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   BFH, 16.06.2004 - XI R 55/03   

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https://dejure.org/2004,1275
BFH, 16.06.2004 - XI R 55/03 (https://dejure.org/2004,1275)
BFH, Entscheidung vom 16.06.2004 - XI R 55/03 (https://dejure.org/2004,1275)
BFH, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - XI R 55/03 (https://dejure.org/2004,1275)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 3 Nr. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 24 Nr. 1 lit. a § 34 Abs. 1 § 3 Nr. 9
    Vorruhestandsgeld als Teil der Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes

  • datenbank.nwb.de

    Vorruhestandsgeld als Teil der Entschädigung für den Arbeitsplatzverlust [BStBl 2004 II S. 1055]

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Als tarifvertragliche Abfindung über den steuerfreien Betrag (§ 3 Nr. 9 EStG) hinaus monatlich gezahlte Vorruhestandsgelder nicht als Entschädigung steuerbegünstigt, wenn sie in mehr als einem Veranlagungszeitraum zufließen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Abfindung - Vorruhestandsgelder als Teil der Entschädigung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerrechtliche Behandlung von Entschädigungen für den Verlust eines Arbeitsplatzes durch Vorruhestandsgelder; Steuerrechtliche Folgen des Erstreckens der Zahlung von Vorruhestandsgeldern über mehr als einen Veranlagungszeitraum; Folgen des Beruhens der Entschädigungen ...

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 3 Nr 9, EStG § 24 Nr 1 Buchst a, EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 2
    Abfindung; Entschädigung; Wahlrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 206, 544
  • BB 2004, 2397
  • BB 2004, 2450
  • DB 2004, 2348
  • BStBl II 2004, 1055
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 11.01.1980 - VI R 165/77

    Steuerliche Behandlung von Abfindungen für Beträge, auf die der Arbeitnehmer bei

    Auszug aus BFH, 16.06.2004 - XI R 55/03
    "Abfindungen" im Sinne dieser Vorschrift sind alle Zuwendungen, die ein Arbeitnehmer anlässlich der Auflösung des Dienstverhältnisses zum Ausgleich von Nachteilen wegen Verlustes des Arbeitsplatzes erhält (vgl. BFH-Urteil vom 11. Januar 1980 VI R 165/77, BFHE 129, 479, BStBl II 1980, 205).

    Dem steht nicht entgegen, dass das Arbeitsverhältnis letztlich einvernehmlich durch die Vereinbarung vom 5. Oktober 1995 zwischen der Klägerin und ihrer Arbeitgeberin aufgelöst worden ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 129, 479, BStBl II 1980, 205).

  • BFH, 14.05.2003 - XI R 12/00

    Steuerbegünstigte Entlassungsentschädigung

    Auszug aus BFH, 16.06.2004 - XI R 55/03
    Werden in einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mehrere in sachlicher und/oder zeitlicher Hinsicht unterschiedliche Entschädigungsleistungen zugesagt, sind diese nach der ständigen Rechtsprechung des Senats grundsätzlich einheitlich zu beurteilen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Mai 2003 XI R 12/00, BFH/NV 2003, 1630, m.w.N.).

    Da die Entschädigung somit nicht zusammengeballt in einem Veranlagungszeitraum zugeflossen ist, liegen die Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 i.V.m. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG nicht vor (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 1630).

  • BFH, 30.11.1994 - XI R 84/92

    Rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO

    Auszug aus BFH, 16.06.2004 - XI R 55/03
    Mit der Änderung des Verfahrensgegenstandes ist die Vorentscheidung gegenstandslos geworden und damit aufzuheben (vgl. BFH-Urteil vom 30. November 1994 XI R 84/92, BFH/NV 1995, 665).
  • BFH, 14.08.2001 - XI R 22/00

    EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2

    Auszug aus BFH, 16.06.2004 - XI R 55/03
    Eine Ausnahme von dem Erfordernis eines zusammengeballten Zuflusses der Entschädigung hat der Senat in solchen Fällen zugelassen, in denen neben der Hauptentschädigungsleistung in einem späteren Veranlagungszeitraum aus Gründen der sozialen Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit Entschädigungszusatzleistungen gewährt werden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. August 2001 XI R 22/00, BFHE 196, 500, BStBl II 2002, 180).
  • BFH, 15.10.2003 - XI R 17/02

    Steuerbegünstigte Abfindung

    Auszug aus BFH, 16.06.2004 - XI R 55/03
    Für die Frage, ab wann vertragliche Ansprüche nicht mehr auf der alten Rechtsgrundlage entstehen können, ist dabei von dem Zeitpunkt auszugehen, zu dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Dienstverhältnis wirksam beendet haben (BFH-Urteil vom 15. Oktober 2003 XI R 17/02, BFHE 203, 490, BStBl II 2004, 264, m.w.N.).
  • BFH, 14.05.2003 - XI R 16/02

