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   BFH, 16.02.2022 - X R 26/20   

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https://dejure.org/2022,18224
BFH, 16.02.2022 - X R 26/20 (https://dejure.org/2022,18224)
BFH, Entscheidung vom 16.02.2022 - X R 26/20 (https://dejure.org/2022,18224)
BFH, Entscheidung vom 16. Februar 2022 - X R 26/20 (https://dejure.org/2022,18224)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 82 Abs 1 S 3, EStG § 92a Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 92a Abs 2 S 1, EStG § 92a Abs 2 S 2, EStG § 92a Abs 2 S 7, EStG § 92b, EStG § 93 Abs 1, EStG § 94 Abs 2, EStG VZ 2017, EStG VZ 2016, EStG VZ 2015
    Altersvorsorge-Eigenheimbetrag: Unmittelbare Verwendung des geförderten Altersvorsorgekapitals in Fällen der Darlehenstilgung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 82 Abs 1 S 3 EStG 2009, § 92a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 92a Abs 2 S 1 EStG 2009, § 92a Abs 2 S 2 EStG 2009, § 92a Abs 2 S 7 EStG 2009
    Altersvorsorge-Eigenheimbetrag: Unmittelbare Verwendung des geförderten Altersvorsorgekapitals in Fällen der Darlehenstilgung

  • IWW

    § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuerges... etzes (EStG), § 92a Abs. 1 Satz 1 EStG, § 92a EStG, § 126 Abs. 3 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 92b Abs. 1 EStG, § 94 Abs. 2 EStG, § 92b EStG, § 92a Abs. 2 Sätze 2 und 7 EStG, § 92a Abs. 2 Satz 1 EStG, § 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 82 Abs. 1 Satz 3 EStG, § 92a Abs. 1 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4, § 9 Abs. 4a Satz 13, § 10a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2, § 22 Nr. 3 Satz 4 EStG, § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG, § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 92b Abs. 1 Satz 3 EStG, § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO, § 90 Abs. 2, § 121 Satz 1 FGO, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Rückforderungsbescheids wegen schädlicher Verwendung geförderten Altersvorsorgevermögens; Tilgung von Anschaffungs- oder Herstellungsdarlehen

  • rewis.io

    Altersvorsorge-Eigenheimbetrag: Unmittelbare Verwendung des geförderten Altersvorsorgekapitals in Fällen der Darlehenstilgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersvorsorge-Eigenheimbetrag: Unmittelbare Verwendung des geförderten Altersvorsorgekapitals in Fällen der Darlehenstilgung

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit eines Rückforderungsbescheids wegen schädlicher Verwendung geförderten Altersvorsorgevermögens; Tilgung von Anschaffungs- oder Herstellungsdarlehen

  • datenbank.nwb.de

    Altersvorsorge-Eigenheimbetrag: Unmittelbare Verwendung des geförderten Altersvorsorgekapitals in Fällen der Darlehenstilgung

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Unmittelbare Verwendung des geförderten Altersvorsorgekapitals in Fällen der Darlehenstilgung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge
    Begünstigte Verträge
    Private Altersvorsorge
    Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung
    Rechtsprechung

Sonstiges (2)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 92a Abs 1 S 1 Nr 1 ; EStG § 94 Abs 2

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 92a Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 94 Abs 2
    Altersvorsorgezulage, Eigenheimzulage, Schädliche Verwendung, Darlehen, Tilgung, Rückzahlung, Unmittelbarkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.02.2020 - X R 28/18

    Verwendung von Altersvorsorgevermögen zur Entschuldung einer selbstgenutzten

    Auszug aus BFH, 16.02.2022 - X R 26/20
    a) Zwar ist die ZfA befugt, die Unwirksamkeit des gemäß § 92b Abs. 1 EStG ergangenen Bescheids über die Gestattung der wohnungswirtschaftlichen Verwendung geförderten Altersvorsorgekapitals durch Verwaltungsakt festzustellen, auch wenn hierfür keine ausdrückliche Ermächtigung im Gesetz zu finden ist und für den Senat auch (weiterhin) nicht erkennbar ist, welcher eigenständige Regelungszweck mit einem solchen Feststellungsbescheid verfolgt werden könnte (vgl. bereits Senatsurteil vom 12.02.2020 - X R 28/18, BFHE 268, 218, BStBl II 2020, 496, Rz 16 ff.).

    Diese Form der wohnungswirtschaftlichen Verwendung soll dem Zulageberechtigten ermöglichen, die Zins- und Tilgungskosten aus der selbstgenutzten Wohnimmobilie zu senken (vgl. Senatsurteil in BFHE 268, 218, BStBl II 2020, 496, Rz 30, m.w.N.).

  • BFH, 27.01.2016 - X R 23/14

    Verwendung von Altersvorsorgevermögen für die Anschaffung oder Herstellung einer

    Auszug aus BFH, 16.02.2022 - X R 26/20
    Dort musste das Kapital "ohne Zwischenschritt" für die begünstigten Zwecke verwendet werden; insbesondere die Zwischenschaltung eines Bankkontos des Steuerpflichtigen stand der Begünstigung entgegen (vgl. Senatsurteil vom 27.01.2016 - X R 23/14, BFH/NV 2016, 1018, Rz 43, m.w.N.).
  • BFH, 23.05.2016 - X R 54/13

    Bis zum 31. Dezember 2013 keine förderunschädliche Verwendung von

    Auszug aus BFH, 16.02.2022 - X R 26/20
    Denn die rechtlichen Wirkungen eines Bescheids über die Gestattung der wohnungswirtschaftlichen Verwendung geförderten Altersvorsorgekapitals nach § 92b EStG, auf den sich der Feststellungsbescheid bezieht, sind darauf beschränkt, dem Zulageberechtigten zu gestatten und dem Anbieter mitzuteilen, dass Altersvorsorgekapital für einen bestimmten Zweck förderunschädlich ausgezahlt und genutzt werden kann (Senatsbeschluss vom 23.05.2016 - X R 54/13, BFH/NV 2016, 1457, Rz 21 f.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 06.08.2020 - 15 K 10223/18

    Festsetzung des Rückzahlungsbetrags gegenüber dem Zulageberechtigten in den

    Auszug aus BFH, 16.02.2022 - X R 26/20
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 06.08.2020 - 15 K 10223/18 aufgehoben.
  • BFH, 16.02.2022 - X R 20/20

    Tilgung eines Darlehens i.S. des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG

    Hierzu hat der Senat in seinem heutigen Urteil X R 26/20 (BFHE 276, 87) ausgeführt, dass das in § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG enthaltene Unmittelbarkeitserfordernis auch für die Tatbestandsvariante der Darlehenstilgung gilt und der zeitliche Rahmen der Unmittelbarkeit keinesfalls weiter als nach der Verwaltungsauffassung gezogen werden kann.
  • FG Berlin-Brandenburg, 21.04.2022 - 15 K 15132/21

    Anspruch auf eine begünstigte Entnahme aus einem Altersvorsorgevertrag zu Zwecken

    Dieser Auslegung des Unmittelbarkeitserfordernisses steht nicht entgegen, dass der Senat in seiner Entscheidung vom 6. August 2020 ( 15 K 10223/18, anhängig beim Bundesfinanzhof - BFH - zum Aktenzeichen X R 26/20) befunden hat, dass es eines unmittelbaren zeitlichen Zusammenhanges bei der Tilgung nicht bedarf.
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