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   BFH, 16.04.1993 - I B 155/92   

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BFH, 16.04.1993 - I B 155/92 (https://dejure.org/1993,1652)
BFH, Entscheidung vom 16.04.1993 - I B 155/92 (https://dejure.org/1993,1652)
BFH, Entscheidung vom 16. April 1993 - I B 155/92 (https://dejure.org/1993,1652)
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 20.11.1990 - VII B 32/90

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 16.04.1993 - I B 155/92
    Ein über die Äußerung ihrer Rechtsauffassung hinausgehender Begründungsüberhang, der auf eine unsachliche Einstellung der abgelehnten Richter zum Kläger schließen läßt (vgl. BFH-Beschluß vom 20. November 1990 VII B 32/90, BFH/NV 1991, 755), ist weder vorgetragen noch sonst erkennbar.
  • BFH, 30.09.1986 - VIII B 31/86

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 16.04.1993 - I B 155/92
    Es ist insoweit unschädlich, daß die abgelehnten Richter keine dienstliche Äußerung über das Ablehnungsgesuch abgegeben haben, da der zur Entscheidung stehende Sachverhalt unstreitig feststeht (BFH-Beschluß vom 30. September 1986 VIII B 31/86, BFH/NV 1987, 308).
  • BFH, 25.10.1973 - IV R 80/72

    Besorgnis der Befangenheit - Senat - Richter - Ausschließungsgrund - Mitwirkung -

    Auszug aus BFH, 16.04.1993 - I B 155/92
    Wegen Rechtsmißbrauchs ist es im allgemeinen unzulässig, pauschal den ganzen Spruchkörper oder alle Berufsrichter eines Spruchkörpers ohne Angabe ernstlicher Gründe in der Person des einzelnen Richters abzulehnen (BFH-Urteil vom 25. Oktober 1973 IV R 80/72, BFHE 110, 479, BStBl II 1974, 142; und Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 51 FGO Tz. 10 m.w.N.).
  • BFH, 04.07.1985 - V B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag

    Auszug aus BFH, 16.04.1993 - I B 155/92
    Dabei kommt es darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlaß hat, Voreingenommenheit zu befürchten (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 25.06.1992 - IV R 9/92

    SolZG ist verfassungsgemäß

    Auszug aus BFH, 16.04.1993 - I B 155/92
    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der erkennende Senat insoweit auf das Urteil des IV.Senats des BFH vom 25. Juni 1992 IV R 9/92 (BFHE 167, 551, BStBl II 1992, 702), der die vom Kläger angezweifelte Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages bejaht und eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Erhebung von Vorauszahlungen erkannt hat.
  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BFH, 16.04.1993 - I B 155/92
    Allerdings gilt dies nicht, wenn alle Mitglieder eines Spruchkörpers wegen Besorgnis der Befangenheit im Hinblick auf konkrete Anhaltspunkte in einer Kollegialentscheidung abgelehnt werden (ständige BFH-Rechtsprechung - z.B. BFH-Beschluß vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112, m.w.N., im Anschluß an Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 5. Dezember 1975 VI C 129.74, BVerwGE 50, 36, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Finanzgerichtsordnung, § 51, Rechtsspruch 28).
  • BFH, 16.02.1989 - X B 99/88

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 16.04.1993 - I B 155/92
    Rechtsfehler können nur ausnahmsweise, und zwar dann eine Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, daß die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber der ablehnenden Partei oder auf Willkür beruht (BFH-Beschluß vom 16. Februar 1989 X B 99/88, BFH/NV 1989, 708; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, § 51 Tz. 40).
  • BFH, 27.07.1992 - VIII B 59/91

    Befangenheit von Richtern - Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheides zur

    Auszug aus BFH, 16.04.1993 - I B 155/92
    Allerdings gilt dies nicht, wenn alle Mitglieder eines Spruchkörpers wegen Besorgnis der Befangenheit im Hinblick auf konkrete Anhaltspunkte in einer Kollegialentscheidung abgelehnt werden (ständige BFH-Rechtsprechung - z.B. BFH-Beschluß vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112, m.w.N., im Anschluß an Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 5. Dezember 1975 VI C 129.74, BVerwGE 50, 36, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Finanzgerichtsordnung, § 51, Rechtsspruch 28).
  • BFH, 07.05.1986 - I B 70/85