    Entlassungsabfindung und Urlaubsabgeltung

    Auszug aus BFH, 16.06.2004 - XI R 55/03
    Mithin muss für die Annahme einer Entschädigung in diesem Sinne die an die Stelle der bisherigen Einnahmen tretende Ersatzleistung auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen; es reicht nicht aus, wenn die bisherige vertragliche Basis bestehen geblieben ist und sich nur Zahlungsmodalitäten geändert haben (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Mai 2003 XI R 16/02, BFHE 202, 486, BStBl II 2003, 881).
  • BFH, 06.03.2002 - XI R 51/00

    Entlassungsentschädigung und Pensionsanspruch

    Auszug aus BFH, 16.06.2004 - XI R 55/03
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Auflösung des Dienstverhältnisses vom Arbeitgeber "veranlasst", wenn dieser die entscheidenden Ursachen für die Auflösung des Verhältnisses gesetzt hat (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 6. März 2002 XI R 51/00, BFHE 198, 468, BStBl II 2002, 516).
  • BFH, 10.09.2003 - XI R 9/02

    Abfindung bei befristetem Arbeitsvertrag

    Auszug aus BFH, 16.06.2004 - XI R 55/03
    Diese Rechtsprechung, die von der Annahme ausging, dass eine Zahlung dann nicht auf einer neuen Rechts- und Billigkeitsgrundlage beruht, wenn sie bereits im Arbeitsvertrag für den Fall der Entlassung vereinbart worden ist, hat der erkennende Senat mit Urteil vom 10. September 2003 XI R 9/02 (BFHE 204, 65, BStBl II 2004, 349) ausdrücklich aufgegeben.
  • BFH, 20.07.1988 - II R 164/85

    Gegenstand des Verfahrens - Vorläufiger Grunderwerbsteuerbescheid - Endgültiger

    Auszug aus BFH, 16.06.2004 - XI R 55/03
    Denn durch die Änderung des angefochtenen Bescheids sind die vom FG festgestellten tatsächlichen Grundlagen des Streitstoffs unberührt geblieben (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juli 1988 II R 164/85, BFHE 154, 13, BStBl II 1988, 995).
  • BFH, 10.10.2001 - XI R 7/01

    Vorruhestandsleistungen - Tarifvertrag - Abfindung - Außerordentliche Einkünfte -

    Auszug aus BFH, 16.06.2004 - XI R 55/03
    Das FG ist in seiner Entscheidung --der früheren Rechtsprechung des BFH folgend-- davon ausgegangen, dass die Vorruhestandsgelder keine Entschädigung, sondern Erfüllungsleistungen darstellen, weil deren Zahlung auf einer tarifvertraglichen Regelung für das private Versicherungsgewerbe zurückzuführen und damit als Bestandteil des Arbeitsvertrages der branchenzugehörigen Klägerin anzusehen ist (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2001 XI R 7/01, BFH/NV 2002, 337).
  • BFH, 22.07.1988 - III R 175/85

    Entnahme bei einer vom Geschäftspartner kostenlos gewährten Reise

  • BFH, 06.03.2002 - XI R 16/01

    Zusatzleistung zu einer Abfindung

  • BFH, 09.01.2018 - IX R 34/16

    Entschädigung und Schadenersatz - Einheitsbetrachtung - indizielle Beurteilung

    b) Sind im Zusammenhang mit der Auflösung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mehrere (auch unterschiedliche) Entschädigungsleistungen als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen vereinbart, sind diese grundsätzlich einheitlich zu beurteilen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juni 2004 XI R 55/03, BFHE 206, 544, BStBl II 2004, 1055; vom 11. Mai 2010 IX R 39/09, BFH/NV 2010, 1801; BFH-Beschluss vom 4. März 2016 IX B 146/15, BFH/NV 2016, 925).
  • BFH, 28.06.2006 - XI R 58/05

    Berücksichtigung des Freibetrags nach § 3 Nr. 9 EStG bei der ersten Teilzahlung

    Werden in einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mehrere in sachlicher und/oder zeitlicher Hinsicht unterschiedliche Entschädigungsleistungen zugesagt, sind diese nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 16. Juni 2004 XI R 55/03, BFHE 206, 544, BStBl II 2004, 1055, m.w.N.) grundsätzlich einheitlich zu beurteilen.
  • BFH, 11.01.2005 - IX R 67/02

