Rechtsprechung
   BFH, 16.04.1980 - VI R 86/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,198
BFH, 16.04.1980 - VI R 86/77 (https://dejure.org/1980,198)
BFH, Entscheidung vom 16.04.1980 - VI R 86/77 (https://dejure.org/1980,198)
BFH, Entscheidung vom 16. April 1980 - VI R 86/77 (https://dejure.org/1980,198)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,198) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1975 § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Steuerbegünstigte Entschädigung - Ende eines befristeten Arbeitsvertrages - Kapitalisierung eines Anspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Frage der Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG i. V. m. § 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 EStG bei befristetem Arbeitsvertrag mit fortbestehendem Anspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 130, 168
  • NJW 1980, 2096 (Ls.)
  • DB 1980, 1376
  • BStBl II 1980, 393
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 20.10.1978 - VI R 107/77

    Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG und Anwendung des ermäßigten

    Auszug aus BFH, 16.04.1980 - VI R 86/77
    Dieser Auffassung hat sich der erkennende Senat im Urteil vom 20. Oktober 1978 VI R 107/77 (BFHE 126, 408, BStBl II 1979, 176) angeschlossen und betont, Abfindungen wegen Auflösung eines Dienstverhältnisses seien in der Regel eine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG 1975, wenn die Auflösung vom Arbeitgeber veranlaßt worden sei.

    Sie beruhte nicht wie im Urteil des Senats in BFHE 126, 408, BStBl II 1979, 176 auf einer vom Arbeitgeber veranlaßten Auflösung des Dienstverhältnisses, da das Arbeitsverhältnis nicht durch ein Verhalten des Arbeitgebers, sondern durch Auslaufen des jeweils nur auf fünf Jahre verlängerten Anstellungsvertrages beendet wurde.

  • BFH, 17.03.1978 - VI R 63/75

    Keine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, wenn GmbH von

    Auszug aus BFH, 16.04.1980 - VI R 86/77
    Die an die Stelle der bisherigen Einnahmen tretende Ersatzleistung muß mithin auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 17. März 1978 VI R 63/75, BFHE 124, 543, BStBl II 1978, 375 und die dort erwähnten Entscheidungen).

    Dem steht das BFH-Urteil in BFHE 124, 543, BStBl II 1978, 375 nicht entgegen.

  • BFH, 20.07.1978 - IV R 43/74

    Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG möglich bei Mitwirkung des

    Auszug aus BFH, 16.04.1980 - VI R 86/77
    Wie der IV. Senat des BFH im Urteil vom 20. Juni 1978 IV R 43/74 (BFHE 125, 271, BStBl II 1979, 9) unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung ausgeführt hat, ist es für den Begriff der Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG 1975 nicht entscheidend, ob das zur Entschädigung führende Ereignis ohne oder gegen den Willen des Steuerpflichtigen eingetreten ist.
  • BFH, 25.03.1975 - VIII R 183/73

    Streitiges Rechtsverhältnis - Vergleich - Erfüllungsleistung - Entschädigung -

    Auszug aus BFH, 16.04.1980 - VI R 86/77
    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 25. März 1975 VIII R 183/73, BFHE 115, 472, BStBl II 1975, 634 und die dort erwähnten Entscheidungen des erkennenden Senats) werden Zahlungen in Erfüllung eines Anspruchs des Empfängers vom Tatbestand des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG 1975 nicht erfaßt, wenn die vertragliche Basis bestehen geblieben ist und sich nur die Zahlungsmodalität geändert hat.
  • BFH, 13.08.1975 - VI R 164/71

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses - Zugesagte Altersversorgung - Verlust der

    Auszug aus BFH, 16.04.1980 - VI R 86/77
    Die Abfindung wurde auch nicht wie im Falle des BFH-Urteils vom 13. August 1975 VI R 164/71 (BFHE 117, 40, BStBl II 1976, 38) deshalb gezahlt, weil durch die Auflösung des Dienstverhältnisses die Rechtsgrundlage für die Altersversorgung weggefallen war.
  • BFH, 12.03.1975 - I R 180/73

    Zahlungen, die ein Hersteller seinem Großhändler leistet, weil er dessen Abnehmer

    Auszug aus BFH, 16.04.1980 - VI R 86/77
    Nach der Rechtsprechung des BFH muß es sich bei solchen Einkünften um eine Zusammenballung von Einnahmen handeln, die sich bei normalem Ablauf auf mehrere Jahre verteilt hätten, da sonst kein sachlicher Grund für die von dieser Vorschrift bezweckte Milderung der tariflichen Spitzenbelastung gegeben wäre (vgl. Urteil vom 12. März 1975 I R 180/73, BFHE 115, 261, BStBl II 1975, 485 und die dort erwähnte Rechtsprechung).
  • BFH, 14.01.2004 - X R 37/02

