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   BFH, 16.02.2016 - IX R 21/13   

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https://dejure.org/2016,14000
BFH, 16.02.2016 - IX R 21/13 (https://dejure.org/2016,14000)
BFH, Entscheidung vom 16.02.2016 - IX R 21/13 (https://dejure.org/2016,14000)
BFH, Entscheidung vom 16. Februar 2016 - IX R 21/13 (https://dejure.org/2016,14000)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Keine Aufteilung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer - teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 2. 2016 IX R 20/13

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 4, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG § 9 Abs 1, EStG § 9 Abs 5, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008
    Keine Aufteilung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer - teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.2.2016 IX R 20/13

  • Bundesfinanzhof

    Keine Aufteilung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer - teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.2.2016 IX R 20/13

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 4 EStG 2002, § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b EStG 2002, § 9 Abs 1 EStG 2002, § 9 Abs 5 EStG 2002, EStG VZ 2007
    Keine Aufteilung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer - teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.2.2016 IX R 20/13

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Abzugsfähigkeit der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers bei nicht unerheblicher Nutzung für Zwecke einer nicht steuerbaren Tätigkeit

  • rewis.io

    Keine Aufteilung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer - teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.2.2016 IX R 20/13

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzugsfähigkeit der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers bei nicht unerheblicher Nutzung für Zwecke einer nicht steuerbaren Tätigkeit

  • rechtsportal.de

    EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 1
    Abzugsfähigkeit der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers bei nicht unerheblicher Nutzung für Zwecke einer nicht steuerbaren Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Häusliches Arbeitszimmer
    Begriff des häuslichen Arbeitszimmers
    Grundsatz

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG § 9 Abs 5 S 1, EStG § 21
    Arbeitszimmer, Privatnutzung, Aufteilungsverbot, Vermietung und Verpachtung

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Köln, 15.05.2013 - 4 K 1242/13

    Kein Aufteilungsverbot für häusliche Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 16.02.2016 - IX R 21/13
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 15. Mai 2013  4 K 1242/13 aufgehoben.
  • BFH, 27.07.2015 - GrS 1/14

    Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im

    Auszug aus BFH, 16.02.2016 - IX R 21/13
    Diese Regelung hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) im Beschluss vom 27. Juli 2015 GrS 1/14 (BFHE 251, 408) dahin ausgelegt, dass Aufwendungen für einen in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebundenen Raum, der sowohl zur Erzielung von Einkünften als auch --in mehr als nur untergeordnetem Umfang-- zu privaten Zwecken genutzt wird, insgesamt nicht abziehbar sind.
  • BFH, 25.04.2017 - VIII R 52/13

    Aufwendungen für ein im Rahmen mehrerer Einkunftsarten genutztes häusliches

    Hieran hat sich auch nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 251, 408, BStBl II 2016, 265 nichts geändert, der nur die --im Streitfall nicht gegebene-- Nichtaufteilbarkeit von Aufwendungen für ein gemischt genutztes Arbeitszimmer betrifft, das sowohl für private Wohnzwecke als auch beruflich zur Einkunftserzielung genutzt wird (s. auch BFH-Urteile vom 17. Februar 2016 X R 1/13, BFH/NV 2016, 913; vom 16. Februar 2016 IX R 20/13, BFH/NV 2016, 1146, und IX R 21/13, BFH/NV 2016, 1147).
  • BFH, 21.11.2013 - IX R 23/12

    Zur Aufteilbarkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer - Vorlage an den

    Beim IX. Senat sind unter den Aktenzeichen IX R 20/13 und IX R 21/13 (Vorinstanz: jeweils FG Köln, Urteile vom 15. Mai 2013 4 K 1384/10 und 4 K 1242/13, Streitjahre: 2007 und 2008) zwei weitere Verfahren zu der Frage anhängig, ob die Kosten für als Arbeitszimmer eingerichtete (separate) Räume, die (zeit)anteilig (zu 70 %) für die Verwaltung vermieteter Immobilien und (zeit)anteilig (zu 30 %) für eine wissenschaftliche, vom FA jedoch als Liebhaberei qualifizierte und damit private Tätigkeit genutzt werden, anteilig als Werbungskosten abziehbar sind.
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