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   BFH, 16.03.2016 - VII B 102/15   

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https://dejure.org/2016,9486
BFH, 16.03.2016 - VII B 102/15 (https://dejure.org/2016,9486)
BFH, Entscheidung vom 16.03.2016 - VII B 102/15 (https://dejure.org/2016,9486)
BFH, Entscheidung vom 16. März 2016 - VII B 102/15 (https://dejure.org/2016,9486)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Abtretung eines Anspruchs aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss und Aufrechnung durch das FA - Keine Auslegung eines Antrags auf Verrechnungsstundung als Aufrechnungserklärung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 152, AO § 226, BGB § 133, BGB § 157, ZPO § 322 Abs 2, BGB § 406, BGB § 387, FGO § 143 Abs 1, FGO § 149 Abs 1
    Abtretung eines Anspruchs aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss und Aufrechnung durch das FA - Keine Auslegung eines Antrags auf Verrechnungsstundung als Aufrechnungserklärung

  • Bundesfinanzhof

    Abtretung eines Anspruchs aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss und Aufrechnung durch das FA - Keine Auslegung eines Antrags auf Verrechnungsstundung als Aufrechnungserklärung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 152 FGO, § 226 AO, § 133 BGB, § 157 BGB, § 322 Abs 2 ZPO
    Abtretung eines Anspruchs aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss und Aufrechnung durch das FA - Keine Auslegung eines Antrags auf Verrechnungsstundung als Aufrechnungserklärung

  • IWW

    § 152 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 226 der Abgabenordnung (AO), § 406 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), §§ 133, 157 BGB, § 226 AO, § 226 Abs. 1 AO, § 406 BGB, § 322 Abs. 2 der Zivilprozessordnung, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Aufrechnung mit Steueransprüchen gegenüber einer Kostenerstattungsforderung

  • rewis.io

    Abtretung eines Anspruchs aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss und Aufrechnung durch das FA - Keine Auslegung eines Antrags auf Verrechnungsstundung als Aufrechnungserklärung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 387
    Zulässigkeit der Aufrechnung mit Steueransprüchen gegenüber einer Kostenerstattungsforderung

  • datenbank.nwb.de

    Aufrechnung des Finanzamts mit einem Steueranspruch gegen einen Kostenerstattungsanspruch; Kostenfestsetzungsbeschluss keine anspruchs- oder fälligkeitsbegründende Funktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenfestsetzungsbeschluss - und die Aufrechnung mit Steueransprüchen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 03.08.2011 - 18 W 130/11

    Wirkungen der Aufrechnung gegenüber einem festgesetzten Kostenerstattungsanspruch

    Auszug aus BFH, 16.03.2016 - VII B 102/15
    Für eine Aufrechnung reicht somit der Erlass der Kostengrundentscheidung aus (Beschluss des OLG Frankfurt vom 3. August 2011  18 W 130/11; Urteil des Brandenburgischen OLG vom 27. Juli 2006  5 U 160/05, Neue Justiz 2006, 509; Beschluss des OLG München vom 11. April 2000  11 WF 745/00, MDR 2000, 850).
  • BFH, 29.11.2007 - IV R 62/05

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Inkassotätigkeit

    Auszug aus BFH, 16.03.2016 - VII B 102/15
    Eine solche Auslegung erscheint zumindest möglich, wenn nicht sogar naheliegend, und verstößt nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, so dass das FG nicht gegen die Vorgaben der §§ 133, 157 BGB verstoßen hat (vgl. zur eingeschränkten Überprüfung der Auslegung von Willenserklärungen BFH-Urteil vom 29. November 2007 IV R 62/05, BFHE 220, 85, BStBl II 2008, 557, m.w.N.).
  • OLG München, 11.04.2000 - 11 WF 745/00
    Auszug aus BFH, 16.03.2016 - VII B 102/15
    Für eine Aufrechnung reicht somit der Erlass der Kostengrundentscheidung aus (Beschluss des OLG Frankfurt vom 3. August 2011  18 W 130/11; Urteil des Brandenburgischen OLG vom 27. Juli 2006  5 U 160/05, Neue Justiz 2006, 509; Beschluss des OLG München vom 11. April 2000  11 WF 745/00, MDR 2000, 850).
  • BFH, 30.07.1996 - VII B 7/96
    Auszug aus BFH, 16.03.2016 - VII B 102/15
    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist eine Aufrechnung des FA mit einem Steueranspruch gegen einen Kostenfestsetzungsanspruch des Steuerpflichtigen nach Maßgabe des § 226 AO grundsätzlich zulässig (Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 1999 VII B 29/99, BFH/NV 2000, 4, und vom 30. Juli 1996 VII B 7/96, BFH/NV 1997, 93, m.w.N.).
  • BFH, 12.07.1999 - VII B 29/99

    Kostenfestsetzungsbeschluss; Abtretung und Aufrechnung

    Auszug aus BFH, 16.03.2016 - VII B 102/15
    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist eine Aufrechnung des FA mit einem Steueranspruch gegen einen Kostenfestsetzungsanspruch des Steuerpflichtigen nach Maßgabe des § 226 AO grundsätzlich zulässig (Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 1999 VII B 29/99, BFH/NV 2000, 4, und vom 30. Juli 1996 VII B 7/96, BFH/NV 1997, 93, m.w.N.).
  • BGH, 08.01.1976 - III ZR 146/73

