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   BFH, 15.11.2016 - VI R 48/15 (NV)   

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https://dejure.org/2016,48650
BFH, 15.11.2016 - VI R 48/15 (NV) (https://dejure.org/2016,48650)
BFH, Entscheidung vom 15.11.2016 - VI R 48/15 (NV) (https://dejure.org/2016,48650)
BFH, Entscheidung vom 15. November 2016 - VI R 48/15 (NV) (https://dejure.org/2016,48650)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 15. November 2016 VI R 4/15 - Verfassungsmäßigkeit der Entfernungspauschale - mündliche Verhandlung trotz Abwesenheit der Beteiligten - Terminsverlegung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 1, EStG § ... 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 2, EStG § 9 Abs 2 S 1, EStG § 9 Abs 2 S 2, GG Art 3 Abs 1, GG Art 100 Abs 1 S 1, FGO § 126 Abs 4, FGO § 91 Abs 2, FGO § 96 Abs 2, GG Art 103 Abs 1, ZPO § 227 Abs 1
    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 15. November 2016 VI R 4/15 - Verfassungsmäßigkeit der Entfernungspauschale - mündliche Verhandlung trotz Abwesenheit der Beteiligten - Terminsverlegung

  • Bundesfinanzhof

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 15. November 2016 VI R 4/15 - Verfassungsmäßigkeit der Entfernungspauschale - mündliche Verhandlung trotz Abwesenheit der Beteiligten - Terminsverlegung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 1 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 2 EStG 2009, § 9 Abs 2 S 1 EStG 2009, § 9 Abs 2 S 2 EStG 2009, Art 3 Abs 1 GG
    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 15. November 2016 VI R 4/15 - Verfassungsmäßigkeit der Entfernungspauschale - mündliche Verhandlung trotz Abwesenheit der Beteiligten - Terminsverlegung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des Abzugs der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte; Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren; Durchführung der mündlichen Verhandlung ohne Anwesenheit der Beteiligten

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 15. November 2016 VI R 4/15 - Verfassungsmäßigkeit der Entfernungspauschale - mündliche Verhandlung trotz Abwesenheit der Beteiligten - Terminsverlegung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des Abzugs der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte; Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren; Durchführung der mündlichen Verhandlung ohne Anwesenheit der Beteiligten

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des Abzugs der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte

  • datenbank.nwb.de

    Verfassungsmäßigkeit der Entfernungspauschale; teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 15.11.2016 VI R 4/15; mündliche Verhandlung kann bei Abwesenheit der Beteiligten unter Wahrung der Hinweispflicht des § 91 Abs. 2 FGO durchgeführt werden; erheblicher Grund für eine ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 9 Abs 2, GG Art 3
    Verfassungsmäßigkeit, Entfernungspauschale, Gleichheitsgrundsatz, Abgeltung, Nettoprinzip

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus BFH, 15.11.2016 - VI R 48/15
    Da die Höhe der Wegekosten in erheblichem Maße auch durch individuelle Entscheidungen der Steuerpflichtigen beeinflusst wird, wozu die Wahl des Verkehrsmittels ebenso gehört wie die Wahl des Wohnorts, kann sich der Gesetzgeber ohne Verfassungsverstoß auch für eine unter Umständen die tatsächlichen Kosten deutlich unterschreitende Pauschale entscheiden (BVerfG-Urteil vom 9. Dezember 2008  2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, BVerfGE 122, 210).

    Die Entscheidung des Gesetzgebers, in diesen Fällen eine Steuervergünstigung zu gewähren, ist erkennbar von verkehrs- wie umweltpolitischen Zielen getragen und ist --entgegen der Auffassung des Klägers-- verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Senatsurteil vom 26. März 2009 VI R 42/07, BFHE 224, 448, BStBl II 2009, 724; BVerfG-Urteil in BVerfGE 122, 210, m.w.N.).

