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   BFH, 16.06.2003 - IX B 40/03   

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https://dejure.org/2003,17062
BFH, 16.06.2003 - IX B 40/03 (https://dejure.org/2003,17062)
BFH, Entscheidung vom 16.06.2003 - IX B 40/03 (https://dejure.org/2003,17062)
BFH, Entscheidung vom 16. Juni 2003 - IX B 40/03 (https://dejure.org/2003,17062)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 10i Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b; ; EStG § 10i Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 52 Abs. 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVO 2 § 44; EStG § 10 i Abs. 1
    § 10i EStG - Aufwendungen für Schwimmbad

  • datenbank.nwb.de

    Erhaltungsaufwendungen für Schwimmbad außerhalb der bebauten Grundfläche nicht nach § 10i EStG begünstigt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unmittelbarer Zusammenhang des Erhaltungsaufwands mit der Herstellung oder Anschaffung der Wohnung; Wohnung als eine Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, dass die Führung eines selbstständigen Haushalts möglich ist ; Zuordnung der ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.02.1996 - X R 127/92

    Ist ein Schwimmbad im Einfamilienhaus nach § 10e EStG abziehbar?

    Auszug aus BFH, 16.06.2003 - IX B 40/03
    Unter dem Begriff der Wohnung ist eine Mehrheit von Räumen zu verstehen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, dass die Führung eines selbständigen Haushalts möglich ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Februar 1996 X R 127/92, BFHE 179, 416, BStBl II 1996, 362 zu § 10e Abs. 1 EStG).

    Ein Schwimmbad gehört dazu allenfalls dann, wenn es sich in einem nach allen Seiten geschlossenen Raum befindet (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 der II.BVO; vgl. auch die BFH-Urteile in BFHE 179, 416, BStBl II 1996, 362, und in BFHE 177, 399, BStBl II 1996, 352 zur Frage der "Mit"-begünstigung eines Schwimmbades nach § 10e Abs. 1 EStG).

  • BFH, 02.06.1999 - X R 16/96

    Wohneigentumsförderung für freistehenden Wintergarten

    Auszug aus BFH, 16.06.2003 - IX B 40/03
    Dem begünstigten Objekt "Wohnung" können nur die Grundflächen zugeordnet werden, die nach § 44 der Zweiten Berechnungsverordnung (II.BVO) zur Ermittlung der Wohnfläche anzurechnen sind (vgl. BFH-Urteile vom 8. März 1995 X R 74/94, BFHE 177, 399, BStBl II 1996, 352, und vom 2. Juni 1999 X R 16/96, BFHE 189, 67, BStBl II 1999, 596).

    Es handelt sich dann um eine getrennte, ohne bautechnische Verbindung auf dem Grundstück stehende Baulichkeit, die einkommensteuerrechtlich ein gesondertes Wirtschaftsgut bildet (vgl. dazu BFH-Urteile vom 21. Juli 1988 IX R 169/83, BFHE 154, 101, BStBl II 1988, 1003; vom 30. Januar 1996 IX R 18/91, BFHE 180, 65, BStBl II 1997, 25, und in BFHE 189, 67, BStBl II 1999, 596).

  • BFH, 08.03.1995 - X R 74/94

    Erweiterung i. S. des § 10 e Abs. 2 EStG setzt die Schaffung voll auf die

    Auszug aus BFH, 16.06.2003 - IX B 40/03
    Dem begünstigten Objekt "Wohnung" können nur die Grundflächen zugeordnet werden, die nach § 44 der Zweiten Berechnungsverordnung (II.BVO) zur Ermittlung der Wohnfläche anzurechnen sind (vgl. BFH-Urteile vom 8. März 1995 X R 74/94, BFHE 177, 399, BStBl II 1996, 352, und vom 2. Juni 1999 X R 16/96, BFHE 189, 67, BStBl II 1999, 596).

    Ein Schwimmbad gehört dazu allenfalls dann, wenn es sich in einem nach allen Seiten geschlossenen Raum befindet (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 der II.BVO; vgl. auch die BFH-Urteile in BFHE 179, 416, BStBl II 1996, 362, und in BFHE 177, 399, BStBl II 1996, 352 zur Frage der "Mit"-begünstigung eines Schwimmbades nach § 10e Abs. 1 EStG).

  • BFH, 30.01.1996 - IX R 18/91

    Die zu einem Wohngebäude gehörende Gartenanlage ist ein selbständiges

    Auszug aus BFH, 16.06.2003 - IX B 40/03
    Es handelt sich dann um eine getrennte, ohne bautechnische Verbindung auf dem Grundstück stehende Baulichkeit, die einkommensteuerrechtlich ein gesondertes Wirtschaftsgut bildet (vgl. dazu BFH-Urteile vom 21. Juli 1988 IX R 169/83, BFHE 154, 101, BStBl II 1988, 1003; vom 30. Januar 1996 IX R 18/91, BFHE 180, 65, BStBl II 1997, 25, und in BFHE 189, 67, BStBl II 1999, 596).
  • BFH, 21.07.1988 - IX R 169/83

    Berlin - Wohngebäude - Frei finanzierter Wohnungsbau - Steuerbegünstigter

    Auszug aus BFH, 16.06.2003 - IX B 40/03
    Es handelt sich dann um eine getrennte, ohne bautechnische Verbindung auf dem Grundstück stehende Baulichkeit, die einkommensteuerrechtlich ein gesondertes Wirtschaftsgut bildet (vgl. dazu BFH-Urteile vom 21. Juli 1988 IX R 169/83, BFHE 154, 101, BStBl II 1988, 1003; vom 30. Januar 1996 IX R 18/91, BFHE 180, 65, BStBl II 1997, 25, und in BFHE 189, 67, BStBl II 1999, 596).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.08.2012 - 2 M 58/12

    Zulässigkeit eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO bei Zweifel über die Verfristung

    Sieht man hingegen in § 180 Satz 3 ZPO keine zwingende Zustellungsvorschrift, weil dem darin vorgesehenen Vermerk lediglich die Funktion zukommt, dem Empfänger der Sendung nachrichtlich das Zustellungsdatum zur Kenntnis zu bringen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 31.01.2011 - 4 ZB 10.3088 -, Juris), hat dies - wie die Antragsgegnerin geltend macht - zur Folge, dass der in der Postzustellungsurkunde angegebene Tag auf Grund der vollen Beweiskraft der Urkunde (§ 418 Abs. 1 ZPO) maßgebend ist (vgl. Roth, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 182 RdNr. 10; offen gelassen vom BGH im Beschl. v. 18.09.2003 - IX B 40/03 -, NJW 2004, 71).
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