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   BFH, 16.02.1989 - IV R 307/84   

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https://dejure.org/1989,5694
BFH, 16.02.1989 - IV R 307/84 (https://dejure.org/1989,5694)
BFH, Entscheidung vom 16.02.1989 - IV R 307/84 (https://dejure.org/1989,5694)
BFH, Entscheidung vom 16. Februar 1989 - IV R 307/84 (https://dejure.org/1989,5694)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Ermittlung des Gewinns bei Gewerbetreibenden nach dem Wirtschaftsjahr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 04.12.1969 - IV 122/65

    Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag - Bemessungsgrundlage - Erster

    Auszug aus BFH, 16.02.1989 - IV R 307/84
    Bei der vom FA praktizierten und von der Vorinstanz zu Unrecht gebilligten Gewinnermittlung nach einem Wirtschaftsjahr vom 1. Februar bis zum 31. Januar war der Gewinn des Wirtschaftsjahres 1974/75 gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Streitjahre sowohl für den Erhebungszeitraum 1974 als auch für den Erhebungszeitraum 1975 maßgebend, wobei für den Erhebungszeitraum 1974 der Gewerbesteuermeßbetrag gemäß § 11 Abs. 6 GewStG auf die Dauer der Steuerpflicht umzurechnen war (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Dezember 1969 IV 122/65, BFHE 98, 183, BStBl II 1970, 256).
  • BFH, 19.03.1981 - IV R 42/75

    Zum Zeitpunkt der letztmaligen Zurechnung von Verlustanteilen bei einem

    Auszug aus BFH, 16.02.1989 - IV R 307/84
    Geht man von der Richtigkeit dieses Vorbringens aus, so hätten sich in der Tat die Kapitalkonten der Kläger entsprechend erhöht mit der Folge, daß ihnen von dem Verlust 1976, obwohl dieser mangels Möglichkeit weiterer Gewinnerzielung grundsätzlich der Komplementär-GmbH zuzurechnen war (vgl. BFH-Beschluß vom 10. November 1980 GrS 1/79, BFHE 132, 244, BStBl II 1981, 164, und BFH-Urteil vom 19. März 1981 IV R 42/75, BFHE 133, 202, BStBl II 1981, 570), ein entsprechend höherer Betrag zuzurechnen wäre.
  • FG Baden-Württemberg, 26.08.1986 - I K 323/85
    Auszug aus BFH, 16.02.1989 - IV R 307/84
    Die Fähigkeit des Schuldners, den Anspruch aus seinem derzeitigen Vermögen zu befriedigen, kann in diesem Zusammenhang jedoch keine Bedeutung haben, da anderenfalls das Vermögen unter Verletzung des Vollständigkeitsgrundsatzes (vgl. jetzt § 246 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches) zu hoch ausgewiesen würde (vgl. hierzu auch Urteil des FG Baden-Württemberg vom 26. August 1986 I K 323/85, Entscheidungen der Finanzgerichte 1987, 59).
  • BFH, 01.08.1984 - I R 88/80

    Rückstellungsbildung: Zur Frage, wann die Inanspruchnahme aus einer

    Auszug aus BFH, 16.02.1989 - IV R 307/84
    Es gehört zwar zu den Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung für eine ungewisse Verbindlichkeit, daß der Schuldner mit einiger Wahrscheinlichkeit mit einer Inanspruchnahme rechnen muß (vgl. BFH-Urteil vom 1. August 1984 I R 88/80, BFHE 142, 226, BStBl II 1985, 44).
  • BFH, 10.11.1980 - GrS 1/79

    Negatives Kapitalkonto des Kommanditisten

    Auszug aus BFH, 16.02.1989 - IV R 307/84
    Geht man von der Richtigkeit dieses Vorbringens aus, so hätten sich in der Tat die Kapitalkonten der Kläger entsprechend erhöht mit der Folge, daß ihnen von dem Verlust 1976, obwohl dieser mangels Möglichkeit weiterer Gewinnerzielung grundsätzlich der Komplementär-GmbH zuzurechnen war (vgl. BFH-Beschluß vom 10. November 1980 GrS 1/79, BFHE 132, 244, BStBl II 1981, 164, und BFH-Urteil vom 19. März 1981 IV R 42/75, BFHE 133, 202, BStBl II 1981, 570), ein entsprechend höherer Betrag zuzurechnen wäre.
  • BFH, 06.04.2000 - IV R 31/99

    Gesamte Einnahmen aus dem Verkauf des Kokains

    Dies gilt auch bei einer Gewinnschätzung nach den Grundsätzen des Betriebsvermögensvergleichs (vgl. Senatsurteil vom 16. Februar 1989 IV R 307/84, BFH/NV 1990, 632).
  • BFH, 29.11.2007 - IV R 82/05

    Anforderungen an die Bildung einer Ansparrücklage

    Der Ausweis in den Konten der Buchführung ist demgegenüber lediglich eine die Ausübung des Wahlrechts vorbereitende Maßnahme (vgl. Senatsurteil vom 16. Februar 1989 IV R 307/84, BFH/NV 1990, 632, unter 2. der Gründe, betreffend die Ausübung des Wahlrechts gemäß § 4a Abs. 1 EStG).
  • BFH, 09.11.2006 - IV R 21/05

    Abweichendes Wirtschaftsjahr der Personen-Obergesellschaft - hier kein Missbrauch

    a) Gemäß § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG durfte die Klägerin, die zumindest wegen ihrer gewerblichen Prägung i.S. des § 15 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG Gewerbetreibende und seit dem 19. Mai 1992 auch ins Handelsregister eingetragen ist, den Zeitraum, für den sie regelmäßig Abschlüsse macht, als Wirtschaftsjahr bestimmen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Dezember 2003 VIII R 89/02, BFH/NV 2004, 936, und vom 16. Februar 1989 IV R 307/84, BFH/NV 1990, 632, unter 2. der Gründe; K.-H. Bauer in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 4a EStG Anm. 4 und 47).