    Danach unterliegt der Einkommensteuer grundsätzlich nur das Nettoeinkommen, nämlich der Saldo aus den Erwerbseinnahmen einerseits und den (betrieblichen/beruflichen) Erwerbsaufwendungen sowie den (privaten) existenzsichernden Aufwendungen andererseits (BVerfG-Urteil in BVerfGE 122, 210, m.w.N.).

    Verfolgt der Gesetzgeber erkennbar solche Förderungs- und Lenkungsziele können sie steuerliche Belastungen oder Entlastungen rechtfertigen, sofern die Regelung gleichheits- und zweckgerecht ausgestaltet ist (BVerfG-Urteil in BVerfGE 122, 210, m.w.N.; Senatsurteil in BFHE 224, 448, BStBl II 2009, 724).

  • BFH, 17.07.2014 - XI B 87/13

    Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags gegenüber einer Sozietät -

    Auszug aus BFH, 15.11.2016 - VI R 48/15
    Dies gilt nach gefestigter Rechtsprechung allerdings nicht, wenn die Prozessvollmacht --wie vorliegend-- einer Sozietät oder einem Einzelanwalt in Bürogemeinschaft erteilt worden ist und der betreffende Termin durch ein anderes Mitglied der Sozietät (z.B. BFH-Beschluss vom 17. Juli 2014 XI B 87/13, BFH/NV 2014, 1891, m.w.N.) oder Bürogemeinschaft (Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts --OVG-- vom 14. April 2015  1 A 406/14, juris, und Beschluss des OVG des Landes Sachsen-Anhalt vom 24. September 2008  2 L 86/08, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2009, 192, jeweils m.w.N.) sachgerecht wahrgenommen werden kann.

    Geschieht dies nicht, muss von dem Bestehen einer Vertretungsmöglichkeit ausgegangen und demgemäß das Vorliegen erheblicher Gründe für eine Terminsverlegung verneint werden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2014, 1891, und vom 7. April 2004 I B 111/03, BFH/NV 2004, 1282).

  • BFH, 26.03.2009 - VI R 42/07

    Versagung der Entfernungspauschale für Familienheimflüge ist verfassungsrechtlich

    Auszug aus BFH, 15.11.2016 - VI R 48/15
    Die Entscheidung des Gesetzgebers, in diesen Fällen eine Steuervergünstigung zu gewähren, ist erkennbar von verkehrs- wie umweltpolitischen Zielen getragen und ist --entgegen der Auffassung des Klägers-- verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Senatsurteil vom 26. März 2009 VI R 42/07, BFHE 224, 448, BStBl II 2009, 724; BVerfG-Urteil in BVerfGE 122, 210, m.w.N.).

    Verfolgt der Gesetzgeber erkennbar solche Förderungs- und Lenkungsziele können sie steuerliche Belastungen oder Entlastungen rechtfertigen, sofern die Regelung gleichheits- und zweckgerecht ausgestaltet ist (BVerfG-Urteil in BVerfGE 122, 210, m.w.N.; Senatsurteil in BFHE 224, 448, BStBl II 2009, 724).

  • FG Niedersachsen, 27.01.2015 - 8 K 345/14

    Rechtmäßigkeit einer Begrenzung der Entfernungspauschale bei Fahrten zwischen

    Auszug aus BFH, 15.11.2016 - VI R 48/15
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 27. Januar 2015  8 K 345/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.  .

