übereinstimmend mit dem vom Kläger angeführten Urteil des FG München vom 7. Dezember 2006  14 K 2715/05 (juris)-- ausgeführt, auf die zivilrechtliche Wirksamkeit des zugrunde liegenden Vertrages komme es insoweit nicht an (Urteil S. 8, 9).
  • BFH, 19.07.2007 - V R 11/05

    Überzahlungen oder Doppelzahlungen eines Kunden als Entgelt - Minderung der

    Auszug aus BFH, 15.07.2010 - XI B 47/09
    c) Im Übrigen hat der BFH bereits geklärt, dass ein Rückzahlungsanspruch des Zahlenden aus ungerechtfertigter Bereicherung dem Charakter einer tatsächlich erhaltenen Zahlung als Entgelt nicht entgegensteht (vgl. Urteil vom 19. Juli 2007 V R 11/05, BFHE 219, 220, BStBl II 2007, 966, unter II.2.d) und dass selbst dann, wenn der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger die vollständige oder teilweise Rückzahlung des bereits entrichteten Entgelts vereinbaren, sich die Bemessungsgrundlage i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG nur dann mindert, soweit das Entgelt tatsächlich zurückgezahlt wird (vgl. Urteil vom 18. September 2008 V R 56/06, BFHE 222, 162, BStBl II 2009, 250).
  • BGH, 22.04.2008 - XI ZR 272/06

    Wirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages und einer Vollmacht zum Abschluss

    Auszug aus BFH, 15.07.2010 - XI B 47/09
    Denn der zwischen den Erwerbern und der GmbH abgeschlossene Geschäftsbesorgungsvertrag --und damit auch die darin von den Erwerbern der GmbH erteilte umfassende Vollmacht-- sei wegen Verstoßes der GmbH gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig gewesen (Hinweis u.a. auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. April 2008 XI ZR 272/06, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 2008, 1211).
  • FG Baden-Württemberg, 12.02.2015 - 1 K 1103/13

    Als "Spenden" bezeichnete Gelder können ein Entgelt sein, das der

    Die Zahlung von "Spenden" für eine Tätigkeit ist ein Entgelt, unabhängig davon, wie die Beteiligten die Zahlung bezeichnen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 15. Juli 2010 XI B 47/09, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2010, 2138 zu den Anforderungen an einen Leistungsaustausch).
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