    Die Wahl des handels- und steuerrechtlichen Wirtschaftsjahres übte die Klägerin in Übereinstimmung mit der gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung mit der Erstellung des ersten regelmäßigen Jahresabschlusses am 31. Oktober 1993 aus (vgl. zu Letzterem BFH-Urteil in BFH/NV 1990, 632, unter 2. der Gründe).

  • BFH, 07.11.2013 - IV R 13/10

    Zustimmung des FA zur Wahl eines abweichenden Wirtschaftsjahrs für den

    Das Aufstellen einmaliger Abschlüsse, wie etwa einer Eröffnungs- oder Schlussbilanz, ist ebenso wenig ausreichend wie die Durchführung vorbereitender Jahresabschlussarbeiten (BFH-Urteil vom 16. Februar 1989 IV R 307/84, BFH/NV 1990, 632, unter 2. der Gründe, m.w.N.).

    Das Wahlrecht wird grundsätzlich durch die Erstellung des Jahresabschlusses ausgeübt (BFH-Urteile vom 16. Dezember 2003 VIII R 89/02, BFH/NV 2004, 936, unter II.1.a der Gründe; in BFH/NV 1990, 632, unter 2. der Gründe).

  • BFH, 16.12.2003 - VIII R 89/02

    Betriebsaufspaltung: Gestaltungsmissbrauch durch abweichendes Wirtschaftsjahr der

    Die Wahl des handels- und steuerrechtlichen Wirtschaftsjahres übt der Steuerpflichtige mit der Erstellung der ersten regelmäßigen Schlussbilanz aus (BFH-Urteil vom 16. Februar 1989 IV R 307/84, BFH/NV 1990, 632, 633; K.-H. Bauer in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 21. Aufl., § 4a EStG Anm. 47).
  • BFH, 29.11.2007 - IV R 83/05

    Bildung einer Ansparrücklage im Rahmen einer Bilanzänderung

    Der Ausweis in den Konten der Buchführung ist demgegenüber lediglich eine die Ausübung des Wahlrechts vorbereitende Maßnahme (vgl. Senatsurteil vom 16. Februar 1989 IV R 307/84, BFH/NV 1990, 632, unter 2. der Gründe, betreffend die Ausübung des Wahlrechts gemäß § 4a Abs. 1 EStG).
  • BFH, 24.01.1990 - I R 152/85

    Bilanzierungswahlrecht - Ausweis einer Rücklage - Bilanz - Bilanzierung

    Dieser Ausweis ist lediglich eine die Ausübung des Wahlrechts vorbereitende Maßnahme (vgl. BFH-Urteil vom 16. Februar 1989 IV R 307/84, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK - , Einkommensteuer 1975, § 4a, Rechtsspruch 5, betr. die Ausübung des Wahlrechts gemäß § 4a Abs. 1 EStG).
  • FG München, 15.10.2014 - 1 K 3521/11

    Schenkungsweise Übertragung von Vermögen im Zusammenhang mit einem Medienfond;

    b) Dies berücksichtigend konnte die Klägerin gemäß § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG, da sie als Gewerbetreibende seit dem 3. Dezember 2004 ins Handelsregister eingetragen war, den Zeitraum, für den sie regelmäßig Abschlüsse macht und damit ihr Wirtschaftsjahr, wie erfolgt, bestimmen (Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 16. Dezember 2003 VIII R 89/02, BFH/NV 2004, 936; vom 16. Februar 1989 IV R 307/84, BFH/NV 1990, 632, unter 2. der Gründe; vom 9. November 2006 IV R 21/05, BStBl II 2010, 230).
  • FG Berlin, 26.10.1995 - VIII 334/95
    Er vertritt die Auffassung - jedenfalls bei Unternehmen, die nicht die Rechtsform von Kapitalgesellschaften haben -, daß das Wirtschaftsjahr erst durch die Aufstellung des Jahresabschlusses bestimmt wird (BFH, Urteil vom 16. Februar 1989 - IV R 307/84 - BFH/NV 1990, 632; gleicher Auffassung Blümich/Dankmeyer, EStG , § 4 a Rdnr. 48).
  • BFH, 24.01.1990 - I R 153/85

    Bilanzierungswahlrecht - Ausweis einer Rücklage - Bilanz - Bilanzierung

    Dieser Ausweis ist lediglich eine die Ausübung des Wahlrechts vorbereitende Maßnahme (vgl. BFH-Urteil vom 16. Februar 1989 IV R 307/84, Steuerrechtsprechung in Karteiform -StRK-, Einkommensteuer 1975, § 4a , Rechtsspruch 5, betr. die Ausübung des Wahlrechts gemäß § 4a Abs. 1 EStG ).
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