    Er beantragt, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 27. Januar 2015  8 K 345/14 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid für 2012 vom 19. Juli 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 5. September 2014 dahingehend zu ändern, dass weitere Werbungskosten in Höhe von 3.924,54 EUR berücksichtigt sowie die Einkommensteuer für das Streitjahr auf 6.845 EUR und der Solidaritätszuschlag auf 376, 47 EUR festgesetzt werden, hilfsweise das Verfahren wegen der Unvereinbarkeit der Entfernungspauschale für nicht behinderte PKW-Benutzer mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) auszusetzen und die Sache dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Entscheidung vorzulegen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2008 - 2 L 86/08

    Zur Ablehnung einer Terminsverlegung und zur Darlegung der Klärungsfähigkeit

    Auszug aus BFH, 15.11.2016 - VI R 48/15
    Dies gilt nach gefestigter Rechtsprechung allerdings nicht, wenn die Prozessvollmacht --wie vorliegend-- einer Sozietät oder einem Einzelanwalt in Bürogemeinschaft erteilt worden ist und der betreffende Termin durch ein anderes Mitglied der Sozietät (z.B. BFH-Beschluss vom 17. Juli 2014 XI B 87/13, BFH/NV 2014, 1891, m.w.N.) oder Bürogemeinschaft (Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts --OVG-- vom 14. April 2015  1 A 406/14, juris, und Beschluss des OVG des Landes Sachsen-Anhalt vom 24. September 2008  2 L 86/08, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2009, 192, jeweils m.w.N.) sachgerecht wahrgenommen werden kann.
  • BFH, 15.04.2015 - I B 101/14

    Mündliche Verhandlung - Ausbleiben aller Beteiligten - Kein Ruhen des Verfahrens

    Auszug aus BFH, 15.11.2016 - VI R 48/15
    Die entgegenstehende Rechtsauffassung des Klägers lässt außer Acht, dass auch bei Abwesenheit aller Beteiligten unter Wahrung der Hinweispflicht des § 91 Abs. 2 FGO --wie vorliegend geschehen-- eine mündliche Verhandlung durchgeführt und eine Entscheidung (hier: Klageabweisung durch Urteil) getroffen werden kann (BFH-Beschluss vom 15. April 2015 I B 101/14, BFH/NV 2015, 1095, m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 14.04.2015 - 1 A 406/14

    Verlegungsantrag, Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 15.11.2016 - VI R 48/15
    Dies gilt nach gefestigter Rechtsprechung allerdings nicht, wenn die Prozessvollmacht --wie vorliegend-- einer Sozietät oder einem Einzelanwalt in Bürogemeinschaft erteilt worden ist und der betreffende Termin durch ein anderes Mitglied der Sozietät (z.B. BFH-Beschluss vom 17. Juli 2014 XI B 87/13, BFH/NV 2014, 1891, m.w.N.) oder Bürogemeinschaft (Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts --OVG-- vom 14. April 2015  1 A 406/14, juris, und Beschluss des OVG des Landes Sachsen-Anhalt vom 24. September 2008  2 L 86/08, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2009, 192, jeweils m.w.N.) sachgerecht wahrgenommen werden kann.
  • BFH, 07.04.2004 - I B 111/03

    Terminsverlegung - Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 15.11.2016 - VI R 48/15
    Geschieht dies nicht, muss von dem Bestehen einer Vertretungsmöglichkeit ausgegangen und demgemäß das Vorliegen erheblicher Gründe für eine Terminsverlegung verneint werden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2014, 1891, und vom 7. April 2004 I B 111/03, BFH/NV 2004, 1282).
  • BFH, 14.01.2016 - III B 73/15

    Terminverlegung wegen Überschneidung mit einem anderen Gerichtstermin

    Auszug aus BFH, 15.11.2016 - VI R 48/15
    Eine nicht zu beseitigende Terminsüberlagerung mit einem anderen Gerichtstermin stellt einen erheblichen Grund dar, wenn die andere Sache vorrangig ist (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Januar 2016 III B 73/15, BFH/NV 2016, 584, m.w.N.).
  • BFH, 07.05.2013 - VIII R 17/09

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Klage gegen Nullbescheid bei Ausschluss der

    Auszug aus BFH, 15.11.2016 - VI R 48/15
    Die Revision ist deshalb nach § 126 Abs. 4 FGO zurückzuweisen (BFH-Urteil vom 7. Mai 2013 VIII R 17/09, BFH/NV 2013, 1581, m.w.N.).
  • BFH, 08.02.1996 - III R 127/93

    Widerlegung der Zugangsvermutung (Drei-Tage-Frist)

  • BFH, 24.02.1999 - X R 171/96

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte verfassungswidrig?

