Rechtsprechung
   BFH, 15.07.2015 - IX B 38/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,22276
BFH, 15.07.2015 - IX B 38/15 (https://dejure.org/2015,22276)
BFH, Entscheidung vom 15.07.2015 - IX B 38/15 (https://dejure.org/2015,22276)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 2015 - IX B 38/15 (https://dejure.org/2015,22276)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,22276) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Sachaufklärungspflicht im finanzgerichtlichen Verfahren - Berücksichtigung von Beweisanträgen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 102, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, AO § 5
    Sachaufklärungspflicht im finanzgerichtlichen Verfahren - Berücksichtigung von Beweisanträgen

  • Bundesfinanzhof

    Sachaufklärungspflicht im finanzgerichtlichen Verfahren - Berücksichtigung von Beweisanträgen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 102 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 5 AO
    Sachaufklärungspflicht im finanzgerichtlichen Verfahren - Berücksichtigung von Beweisanträgen

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung, § 76 Abs. 1 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 102 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Pflicht zur Sachaufklärung

  • rewis.io

    Sachaufklärungspflicht im finanzgerichtlichen Verfahren - Berücksichtigung von Beweisanträgen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Umfang der Pflicht zur Sachaufklärung

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht im Falle der Nichterhebung angebotener Beweise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sachaufklärungspflicht des Finanzgerichts - und die Berücksichtigung von Beweisanträgen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.02.2015 - III B 124/14

    Abzweigung des Kindergeldes an das Kind bei Erhalt von Grundsicherungsleistungen

    Auszug aus BFH, 15.07.2015 - IX B 38/15
    Da es aus Sicht des FG nur auf die Tatsachengrundlage zum Zeitpunkt der zu überprüfenden Ermessensentscheidung ankam, waren die Beweisanträge im finanzgerichtlichen Verfahren für das FG nicht entscheidungserheblich und eine weitere Sachaufklärung somit nicht zwingend (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Februar 2015 III B 124/14, BFH/NV 2015, 837, unter III.1.b).
  • BFH, 24.04.2014 - IV R 25/11

    Zu den Grundsätzen der Ausübung des Entschließungs- und Auswahlermessens bei der

    Auszug aus BFH, 15.07.2015 - IX B 38/15
    Dabei hat das FG in entscheidungserheblicher Weise darauf abgestellt, dass für die gerichtliche Kontrolle die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zugrunde zu legen ist (vgl. BFH-Urteil vom 24. April 2014 IV R 25/11, BFHE 245, 499, BStBl II 2014, 819, unter II.3.b).
  • BFH, 02.10.2012 - IX B 11/12

    Fehlerhafte Rechtsanwendung; Beweiserhebung

    Auszug aus BFH, 15.07.2015 - IX B 38/15
    Daher muss es substantiierten Beweisanträgen der Beteiligten in der Regel nachkommen, "ins Blaue hinein" gestellten Beweisanträgen aber nicht (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Oktober 2012 IX B 11/12, BFH/NV 2013, 218, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 11.02.2015 - 3 K 57/14

    Erlass der aus der Änderung diverser Einkommensteuerbescheide entstandenden

    Auszug aus BFH, 15.07.2015 - IX B 38/15
    Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 11. Februar 2015  3 K 57/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 11.10.2017 - IX R 2/17

    Schlichter Änderungsantrag nach Einspruchsentscheidung innerhalb der Klagefrist -

    a) Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung einer Ermessensentscheidung des FA durch das FG ist grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 12. Mai 2016 II R 17/14, BFHE 253, 505, BStBl II 2016, 822, unter II.2.b; BFH-Beschlüsse vom 15. März 2013 VII B 201/12, BFH/NV 2013, 972; vom 15. Juli 2015 IX B 38/15, BFH/NV 2015, 1431, und vom 19. Dezember 2016 XI B 57/16, BFH/NV 2017, 599, unter II.1.b bb; Drüen in Tipke/Kruse, a.a.O., § 102 FGO Rz 7; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 102 Rz 13; Brandt in Beermann/Gosch, FGO § 101 Rz 34 und FGO § 102 Rz 31).
  • BFH, 19.12.2016 - XI B 57/16

    Klage auf Gewährung von Akteneinsicht - Aktenübersendung an das FG im

    Bei ihren Einwendungen gegen diese beiden (aus Sicht des FG tragenden) Argumente der Ablehnung berücksichtigt die Klägerin nicht, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Ermessensentscheidung des FA durch das FG nach der insoweit maßgeblichen (und zugleich zutreffenden) Auffassung des FG der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BFH-Urteil vom 12. Mai 2016 II R 17/14, BFHE 253, 505, BStBl II 2016, 822, Rz 19; BFH-Beschluss vom 15. Juli 2015 IX B 38/15, BFH/NV 2015, 1431, Rz 4), d.h. der Erlass der Einspruchsentscheidung vom 14. Januar 2013 war.
  • FG Sachsen, 03.03.2022 - 4 K 701/20

    Erteilung einer Befreiung eines Einzelunternehmens von der Belegausgabepflicht

    Insofern ist eine weitere Sachaufklärung im finanzgerichtlichen Verfahren nicht geboten, weshalb der erst im gerichtlichen Verfahren gestellte Beweisantrag nicht entscheidungserheblich ist (vgl. BFH-Beschluss v. 15.07.2015 IX B 38/15, BFH/NV 2015, 1431 ).
  • BFH, 04.10.2019 - IX B 37/19

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensmangel

    Die Sachaufklärungspflicht ist im Falle der Nichterhebung angebotener Beweise zudem nur dann verletzt, wenn das Urteil des FG auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann (Senatsbeschluss vom 15.07.2015 - IX B 38/15, BFH/NV 2015, 1431).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht