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   BFH, 15.09.2015 - VII B 164/14   

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https://dejure.org/2015,30748
BFH, 15.09.2015 - VII B 164/14 (https://dejure.org/2015,30748)
BFH, Entscheidung vom 15.09.2015 - VII B 164/14 (https://dejure.org/2015,30748)
BFH, Entscheidung vom 15. September 2015 - VII B 164/14 (https://dejure.org/2015,30748)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Anspruch auf Entlastung von der Energiesteuer wegen Forderungsausfalls setzt rechtzeitige Anmeldung zur Insolvenztabelle voraus

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, EnergieStG § 60, InsO § 28 Abs 1, MinöStV § 53 Abs 1 Nr 3
    Anspruch auf Entlastung von der Energiesteuer wegen Forderungsausfalls setzt rechtzeitige Anmeldung zur Insolvenztabelle voraus

  • Bundesfinanzhof

    Anspruch auf Entlastung von der Energiesteuer wegen Forderungsausfalls setzt rechtzeitige Anmeldung zur Insolvenztabelle voraus

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 60 EnergieStG, § 28 Abs 1 InsO, § 53 Abs 1 Nr 3 MinöStV
    Anspruch auf Entlastung von der Energiesteuer wegen Forderungsausfalls setzt rechtzeitige Anmeldung zur Insolvenztabelle voraus

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Entlastung von der Energiesteuer mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Anspruch auf Entlastung von der Energiesteuer wegen Forderungsausfalls setzt rechtzeitige Anmeldung zur Insolvenztabelle voraus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EnergieStG § 60; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Entlastung von der Energiesteuer mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Rechtzeitige Mahnung bei Zahlungsverzug bei § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV auf § 60 Abs. 1 Nr. 3 EnergieStG übertragbar; rechtzeitige Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle innerhalb der in § 28 Abs. 1 InsO festgelegten Anmeldefrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 02.02.1999 - VII B 247/98

    Mahnung unter Fristsetzung - Hinweis auf Rechtshängigkeit - Rechtzeitigkeit der

    Auszug aus BFH, 15.09.2015 - VII B 164/14
    Zudem bestehe eine nicht die entscheidungstragenden Gründe betreffende Divergenz zum Senatsbeschluss vom 2. Februar 1999 VII B 247/98 (BFHE 188, 217, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 1999, 305).

    Soweit die Klägerin eine Abweichung des Urteils des FG von der Senatsentscheidung in BFHE 188, 217, ZfZ 1999, 305 geltend macht, genügen die Ausführungen nicht den Darlegungserfordernissen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO.

  • BFH, 11.01.2011 - VII R 11/10

    Erhalt des Mineralölsteuervergütungsanspruchs nur bei rechtzeitiger Anmeldung der

    Auszug aus BFH, 15.09.2015 - VII B 164/14
    Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Januar 2011 VII R 11/10 (BFH/NV 2011, 1022) sei nicht auf den Streitfall anwendbar, weil sie im Streitfall sowohl Kenntnis vom Insolvenzverfahren als auch von der Frist zur Anmeldung zur Tabelle und auch Kenntnis vom ersten Prüfungstermin gehabt habe.

    a) In seinem Urteil in BFH/NV 2011, 1022 hat der BFH entschieden, dass zur gerichtlichen Geltendmachung eines Kaufpreisanspruchs nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 der Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung (MinöStV) auch die rechtzeitige Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle innerhalb der in § 28 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO) festgelegten Anmeldefrist gehört.

  • BFH, 31.05.2000 - X B 111/99

    Wohneigentumsförderung; geerbter Miteigentumsanteil

    Auszug aus BFH, 15.09.2015 - VII B 164/14
    An der zu fordernden Klärungsbedürftigkeit fehlt es jedoch, wenn sich die Beantwortung der Rechtsfrage ohne Weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat, wenn die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231, und vom 31. Mai 2000 X B 111/99, BFH/NV 2000, 1461).
  • BFH, 04.05.1999 - IX B 38/99

    Eigennutzung i.S. des § 4 EigZulG

    Auszug aus BFH, 15.09.2015 - VII B 164/14
    Darüber hinaus ist eine Rechtsfrage auch nicht klärungsbedürftig, wenn sie durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar oder vorgetragen sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH geboten erscheinen lassen (BFH-Beschluss vom 4. Mai 1999 IX B 38/99, BFHE 188, 395, BStBl II 1999, 587).
  • BFH, 18.12.1998 - VI B 215/98

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus BFH, 15.09.2015 - VII B 164/14
    An der zu fordernden Klärungsbedürftigkeit fehlt es jedoch, wenn sich die Beantwortung der Rechtsfrage ohne Weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat, wenn die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231, und vom 31. Mai 2000 X B 111/99, BFH/NV 2000, 1461).
  • BFH, 27.06.2012 - VII B 57/11

    Unterlassene Protokollierung von Aussetzungsanträgen kein Verfahrensfehler i. S.

    Auszug aus BFH, 15.09.2015 - VII B 164/14
    Denn das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile umfassend zu gewährleisten (Senatsbeschluss vom 27. Juni 2012 VII B 57/11, BFH/NV 2012, 1623).
  • BFH, 07.05.2013 - VII B 102/12

    Divergenz bei Abweichung von einer Entscheidung eines anderen Spruchkörpers

    Auszug aus BFH, 15.09.2015 - VII B 164/14
    Rügt er eine Abweichung von Entscheidungen des BFH, so muss er tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (Senatsbeschlüsse vom 5. Juni 2014 VII B 49/13, BFH/NV 2014, 1756, und vom 7. Mai 2013 VII B 102/12, BFH/NV 2013, 1428).
  • BFH, 10.05.2013 - II R 5/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Erkrankung eines

    Auszug aus BFH, 15.09.2015 - VII B 164/14
    Rügt er eine Abweichung von Entscheidungen des BFH, so muss er tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (Senatsbeschlüsse vom 5. Juni 2014 VII B 49/13, BFH/NV 2014, 1756, und vom 7. Mai 2013 VII B 102/12, BFH/NV 2013, 1428).
  • BFH, 11.12.2013 - VII B 94/13

    Erlass von Säumniszuschlägen zur Energiesteuer - Erteilung eines

    Auszug aus BFH, 15.09.2015 - VII B 164/14
    Fehler bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts im konkreten Einzelfall rechtfertigen für sich gesehen nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2013 VII B 94/13, BFH/NV 2014, 697, m.w.N.; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 24 und § 116 Rz 34, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 05.06.2014 - VII B 49/13

    § 104 Abs. 2 FGO: Abweichung des schriftlich niedergelegten vom fernmündlich

    Auszug aus BFH, 15.09.2015 - VII B 164/14
    Rügt er eine Abweichung von Entscheidungen des BFH, so muss er tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (Senatsbeschlüsse vom 5. Juni 2014 VII B 49/13, BFH/NV 2014, 1756, und vom 7. Mai 2013 VII B 102/12, BFH/NV 2013, 1428).
  • FG Hamburg, 18.09.2014 - 4 K 195/13

    Vergütung von Energiesteuer nach § 60 Abs. 1 EnergieStG

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