Rechtsprechung
BFH, 16.01.2003 - IX B 172/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
EStG § 2, § 12, § 21 Abs. 1 Nr. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 3
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
EStG § 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Vermietung nicht abgeschlossener Wohnräume im Haus der Eltern an die Kinder steuerlich nicht anerkannt
- Simons & Moll-Simons
EStG § 2, § 12, § 21 Abs. 1 Nr. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 3
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung - Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage - Bestehende Haushaltsgemeinschaft - Zwischen Eltern und Kindern geschlossener Mietvertrag - Steuerrechtliche Wirkung - ...
- Judicialis
EStG § 2; ; EStG § 12; ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mietverträge mit Kindern
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vermietung an unterhaltsberechtigte Kinder
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Mietverträge mit volljährigen Kindern über Räume der gemeinsamen Wohnung nicht anzuerkennen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Nicht abgeschlossene Wohnung an die Kinder vermieten?
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten i.S.d. § 42 AO
- Einzelfälle aus der Rechtsprechung
- Nutzungsüberlassung einer Wohnung
- Die Fremdüberlassung
- Verträge zwischen Angehörigen
- Mietverträge
- Vertragsrecht, steuerliche Auswirkung zivilrechtlicher Gestaltungen
- § 41 AO und Angehörigenverträge
- Einzelfälle
Verfahrensgang
- FG München, 18.07.2002 - 2 K 161/02
- BFH, 16.01.2003 - IX B 172/02
Papierfundstellen
- BFHE 201, 254
- NZM 2003, 863 (Ls.)
- FamRZ 2003, 677 (Ls.)
- BB 2003, 461 (Ls.)
- DB 2003, 533
- DB 2003, 534
- BStBl II 2003, 301
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (6)
- FG München, 18.07.2002 - 2 K 161/02
Steuerliche Anerkennung von Mietverhältnissen zwischen Eltern und Kindern nur bei …
Auszug aus BFH, 16.01.2003 - IX B 172/02
Das FG wies die Klage ab: Die Räume seien an fremde Dritte nicht vermietbar gewesen; die Mietverträge hielten einem Fremdvergleich nicht stand und seien überdies rechtsmissbräuchlich, weil die Kläger mit ihren Söhnen eine Haushaltsgemeinschaft bildeten (FG München, Urteil vom 18. Juli 2002 2 K 161/02, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 1531). - BFH, 14.09.1999 - IX R 88/95
Keine Einkünfte bei häuslicher Pflege
Auszug aus BFH, 16.01.2003 - IX B 172/02
In der Rechtsprechung ist geklärt, dass Verträge unter Angehörigen zwar der Besteuerung zugrunde zu legen sind, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen sind und das Vereinbarte nach Inhalt und Art der Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entspricht, dass aber andererseits Tätigkeiten oder Nutzungsüberlassungen, die sich im Rahmen der familiären Haushaltsgemeinschaft vollziehen, grundsätzlich steuerrechtlich der nicht steuerbaren Privatsphäre zuzuordnen sind (§ 12 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) und auch nicht durch schuldrechtliche Verträge in den Bereich der Einkünfteerzielung (§ 2 EStG) verlagert werden (vgl. BFH-Urteile vom 27. Oktober 1978 VI R 166, 173, 174/76, BFHE 126, 285, BStBl II 1979, 80 --Reinigung des häuslichen Arbeitszimmers durch die Ehefrau--; vom 17. März 1988 IV R 188/85, BFHE 153, 117, BStBl II 1988, 632, und vom 9. Dezember 1993 IV R 14/92, BFHE 173, 140, BStBl II 1994, 298 --Telefondienst und Botengänge von Kindern eines Arztes--; vom 8. August 1990 IX R 122/86, BFHE 162, 244, BStBl II 1991, 171, und vom 30. Januar 1996 IX R 100/93, BFHE 180, 74, BStBl II 1996, 359 --Vermietung im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft--; vom 14. September 1999 IX R 88/95, BFHE 189, 424, BStBl II 1999, 776 --Pflege eines Angehörigen im Familienhaushalt--). - BFH, 08.08.1990 - IX R 122/86