    Abfindung für vorzeitige Aufhebung des Mietvertrages

    Für die Frage, ab wann vertragliche Ansprüche nicht mehr auf der alten Rechtsgrundlage entstehen können, ist dabei von dem Zeitpunkt auszugehen, zu dem die Parteien den Vertrag bürgerlich-rechtlich wirksam beendet haben (BFH-Urteile vom 15. Oktober 2003 XI R 17/02, BFHE 203, 490, BStBl II 2004, 264; vom 16. Juni 2004 XI R 55/03, BFHE 206, 544, BStBl II 2004, 1055, jeweils zur Abfindung nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses).
  • BFH, 08.11.2007 - IV R 30/06

    Ausgleichsgeld und Leistungen zur sozialen Sicherung als Einkünfte aus

    a) Eine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG liegt (nur) vor, wenn die bisherige Grundlage für den Erfüllungsanspruch weggefallen ist und der an die Stelle der bisherigen Einnahmen getretene Ersatzanspruch auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruht (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 16. Juni 2004 XI R 55/03, BFHE 206, 544, BStBl II 2004, 1055, unter II. 1. der Entscheidungsgründe, m.w.N.).

    Als Entschädigungen in diesem Sinne hat der BFH z.B. auch monatliche, aufgrund eines Manteltarifvertrages gezahlte Vorruhestandsgelder angesehen, die nach einvernehmlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wurden (BFH-Urteil in BFHE 206, 544, BStBl II 2004, 1055, unter II. 1. der Entscheidungsgründe).

    Es entspricht insoweit den Vorruhestandsgeldern im Fall des BFH-Urteils in BFHE 206, 544, BStBl II 2004, 1055, die dieser Entscheidung zufolge ebenfalls als Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG anzusehen sind.

  • BFH, 29.05.2008 - IX R 55/05

    Übergangszahlungen als Teil der Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes

    Für die Frage, ab wann vertragliche Ansprüche nicht mehr auf der alten Rechtsgrundlage entstehen können, ist dabei von dem Zeitpunkt auszugehen, zu dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Dienstverhältnis wirksam beendet haben (BFH-Urteil vom 16. Juni 2004 XI R 55/03, BFHE 206, 544, BStBl II 2004, 1055, m.w.N.).

    Ruhegehälter werden dem Arbeitnehmer --im Unterschied zu den Übergangszahlungen im Streitfall und Vorruhestandsgeldern, die der BFH ebenfalls als Teil der Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes beurteilt hat (BFH-Urteil in BFHE 206, 544, BStBl II 2004, 1055)-- unabhängig von einer vom Arbeitgeber veranlassten, vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses für bereits erbrachte Dienstleistungen gezahlt.

    Eine Zahlung beruht auch dann --verglichen mit dem bisherigen Anspruch auf Erfüllung von Gehaltsforderungen-- auf einem neuen Rechtsgrund und stellt damit eine Ersatzleistung dar, wenn sie bereits im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag --nichts anderes gilt für eine Betriebsvereinbarung-- für den Fall der betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart wird (BFH-Urteil in BFHE 206, 544, BStBl II 2004, 1055, m.w.N.).

  • BFH, 06.07.2005 - XI R 46/04

    Tarifbegünstigung von Schadensersatz wegen verweigerter Wiedereinstellung

    Der im Streitjahr gezahlte Ersatz für das von November 1992 bis 18. April 1995 entgangene Gehalt ist dem Kläger zusammengeballt (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteil vom 16. Juni 2004 XI R 55/03, BFHE 206, 544, BStBl II 2004, 1055, m.w.N.) zugeflossen.
  • FG Münster, 30.06.2015 - 13 K 3126/13

    Entschädigung für "entgehende" Einnahmen bei Schadensersatz für den

    Sind hiernach in einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mehrere in sachlicher und/oder zeitlicher Hinsicht unterschiedliche Entschädigungsleistungen für künftig entgehende Einnahmen zugesagt, sind diese grundsätzlich einheitlich zu beurteilen als Entschädigung i.S.d. § 24 Nr. 1a EStG (BFH-Urteile vom 16.11.2005 XI R 32/04, GmbHR 2006, 389; vom 16.6.2004 XI R 55/03, BFH/NV 2004, 1705; vom 14.5.2003 XI R 12/00, BFHE 203, 38, BStBl II 2004, 449; vgl. auch Mellinghoff in Kirchhof, EStG, 14. Auflage, § 24 Rz. 5).
  • BFH, 24.06.2009 - IV R 94/06

    Tarifbegünstigte Entschädigung für Ausscheiden eines Mitunternehmers als

    Eine solche Entschädigung liegt vor, wenn die bisherige Grundlage für den Erfüllungsanspruch weggefallen ist und der an die Stelle der bisherigen Einnahmen getretene Ersatzanspruch auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruht (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juni 2004 XI R 55/03, BFHE 206, 544, BStBl II 2004, 1055, unter II.1. der Gründe, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 30.05.2008 - 3 K 84/08

