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   BFH, 15.09.2011 - V R 12/11   

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https://dejure.org/2011,6769
BFH, 15.09.2011 - V R 12/11 (https://dejure.org/2011,6769)
BFH, Entscheidung vom 15.09.2011 - V R 12/11 (https://dejure.org/2011,6769)
BFH, Entscheidung vom 15. September 2011 - V R 12/11 (https://dejure.org/2011,6769)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Private Mitverwendung gemischt genutzten Gegenstandes beim Kleinunternehmer nicht steuerbar

  • openjur.de

    Private Mitverwendung gemischt genutzten Gegenstandes beim Kleinunternehmer nicht steuerbar

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 19 Abs 1, UStG § 3 Abs 9a Nr 1, EGRL 112/2006 Art 288, EGRL 112/2006 Art 26
    Private Mitverwendung gemischt genutzten Gegenstandes beim Kleinunternehmer nicht steuerbar

  • Bundesfinanzhof

    Private Mitverwendung gemischt genutzten Gegenstandes beim Kleinunternehmer nicht steuerbar

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 UStG 2005, § 3 Abs 9a Nr 1 UStG 2005, Art 288 EGRL 112/2006, Art 26 EGRL 112/2006
    Private Mitverwendung gemischt genutzten Gegenstandes beim Kleinunternehmer nicht steuerbar

  • IWW
  • rewis.io

    Private Mitverwendung gemischt genutzten Gegenstandes beim Kleinunternehmer nicht steuerbar

  • ra.de
  • rewis.io

    Private Mitverwendung gemischt genutzten Gegenstandes beim Kleinunternehmer nicht steuerbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 19 Abs. 1
    Berücksichtigung unentgeltlicher Wertabgaben bei der Berechnung des Gesamtumsatzes i.S. von § 19 Abs. 1 UStG

  • datenbank.nwb.de

    Privatverwendung eines gemischt genutzten Gegenstandes beim Kleinunternehmer nicht steuerbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berücksichtigung unentgeltlicher Wertabgaben bei der Berechnung des Gesamtumsatzes i.S. von § 19 Abs. 1 UStG

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kleinunternehmer und private Kfz-Nutzung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.03.1999 - V R 78/98

    Keine 1%-Regelung bei der Umsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 15.09.2011 - V R 12/11
    Da die Voraussetzungen für die Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung bereits dem Grunde nach nicht vorlagen, kam es im Streitfall nicht mehr darauf an, dass die sog. 1%-Regelung für das Umsatzsteuerrecht grundsätzlich kein geeigneter Maßstab ist, um die Kosten auf Privatfahrten und unternehmerische Fahrten aufzuteilen (BFH-Urteile vom 19. Mai 2010 XI R 32/08, BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, unter II.2.a; vom 11. März 1999 V R 78/98, BFHE 188, 160, Leitsatz 2, unter II.3.).
  • BFH, 11.03.2009 - XI R 69/07

    Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten eines Gebäudes

    Auszug aus BFH, 15.09.2011 - V R 12/11
    Daher ist z.B. die Privatnutzung eines Gegenstandes durch einen Arzt, der nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfreie Umsätze erbringt, nicht nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG steuerbar (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. März 2009 XI R 69/07, BFHE 224, 192, BStBl II 2009, 496, unter II.2.).
  • BFH, 19.05.2010 - XI R 32/08

    Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung

    Auszug aus BFH, 15.09.2011 - V R 12/11
    Da die Voraussetzungen für die Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung bereits dem Grunde nach nicht vorlagen, kam es im Streitfall nicht mehr darauf an, dass die sog. 1%-Regelung für das Umsatzsteuerrecht grundsätzlich kein geeigneter Maßstab ist, um die Kosten auf Privatfahrten und unternehmerische Fahrten aufzuteilen (BFH-Urteile vom 19. Mai 2010 XI R 32/08, BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, unter II.2.a; vom 11. März 1999 V R 78/98, BFHE 188, 160, Leitsatz 2, unter II.3.).
  • BFH, 21.04.2021 - XI R 12/19

    Zur Kleinunternehmerregelung im Jahr der Neugründung und zur Steuerpflicht von

    b) Zwar liegt im Streitjahr der tatsächliche Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3 Satz 1 UStG a.F.) selbst bei Annahme steuerpflichtiger Leistungen zu 19 % in Höhe von 12.755 EUR (was zzgl. Umsatzsteuer dem von der Klägerin abgerechneten Betrag in Höhe von 15.179 EUR entspricht) und unter Einbeziehung der unentgeltlichen Wertabgaben i.S. des § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG in Höhe von 1.020 EUR (die jedoch nicht berücksichtigt werden, soweit sie mangels Vorsteuerabzugsberechtigung des Kleinunternehmers nicht steuerbar sind; vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15.09.2011 - V R 12/11, BFH/NV 2012, 457, Rz 14) mit insgesamt 13.775 EUR unter den Umsatzgrenzen i.S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG a.F. Daher käme es für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nicht darauf an, ob die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung der erbrachten Intensivpflegeleistungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG erfüllt und diese Umsätze nach § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 UStG a.F. abzuziehen wären.
  • FG Niedersachsen, 25.04.2019 - 11 K 134/17

    Wahl der 400 EUR-Grenze als eine sachgerechte Vereinfachungsregelung zur

    Entsprechend der unionsrechtlich gebotenen methodologischen Vorgehensweise ist zudem zu beachten, dass der Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes im Rahmen des § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a) Satz 2 UStG, der im Rahmen einer sog. Rückausnahme die Geltung des Regelsteuersatzes wieder anordnet, weit auszulegen ist (BFH, Urteil vom 08. März 2012, V R 12/11, BStBl II 2012, 630).
  • FG Köln, 26.06.2012 - 3 K 2961/07

    Optionserklärung; wirksame Willenserklärung durch schlüssiges Verhalten

    Soweit die Umsätze des Kalenderjahres 2002 die Umsatzgrenze von 17.500 EUR übersteigen, beruht dies auf unentgeltlichen Wertabgaben, die in die Ermittlung der Umsatzgrenze nicht einzubeziehen sind (BFH-Urteil vom 15. September 2011 V R 12/11, BFH/NV 2012, 457).
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