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   BFH, 15.10.1997 - I R 42/97   

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https://dejure.org/1997,258
BFH, 15.10.1997 - I R 42/97 (https://dejure.org/1997,258)
BFH, Entscheidung vom 15.10.1997 - I R 42/97 (https://dejure.org/1997,258)
BFH, Entscheidung vom 15. Oktober 1997 - I R 42/97 (https://dejure.org/1997,258)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Pensionszusage als Teil der angemessenen Geschäftsführervergütung nach fünfjähriger Tätigkeit möglich

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Pensionszusage, frühzeitige

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2, EStG § 6 a
    Alleingesellschafter; Nahestehende Person; Pensionsrückstellung; Pensionszusage; Rückdeckungsversicherung; Verdeckte Gewinnausschüttung; Widerrufsvorbehalt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 184, 444
  • NJW 1998, 1887
  • NJW 1999, 1887
  • BB 1998, 628
  • DB 1998, 652
  • BStBl II 1999, 316
  • NZG 1998, 319
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 13.07.1994 - I R 43/94

    Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens wegen unzureichender tatsächlicher

    Auszug aus BFH, 15.10.1997 - I R 42/97
    Für vGA trägt das FA die Beweislast (vgl. BFH-Urteil vom 13. Juli 1994 I R 43/94, BFH/NV 1995, 548).
  • BFH, 25.05.1988 - I R 107/84

    Klage - Körperschaftsteuerbescheid - Feststellungsbescheid - Eigenkapital -

    Auszug aus BFH, 15.10.1997 - I R 42/97
    Der Senat geht davon aus, daß ein Zeitraum von mehr als fünf Jahren ausreicht, um die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung eines Geschäftsführers als Voraussetzung für die Erteilung einer Pensionszusage zu prüfen (vgl. BFH-Urteil vom 25. Mai 1988 I R 107/84, BFH/NV 1989, 195).
  • BFH, 05.06.1986 - IV R 53/82

    Zur verdeckten Mitunternehmerschaft und steuerlichen Anerkennung von

    Auszug aus BFH, 15.10.1997 - I R 42/97
    Kommt es somit ausschließlich darauf an, ob im Streitfall die gewinnmindernd behandelte ungewisse Verbindlichkeit der Klägerin aus der Pensionszusage gegenüber F ihre Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis zu G hat, so kann von dem Vermutungssatz ausgegangen werden, daß eine Gewinnminderung, die auf einer Vereinbarung mit einer dem Gesellschafter nahestehenden Person beruht, dann durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, wenn in ihr Bedingungen enthalten sind, die fremde Dritte bei im übrigen vergleichbaren oder ähnlichen Verhältnissen nicht abgeschlossen hätten (ähnlich für Familienpersonengesellschaften: Bordewin, Der Betrieb --DB-- 1996, 1359, unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 5. Juni 1986 IV R 53/82, BFHE 147, 139, BStBl II 1986, 798, und vom 22. Januar 1991 VIII R 321/83, BFH/NV 1991, 667).
  • BFH, 14.03.1990 - I R 6/89

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ausfall einer Darlehensforderung einer

    Auszug aus BFH, 15.10.1997 - I R 42/97
    Ist allerdings der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine vGA auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren, im voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (vgl. BFH-Urteil vom 14. März 1990 I R 6/89, BFHE 160, 459, BStBl II 1990, 795).
  • BFH, 22.01.1991 - VIII R 321/83

    Fremdvergleich eines Vertrages zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 15.10.1997 - I R 42/97
    Kommt es somit ausschließlich darauf an, ob im Streitfall die gewinnmindernd behandelte ungewisse Verbindlichkeit der Klägerin aus der Pensionszusage gegenüber F ihre Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis zu G hat, so kann von dem Vermutungssatz ausgegangen werden, daß eine Gewinnminderung, die auf einer Vereinbarung mit einer dem Gesellschafter nahestehenden Person beruht, dann durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, wenn in ihr Bedingungen enthalten sind, die fremde Dritte bei im übrigen vergleichbaren oder ähnlichen Verhältnissen nicht abgeschlossen hätten (ähnlich für Familienpersonengesellschaften: Bordewin, Der Betrieb --DB-- 1996, 1359, unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 5. Juni 1986 IV R 53/82, BFHE 147, 139, BStBl II 1986, 798, und vom 22. Januar 1991 VIII R 321/83, BFH/NV 1991, 667).
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus BFH, 15.10.1997 - I R 42/97
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626).
  • BFH, 02.02.1994 - I R 78/92

    Umsatzrückvergütungen einer Einkaufs-GmbH in Höhe des erzielten Gewinns als

    Auszug aus BFH, 15.10.1997 - I R 42/97
    Unter einer vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1977 ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang zu einer offenen Ausschüttung steht (vgl. BFH-Urteil vom 2. Februar 1994 I R 78/92, BFHE 173, 412, BStBl II 1994, 479).
  • BFH, 23.05.2007 - X R 33/04

    Schlüssiges Betriebskonzept als Voraussetzung für den Nachweis der

    Da die angefochtene Entscheidung bereits aus materiell-rechtlichen Gründen aufzuheben war, musste der Senat über die vom Kläger erhobene Verfahrensrüge nicht mehr entscheiden (vgl. BFH-Urteile vom 12. März 1992 V R 55/88, BFHE 168, 454, BStBl II 1992, 982, unter II.1.c, und vom 15. Oktober 1997 I R 42/97, BFHE 184, 444, BStBl II 1999, 316, unter II.1.).
  • BFH, 08.11.2000 - I R 70/99

    Jahr

    Das ist anzunehmen, wenn die Gesellschaft einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer unter ansonsten vergleichbaren Umständen keine entsprechende Zusage erteilt hätte (Senatsurteil vom 15. Oktober 1997 I R 42/97, BFHE 184, 444, BStBl II 1999, 316, m.w.N.).

    Hiervon ist auch der Senat schon in der Vergangenheit ausgegangen (Urteile in BFHE 184, 444, BStBl II 1999, 316; vom 29. Oktober 1997 I R 52/97, BFHE 184, 487, BStBl II 1999, 318; vom 22. Oktober 1998 I R 29/98, BFH/NV 1999, 972).

    Davon ist der Senat schon in seinem Urteil in BFHE 184, 444, BStBl II 1999, 316 ausgegangen; er hält hieran fest.

    Bestehen jedoch solche Zweifel nicht, so kann aus dem Fehlen einer entsprechenden Versicherung nicht auf einen Mangel der Ernstlichkeit geschlossen werden (Senatsurteile in BFHE 184, 444, BStBl II 1999, 316; in BFHE 184, 487, BStBl II 1999, 318, 321, und in BFH/NV 1999, 972).

    Vor diesem Hintergrund muss auf die Verfahrensrügen der Klägerin nicht eingegangen werden (vgl. Senatsurteil in BFHE 184, 444, BStBl II 1999, 316, 317).

  • BFH, 14.01.2004 - X R 7/02

    Ferienwohnung: Abgrenzung Vermögensverwaltung - gewerbliche Tätigkeit

    Da die Revision aus anderen Gründen zur Aufhebung der Vorentscheidung führt, muss der Senat nicht noch darüber entscheiden, ob der Kläger auch infolge eines Verfahrensfehlers in seinen Rechten verletzt ist (BFH-Urteil vom 15. Oktober 1997 I R 42/97, BFHE 184, 444, BStBl II 1999, 316).
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