    Ablösung einer betrieblichen Veräußerungsleibrente bei Zuflussbesteuerung

    Entgegen der Auffassung des FG nimmt die ständige Rechtsprechung des BFH bei einer nach der ursprünglichen Pensionsvereinbarung nicht möglichen Kapitalisierung von Pensionsansprüchen eine "neue Rechtsgrundlage" im vorstehend bezeichneten Sinne ohne weiteres an (BFH-Urteile vom 16. April 1980 VI R 86/77, BFHE 130, 168, BStBl II 1980, 393 unter 3. a; vom 9. Juli 1992 XI R 5/91, BFHE 168, 338, BStBl II 1993, 27; vom 28. Juli 1993 XI R 4/93, BFH/NV 1994, 165 unter II. 1.).

    Im Übrigen hat die Rechtsprechung den Erfahrungssatz aufgestellt, dass die Liquidation eines Unternehmens im Regelfall dazu führt, dass bestehende Versorgungszusagen auf Veranlassung oder Druck des Unternehmens abgelöst werden (BFH-Urteil vom 4. September 2002 XI R 53/01, BFHE 200, 275, BStBl II 2003, 177 unter 2.; vgl. dazu auch schon die BFH-Urteile in BFHE 130, 168, BStBl II 1980, 393 unter 3. a, und vom 22. Januar 1988 VI R 135/84, BFHE 152, 461, BStBl II 1988, 525 unter 5.).

  • BFH, 04.09.2002 - XI R 53/01

    Entschädigung bei Liquidation einer GmbH

    Im Fall der Entscheidung vom 16. April 1980 VI R 86/77 (BFHE 130, 168, BStBl II 1980, 393) habe der Bundesfinanzhof (BFH) die Tarifermäßigung gewährt.

    Davon sei der BFH --entgegen der Auffassung des Klägers-- auch in der Entscheidung in BFHE 130, 168, BStBl II 1980, 393 ausgegangen.

    Die Liquidation eines Unternehmens führt im Regelfall dazu, dass auf Veranlassung oder Druck des Unternehmens bestehende Arbeitsverhältnisse aufgelöst und Versorgungszusagen abgelöst werden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 130, 168, BStBl II 1980, 393).

  • BFH, 15.10.2003 - XI R 17/02

    Steuerbegünstigte Abfindung

    Mithin muss für die Annahme einer Entschädigung in diesem Sinne die an die Stelle der bisherigen Einnahmen tretende Ersatzleistung auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen; es reicht nicht aus, wenn die bisherige vertragliche Basis bestehen geblieben ist und sich nur Zahlungsmodalitäten geändert haben (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 16. April 1980 VI R 86/77, BFHE 130, 168, BStBl II 1980, 393).
  • BFH, 14.07.1993 - I R 84/92

    Entschädigung zum Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen - Zahlung

    Die Entschädigungsleistung muß aufgrund einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage geleistet werden (so ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. z.B. Urteile vom 9. Juli 1992 XI R 5/91, BFHE 168, 338, BStBl II 1993, 27 m.w.N.; vom 27. Februar 1991 XI R 8/87, BFHE 164, 243, BStBl II 1991, 703 m.w.N.; vom 27. November 1991 X R 10/91, BFH/NV 1992, 455 m.w.N.; vom 18. Dezember 1981 III R 133/78, BFHE 135, 66, BStBl II 1982, 305 m.w.N.; vom 16. April 1980 VI R 86/77, BFHE 130, 168, BStBl II 1980, 393).

    Eine neue Rechtsgrundlage liegt insbesondere vor, wenn eine ursprünglich zwischen den Vertragspartnern geschlossene Vereinbarung durch schuldrechtliche Vereinbarung abgeändert wird (vgl. BFH in BFHE 168, 338, BStBl II 1993, 27; in BFHE 130, 168, BStBl II 1980, 393; Urteile vom 13. Februar 1987 VI R 168/83, BFH/NV 1987, 574; vom 20. Oktober 1978 VI R 107/77, BFHE 126, 408, BStBl II 1979, 176).

    Dieser kann aber seiner Natur nach ein Entschädigungsanspruch sein, wenn er durch einen Verzicht auf bestehende Ansprüche veranlaßt ist, der unter einem nicht unerheblichen tatsächlichen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Druck ausgesprochen wurde (vgl. BFH in BFHE 168, 338, BStBl II 1993, 27; in BFHE 130, 168, BStBl II 1980, 393; in BFH/NV 1987, 574).

  • BFH, 10.07.1991 - X R 79/90

    Einkommensteuer; Ablösung einer betrieblichen Veräußerungsrente durch

    Allerdings wurde in dem von der Klägerin zur Stützung ihres Rechtsstandpunktes herangezogenen BFH-Urteil vom 16. April 1980 VI R 86/77 (BFHE 130, 168 , BStBl II 1980, 393 ) entschieden, bei nachträglicher Vereinbarung einer Kapitalisierung von Versorgungsansprüchen beruhe die Zahlung "auf einer neuen Rechtsgrundlage (nämlich dem Abfindungsvertrag)"; der Anspruch auf Zahlung laufender Versorgungsbezüge sei weggefallen und stattdessen "ein Anspruch auf eine wirtschaftlich andere Leistung, nämlich auf eine Kapitalabfindung begründet worden".

    Der Senat sieht in der Entscheidung in BFHE 130, 168 , BStBl II 1980, 393 einen sachverhaltsbedingten Sonderfall: Die Versorgungsansprüche des damaligen Klägers drohten deswegen wegzufallen, weil sein Arbeitgeber, ein Verein, sich auflösen wollte; durch den Wegfall nicht nur des Arbeitsverhältnisses, sondern auch des Schuldners als Rechtssubjekt wäre dem Arbeitnehmer ein Schaden entstanden; dies rechtfertigte in jenem Fall die Annahme, daß die Kapitalsumme auf einer neuen Rechts- bzw. Billigkeitsgrundlage gezahlt wurde.

  • BFH, 14.05.2003 - XI R 16/02

    Entlassungsabfindung und Urlaubsabgeltung

    Mithin muss für die Annahme einer Entschädigung in diesem Sinne die an die Stelle der bisherigen Einnahmen tretende Ersatzleistung auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen; es reicht nicht aus, wenn die bisherige vertragliche Basis bestehen geblieben ist und sich nur Zahlungsmodalitäten geändert haben (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 16. April 1980 VI R 86/77, BFHE 130, 168, BStBl II 1980, 393).
  • BFH, 16.12.2021 - VI R 10/18

    Ermäßigt zu besteuernder Arbeitslohn für eine mehrjährige Tätigkeit

    Mithin muss für die Annahme einer Entschädigung die an die Stelle der bisherigen Einnahmen tretende Ersatzleistung auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen, während es nicht ausreicht, wenn die bisherige vertragliche Basis bestehen geblieben ist und sich nur Zahlungsmodalitäten geändert haben (z.B. Senatsurteil vom 16.04.1980 - VI R 86/77, BFHE 130, 168, BStBl II 1980, 393).
  • BFH, 09.07.1992 - XI R 5/91

    Tarifbegünstigung bei Umwandlung von Pensionsansprüchen in Abfindung

    Im vorliegenden Fall haben die Vertragsparteien des Versorgungsvertrages, der Kläger und die GmbH, im Vertrag vom 21. Oktober 1985 den bisherigen Anspruch des Klägers aus dem Versorgungsvertrag auf monatliche Zahlungen ab Invalidität oder Vollendung des 65. Lebensjahres in einen Anspruch auf Kapitalabfindung umgewandelt und damit eine neue Rechtsgrundlage geschaffen (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. April 1980 VI R 86/77, BFHE 130, 168, BStBl II 1980, 393, und vom 27. Februar 1991 XI R 8/87, BFHE 164, 243, BStBl II 1991, 703; Littmann/Bitz/Meincke, Das Einkommensteuerrecht, § 24 EStG Anm. 42).
  • BFH, 01.07.2004 - IV R 23/02

    Kein ermäßigter Steuersatz bei Umstellung der Vergütung für Drehbücher von

    Zur Beantwortung der Frage, ob die Kapitalisierung auf einer neuen Rechts- und Billigkeitslage beruht oder lediglich eine --ggf. in der Zahlungsmodalität geänderte-- Erfüllung einer Leistung im Rahmen des bisherigen Rechtsverhältnisses darstellt, hat die Rechtsprechung des BFH darauf abgestellt, ob die Möglichkeit zur Kapitalabfindung bereits bei Vereinbarung der wiederkehrenden Bezüge vorgesehen war (vgl. BFH-Urteile vom 17. März 1978 VI R 63/75, BFHE 124, 543, BStBl II 1978, 375; vom 16. April 1980 VI R 86/77, BFHE 130, 168, BStBl II 1980, 393; vom 27. Februar 1991 XI R 8/87, BFHE 164, 243, BStBl II 1991, 703; vom 9. Juli 1992 XI R 5/91, BFHE 168, 338, BStBl II 1993, 27; vom 25. August 1993 XI R 8/93, BFHE 172, 338, BStBl II 1994, 167).
  • FG München, 25.03.2015 - 1 K 2723/13

