Rechtsprechung
BFH, 16.02.2011 - X R 21/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Kleinbetragsverordnung 2002 auch zulasten des Steuerpflichtigen anwendbar
- openjur.de
Kleinbetragsverordnung 2002 auch zulasten des Steuerpflichtigen anwendbar
- Bundesfinanzhof
GG Art 80 Abs 1 S 2, AO § 156 Abs 1, KBV § 1 Abs 1
Kleinbetragsverordnung 2002 auch zulasten des Steuerpflichtigen anwendbar
- Bundesfinanzhof
Kleinbetragsverordnung 2002 auch zulasten des Steuerpflichtigen anwendbar
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 80 Abs 1 S 2 GG, § 156 Abs 1 AO, § 1 Abs 1 KBV 2002
Kleinbetragsverordnung 2002 auch zulasten des Steuerpflichtigen anwendbar - IWW
- rewis.io
Kleinbetragsverordnung 2002 auch zulasten des Steuerpflichtigen anwendbar
- ra.de
- rewis.io
Kleinbetragsverordnung 2002 auch zulasten des Steuerpflichtigen anwendbar
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KBV § 1 Abs. 1; AO § 156 Abs. 1
Absehen von der Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach der KleinbetragsVO - datenbank.nwb.de
Kleinbetragsverordnung 2002 auch zulasten des Steuerpflichtigen anwendbar
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Kleinbetragsverordnung 2002 auch zulasten des Steuerpflichtigen anwendbar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kleinbetragsverordnung 2002 - auch zulasten des Steuerpflichtigen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Von der Änderung eines Einkommensteuerbescheids zugunsten des Steuerpflichtigen kann nach der KleinbetragsVO bis zu einer bestimmten Bagatellgrenze abgesehen werden; Absehen von der Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach der KleinbetragsVO
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Kleinbetragsverordnung auch zulasten des Steuerpflichtigen
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Finanzamt darf zuviel bezahlte Steuern in Höhe von 8 Euro für sich behalten
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Kleinbetragsverordnung
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 02.03.2010 - 16 K 381/09
- BFH, 16.02.2011 - X R 21/10
Papierfundstellen
- BFHE 233, 1
- DB 2011, 1555
- BStBl II 2011, 671
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03
Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar
Auszug aus BFH, 16.02.2011 - X R 21/10
Dies war im Streitfall aber zulässig, da der parlamentarische Gesetzgeber durch dasselbe Gesetz auch die Ermächtigungsgrundlage des § 156 Abs. 1 Satz 1 AO 2002 änderte (zu den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an ein solches Verfahren vgl. Beschluss vom 13. September 2005 2 BvF 2/03, BVerfGE 114, 196, unter C.II.2.).
- BFH, 29.10.2019 - IX R 10/18
Weiterveräußerung von Tickets für das Finale der UEFA Champions League …
Auch unter Berücksichtigung etwaiger weiterer Werbungskosten in Höhe von 20 EUR, unterbleibt nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Kleinbetragsverordnung eine Änderung der Festsetzung der Einkommensteuer, da die Abweichung von der bisherigen Festsetzung bei einer Änderung weniger als 10 EUR betragen würde (vgl. dazu z.B. BFH-Urteil vom 16.02.2011 - X R 21/10, BFHE 233, 1, BStBl II 2011, 671, Rz 12 ff., und BFH-Beschluss vom 03.06.2013 - V B 4/13, juris, Rz 7). - FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 5640/08
Regelmäßige Rentenanpassungen in der gesetzlichen Sozialversicherung sind zu 100% …
im Urteil vom 16. Februar 2011 X R 21/10 (www.bundesfinanzhof.de), denen er sich in vollem Umfang anschließt.Auch im BFH-Urteil vom 16. Februar 2011 X R 21/10 (www.bundesfinanzhof.de) ging es um einen Fall, in dem ein erstmaliger Einkommensteuerbescheid (dort für das Jahr 2008 vom 22. Juni 2009) geändert werden sollte, was das dortige FA mit Einspruchsentscheidung vom 24. September 2009 ablehnte (vgl. dazu das Urteil des Niedersächsischen FG vom 2. März 2010 16 K 381/09, EFG 2010, 1202).
Im Hinblick auf die KBV ist die Rechtslage durch das BFH-Urteil vom 16. Februar 2011 X R 21/10 (www.bundesfinanzhof.de) geklärt.
- FG Nürnberg, 17.12.2012 - 2 K 1648/12
Keine Änderung der Steuerfestsetzung, wenn die Betragsgrenze der KBV nicht …
Die Ermächtigung nach § 156 AO stellt aber kein zusätzliches Rechtmäßigkeitserfordernis für eine Steuerfestsetzung auf, sondern toleriert materiell unrichtige Steuerfestsetzungen mit Blick auf den geringen Umfang der Unrichtigkeit, um Verwaltungsaufwand zu sparen (vgl. BFH-Urteil vom 16.02.2011 X R 21/10, BStBl II 2011, 671).11 § 1 KBV ist auch im gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren zu beachten (BFH-Urteil vom 16.02.2011 X R 21/10, BStBl II 2011, 671).
- BFH, 03.06.2013 - V B 4/13
Anwendbarkeit von § 1 Abs. 2 KBV im finanzgerichtlichen Verfahren
Die von der Klägerin geltend gemachte Divergenz nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zum Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Februar 2011 X R 21/10 (BFHE 233, 1, BStBl II 2011, 671) liegt nicht vor. - FG Rheinland-Pfalz, 11.04.2013 - 6 K 1295/11
Ausschluss des tatsächlichen Werbungskostenabzugs bei den Einkünften aus …
Mit Urteil vom 16.2.2011 X R 21/10 ( BFHE 233, 1, BStBl II 2011, 671) hat der BFH entschieden, dass die KleinbetragsVO in der ab dem Jahr 2002 geltenden Fassung auch insoweit durch § 156 Abs. 1 AO gedeckt ist, als danach nicht nur Änderungen zulasten des Steuerpflichtigen, sondern gleichermaßen Änderungen, die an sich zugunsten des Steuerpflichtigen vorzunehmen wären, unterbleiben, wenn die Abweichungen zu den bisherigen Festsetzungen oder Feststellungen bestimmte Bagatellgrenzen nicht erreichen. - FG Münster, 24.03.2023 - 2 K 1801/22
Einkommensteuer - Zur Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage für Gebäude, die von …
§ 1 KBV ist auch im gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren zu beachten (BFH, Beschluss vom 03.06.2013 V B 4/13, juris; Urteil vom 16.02.2011 X R 21/10, juris); auch das Finanzgericht ist an die Beschränkungen nach § 1 Abs. 2 KBV gebunden, wenn das Finanzamt auf Grundlage dieser Bestimmung die Änderung einer Steuerfestsetzung abgelehnt hat. - FG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.2013 - 2 K 180/11
Keine steuerfreie Ausfuhrlieferung bei Nichtvorlage einer Ausfuhrbestätigung der …
Durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, der sich das Gericht anschließt, ist geklärt, dass die Kleinbetragsverordnung in der ab dem Jahr 2002 geltenden Fassung auch insoweit durch § 156 Abs. 1 AO gedeckt ist, als danach auch Änderungen zugunsten des Steuerpflichtigen unterbleiben, wenn die Bagatellgrenzen der Kleinbetragsverordnung nicht überschritten werden (vgl. BFH-Urteil vom 16. Februar 2011, X R 21/10, BStBl II 2011, 671).