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   BFH, 16.06.1977 - IV B 59/76   

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https://dejure.org/1977,826
BFH, 16.06.1977 - IV B 59/76 (https://dejure.org/1977,826)
BFH, Entscheidung vom 16.06.1977 - IV B 59/76 (https://dejure.org/1977,826)
BFH, Entscheidung vom 16. Juni 1977 - IV B 59/76 (https://dejure.org/1977,826)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung einer Beschwerde - Beschwerde gegen ergangenen Beschluß - Grundsätzliche Bedeutung - Auslegung - Materielle Rechtsfrage - Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes - Begehren der Aussetzung der Vollziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BFH-EntlastG Art. 1 Nr. 3; FGO § 69

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 122, 430
  • DB 1977, 2080
  • BStBl II 1977, 753
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 10.03.1969 - GrS 4/68

    Formelle Voraussetzungen bei der Absicht des Senats, in einer Rechtsfrage von der

    Auszug aus BFH, 16.06.1977 - IV B 59/76
    Wegen der Anrufungsbesetzung des Senats verweist dieser auf die Entscheidung des Großen Senats vom 10. März 1969 GrS 4/68 (BFHE 95, 366, BStBl II 1969 435).
  • BFH, 30.06.1971 - I R 31/69
    Auszug aus BFH, 16.06.1977 - IV B 59/76
    Derartiges kann - ganz abgesehen davon, daß nach der Rechtsprechung die Zulassung durch den index a quo nur in Ausnahmefällen für den ad quem unverbindlich sein kann (vgl. die BFH-Entscheidungen vom 30. Juni 1971 I R 31/69, BFHE 102, 461, und vom 27. Mai 1968 GrS 1/68, BFHE 92, 188, BStBl II 1968, 473) - nach der Überzeugung des Senats mit der Vorschrift des Art. 1 Nr. 3 BFH-EntlastG und dem in dieser Vorschrift zum Ausdruck gekommen objektivierten Willen des Gesetzgebers nicht gewollt sein.
  • BFH, 22.11.1976 - GrS 1/76

    Divergenz - Abweichung von Entscheidung des Senats - Heilung eines

    Auszug aus BFH, 16.06.1977 - IV B 59/76
    Da er sich hieran durch die genannten Entscheidungen des V. Senats gehindert sieht, ist er gezwungen, wegen Divergenz gemäß § 11 Abs. 3 FGO den Großen Senat anzurufen den er im übrigen - dann wegen Abweichung von allen anderen Senaten (mit Ausnahme des III. Senats) - auch anrufen müßte, wenn er dem V. Senat würde folgen wollen (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 22. November 1976 GrS 1/76, BFHE 121, 9, BStBl II 1977, 247).
  • BFH, 26.11.1979 - GrS 2/79

    Beschlußsache - Besetzung mit fünf Richtern - Anrufung des Großen Senats

    b) Eine Abweichung des VII. Senats von einer Entscheidung des BFH i. S. des § 11 Abs. 3 FGO ist auch nicht deshalb gegeben, weil der VII. Senat in seinem Anrufungsbeschluß die Frage, in welcher Besetzung der Große Senat anzurufen sei (Rechtsfrage 2.), nicht nur abweichend von den Beschlüssen des Großen Senats GrS 4/68 und GrS 4/77, sondern auch abweichend von dem Beschluß des IV. Senats des BFH vom 16. Juni 1977 IV B 59/76 (BFHE 122, 430, BStBl II 1977, 753) beurteilt.
  • BFH, 28.11.1977 - GrS 4/77

    Zulassung einer Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Ernstlicher Zweifel -

    Der IV. Senat des BFH hat mit Beschluß vom 16. Juni 1977 IV B 59/76 (BFHE 122, 430, BStBl II 1977, 753) dem Großen Senat gemäß § 11 Abs. 3 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:.
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