    Ermäßigte Besteuerung der Auszahlung eines Versorgungsguthabens an die Witwe des

    Dies wäre nach der ständigen Rechtsprechung des BFH dann der Fall, wenn bei einer nach der ursprünglichen Pensionsvereinbarung nicht möglichen Kapitalisierung von Pensionsansprüchen eine "neue Rechtsgrundlage" geschaffen würde, indem als "neu" eine Kapitalisierung vereinbart würde (vgl. BFH, Urteile vom 16. April 1980 VI R 86/77, BFHE 130, 168, BStBl II 1980, 393 unter 3. a; vom 9. Juli 1992 XI R 5/91, BFHE 168, 338, BStBl II 1993, 27; vom 28. Juli 1993XI R 4/93, BFH/NV 1994, 165 unter II. 1.).
  • BFH, 13.12.2005 - XI R 55/04

    Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG

  • BFH, 13.02.1987 - VI R 168/83

    Voraussetzungen für eine Versteuerung mit dem ermäßigten Steuersatz -

  • FG Münster, 04.03.2004 - 8 K 2801/01

    Zwangslage bei Eigenkündigung aufgrund Rahmensozialplan nach BetrVG

  • BFH, 14.02.1984 - VIII R 126/82

    Abfindung an einen stillen Gesellschafter, die den Betrag der Einlage übersteigt,

  • BFH, 19.10.2005 - XI R 24/04

    Abfindungsentschädigung

  • BFH, 25.08.1993 - XI R 8/93

    Vertraglich nicht vereinbarte Abfindung einer Pensionsverpflichtung nach § 8 Abs.

  • FG Sachsen-Anhalt, 03.04.2014 - 6 K 1479/09

    Einkommensergänzung für Notare weder steuerfrei noch tarifbegünstigt

  • FG Saarland, 04.05.2010 - 1 K 1069/06

    Keine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 9 EStG a. F. für an Beamten gezahlte Abfindung

  • BFH, 15.10.2003 - XI R 11/02

    Ablösung einer Versorgungszusage im Rahmen der Liquidation

  • BFH, 18.09.1991 - XI R 8/90

    Bei zeitlich befristeten Dienstverträgen ist das Übergangsgeld nach § 62 Abs. 1

  • BFH, 08.08.1986 - VI R 28/84

    Tarifvertraglich zustehende Abfindungen an Flugbegleiter wegen Ausscheidens aus

  • BFH, 22.01.1988 - VI R 135/84

    Zur Versteuerung des geldwerten Vorteils aus der Übertragung eines Grundstücks an

  • FG Düsseldorf, 14.05.2002 - 6 K 7467/98

    Gesellschafter-Geschäftsführer; Anteilsverkauf; Abfindung; Pensionszusage;

  • OLG Frankfurt, 05.10.2000 - 3 U 91/99

    Haftung des Rechtsanwalts: Weisungswidriger Abschluß eines Vergleichs

  • BFH, 10.04.2003 - XI R 32/02

    Ablösung einer Pensionszusage - Verkauf der GmbH-Anteile

  • FG Hamburg, 30.11.2001 - III 59/01

    Steuerliche Behandlung einer Abfindung wegen Nichtverlängerung eines befristeten

  • FG Köln, 13.12.1999 - 1 K 5469/97

    Entschädigung auch bei einvernehmlicher Umstrukturierung ohne

  • BFH, 18.09.1986 - IV R 228/83

    Für Fall der Kündigung in Architektenvertrag vereinbarte Vergütung ist keine

  • FG Bremen, 10.10.2000 - 200056K 3

    Keine Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG bei Ablösung einer laufenden

  • BFH, 30.01.1991 - XI R 21/88

    Berücksichtigung eines Kapitalwertes von Pensionsansprüchen bei der

  • BFH, 20.03.1987 - VI R 61/84

    Anforderungen an das Vorliegen außergewöhnlicher Einkünfte - Voraussetzungen für

  • FG Düsseldorf, 30.01.1998 - 6 V 5644/97

    Gesellschafter-Geschäftsführer: Abfindungszahlung

  • FG Berlin, 03.11.2004 - 2 K 2052/02

    Steuerliche Behandlung von Abfindungen; Berücksichtigung außerordentlicher

  • FG Köln, 10.08.1998 - 13 K 8986/97

    Voraussetzung für das Vorliegen einer als Ersatz für entgangene oder entgehende

  • FG Köln, 30.01.2002 - 5 K 4500/98

    Einnahmen aus dem Abschiedsspiel eines Profifußballers

  • FG Köln, 12.08.1999 - 7 K 5358/95

    Steuerlich relevante Entschädigung bei Verzicht auf Tantiemeanspruch bei

  • FG Köln, 28.08.1998 - 15 K 4889/98
  • BFH, 14.12.1984 - VI R 211/81
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht