Rechtsprechung
BFH, 16.04.2013 - IX R 20/12 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Kein verfassungsrechtlich gebotener Rücktrag eines 2000 erzielten Verlusts in den Veranlagungszeitraum 1998
- openjur.de
Kein verfassungsrechtlich gebotener Rücktrag eines 2000 erzielten Verlusts in den Veranlagungszeitraum 1998
- Bundesfinanzhof
GG Art 20 Abs 3, EStG § 10d Abs 1, EStG § 52 Abs 1
Kein verfassungsrechtlich gebotener Rücktrag eines 2000 erzielten Verlusts in den Veranlagungszeitraum 1998
- Bundesfinanzhof
Kein verfassungsrechtlich gebotener Rücktrag eines 2000 erzielten Verlusts in den Veranlagungszeitraum 1998
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 20 Abs 3 GG, § 10d Abs 1 EStG 1997 vom 24.03.1999, § 52 Abs 1 EStG 1999 vom 22.12.1999
Kein verfassungsrechtlich gebotener Rücktrag eines 2000 erzielten Verlusts in den Veranlagungszeitraum 1998 - IWW
- cpm-steuerberater.de
Kein verfassungsrechtlich gebotener Rücktrag eines 2000 erzielten Verlusts in den Veranlagungszeitraum 1998
- Betriebs-Berater
Kein verfassungsrechtlich gebotener Rücktrag eines 2000 erzielten Verlusts in den Veranlagungszeitraum 1998
- rewis.io
Kein verfassungsrechtlich gebotener Rücktrag eines 2000 erzielten Verlusts in den Veranlagungszeitraum 1998
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Unzulässigkeit des Rücktrags eines 2000 erzielten Verlusts in den Veranlagungszeitraum 1998
- datenbank.nwb.de
Kein verfassungsrechtlich gebotener Rücktrag eines 2000 erzielten Verlusts in den Veranlagungszeitraum 1998
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Kein verfassungsrechtlich gebotener Rücktrag eines 2000 erzielten Verlusts in den Vz. 1998
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wegfall des zweijährigen Verlustrücktrags
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfassungsmäßigkeit des Rücktrags eines im Jahr 2000 erzielten Verlusts in den Veranlagungszeitraum von 1998/99; Anforderungen an einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Kein verfassungsrechtlich gebotener Rücktrag eines 2000 erzielten Verlusts in den Veranlagungszeitraum 1998
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Zum Rücktrag eines 2000 erzielten Verlusts in den VZ 1998
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 14.02.2012 - 13 K 5851/03
- BFH, 16.04.2013 - IX R 20/12
Papierfundstellen
- BFHE 240, 566
- BB 2013, 1429
- DB 2013, 1275
- BStBl II 2013, 691
- NZG 2013, 800
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 09.03.2011 - IX R 72/04
Verlustrücktrag eines 1999 erzielten Verlustes in den Veranlagungszeitraum 1998
Auszug aus BFH, 16.04.2013 - IX R 20/12
Ist diese Regelung nach § 52 Abs. 1 Satz 1 EStG erstmals für Verluste anzuwenden, die ab dem Veranlagungszeitraum 1999 entstanden sind, so ist ein Rücktrag von in den Veranlagungszeiträumen ab 1999 erzielten Verlusten nach § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG zu beurteilen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. März 2011 IX R 72/04, BFHE 233, 147, BStBl II 2011, 751, unter 3.).bb) Zwar wird im Rücktragsjahr über Grund und Höhe des rücktragbaren Verlusts entschieden; die negativen Einkünfte, "die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden", bilden eine Besteuerungsgrundlage i.S. des § 157 Abs. 2 der Abgabenordnung für die Ermittlung des Verlustabzugs (BFH-Urteil in BFHE 233, 147, BStBl II 2011, 751, unter 3.).
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Spekulationsfrist
Auszug aus BFH, 16.04.2013 - IX R 20/12
Die Rechtsfolgen eines Gesetzes treten erst nach Verkündung der Norm ein, deren Tatbestand erfasst aber Sachverhalte, die bereits vor Verkündung "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. eingehend dazu die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 3. Dezember 1997 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67, und vom 7. Juli 2010 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BVerfGE 127, 1).Denn mit der tatbestandlichen Bestimmung und Abgrenzung der verschiedenen Einkunftsarten und Einkünfte trifft der Gesetzgeber die zentralen Ausgangsentscheidungen für die einkommensteuerrechtliche Belastung (so BVerfG-Beschluss in BVerfGE 127, 1, Rz 68).
- FG Düsseldorf, 14.02.2012 - 13 K 5851/03
Begrenzung des Verlustrücktrags auf ein Jahr durch das StEntlG verstößt für im …
Auszug aus BFH, 16.04.2013 - IX R 20/12
Das Finanzgericht (FG) zog in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 1251 veröffentlichten Urteil den nicht ausgleichsfähigen Verlust des Jahres 2000 (142.378 DM) in Höhe von 137.840 DM vom Gesamtbetrag Einkünfte des Jahres 1999 ab, setzte die Einkommensteuer 1999 auf 0 DM fest und stellte den verbleibenden Verlustvortrag auf den 31. Dezember 2000 in Höhe von 4.538 DM fest. - BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
Schiffbauverträge
Auszug aus BFH, 16.04.2013 - IX R 20/12
Die Rechtsfolgen eines Gesetzes treten erst nach Verkündung der Norm ein, deren Tatbestand erfasst aber Sachverhalte, die bereits vor Verkündung "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. eingehend dazu die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 3. Dezember 1997 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67, und vom 7. Juli 2010 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BVerfGE 127, 1).
- FG Düsseldorf, 06.01.2014 - 13 K 329/13
Berücksichtigung der Ausbildungskosten zum Verkehrsflugzeugführer als …
Diese Konstellation unterscheidet sich hinsichtlich ihres "Vergangenheitsbezugs" insoweit etwa von dem der Entscheidung des BFH vom 16.4.2013 IX R 20/12 (BFHE 240, 566, BStBl II 2013, 691) zugrunde liegenden Fall der Beschränkung des Verlustrücktrags von zwei Jahren auf ein Jahr. - FG Nürnberg, 27.08.2015 - 4 K 473/15
Änderung eines bereits bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids bei falscher …
Beruht die unvollständige Steuererklärung auf einem Rechtsirrtum wegen mangelnder Kenntnis steuerrechtlicher Vorschriften, ist dies dem Steuerpflichtigen in der Regel nicht als grobes Verschulden anzulasten (…vgl. BFH-Urteile vom 23.10.2002 III R 32/00, BFH/NV 2003, 441 und vom 20.03.2013 VI R 5/11, BFH/NV 2013, 1175). - FG Berlin-Brandenburg, 27.08.2013 - 8 K 8289/10
Übergangregelungen vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren nicht …
Die Rechtsfolgen eines Gesetzes treten erst nach Verkündung der Norm ein, deren Tatbestand erfasst aber Sachverhalte, die bereits vor Verkündung "ins Werk gesetzt" worden sind (siehe BFH, Urteil vom 16. April 2013 IX R 20/12, vgl. Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2013, 1175 unter Hinweis auf die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Dezember 1972 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67 und vom 7. Juli 2010 2 BvL 14/02 u.a., BVerfGE 127, 1). - FG Baden-Württemberg, 19.03.2014 - 1 K 675/12
Verrechenbarkeit von Verlusten aus Wertpapiergeschäften im Veranlagungszeitraum …
Dem Kläger hätte damit bereits bei Erwerb der Wertpapiere bzw. Optionsscheine bekannt sein müssen, dass er etwaige Verluste aus Kapitalvermögen nicht mit etwaigen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften wird verrechnen können (vgl. BFH-Urteil vom 16. April 2013 IX R 20/12, BFHE 240, 566, BStBl II 2013, 691, zur nachträglichen Beschränkung des Verlustrücktrags).