Rechtsprechung
   BFH, 15.12.1971 - I R 179/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,842
BFH, 15.12.1971 - I R 179/68 (https://dejure.org/1971,842)
BFH, Entscheidung vom 15.12.1971 - I R 179/68 (https://dejure.org/1971,842)
BFH, Entscheidung vom 15. Dezember 1971 - I R 179/68 (https://dejure.org/1971,842)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,842) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wohnanlage - Eigentumswohnungen - Veräußerung an verschiedene Erwerber - Gewerbebetrieb - Grenzen der Vermögensverwaltung - Errichtung von Mietwohnungen - Finanzierungsschwierigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 104, 77
  • DB 1972, 511
  • BStBl II 1972, 279
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.02.1967 - IV R 153/66

    Grenzen der Vermögensverwaltung bei Veräußerung von Immobilien

    Auszug aus BFH, 15.12.1971 - I R 179/68
    Sie hätten insbesondere nicht ähnlich einem Wohnungsbauunternehmen die Gebäude "in der Absicht" errichtet, die Eigentumswohnungen zu veräußern (so BFH-Urteil IV R 153/66 vom 16. Februar 1967, BFH 88, 207, BStBl III 1967, 337).

    Andererseits begründet derjenige, der eine Wohnanlage mit einer Vielzahl von Eigentumswohnungen in der Absicht errichtet, sie an verschiedene Erwerber zu veräußern, einen Gewerbebetrieb; er überschreitet die Grenzen der Vermögensverwaltung (BFH-Urteil IV R 153/66, a. a. O.).

    Wie der BFH im Urteil IV R 153/66 (a. a. O.) ausführt, muß sich der Bauherr zum Verkauf von 41 Eigentumswohnungen erfahrungsgemäß wiederholt mit Werbemaßnahmen an die Öffentlichkeit wenden, z. B. durch Anzeigen und Prospekte.

    In den vom BFH in den Urteilen IV R 153/66 (a. a. O.) und IV R 214/66 (a. a. O.) entschiedenen Fällen war allerdings die Wohnanlage in der Absicht errichtet worden, Eigentumswohnungen an verschiedene Erwerber zu veräußern.

    Wenn der BFH im Urteil IV R 153/66 (a. a. O.) hervorhebt, daß sich der Bauherr zum Verkauf von 41 Eigentumswohnungen erfahrungsgemäß wiederholt an die Öffentlichkeit wenden müsse, und wenn er weiter auf die vielen Verkaufsverhandlungen hinweist, so wird deutlich, daß auch der IV. Senat in den Vordergrund seiner Erwägungen nicht die Errichtung der Wohnanlage mit von vornherein bestehender Verkaufsabsicht, sondern die Veräußerungsvorgänge als solche stellt.

    Die Nachhaltigkeit ist um so eher zu bejahen, als sich der Verkauf nicht -- wie im Urteil IV R 153/66 (a. a. O.) -- über 1/2 Jahr, sondern über zwei Jahre erstreckt hat.

  • BFH, 12.03.1964 - IV 136/61 S

    Errichtung von Häusern als gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 15.12.1971 - I R 179/68
    Sie werde nach der neueren Rechtsprechung (Urteil des BFH IV 136/61 S vom 12. März 1964, BFH 79, 366, BStBl III 1964, 364) selbst dann noch nicht zu einer gewerblichen Tätigkeit, wenn ein Architekt, ein Bauunternehmer oder sonst eine mit der Gebäudebranche beruflich befaßte Person Bauherr sei.

    Es handele sich im Streitfall um die Errichtung von Häusern oder Wohnblocks zum Zwecke späterer Vermietung, die, auch wenn sie in großem Umfang und unter Einsatz erheblicher Fremdmittel erfolge, nach dem BFH-Urteil IV 136/61 S (a. a. O.) keine gewerbliche Betätigung darstelle.

  • BFH, 13.07.1967 - IV R 214/66

    Gewerbebetrieb bei Errichtung eines Wohngebäudes mit 18 Wohnungen in der Absicht,

    Auszug aus BFH, 15.12.1971 - I R 179/68
    Dasselbe gilt dann, wenn ein Wohngebäude mit 18 Wohnungen in der Absicht errichtet wird, die Wohnungen als Eigentumswohnungen zu verkaufen (vgl. BFH-Urteil IV R 214/66 vom 13. Juli 1967, BFH 89, 421, BStBl III 1967, 690).

    In den vom BFH in den Urteilen IV R 153/66 (a. a. O.) und IV R 214/66 (a. a. O.) entschiedenen Fällen war allerdings die Wohnanlage in der Absicht errichtet worden, Eigentumswohnungen an verschiedene Erwerber zu veräußern.

  • BFH, 11.07.1968 - IV 139/63

    Zugehörigkeit von auf eigene Rechnung vorgenommenen Ankäufen und Verkäufen von

    Auszug aus BFH, 15.12.1971 - I R 179/68
    Jede Tätigkeit, aus der ein Ertrag fließen soll, wird mit Gewinnabsicht vorgenommen (BFH-Urteil IV 139/63 vom 11. Juli 1968, BFH 93, 281, BStBl II 1968, 775).
  • BFH, 15.06.1965 - I 417/61
    Auszug aus BFH, 15.12.1971 - I R 179/68
    Das Motiv, das zum Anstreben von Gewinnen führt, ist unerheblich, ebenso sind es die Gründe, die einen Steuerpflichtigen bewogen haben, ein Grundstück in der von ihm gewählten Weise zu verwerten (BFH-Entscheidung I 417/61 vom 15. Juni 1965, HFR 1965, 510).
  • BFH, 10.08.1983 - I R 120/80

    Zur Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermögensverwaltung

    Werden in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Bebauung Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt, so hat der BFH stets die Eigentumswohnungen als selbständige Verkaufsobjekte gewertet (vgl. z. B. Urteile vom 15. Dezember 1971 I R 179/68, BFHE 104, 77, BStBl II 1972, 279; vom 8. August 1979 I R 186/78, BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106).
  • BFH, 17.01.1973 - I R 191/72

    Gewerbliche Tätigkeit - Beurteilung einer Tätigkeit - Private Vermögensverwaltung

    Dieser Umstand rechtfertigt es, zur Auslegung des Begriffes "gewerbliches Unternehmen" im Sinne des Einkommensteuergesetzes auf die Begriffsbestimmung des Gewerbebetriebs in § 1 GewStDV zurückzugreifen (vgl. die Urteile des BFH vom 2. November 1971 VIII R 1/71, BFHE 104, 321, BStBl II 1972, 360; vom 15. Dezember 1971 I R 179/68, BFHE 104, 77, BStBl II 1972, 279, und vom 15. Dezember 1971 I R 49/70, BFHE 104, 178, BStBl II 1972, 291).
  • BFH, 16.04.1991 - VIII R 74/87

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von Miteigentumsanteilen an einem

    Die Gewinnabsicht wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß - wie die Kläger vorgetragen haben - der Verkauf der Miteigentumsanteile an Interessenten von Eigentumswohnungen nur deshalb erfolgt sei, weil sich das zwischenzeitlich geplante "ausflugsorientierte" Restaurant mit Tagungsräumen und Übernachtungsmöglichkeiten wegen Finanzierungsschwierigkeiten nicht realisieren ließ (vgl. BFH-Urteile vom 15. Dezember 1971 I R 179/68, BFHE 104, 77, BStBl II 1972, 279; in BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht