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   BFH, 15.07.2013 - IX B 22/13   

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https://dejure.org/2013,21326
BFH, 15.07.2013 - IX B 22/13 (https://dejure.org/2013,21326)
BFH, Entscheidung vom 15.07.2013 - IX B 22/13 (https://dejure.org/2013,21326)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 2013 - IX B 22/13 (https://dejure.org/2013,21326)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Ausreichende Gewähr rechtlichen Gehörs mit Durchführung einer mündlichen Verhandlung - Rechtsschutzbedürfnis für Streitwertfestsetzung durch das Prozessgericht

  • openjur.de

    Ausreichende Gewähr rechtlichen Gehörs mit Durchführung einer mündlichen Verhandlung; Rechtsschutzbedürfnis für Streitwertfestsetzung durch das Prozessgericht

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 103 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 119, FGO § 76, FGO § 80, GKG § 63 Abs 2 S 2
    Ausreichende Gewähr rechtlichen Gehörs mit Durchführung einer mündlichen Verhandlung - Rechtsschutzbedürfnis für Streitwertfestsetzung durch das Prozessgericht

  • Bundesfinanzhof

    Ausreichende Gewähr rechtlichen Gehörs mit Durchführung einer mündlichen Verhandlung - Rechtsschutzbedürfnis für Streitwertfestsetzung durch das Prozessgericht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 96 Abs 2 FGO, § 119 FGO, § 76 FGO, § 80 FGO
    Ausreichende Gewähr rechtlichen Gehörs mit Durchführung einer mündlichen Verhandlung - Rechtsschutzbedürfnis für Streitwertfestsetzung durch das Prozessgericht

  • rewis.io

    Ausreichende Gewähr rechtlichen Gehörs mit Durchführung einer mündlichen Verhandlung - Rechtsschutzbedürfnis für Streitwertfestsetzung durch das Prozessgericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ausreichende Gewähr rechtlichen Gehörs mit Durchführung einer mündlichen Verhandlung

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Rechtsschutzbedürfnis für Streitwertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 10.07.2012 - IX B 179/11

    Ausreichende Gewähr rechtlichen Gehörs mit Durchführung einer mündlichen

    Auszug aus BFH, 15.07.2013 - IX B 22/13
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird begrenzt durch die Mitverantwortung der Beteiligten (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Juli 2012 IX B 179/11, BFH/NV 2012, 1633; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 119 FGO Rz 58).

    Wer zur mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung unentschuldigt nicht erscheint, kann regelmäßig anschließend nicht rügen, das FG habe seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 1633; vom 29. Oktober 1999 III B 32/99, BFH/NV 2000, 580, und vom 1. Februar 2010 XI B 50/09, BFH/NV 2010, 921).

  • BFH, 29.10.1999 - III B 32/99

    Mitwirkungspflicht; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 15.07.2013 - IX B 22/13
    Wer zur mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung unentschuldigt nicht erscheint, kann regelmäßig anschließend nicht rügen, das FG habe seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 1633; vom 29. Oktober 1999 III B 32/99, BFH/NV 2000, 580, und vom 1. Februar 2010 XI B 50/09, BFH/NV 2010, 921).
  • BFH, 23.05.2001 - IV S 1/01

    Befangenheitsgesuch - Richterablehnung - Beschwerde - Gegenstandswert -

    Auszug aus BFH, 15.07.2013 - IX B 22/13
    Einer Festsetzung des Streitwerts gemäß § 63 Abs. 2 Satz 2 des Gerichtskostengesetzes bedarf es mangels Rechtsschutzbedürfnisses nicht, da sich die Höhe des Streitwerts aus dem Klageantrag ergibt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 2008 I R 84/07, juris, und vom 23. Mai 2001 IV S 1/01, BFH/NV 2001, 1431).
  • BFH, 01.02.2010 - XI B 50/09

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung erst

    Auszug aus BFH, 15.07.2013 - IX B 22/13
    Wer zur mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung unentschuldigt nicht erscheint, kann regelmäßig anschließend nicht rügen, das FG habe seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 1633; vom 29. Oktober 1999 III B 32/99, BFH/NV 2000, 580, und vom 1. Februar 2010 XI B 50/09, BFH/NV 2010, 921).
  • BFH, 20.08.2010 - IX B 41/10

    Zur verlängerten Festsetzungsfrist wegen Steuerhinterziehung bei Eheleuten -

    Auszug aus BFH, 15.07.2013 - IX B 22/13
    Deshalb stellt es keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dar, wenn das FG das persönliche Erscheinen des Klägers --wie auch der Beigeladenen-- nicht anordnet (BFH-Beschluss vom 20. August 2010 IX B 41/10, BFH/NV 2010, 2239; Thürmer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 80 FGO Rz 70, m.w.N.).
  • BFH, 29.10.2008 - I R 84/07

    Rechtsschutzbedürfnis für Streitwertfestsetzung durch das Prozessgericht

    Auszug aus BFH, 15.07.2013 - IX B 22/13
    Einer Festsetzung des Streitwerts gemäß § 63 Abs. 2 Satz 2 des Gerichtskostengesetzes bedarf es mangels Rechtsschutzbedürfnisses nicht, da sich die Höhe des Streitwerts aus dem Klageantrag ergibt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 2008 I R 84/07, juris, und vom 23. Mai 2001 IV S 1/01, BFH/NV 2001, 1431).
  • BFH, 01.02.2010 - XI B 50/08

    Erstmalige Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung einer Behörde in der mündlichen

    Auszug aus BFH, 15.07.2013 - IX B 22/13
    Wer zur mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung unentschuldigt nicht erscheint, kann regelmäßig anschließend nicht rügen, das FG habe seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 1633; vom 29. Oktober 1999 III B 32/99, BFH/NV 2000, 580, und vom 1. Februar 2010 XI B 50/09, BFH/NV 2010, 921).
  • BSG, 14.02.2024 - B 2 U 49/23 B
    Selbst wenn den Beteiligten die Entsendung eines Bevollmächtigten freigestellt wird, entbindet sie das nicht von ihrer prozessualen Mitverantwortung, persönlich an der Verhandlung teilzunehmen, um sich hinreichend Gehör zu verschaffen (BFH Beschluss vom 15.7.2013 - IX B 22/13 - BFH/NV 2013, 1608) .
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