Einkünfteermittlung nach §§ 21 Abs. 2, 21a EStG bei gemeinsamer Nutzung der …
Auszug aus BFH, 16.01.2003 - IX B 172/02
In der Rechtsprechung ist geklärt, dass Verträge unter Angehörigen zwar der Besteuerung zugrunde zu legen sind, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen sind und das Vereinbarte nach Inhalt und Art der Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entspricht, dass aber andererseits Tätigkeiten oder Nutzungsüberlassungen, die sich im Rahmen der familiären Haushaltsgemeinschaft vollziehen, grundsätzlich steuerrechtlich der nicht steuerbaren Privatsphäre zuzuordnen sind (§ 12 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) und auch nicht durch schuldrechtliche Verträge in den Bereich der Einkünfteerzielung (§ 2 EStG) verlagert werden (vgl. BFH-Urteile vom 27. Oktober 1978 VI R 166, 173, 174/76, BFHE 126, 285, BStBl II 1979, 80 --Reinigung des häuslichen Arbeitszimmers durch die Ehefrau--; vom 17. März 1988 IV R 188/85, BFHE 153, 117, BStBl II 1988, 632, und vom 9. Dezember 1993 IV R 14/92, BFHE 173, 140, BStBl II 1994, 298 --Telefondienst und Botengänge von Kindern eines Arztes--; vom 8. August 1990 IX R 122/86, BFHE 162, 244, BStBl II 1991, 171, und vom 30. Januar 1996 IX R 100/93, BFHE 180, 74, BStBl II 1996, 359 --Vermietung im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft--; vom 14. September 1999 IX R 88/95, BFHE 189, 424, BStBl II 1999, 776 --Pflege eines Angehörigen im Familienhaushalt--).
- BFH, 30.01.1996 - IX R 100/93
Keine steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Partnern …
Auszug aus BFH, 16.01.2003 - IX B 172/02
In der Rechtsprechung ist geklärt, dass Verträge unter Angehörigen zwar der Besteuerung zugrunde zu legen sind, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen sind und das Vereinbarte nach Inhalt und Art der Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entspricht, dass aber andererseits Tätigkeiten oder Nutzungsüberlassungen, die sich im Rahmen der familiären Haushaltsgemeinschaft vollziehen, grundsätzlich steuerrechtlich der nicht steuerbaren Privatsphäre zuzuordnen sind (§ 12 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) und auch nicht durch schuldrechtliche Verträge in den Bereich der Einkünfteerzielung (§ 2 EStG) verlagert werden (vgl. BFH-Urteile vom 27. Oktober 1978 VI R 166, 173, 174/76, BFHE 126, 285, BStBl II 1979, 80 --Reinigung des häuslichen Arbeitszimmers durch die Ehefrau--; vom 17. März 1988 IV R 188/85, BFHE 153, 117, BStBl II 1988, 632, und vom 9. Dezember 1993 IV R 14/92, BFHE 173, 140, BStBl II 1994, 298 --Telefondienst und Botengänge von Kindern eines Arztes--; vom 8. August 1990 IX R 122/86, BFHE 162, 244, BStBl II 1991, 171, und vom 30. Januar 1996 IX R 100/93, BFHE 180, 74, BStBl II 1996, 359 --Vermietung im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft--; vom 14. September 1999 IX R 88/95, BFHE 189, 424, BStBl II 1999, 776 --Pflege eines Angehörigen im Familienhaushalt--). - BFH, 09.12.1993 - IV R 14/92
Kein steuerrechtlich anzuerkennendes Arbeitsverhältnis bei Hilfeleistungen von …
Auszug aus BFH, 16.01.2003 - IX B 172/02
