Rechtsprechung
BFH, 15.12.2010 - V B 149/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Beschwer bei Ablehnung Urteils- und Tatbestandsergänzung - Beschwerde gegen Entscheidung über einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung
- openjur.de
Beschwer bei Ablehnung Urteils- und Tatbestandsergänzung; Beschwerde gegen Entscheidung über einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung
- Bundesfinanzhof
FGO § 108, FGO § 129, FGO § 109
Beschwer bei Ablehnung Urteils- und Tatbestandsergänzung - Beschwerde gegen Entscheidung über einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung
- Bundesfinanzhof
Beschwer bei Ablehnung Urteils- und Tatbestandsergänzung - Beschwerde gegen Entscheidung über einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 108 FGO, § 129 FGO, § 109 FGO
Beschwer bei Ablehnung Urteils- und Tatbestandsergänzung - Beschwerde gegen Entscheidung über einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung - rewis.io
Beschwer bei Ablehnung Urteils- und Tatbestandsergänzung - Beschwerde gegen Entscheidung über einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung
- ra.de
- rewis.io
Beschwer bei Ablehnung Urteils- und Tatbestandsergänzung - Beschwerde gegen Entscheidung über einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 129 Abs. 1
Geltendmachung einer Beschwer durch die angefochtene Entscheidung als notwendiger Inhalt einer Beschwerdeschrift vor den Finanzgerichten - datenbank.nwb.de
Beschwer durch ablehnenden Beschluss über eine Urteils- oder Tatbestandsergänzung; Beschwerde gegen eine Entscheidung über einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Saarland, 26.11.2009 - 1 K 1351/05
- BFH, 15.12.2010 - V B 149/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 16.08.1994 - IX B 61/94
Anforderungen an den notwendigen Inhalt einer Beschwerde
Auszug aus BFH, 15.12.2010 - V B 149/09
Dementsprechend geht der BFH in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Beschwerde keiner besonderen Begründung bedarf (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. August 1994 IX B 61/94, BFH/NV 1995, 238, …und vom 12. November 2007 VIII B 93/07, BFH/NV 2008, 392, jeweils m.w.N.).Hierzu gehört nicht nur, dass die Beschwerdeschrift --wie jede Rechtsmittelschrift-- zum einen das Begehren des Rechtsmittelführers erkennen lässt, vielmehr muss zum anderen eine Beschwer durch die angefochtene Entscheidung geltend gemacht werden (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1995, 238, und in BFH/NV 2008, 392, jeweils m.w.N.).
Eine Beschwer durch einen ablehnenden Beschluss über eine Urteils- oder Tatbestandsergänzung ist geltend gemacht, wenn der Beschwerdeführer schlüssig darlegt, dass die Voraussetzungen für eine Ergänzung i.S. des § 109 FGO dem Grunde nach vorgelegen haben und dass die Ablehnung der Ergänzung rechtsfehlerhaft war (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1995, 238).
- BFH, 12.11.2007 - VIII B 93/07
Beschwerde - Urteilsberichtigung bzw. Tatbestandsberichtigung - …
Auszug aus BFH, 15.12.2010 - V B 149/09
Dementsprechend geht der BFH in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Beschwerde keiner besonderen Begründung bedarf (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. August 1994 IX B 61/94, BFH/NV 1995, 238, und vom 12. November 2007 VIII B 93/07, BFH/NV 2008, 392, jeweils m.w.N.).Hierzu gehört nicht nur, dass die Beschwerdeschrift --wie jede Rechtsmittelschrift-- zum einen das Begehren des Rechtsmittelführers erkennen lässt, vielmehr muss zum anderen eine Beschwer durch die angefochtene Entscheidung geltend gemacht werden (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1995, 238, und in BFH/NV 2008, 392, jeweils m.w.N.).
- BFH, 05.09.2001 - XI B 42/01
Gewerbesteuermessbetrag - Einkommensteuer - Verfahrensmangel - Beschwerde - …
Auszug aus BFH, 15.12.2010 - V B 149/09
Gegen eine Entscheidung über einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung ist --abweichend von § 108 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO)-- die Beschwerde nur dann statthaft, wenn der Antrag als unzulässig verworfen wurde oder der Beschluss unter schwerwiegender Verletzung von Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. September 2001 XI B 42/01, BFH/NV 2002, 207, m.w.N.).
- BFH, 17.09.2012 - II B 87/12
Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Frist für Antrag auf …
Dies betrifft aber nicht den Fall, dass der Antrag als unzulässig verworfen wurde (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. September 2001 XI B 42/01, BFH/NV 2002, 207, und vom 15. Dezember 2010 V B 149/09, BFH/NV 2011, 621).