    Ablehnung von Richtern wegen Befangenheit

    Auszug aus BFH, 16.04.1993 - I B 155/92
    Dies gilt insbesondere für die Rüge von Rechtsverstößen, die dem Gericht in einem früheren Verfahrensabschnitt oder in einem Parallelverfahren unterlaufen sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Mai 1986 I B 70/85, BFH/NV 1987, 653, und vom 30. November 1987 VIII B 7/87, BFH/NV 1989, 639).
  • BGH, 16.12.1969 - 5 StR 468/69

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit der Richter im Strafverfahren - Verwerfung

    Auszug aus BFH, 16.04.1993 - I B 155/92
    Denn in einem solchen Fall kann der Betroffene wegen des Beratungsgeheimnisses nicht wissen, welcher Richter die Entscheidung mitgetragen hat (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 16. Dezember 1969 5 StR 468/69, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1970, 478).
  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 109.75

    Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit - Erstantragsverfahren -

  • BFH, 30.11.1987 - VIII B 7/87
  • BFH, 07.04.1988 - X B 4/88
  • BayObLG, 12.05.1977 - BReg. 1 Z 29/77

    Besorgnis der Befangenheit; Richter; Ablehnung; Unparteilichkeit; Objektiv;

  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83

    Investitionshilfegesetz

  • VGH Bayern, 12.01.2015 - 10 ZB 14.1874

    Besorgnis der Befangenheit; Verfahrensfehler; Anspruch auf rechtliches Gehör;

    Denn eine solche Richterablehnung ist ausnahmsweise zulässig, wenn die Befangenheit wie hier aus Anhaltspunkten in einer von den abgelehnten Richtern getroffenen Kollegialentscheidung hergeleitet wird (vgl. BVerwG, B.v. 8.3.2006 - 3 B 182.05 - juris Rn. 4; B.v. 7.4.2011 - 3 B 10.11 - juris Rn. 2), weil der Betroffene in einem solchen Fall wegen des Beratungsgeheimnisses nicht wissen kann, welcher Richter die Entscheidung mitgetragen hat (vgl. BFH, B.v. 16.4.1993 - I B 155/92 - juris Rn. 13).

    Um solche Rechtsauffassungen überprüfen zu lassen, müssen sich die Betroffenen vielmehr der dafür vorgesehenen Rechtsbehelfe bedienen (vgl. BFH, B.v. 16.4.1993 - I B 155/92 - juris Rn. 16; BGH, B.v. 14.5.2002 - XI ZR 388/01 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 3.11.2014 - 22 CS 14.2157 - juris Rn. 16; OLG LSA, B.v. 24.1.2012 - 10 W 42/11 - juris Rn. 17).

    Die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen Rechts- und Verfahrensfehler daher lediglich ausnahmsweise dann, wenn Gründe dargelegt werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem betroffenen Beteiligten oder auf Willkür beruht (vgl. BFH, B.v. 16.4.1993 - I B 155/92 - juris Rn. 16; B.v. 15.9.2000 - IV B 59/00 - juris Rn. 19).

    Die Fehlerhaftigkeit muss ohne weiteres feststellbar und gravierend sein sowie auf unsachliche Erwägungen schließen lassen (BFH, B.v. 16.4.1993 - I B 155/92 - juris Rn. 16).

    Dies kommt etwa in Betracht, wenn der betreffende Richter die seiner richterlichen Tätigkeit gesetzten Grenzen missachtet oder wenn in einer Weise gegen Verfahrensregeln verstoßen wurde, dass sich bei den Beteiligten der Eindruck der Voreingenommenheit aufdrängen konnte (vgl. BFH, B.v. 16.4.1993 - I B 155/92 - juris Rn. 17).

  • BFH, 22.11.2007 - II S 11/07

    Ablehnung eines ganzen Spruchkörpers wegen fehlerhafter Kollegialentscheidung -

    Eine Ausnahme hiervon gilt dann, wenn im Hinblick auf eine Kollegialentscheidung konkrete Anhaltspunkte vorgebracht werden, die auf eine Befangenheit aller Mitglieder des Spruchkörpers hindeuten (BFH-Beschlüsse vom 16. April 1993 I B 155/92, BFH/NV 1994, 637; vom 30. September 1998 XI B 22/98, BFH/NV 1999, 348; vom 3. August 2000 VIII B 80/99, BFH/NV 2001, 783, und in BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422).

    Ein Missbrauch des Ablehnungsrechts liegt in solchen Fällen nur vor, wenn das Gesuch gar nicht oder lediglich mit Umständen begründet wird, welche die Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können (BFH-Beschluss in BFH/NV 1994, 637, m.w.N.).

    Behauptete Rechtsfehler eines Richters können eine Besorgnis der Befangenheit ausnahmsweise dann rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ihn ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (BFH-Beschlüsse vom 16. Februar 1989 X B 99/88, BFH/NV 1989, 708; in BFH/NV 1994, 637; in BFH/NV 1997, 684, und in BFH/NV 2000, 956).

    Die Fehlerhaftigkeit muss ohne weiteres feststellbar und gravierend sein sowie auf unsachliche Erwägungen schließen lassen (BFH-Beschlüsse vom 7. April 1988 X B 4/88, BFH/NV 1989, 587; vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112; in BFH/NV 1994, 637, und in BFH/NV 1997, 684).

    Da der Sachverhalt feststeht, ist die Einholung dienstlicher Äußerungen der abgelehnten Richter über den Ablehnungsgrund (§ 51 Abs. 1 Satz 1 FGO i.V.m. § 44 Abs. 3 ZPO) nicht erforderlich (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1994, 637, und vom 2. Mai 2001 X B 1/01, BFH/NV 2001, 1289).

  • VGH Bayern, 02.09.2016 - 10 C 16.1214

    Unbegründete Ablehnungsgesuche wegen Besorgnis der Befangenheit

    Denn eine solche Richterablehnung ist ausnahmsweise zulässig, wenn die Befangenheit wie hier aus Anhaltspunkten in einer von den abgelehnten Richtern getroffenen Kollegialentscheidung hergeleitet wird (vgl. BVerwG, B. v. 8.3.2006 - 3 B 182.05 - juris Rn. 4; B. v. 7.4.2011 - 3 B 10.11 - juris Rn. 2), weil der Betroffene in einem solchen Fall wegen des Beratungsgeheimnisses nicht wissen kann, welcher Richter die Entscheidung mitgetragen hat (vgl. BFH, B. v. 16.4.1993 - I B 155/92 - juris Rn. 13).

    Um solche Rechtsauffassungen überprüfen zu lassen, müssen sich die Betroffenen vielmehr der dafür vorgesehenen Rechtsbehelfe bedienen (vgl. BFH, B. v. 16.4.1993 - I B 155/92 - juris Rn. 16; BGH, B. v. 14.5.2002 - XI ZR 388/01 - juris Rn. 7; BayVGH, B. v. 3.11.2014 - 22 CS 14.2157 - juris Rn. 16).

    Die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen Rechts- und Verfahrensfehler daher lediglich ausnahmsweise dann, wenn Gründe dargelegt werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem betroffenen Beteiligten oder auf Willkür beruht (vgl. BFH, B. v. 16.4.1993 - I B 155/92 - juris Rn. 16; B. v. 15.9.2000 - IV B 59/00 - juris Rn. 19).

    Die Fehlerhaftigkeit muss ohne weiteres feststellbar und gravierend sein sowie auf unsachliche Erwägungen schließen lassen (BFH, B. v. 16.4.1993 - I B 155/92 - juris Rn. 16).

    Dies kommt etwa in Betracht, wenn der betreffende Richter die seiner richterlichen Tätigkeit gesetzten Grenzen missachtet oder wenn in einer Weise gegen Verfahrensregeln verstoßen wurde, dass sich bei den Beteiligten der Eindruck der Voreingenommenheit aufdrängen konnte (vgl. BFH, B. v. 16.4.1993 - I B 155/92 - juris Rn. 17).

  • BFH, 11.02.2003 - VII B 330/02

    Richterablehnung - grenzüberschreitende Steuerberatung

    Ein Missbrauch des Ablehnungsrechts liegt in einem solchen Fall insbesondere dann vor, wenn das Gesuch nur mit Umständen begründet wird, welche die Besorgnis der Befangenheit jeweils in der Person der betreffenden Richter unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können (BFH, Beschlüsse vom 16. April 1993 I B 155/92, BFH/NV 1994, 637; vom 8. Oktober 1997 I B 103/97, BFH/NV 1998, 475, jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2016 - 3 L 162/16

    Berufsverbot für Schweinezüchter bleibt bestehen

    Die Annahme der Voreingenommenheit und mangelnden Fairness rechtfertigen Rechts- und Verfahrensfehler daher lediglich dann, wenn Gründe dargelegt werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem betroffenen Beteiligten oder auf Willkür beruht (vgl. BFH, Beschluss vom 16. April 1993 - I B 155/92 -, juris Rn. 16).
  • OLG München, 27.09.2016 - 19 W 1618/16

    Richterablehnung - Entscheidungserlass vor Ablauf einer eingeräumten Frist zur

    Um solche Rechtsauffassungen überprüfen zu lassen, müssen sich die Betroffenen vielmehr der dafür vorgesehenen Rechtsbehelfe bedienen (vgl. BFH, B.v. 16.4.1993 - I B 155/92 - juris Rn. 16; BGH, B.v. 14.5.2002 - XI ZR 388/01 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 3.11.2014 - 22 CS 14.2157 - juris Rn. 16).

    Die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen Rechts- und Verfahrensfehler daher lediglich ausnahmsweise dann, wenn Gründe dargelegt werden, die dafür sprechen, daß die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem betroffenen Beteiligten oder auf Willkür beruht (vgl. BFH, B.v. 16.4.1993 - I B 155/92 - juris Rn. 16; B.v. 15.9.2000 - IV B 59/00 - juris Rn. 19).

    Die Fehlerhaftigkeit muß ohne weiteres feststellbar und gravierend sein sowie auf unsachliche Erwägungen schließen lassen (BFH, B.v. 16.4.1993 - I B 155/92 - juris Rn. 16).

    Dies kommt etwa in Betracht, wenn der betreffende Richter die seiner richterlichen Tätigkeit gesetzten Grenzen mißachtet oder wenn in einer Weise gegen Verfahrensregeln verstoßen wurde, daß sich bei den Beteiligten der Eindruck der Voreingenommenheit aufdrängen konnte (vgl. BFH, B.v. 16.4.1993 - I B 155/92 - juris Rn. 17).

  • BFH, 17.04.1996 - I B 134/95

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Allerdings gilt dies nicht, wenn alle Mitglieder eines Spruchkörpers wegen Besorgnis der Befangenheit im Hinblick auf konkrete Anhaltspunkte in einer Kollegialentscheidung abgelehnt werden (vgl. z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 16. April 1993 I B 155/92, BFH/NV 1994, 637, m. w. N.).

    Der Senat kann insoweit auch ohne dienstliche Äußerung der abgelehnten Richter entscheiden, da der zur Entscheidung stehende Sachverhalt unstreitig feststeht (vgl. BFH in BFH/NV 1994, 637).

    Dies würde selbst dann gelten, wenn die Entscheidungen, dem Vortrag des Klägers entsprechend, in verfahrens- oder materiell-rechtlicher Hinsicht rechtswidrig sein sollten, es sei denn, die Unrichtigkeit der Entscheidungen ließe auf eine unsachliche Einstellung oder Willkür der Richter schließen (vgl. hierzu z. B. BFH-Beschlüsse vom 1. Oktober 1993 III B 249-254/92, BFH/NV 1994, 487; vom 29. Oktober 1993 XI B 91/92, BFH/NV 1994, 489, m. w. N.; in BFH/NV 1994, 637).

  • BFH, 16.10.2019 - X B 99/19

    Unzulässige Selbstentscheidung abgelehnter Richter über einen Ablehnungsantrag

    In solchen Fällen liegt ein Missbrauch des Ablehnungsrechts nur dann vor, wenn das Gesuch gar nicht oder ausschließlich mit Umständen begründet wird, die unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen können (ausführlich zum Ganzen Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27.07.1992 - VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112, und vom 16.04.1993 - I B 155/92, BFH/NV 1994, 637, unter 1., beide m.w.N.).
  • BFH, 30.01.2008 - V B 57/07

    Richterablehnung wegen Befangenheit - Übertragung des Rechtsstreits auf den

    Behauptete Rechtsfehler eines Richters können die Besorgnis der Befangenheit ausnahmsweise dann rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ihn ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (BFH-Beschlüsse vom 16. Februar 1989 X B 99/88, BFH/NV 1989, 708; vom 16. April 1993 I B 155/92, BFH/NV 1994, 637; in BFH/NV 1997, 684, und in BFH/NV 2000, 956).