  • BVerfG, 26.07.2010 - 2 BvR 2227/08

    Verfassungsbeschwerden gegen Abgeordnetenpauschale erfolglos

  • BFH, 20.03.2014 - VI R 29/13

    Entfernungspauschale: Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1

  • BFH, 24.09.1985 - IX R 47/83

    Finanzgerichtsverfahren - Klagefrist - Rüge - Rechtshängigkeit

  • BFH, 21.10.1994 - VI R 15/94

    Der VI. Senat hält § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

  • BFH, 09.02.2012 - VI R 22/10

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei Outsourcing; Sonderfall bei

  • BFH, 21.09.2006 - VI R 81/04

    Verfassungsmäßigkeit der steuerfreien Abgeordnetenpauschale

  • BFH, 06.11.2014 - VI R 21/14

    Regelmäßige Arbeitsstätte in der Probezeit und bei befristeter Beschäftigung

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 70/03

    Keine Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und ständig wechselnden

  • BFH, 11.09.2008 - VI R 13/06

    Mangels Entscheidungserheblichkeit keine Übertragung der steuerfreien

  • BFH, 14.11.2001 - X R 32/01

    Veräußerungsleibrenten - Nichtberücksichtigung des Sparerfreibetrags

  • BFH, 21.10.2020 - VII B 119/19

    Erfordernis und Glaubhaftmachung einer ladungsfähigen Anschrift

    Geschieht dies nicht, ist es nicht zu beanstanden, wenn das Gericht das Vorliegen erheblicher Gründe für eine Terminsverlegung verneint (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15.11.2016 - VI R 48/15, BFH/NV 2017, 284, Rz 26, m.w.N.).

    Dies gilt nicht, wenn einer der Termine durch ein anderes Mitglied einer Sozietät oder Bürogemeinschaft sachgerecht und zumutbar wahrgenommen werden kann; im Einzelfall kann auch die Verpflichtung bestehen, einen kanzleifremden Vertreter zu bestellen (vgl. etwa BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2017, 284, Rz 26, m.w.N., und vom 23.08.2006 - V B 171/04, BFH/NV 2007, 67, Rz 16; BayVGH-Beschluss vom 08.11.2019 - 5 ZB 19.33789, juris, Rz 11, m.w.N.).

    Deshalb konnte das FG davon ausgehen, dass keine nicht zu behebende Terminskollision vorlag (vgl. zu einem ähnlichen Fall BFH-Beschluss in BFH/NV 2017, 284, Rz 27).

  • FG Thüringen, 22.10.2019 - 3 K 490/19

    Taxi als "öffentliches Verkehrsmittel" i.S.d. § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG -

    Der Umstand, dass diese Verkehrsmittel insbesondere gegenüber dem motorisierten privaten Individualverkehr in Bezug auf den Primärenergieverbrauch und den Ausstoß von Treibhausgasen umweltfreundlicher sind, rechtfertigt deren Privilegierung (vgl. BFH-Urteile vom 15.11.2016 VI R 4/15, BFHE 256, 86, BStBl II 2017 228 m. Anm. Geserich, in JurisPR-SteuerR 11/2017; vom 15.11.2016 VI R 48/15, BFH/NV 2017, 284; vom 26.03.2009 VI R 42/07, BFHE 224, 448, BStBl II 2009, 724).

    Der Umstand, dass diese öffentlichen Verkehrsmittel insbesondere gegenüber dem motorisierten privaten Individualverkehr in Bezug auf den Primärenergieverbrauch und den Ausstoß von Treibhausgasen umweltfreundlicher seien, rechtfertige deren Privilegierung in § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG (vgl. BFH-Urteile vom 15.11.2016 VI R 4/15, BFHE 256, 86, BStBl II 2017 228 m. Anm. Geserich, in JurisPR-SteuerR 11/2017; vom 15.11.2016 VI R 48/15, BFH/NV 2017, 284; vom 26.03.2009 VI R 42/07, BFHE 224, 448, BStBl II 2009, 724).