In der Rechtsprechung ist geklärt, dass Verträge unter Angehörigen zwar der Besteuerung zugrunde zu legen sind, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen sind und das Vereinbarte nach Inhalt und Art der Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entspricht, dass aber andererseits Tätigkeiten oder Nutzungsüberlassungen, die sich im Rahmen der familiären Haushaltsgemeinschaft vollziehen, grundsätzlich steuerrechtlich der nicht steuerbaren Privatsphäre zuzuordnen sind (§ 12 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) und auch nicht durch schuldrechtliche Verträge in den Bereich der Einkünfteerzielung (§ 2 EStG) verlagert werden (vgl. BFH-Urteile vom 27. Oktober 1978 VI R 166, 173, 174/76, BFHE 126, 285, BStBl II 1979, 80 --Reinigung des häuslichen Arbeitszimmers durch die Ehefrau--; vom 17. März 1988 IV R 188/85, BFHE 153, 117, BStBl II 1988, 632, und vom 9. Dezember 1993 IV R 14/92, BFHE 173, 140, BStBl II 1994, 298 --Telefondienst und Botengänge von Kindern eines Arztes--; vom 8. August 1990 IX R 122/86, BFHE 162, 244, BStBl II 1991, 171, und vom 30. Januar 1996 IX R 100/93, BFHE 180, 74, BStBl II 1996, 359 --Vermietung im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft--; vom 14. September 1999 IX R 88/95, BFHE 189, 424, BStBl II 1999, 776 --Pflege eines Angehörigen im Familienhaushalt--). - BFH, 17.03.1988 - IV R 188/85
Arbeitsverträge über gelegentliche Hilfeleistungen durch Angehörige steuerlich …
Auszug aus BFH, 16.01.2003 - IX B 172/02
In der Rechtsprechung ist geklärt, dass Verträge unter Angehörigen zwar der Besteuerung zugrunde zu legen sind, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen sind und das Vereinbarte nach Inhalt und Art der Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entspricht, dass aber andererseits Tätigkeiten oder Nutzungsüberlassungen, die sich im Rahmen der familiären Haushaltsgemeinschaft vollziehen, grundsätzlich steuerrechtlich der nicht steuerbaren Privatsphäre zuzuordnen sind (§ 12 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) und auch nicht durch schuldrechtliche Verträge in den Bereich der Einkünfteerzielung (§ 2 EStG) verlagert werden (vgl. BFH-Urteile vom 27. Oktober 1978 VI R 166, 173, 174/76, BFHE 126, 285, BStBl II 1979, 80 --Reinigung des häuslichen Arbeitszimmers durch die Ehefrau--; vom 17. März 1988 IV R 188/85, BFHE 153, 117, BStBl II 1988, 632, und vom 9. Dezember 1993 IV R 14/92, BFHE 173, 140, BStBl II 1994, 298 --Telefondienst und Botengänge von Kindern eines Arztes--; vom 8. August 1990 IX R 122/86, BFHE 162, 244, BStBl II 1991, 171, und vom 30. Januar 1996 IX R 100/93, BFHE 180, 74, BStBl II 1996, 359 --Vermietung im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft--; vom 14. September 1999 IX R 88/95, BFHE 189, 424, BStBl II 1999, 776 --Pflege eines Angehörigen im Familienhaushalt--).
- BFH, 18.05.2004 - IX R 42/01
GbR: Beteiligtenfähigkeit und Klagebefugnis; Zurechnung der Einkünfte
Vollzieht sich eine Leistung im Rahmen einer familiären Haushaltsgemeinschaft, werden erbrachte Leistungen der einkommensteuerrechtlich unbeachtlichen Privatsphäre zugewiesen, auch wenn sie auf vertraglicher Grundlage erfolgen, weil Leistungen innerhalb der familiären Lebensgemeinschaft grundsätzlich nicht zum Erzielen von Einkünften i.S. von § 2 EStG dienen (BFH-Urteil vom 14. September 1999 IX R 88/95, BFHE 189, 424, BStBl II 1999, 776; BFH-Beschluss vom 16. Januar 2003 IX B 172/02, BFHE 201, 254, BStBl II 2003, 301). - FG Sachsen, 06.11.2008 - 1 K 1692/06
Ermessensfehlerhafte Festsetzung eines Verspätungszuschlags, wenn konkrete …
Das vom Finanzamt zitierte BFH-Urteil vom 16. Januar 2003 (BStBl II 2003, 301) sei nicht einschlägig, da es sich in dem dort entschiedenen Fall - im Gegensatz zum Streitfall - um eine Vermietung an unterhaltsberechtigte Kinder gehandelt habe.a) Tätigkeiten oder Nutzungsüberlassungen, die sich im Rahmen der familiären Haushaltsgemeinschaft vollziehen, sind grundsätzlich steuerrechtlich der nicht steuerbaren Privatsphäre zuzuordnen (§ 12 EStG ) und können auch nicht durch schuldrechtliche Verträge in den Bereich der Einkünfteerzielung (§ 2 EStG ) verlagert werden (BFH-Beschluss vom 16. Januar 2003 IX B 172/02, BFH/NV 2003, 412 ).