    Die Fehlerhaftigkeit muss ohne weiteres feststellbar und gravierend sein, sowie auf unsachliche Erwägungen schließen lassen (BFH-Beschlüsse vom 7. April 1988 X B 4/88, BFH/NV 1989, 587; vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112; in BFH/NV 1994, 637, und in BFH/NV 1997, 684).

  • BFH, 03.05.2000 - IV B 46/99

    Prüfungsanordnung bei einer atypisch stillen Gesellschaft

    Zwar gilt dies nicht, wenn alle Mitglieder eines Spruchkörpers wegen Besorgnis der Befangenheit im Hinblick auf konkrete Anhaltspunkte in einer vorangegangenen Kollegialentscheidung abgelehnt werden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 16. April 1993 I B 155/92, BFH/NV 1994, 637, m.w.N.).

    Das Ergebnis kann nicht anders sein, als wenn das FG im Beschlussverfahren irrtümlich durch die abgelehnten Richter entschieden hätte (vgl. hierzu etwa BFH-Beschluss in BFH/NV 1994, 637).

  • BFH, 16.02.2006 - VII S 2/06

    Befangenheitsantrag; Anhörungsrüge nach § 133a FGO

  • FG Hessen, 13.03.2024 - 11 K 407/20
  • FG Baden-Württemberg, 31.01.2019 - 1 K 2037/18

    Ausschluss vom Vorsteuerabzug bei mit Steuerbetrug behafteten Umsätzen mit

  • BFH, 20.06.2013 - IX S 12/13

    Richterablehnung; wiederholte Anhörungsrüge

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2016 - 2 L 23/15

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Berufungsverfahren bei Weiterverfolgung eines in

  • BFH, 11.02.2003 - VII S 41/02
  • BFH, 25.04.1997 - VI B 135/96

    Beschwerde gegen Versagung des Ablehnungsgesuchs von Richtern

  • BFH, 01.04.2003 - VII S 7/03

    Richterablehnung, Missbrauch

  • BFH, 11.02.2003 - VII 5 41/02

    Rechtsmissbräuchliches Gesuch auf Ablehnung der Richter eines Senats -

  • BFH, 30.04.2002 - X S 10/01

    Richterablehnung; Gegenvorstellung - Vertretungszwang

  • VerfGH Saarland, 17.06.2022 - Lv 20/21
  • BFH, 03.02.2003 - VII K 4/02

    Pauschale Ablehnung des gesamten Spruchkörpers rechtsmissbräuchlich;

  • BFH, 03.08.2000 - VIII B 80/99

    Richterablehnung

  • BFH, 16.09.1999 - VII B 231/99

    Pauschale Richterablehnung

  • BFH, 31.07.2002 - V B 18/02

    NZB; Richterablehnung

  • FG Münster, 04.07.2008 - 11 K 387/07

    Auskunftsersuchen, Verfahrensrecht - Befangenheitsantrag,

  • BFH, 12.08.1997 - VII B 73/97

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • FG München, 22.02.2010 - 14 K 3491/08

    Ablehnung eines Berichterstatters wegen Befangenheit

  • BFH, 24.03.1998 - I B 137/97
  • BFH, 15.12.2000 - VII B 201/00

    Pauschale Ablehnung aller Berufsrichter

  • BFH, 29.12.1999 - XI B 41/99

    Aussetzung der Vollziehung - Außerordentliche Beschwerde - Besorgnis der

  • BFH, 29.11.1999 - XI B 41/99

    Richterablehnung; Ablehnung des Spruchkörpers

  • BFH, 21.07.1997 - V K 2/97

    Zulässigkeit der Ablehnung des gesamten Spruchkörpers ohne gesonderte Begründung

  • FG München, 30.01.2014 - 5 K 2858/13

    Befangenheitsgesuch, Klageerhebung unter einer

  • FG Hessen, 25.09.2003 - 4 K 1904/02

    Keine Begründungspflicht bei Ablehnung der Videokonferenz - Prozessleitende

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