  • FG Thüringen, 25.09.2018 - 3 K 233/18

    Taxi als "öffentliches Verkehrsmittel" i.S.d. § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG -

    Der Umstand, dass diese Verkehrsmittel insbesondere gegenüber dem motorisierten privaten Individualverkehr in Bezug auf den Primärenergieverbrauch und den Ausstoß von Treibhausgasen umweltfreundlicher sind, rechtfertigt deren Privilegierung (vgl. BFH-Urteile vom 15.11.2016 VI R 4/15, BFHE 256, 86, BStBl II 2017 228 m. Anm. Geserich, in JurisPR-SteuerR 11/2017; vom 15.11.2016 VI R 48/15, BFH/NV 2017, 284; vom 26.03.2009 VI R 42/07, BFHE 224, 448, BStBl II 2009, 724).

    Der Umstand, dass diese öffentlichen Verkehrsmittel insbesondere gegenüber dem motorisierten privaten Individualverkehr in Bezug auf den Primärenergieverbrauch und den Ausstoß von Treibhausgasen umweltfreundlicher seien, rechtfertige deren Privilegierung in § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG (vgl. BFH-Urteile vom 15.11.2016 VI R 4/15, BFHE 256, 86, BStBl II 2017 228 m. Anm. Geserich, in JurisPR-SteuerR 11/2017; vom 15.11.2016 VI R 48/15, BFH/NV 2017, 284; vom 26.03.2009 VI R 42/07, BFHE 224, 448, BStBl II 2009, 724).

  • BFH, 10.03.2020 - VII B 206/18

    Ehrenamtliche Tätigkeit als erheblicher Grund für Terminsverlegung

    Daher kommt --auch darauf weist das FG zutreffend hin-- eine Terminsänderung wegen einer durch eine anderweitige Verpflichtung bedingten Ortsabwesenheit eines Beteiligten nur dann in Betracht, wenn die andere Sache vorrangig ist (vgl. zu anderweitigen Gerichtsterminen BFH-Beschlüsse vom 15.11.2016 - VI R 48/15, BFH/NV 2017, 284, und vom 14.01.2016 - III B 73/15, BFH/NV 2016, 584).
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.11.2022 - 1 K 1155/20

    Vorläufige Veranlagung zu konkreter Rechtsfrage verhindert insoweit ein

    Das Gericht schließt sich aber der ständigen Rechtsprechung des BFH an, welcher keine verfassungsrechtlichen Bedenken hat (ausdrücklich BFH, Beschlüsse vom 15. November 2016, VI R 48/15, BFH/NV 2017, 284 sowie VI R 4/15, BStBl. II 2017, 228).
  • FG Köln, 26.10.2020 - 14 K 1583/18

    Erfordernis eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts im Inland für eine

    Vorliegend wurde nicht für beide Prozessbevollmächtigten ein derartiger Grund glaubhaft gemacht, obwohl dies nach ständiger Rechtsprechung erforderlich gewesen wäre ( vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17.07.2014 XI B 87/13, BFH/NV 2014, 1891; vom 15.11.2016 VI R 48/15, BFH/NV 2017, 284; vom 14.12.2017 V B 57/17, BFH/NV 2018, 345), da ausweislich der Klageschrift und der vorgelegten Prozessvollmacht beide Rechtsanwälte der Sozietät bevollmächtigt waren, und die Glaubhaftmachung ausdrücklich auch für beide Bevollmächtigten gefordert wurde.
  • FG Niedersachsen, 27.01.2015 - 8 K 345/14
    Revision eingelegt - BFH-Az.: VI R 48/15.
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