Rechtsprechung
BFH, 15.11.2007 - VI R 91/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
EStG § 3 Nr. 12; ; EStG § ... 3 Nr. 12 Satz 1; ; EStG § 3 Nr. 12 Satz 2; ; EStG § 3c; ; EStG § 4 Abs. 4; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 9 Abs. 5; ; EStG § 12 Nr. 1 Satz 2; ; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Steuerfreiheit der Aufwandsentschädigung, die eine Stadt an den Personalratsvorsitzenden leistet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Steuerrechtliche Behandlung einer Aufwandsentschädigung entweder als Teil des Arbeitslohns und damit als Werbungskosten oder als steuerfrei; Arbeitslohn als jeder mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumte und durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasste ...
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 18.10.2002 - 8 K 1803/02
- BFH, 15.11.2007 - VI R 91/04
Wird zitiert von ... (10)
- BFH, 29.08.2017 - VIII R 17/13
Zur Steuerbarkeit von Eingliederungszuschüssen - Verwertungsverbot nur bei …
Die Eingliederungszuschüsse sind zwar nicht dazu bestimmt, dem Arbeitgeber jeweils entstehenden Aufwand für die Einkünfteerzielung zu erstatten, wie dies etwa bei pauschalierten Erstattungen von Reisekostenvergütungen, Umzugskostenvergütungen und Trennungsgeldern aus öffentlichen Kassen i.S. des § 3 Nr. 13 EStG (BFH-Urteile in BFHE 198, 545, BStBl II 2002, 823; vom 26. März 2002 VI R 45/00, BFHE 198, 554, BStBl II 2002, 827; vom 28. August 2002 VI R 40/02, juris; vom 15. November 2007 VI R 91/04, BFH/NV 2008, 767; vom 8. Oktober 2008 VIII R 58/06, BFHE 223, 139, BStBl II 2009, 405) oder bei Erstattungen von Reisekosten, Umzugskosten oder Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung vom privaten Arbeitgeber i.S. des § 3 Nr. 16 EStG der Fall ist (BFH-Urteile vom 24. August 1995 IV R 27/94, BFHE 178, 359, BStBl II 1995, 895; vom 8. Juli 2010 VI R 24/09, BFHE 230, 542, Erstattung der tatsächlichen Übernachtungskosten im Ausland durch den Arbeitgeber, selbst wenn nach R 40 Abs. 2 Satz 2 der Lohnsteuer-Richtlinien höhere Pauschalen gewährt werden). - BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 93/10 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - …
Der Bundesfinanzhof (BFH) legt diese Vorschrift in ständiger Rechtsprechung dahingehend aus, dass die Erstattung nur solcher Aufwendungen von der Steuer befreit ist, die als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sind (zuletzt BFH Urteil vom 29.11.2006 - VI R 3/04 - BFHE 216, 163; Urteil vom 15.11.2007 - VI R 91/04 - BFH/NV 2008, 767; Urteil vom 8.10.2008 - VIII R 58/06 - BFHE 223, 139) . - BFH, 08.10.2008 - VIII R 58/06
Steuerfreie Fahrtkostenpauschale für politische Mandatsträger
Vielmehr gilt der Grundsatz, dass Erstattungen oder Vergütungen nur dann steuerfrei sein können, wenn sie der Abgeltung eines Aufwands dienen, der als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar wäre, müsste ihn der Steuerpflichtige selbst tragen (…s. BFH-Urteile in BFHE 175, 57, 63, BStBl II 1995, 17, 20, und in BFH/NV 1997, 286 zu § 3 Nr. 13 und Nr. 16 EStG; in BFHE 216, 163, BStBl II 2007, 308; vom 15. November 2007 VI R 91/04, BFH/NV 2008, 767, und vom 9. Juli 1992 IV R 7/91, BFHE 169, 144, BStBl II 1993, 50 zu § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG).Bleibt die Erstattung steuerfrei, hat dies gemäß § 3c Abs. 1 EStG den Ausschluss des Abzugs der damit in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Kosten als Betriebsausgabe zur Folge (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 767).