    Einkommensteuerrecht, Abgabenordnung: Vertrauensschutz in die überholte

    Mithin muss für die Annahme einer Entschädigung in diesem Sinne die an die Stelle der bisherigen Einnahmen tretende Ersatzleistung auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen; es reicht nicht aus, wenn die bisherige vertragliche Basis bestehen geblieben ist und sich nur Zahlungsmodalitäten geändert haben (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. BFH, Urteil vom 16. Juni 2004 XI R 55/03, BFHE 206, 544, BStBl II 2004, 1055 m.w.N.).

    c) Diese Rechtsprechung, die von der Annahme ausging, dass eine Zahlung dann nicht auf einer neuen Rechts- und Billigkeitsgrundlage beruht, wenn sie bereits im Arbeitsvertrag für den Fall der Entlassung vereinbart worden ist, hat der BFH mit Urteil vom 10. September 2003 XI R 9/02 (BFHE 204, 65, BStBl II 2004, 349) ausdrücklich aufgegeben (bestätigt durch Urteil vom 16. Juni 2004 XI R 55/03, BFHE 206, 544, BStBl II 2004, 1055).

  • BFH, 16.11.2005 - XI R 32/04

    Schmerzensgeld wegen Rufschädigung als Teil der Entschädigung für den Verlust des

    Werden --wie im vorliegenden Fall-- in einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mehrere in sachlicher und/oder zeitlicher Hinsicht unterschiedliche Entschädigungsleistungen für künftig entgehende Einnahmen zugesagt, sind diese nach der ständigen Rechtsprechung des Senats grundsätzlich einheitlich zu beurteilen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 14. Mai 2003 XI R 12/00, BFHE 203, 38, BStBl II 2004, 449; vom 16. Juni 2004 XI R 55/03, BFH/NV 2004, 1705, jeweils m.w.N.).
  • FG Münster, 24.07.2009 - 14 K 5107/07

    Ermäßigte Besteuerung einer aufgrund einer Sozialplanregelung geleisteten

  • BFH, 24.10.2007 - XI R 33/06

    Abgrenzung Tantieme-Entschädigung

  • BFH, 21.06.2006 - XI R 29/05

    Fehlende Zusammenballung bei Auszahlung einer Entschädigung; keine sachliche

  • FG München, 03.08.2005 - 1 K 4944/04

    Keine Tarifermäßigung bei Ausübung von Aktienoptionsrechten in mehreren

  • FG Nürnberg, 27.10.2004 - III 25/03

    Keine Änderung nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 A0 bei unterlassener

  • FG München, 23.02.2016 - 5 K 2578/13

    Einkommensteuerpflichtigkeit einer Zahlung des ehemaligen Arbeitgebers im

  • BFH, 06.09.2006 - XI R 38/04

    Außerordentliche Einkünfte; Zusammenballung; Vergleich über

  • BFH, 24.06.2009 - IV R 95/06

    Abfindung für Auflösung des Geschäftsführervertrags mit Komplementär-GmbH kann

  • BFH, 21.05.2007 - XI B 169/06

    Abfindung - Arbeitgeberzuzahlung zum Kurzarbeitergeld

  • FG München, 18.10.2006 - 9 K 2080/05

    Ermäßigte Besteuerung von Aktienoptionen

  • FG Niedersachsen, 01.09.2010 - 2 K 306/08

    Begünstigte Besteuerung der aufgrund der Aufhebung eines Mietverhältnisses

  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2012 - 4 K 360/12

    Ermittlung der als Sonderausgaben abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen

  • FG München, 03.08.2005 - 1 K 558/04

    Keine Tarifermäßigung bei Ausübung von einheitlich zugesagten

  • FG Hessen, 11.07.2006 - 5 K 4162/02

    Neue Tatsache; Entschädigung; Maschineller Prüfhinweis; Mehrere Zahlungen; Raten;

  • FG Köln, 27.02.2013 - 10 K 1481/10

    Keine ermäßigt zu besteuernde Abfindung in Kombination mit einer mehrjährigen

  • FG Köln, 14.07.2010 - 10 K 4061/09

    Abfindungszahlungen über mehrere Veranlagungszeiträume

  • FG Hessen, 11.07.2006 - 5 K 4168/02

    Neue Tatsache; Entschädigung; Maschineller Prüfhinweis; Mehrere Zahlungen; Raten;

  • FG Köln, 21.03.2007 - 7 K 2013/04

    Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids wegen neuer Tatsachen oder

  • FG Hamburg, 30.03.2005 - V 115/00

    Einkommensteuer: Steuerbefreiung von Abfindungen wegen Auflösung eines

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