    Aufrechnung gegenüber einem neuen Gläubiger (Zessionar) - Fälligwerden der

    Auszug aus BFH, 16.03.2016 - VII B 102/15
    Nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte hat der Kostenfestsetzungsbeschluss keine rechtsgestaltende, anspruchs- oder fälligkeitsbegründende Funktion (Urteile des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 1976 III ZR 146/73, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 1976, 475, und Beschluss des Oberlandesgerichts --OLG-- Düsseldorf vom 19. Mai 1988  2 W 25/88, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1989, 503, m.w.N., sowie Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juli 1967 GrS 8/66, BFHE 90, 156, BStBl II 1968, 59, nach dem ein Kostenerstattungsanspruch bereits mit dem Erlass der gerichtlichen Kostenentscheidung auflösend bedingt durch deren Rechtskraft entsteht).
  • BFH, 18.07.1967 - GrS 8/66

    Erstattung der im Vorverfahren entstandenen Gebühren und Auslagen eines

    Auszug aus BFH, 16.03.2016 - VII B 102/15
    Nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte hat der Kostenfestsetzungsbeschluss keine rechtsgestaltende, anspruchs- oder fälligkeitsbegründende Funktion (Urteile des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 1976 III ZR 146/73, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 1976, 475, und Beschluss des Oberlandesgerichts --OLG-- Düsseldorf vom 19. Mai 1988  2 W 25/88, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1989, 503, m.w.N., sowie Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juli 1967 GrS 8/66, BFHE 90, 156, BStBl II 1968, 59, nach dem ein Kostenerstattungsanspruch bereits mit dem Erlass der gerichtlichen Kostenentscheidung auflösend bedingt durch deren Rechtskraft entsteht).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.1988 - 2 W 25/88
    Auszug aus BFH, 16.03.2016 - VII B 102/15
    Nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte hat der Kostenfestsetzungsbeschluss keine rechtsgestaltende, anspruchs- oder fälligkeitsbegründende Funktion (Urteile des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 1976 III ZR 146/73, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 1976, 475, und Beschluss des Oberlandesgerichts --OLG-- Düsseldorf vom 19. Mai 1988  2 W 25/88, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1989, 503, m.w.N., sowie Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juli 1967 GrS 8/66, BFHE 90, 156, BStBl II 1968, 59, nach dem ein Kostenerstattungsanspruch bereits mit dem Erlass der gerichtlichen Kostenentscheidung auflösend bedingt durch deren Rechtskraft entsteht).
  • OLG Brandenburg, 27.07.2006 - 5 U 160/05

    Restitution im Beitrittsgebiet: Erlöschen des Besitzrechts an einem Grundstück

    Auszug aus BFH, 16.03.2016 - VII B 102/15
    Für eine Aufrechnung reicht somit der Erlass der Kostengrundentscheidung aus (Beschluss des OLG Frankfurt vom 3. August 2011  18 W 130/11; Urteil des Brandenburgischen OLG vom 27. Juli 2006  5 U 160/05, Neue Justiz 2006, 509; Beschluss des OLG München vom 11. April 2000  11 WF 745/00, MDR 2000, 850).
  • BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 3/19 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Vorverfahrenskosten -

    Da im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren nach der AO dem Grunde nach nicht um existenzsichernde Leistungen gestritten wird und das Verfahren bis auf die Streitigkeiten über den Einspruch gegen die Kindergeldfestsetzung (vgl § 77 EStG) ohnehin keine Erstattung der Aufwendungen der Beteiligten vorsieht (vgl dazu auch BFH vom 23.7.1996 - VII B 42/96 - BFHE 180, 529) , bedarf es keiner weiteren Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BFH zur Aufrechnung mit Steueransprüchen gegen prozessuale Kostenerstattungsansprüche aus der FGO (vgl dazu zuletzt BFH vom 16.3.2016 - VII B 102/15) .
  • BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 17/19 R

    Keine wirksame Aufrechnung des Jobcenters von Kostenerstattungsansprüchen nach §

    Da im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren nach der AO dem Grunde nach nicht um existenzsichernde Leistungen gestritten wird und das Verfahren bis auf die Streitigkeiten über den Einspruch gegen die Kindergeldfestsetzung (vgl § 77 EStG) ohnehin keine Erstattung der Aufwendungen der Beteiligten vorsieht (vgl dazu auch BFH vom 23.7.1996 - VII B 42/96 - BFHE 180, 529) , bedarf es keiner weiteren Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BFH zur Aufrechnung mit Steueransprüchen gegen prozessuale Kostenerstattungsansprüche aus der FGO (vgl dazu zuletzt BFH vom 16.3.2016 - VII B 102/15) .
  • BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 4/19 R

    Keine Aufrechnung des Jobcenters von Kostenerstattungsansprüchen nach § 63 SGB X

    Da im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren nach der AO dem Grunde nach nicht um existenzsichernde Leistungen gestritten wird und das Verfahren bis auf die Streitigkeiten über den Einspruch gegen die Kindergeldfestsetzung (vgl § 77 EStG) ohnehin keine Erstattung der Aufwendungen der Beteiligten vorsieht (vgl dazu auch BFH vom 23.7.1996 - VII B 42/96 - BFHE 180, 529) , bedarf es keiner weiteren Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BFH zur Aufrechnung mit Steueransprüchen gegen prozessuale Kostenerstattungsansprüche aus der FGO (vgl dazu zuletzt BFH vom 16.3.2016 - VII B 102/15) .
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