Der BFH hat daher einem zwischen Eltern und ihrem Kind geschlossenen Mietvertrag die steuerliche Anerkennung versagt, wenn diese eine Haushaltsgemeinschaft bilden (BFH in BFH/NV 2003, 412 ).
- BFH, 04.08.2003 - IX R 25/02
Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen
Vollzieht sich die Nutzungsüberlassung im Rahmen der familiären Haushaltsgemeinschaft , so ist sie grundsätzlich der nicht steuerbaren Privatssphäre zuzuordnen (§ 12 EStG) und kann auch nicht durch einen Mietvertrag in den Bereich der Einkünfteerzielung (§ 2 EStG) verlagert werden (BFH-Beschluss vom 16. Januar 2003 IX B 172/02, BFHE 201, 254, BStBl II 2003, 301, m.w.N. aus der Rechtsprechung).
- BFH, 18.05.2004 - IX B 112/03
VuV: Vermietung von Räumlichkeiten eines EFH an nahe Angehörige
In der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist geklärt, dass Verträge unter Angehörigen zwar der Besteuerung zugrunde zu legen sind, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen sind und das Vereinbarte nach Inhalt und Art der Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entspricht, dass aber andererseits Tätigkeiten oder Nutzungsüberlassungen, die sich im Rahmen der familiären Haushaltsgemeinschaft vollziehen, grundsätzlich steuerrechtlich der nicht steuerbaren Privatsphäre zuzuordnen sind (§ 12 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) und auch nicht durch einen Mietvertrag in den Bereich der Einkünfteerzielung (§ 2 EStG) verlagert werden können (BFH-Beschluss vom 16. Januar 2003 IX B 172/02, BFHE 201, 254, BStBl II 2003, 301;… BFH-Urteil vom 4. August 2003 IX R 25/02, BFH/NV 2004, 38). - BFH, 15.02.2005 - IX R 16/04
Gestaltungsmissbrauch? - Mietvertrag mit Angehörigen
Vollzieht sich die Nutzungsüberlassung im Rahmen der familiären Haushaltsgemeinschaft, so ist sie grundsätzlich der nicht steuerbaren Privatsphäre zuzuordnen (§ 12 EStG) und kann auch nicht durch einen Mietvertrag in den Bereich der Einkünfteerzielung (§ 2 EStG) verlagert werden: Nicht der zivilrechtliche Vertrag, sondern die persönliche Beziehung der Partner ist Grundlage des gemeinsamen Wohnens (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 2003 IX B 172/02, BFHE 201, 254, BStBl II 2003, 301;… vom 16. November 2001 IX B 55/01, BFH/NV 2002, 345, und BFH-Urteile vom 30. Januar 1996 IX R 100/93, BFHE 180, 74, BStBl II 1996, 359, …und vom 4. August 2003 IX R 25/02, BFH/NV 2004, 38). - BFH, 17.12.2003 - IX R 7/98
VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch
Zweifelhaft ist jedoch die Anerkennung des Mietverhältnisses dann, wenn die überlassenen Räume keine hinreichende Abgeschlossenheit gegenüber den anderen Räumen des Hauses aufweisen und deshalb anzunehmen ist, dass eine steuerrechtlich unerhebliche --die Annahme eines Mietverhältnisses ausschließende-- familiäre Haushaltsgemeinschaft besteht (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Januar 2003 IX B 172/02, BFHE 201, 254, BStBl II 2003, 301). - BFH, 06.05.2003 - IX R 89/00
Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV: leerstehende Wohnung
