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BFH, 16.01.1963 - II 21/61 U |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Auskehrung einer Versicherungssumme aus einer Insassen-Unfallversicherung an die Erben eines verunglückten Insassen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 76, 509
- NJW 1963, 1223
- BStBl III 1963, 187
Wird zitiert von ...
- BFH, 28.09.1993 - II R 39/92
Anspruch aus Kfz-Insassen-Unfallversicherung fällt in den Nachlaß des …
Der Anspruch aus der Kfz-Insassen-Unfallversicherung fällt grundsätzlich in den Nachlaß des verunglückten Insassen und unterliegt daher grundsätzlich der Erbschaftsteuer (Anschluß an das BFH-Urteil vom 16. Januar 1963 II 21/61 U, BFHE 76, 509, BStBl III 1963, 187).In seinem Urteil vom 16. Januar 1963 II 21/61 U (BFHE 76, 509, BStBl III 1963, 187) hat der erkennende Senat entschieden, bei der Kfz-Insassen-Unfallversicherung falle der Anspruch auf Auskehrung der vom Versicherungsnehmer eingezogenen Versicherungssumme grundsätzlich in den Nachlaß des tödlich verunglückten Insassen mit der Folge, daß sie der Erbe des Insassen durch Erbanfall erwerbe.