Rechtsprechung
BFH, 15.12.2010 - V B 149/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Beschwer bei Ablehnung Urteils- und Tatbestandsergänzung - Beschwerde gegen Entscheidung über einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung
- openjur.de
Beschwer bei Ablehnung Urteils- und Tatbestandsergänzung; Beschwerde gegen Entscheidung über einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung
- Bundesfinanzhof
FGO § 108, FGO § 129, FGO § 109
Beschwer bei Ablehnung Urteils- und Tatbestandsergänzung - Beschwerde gegen Entscheidung über einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung
- Bundesfinanzhof
Beschwer bei Ablehnung Urteils- und Tatbestandsergänzung - Beschwerde gegen Entscheidung über einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 108 FGO, § 129 FGO, § 109 FGO
Beschwer bei Ablehnung Urteils- und Tatbestandsergänzung - Beschwerde gegen Entscheidung über einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung - rewis.io
Beschwer bei Ablehnung Urteils- und Tatbestandsergänzung - Beschwerde gegen Entscheidung über einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung
- ra.de
- rewis.io
Beschwer bei Ablehnung Urteils- und Tatbestandsergänzung - Beschwerde gegen Entscheidung über einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 129 Abs. 1
Geltendmachung einer Beschwer durch die angefochtene Entscheidung als notwendiger Inhalt einer Beschwerdeschrift vor den Finanzgerichten - datenbank.nwb.de
Beschwer durch ablehnenden Beschluss über eine Urteils- oder Tatbestandsergänzung; Beschwerde gegen eine Entscheidung über einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Saarland, 26.11.2009 - 1 K 1351/05
- BFH, 15.12.2010 - V B 149/09
Wird zitiert von ...
- BFH, 17.09.2012 - II B 87/12
Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Frist für Antrag auf …
Dies betrifft aber nicht den Fall, dass der Antrag als unzulässig verworfen wurde (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. September 2001 XI B 42/01, BFH/NV 2002, 207, und vom 15. Dezember 2010 V B 149/09, BFH/NV 2011, 621).