Hierzu verweist der Senat auf seine Rechtsprechungsgrundsätze zur steuerrechtlichen Anerkennung der Vermietung von --nicht eine abgeschlossene Wohnung bildenden-- Räumen an Angehörige, insbesondere wenn diese mit dem Vermieter eine Haushaltsgemeinschaft bilden (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Januar 2003 IX B 172/02, BFH/NV 2003, 412, mit weiteren Nachweisen). - BFH, 17.01.2006 - IX B 79/05
NZB: Revisionszulassungsgründe
Denn das FG hat die streitige Frage der Fremdüblichkeit des Mietverhältnisses (s. S. 3 FG-Urteil) zum einen auf der Basis der Rechtsprechungsgrundsätze zur steuerlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen geprüft und die Einzelfall-Umstände im Rahmen der erforderlichen Gesamtabwägung als Tatfrage gewürdigt; zum anderen hat das FG der BFH-Rechtsprechung folgend (…vgl. BFH-Urteile vom 4. August 2003 IX R 25/02, BFH/NV 2004, 38;… vom 17. Dezember 2003 IX R 7/98, BFH/NV 2004, 1270; BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 2003 IX B 172/02, BFHE 201, 254, BStBl II 2003, 301;… vom 18. Mai 2004 IX B 112/03, BFH/NV 2004, 1262) die fehlende Abgeschlossenheit der Räume als Wohneinheit und die fehlende Küche als je ein Indiz gegen die Anerkennung des Mietverhältnisses angesehen. - BFH, 04.07.2007 - IX B 50/07
Vermietung von Räumen an pflegebedürftigen Elternteil
In der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass Nutzungsüberlassungen, die sich im Rahmen der familiären Haushaltsgemeinschaft vollziehen, grundsätzlich der nicht steuerbaren Privatsphäre zuzuordnen sind (§ 12 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) und nicht durch schuldrechtliche Verträge in den Bereich der Einkünfteerzielung (§ 2 EStG) verlagert werden können (vgl. BFH-Urteil vom 15. Februar 2005 IX R 16/04, BFH/NV 2005, 1008, und BFH-Beschluss vom 16. Januar 2003 IX B 172/02, BFHE 201, 254, BStBl II 2003, 301). - BFH, 10.05.2005 - IX B 5/05
VuV; Nutzungsüberlassung im Rahmen familiärer Haushaltsgemeinschaft
Vollzieht sich die Nutzungsüberlassung im Rahmen der familiären Haushaltsgemeinschaft, so ist sie grundsätzlich der nicht steuerbaren Privatsphäre zuzuordnen (§ 12 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) und kann auch nicht durch einen Mietvertrag in den Bereich der Einkünfteerzielung (§ 2 EStG) verlagert werden (BFH-Beschluss vom 16. Januar 2003 IX B 172/02, BFHE 201, 254, BStBl II 2003, 301, m.w.N. aus der Rechtsprechung). - BFH, 07.12.2006 - IX B 17/06
NZB: Fremdvergleich, Vermietung, Mitbenutzung vermieteter Räume
- BFH, 13.09.2005 - IX S 8/05
PKH für NZB
- BFH, 22.10.2004 - IX B 114/04
Verfahrensfehler: Rüge des unterbliebenen Ausschlusses der Öffentlichkeit
- FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2009 - 7 K 5228/05
Keine steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen einer …
- FG Hessen, 17.02.2003 - 6 K 2178/00
Mietverhältnis; Angehörige; Haushaltsgemeinschaft - Mietverhältnis zwischen …
- FG München, 05.02.2004 - 13 K 2585/03
Zur steuerlichen Anerkennung eines Mietvertrags zwischen Eltern und …