- FG Baden-Württemberg, 12.01.2017 - 3 K 1670/15
Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. …
Arbeitslohn ist jeder mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumte geldwerte Vorteil, der durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst ist (BFH-Urteil vom 15. November 2007 VI R 91/04, BFH/NV 2008, 767). - BFH, 15.04.2015 - I R 73/13
Deutsches Besteuerungsrecht für den von der OSZE-Mission im Kosovo gezahlten …
Sie vereinnahmte aufgrund ihrer Tätigkeit für die OSZE Tagegelder und erzielte so Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG 2009); dies gilt ungeachtet dessen, ob es sich bei den Tagegeldern um den Ersatz von Aufwendungen gehandelt hat (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. November 2007 VI R 91/04, BFH/NV 2008, 767). - FG Niedersachsen, 24.08.2011 - 3 K 501/08
Steuerliche Behandlung von pauschal gewährten Fahrtkosten
Vielmehr gilt der Grundsatz, dass Erstattungen oder Vergütungen nur dann steuerfrei sein können, wenn sie der Abgeltung eines Aufwands dienen, der als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar wäre, müsste ihn der Steuerpflichtige selbst tragen (z. B. BFH-Urteile vom 27. Mai 1994 V R 67/92, BStBl. II 1995, 17;… vom 21.Oktober 1996 VI R 71/93, BFH/NV 1997, 286 zu § 3 Nr. 13 und 16 EStG; vom 15. November 2007 VI R 91/04, BFH/NV 2008, 767 zu § 3 Nr. 12 S. 2 EStG).Bleibt die Erstattung steuerfrei hat dies gem. § 3c Abs. 1 EStG den Ausschluss des Abzugs der damit in unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Kosten als Betriebsausgabe zur Folge (BFH-Urteil vom 15. November 2007 VI R 91/04, BFH/NV 2008, 767).
- FG Baden-Württemberg, 17.10.2019 - 3 K 1507/18
Einkommensteuerliche Behandlung der Aufwandsentschädigungen für eine …
Schließlich ist auch geklärt, dass es den steuerpflichtigen Personen im konkreten Fall unbenommen bleibt, der Finanzbehörde im Einzelnen die ihnen entstandenen Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten nachzuweisen, wenn sie glauben, dass die nur teilweise Anerkennung der ihnen gewährten Aufwandsentschädigungen als steuerfrei nach Maßgabe der jeweils festgelegten pauschalen Sätze nicht ausreichend sei (vgl. nur den BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 43 und BFH-Urteil vom 15. November 2007 VI R 91/04, BFH/NV 2008, 767; vgl. auch R 3.12 Abs. 4 LStR). - FG München, 30.04.2013 - 13 K 1953/10
EWIV, gesonderte Feststellung der Vergütungen eines …
Sofern aber diese Zahlungen für einen eingetretenen Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt wurden, teilen sie - unabhängig von ihrer Qualifizierung (§ 2 Abs. 1 EStG) - grundsätzlich das Besteuerungsschicksal der Einnahmen, die sie ersetzen (vorliegend entgangene Einnahmen aus der Tätigkeit als Rechtsanwalt; vgl. zur Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 12 EStG BFH-Urteil vom 15.11.2007 VI R 91/04, BFH/NV 2008, 767). - FG Schleswig-Holstein, 22.09.2009 - 3 K 130/09
Kein Anspruch auf eine höhere, als die in einem Erlass der obersten Finanzbehörde …
Zudem ist bei verfassungskonformer Auslegung dieser Vorschrift nur die Erstattung solcher Aufwendungen von der Steuer befreit, die als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sind (vgl. BFH-Urteile vom 29. November 2006 VI R 3/04, BFHE 216, 163, BStBl II 2007, 308; vom 15. November 2007 VI R 91/04, BFH/NV 2008, 767). - LSG Baden-Württemberg, 16.04.2013 - L 11 R 4119/10 § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG ist verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass die Erstattung nur solcher Aufwendungen von der Steuer befreit ist, die als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sind (Bundesfinanzhof (BFH) 15.11.2007, VI R 91/04, BFH/NV 2008, 767; BFH 08.10.2008, VIII R 58/06, BFHE 223, 139).