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   BFH, 16.07.2004 - VII B 205/03   

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https://dejure.org/2004,8394
BFH, 16.07.2004 - VII B 205/03 (https://dejure.org/2004,8394)
BFH, Entscheidung vom 16.07.2004 - VII B 205/03 (https://dejure.org/2004,8394)
BFH, Entscheidung vom 16. Juli 2004 - VII B 205/03 (https://dejure.org/2004,8394)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 5 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; ZG § 23 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung einer vZTA

  • datenbank.nwb.de

    Reichweite der Bindungswirkung einer verbindlichen Zolltarifauskunft; Einrichtung eines Zollsenats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen und Reichweite der Bindung der Zollbehörde an eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA); Auskunft nur für bestimmte Ware; Bedeutung zollamtlicher Relevanz von in der vZTA beschriebenen Beschaffenheitsmerkmalen

Besprechungen u.ä.

  • bdo.de PDF, S. 5 (Entscheidungsbesprechung)

    Bindungswirkung der verbindlichen Zolltarifauskünfte

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 31.01.1978 - VII R 12/77
    Auszug aus BFH, 16.07.2004 - VII B 205/03
    Nur insoweit enthält eine vZTA eine Zusage der Verwaltung hinsichtlich der künftigen Tarifierung (vgl. Senatsurteil vom 31. Januar 1978 VII R 12/77, BFHE 124, 401, 405).

    So hat der Senat zu § 23 Abs. 2 Satz 1 des Zollgesetzes ausgeführt, eine tariflich gleiche Ware liege nur dann vor, wenn es sich um eine Ware der in der Auskunft im Einzelnen beschriebenen Art und Beschaffenheit handele (vgl. Urteil in BFHE 124, 401, 406).

    Diese Rechtssicherheit wäre jedoch nicht gewährleistet, wenn die Zollstelle bei der Anmeldung einer eingeführten Ware in jedem Einzelfall prüfen müsste, welche Merkmale, die in einer vZTA beschrieben werden, zolltariflich relevant sind (vgl. Senatsurteil in BFHE 124, 401, 406).

  • BFH, 28.08.2003 - VII B 71/03

    NZB: Darlegung von Zulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 16.07.2004 - VII B 205/03
    Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache kommt nur wegen einer klärungsbedürftigen und in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähigen Rechtsfrage in Betracht (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Mai 2002 VIII B 150/01, BFH/NV 2002, 1463; Senatsbeschluss vom 28. August 2003 VII B 71/02, BFH/NV 2004, 493, 494).
  • BFH, 13.11.2001 - VII R 31/00

    Verbindliche Zolltarifauskunft

    Auszug aus BFH, 16.07.2004 - VII B 205/03
    Das Institut der vZTA soll dem Wirtschaftsteilnehmer Sicherheit geben, wenn Zweifel hinsichtlich der Einreihung einer Ware bestehen und ihn zumindest für eine gewisse Zeit davor schützen, dass die Zollbehörden ihre Auffassung über die Einreihung einer Ware nachträglich ändern (vgl. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, Urteil vom 29. Januar 1998 Rs. C-315/96 --Lopex Export--, EuGHE 1998, I-317 Rdnr. 28; Senatsurteil vom 13. November 2001 VII R 31/00, BFH/NV 2002, 563).
  • BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 16.07.2004 - VII B 205/03
    Dies kann nicht zur Zulassung der Revision führen, weil hiermit kein Zulassungsgrund nach § 115 Abs. 2 FGO dargetan wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. Oktober 2000 III B 16/00, BFH/NV 2001, 202; vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476).
  • BFH, 06.10.2000 - III B 16/00

    Verfahrensmangel bei fehlerhafter Beweiswürdigung?

    Auszug aus BFH, 16.07.2004 - VII B 205/03
    Dies kann nicht zur Zulassung der Revision führen, weil hiermit kein Zulassungsgrund nach § 115 Abs. 2 FGO dargetan wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. Oktober 2000 III B 16/00, BFH/NV 2001, 202; vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476).
  • BFH, 27.05.2002 - VIII B 150/01

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung

    Auszug aus BFH, 16.07.2004 - VII B 205/03
    Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache kommt nur wegen einer klärungsbedürftigen und in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähigen Rechtsfrage in Betracht (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Mai 2002 VIII B 150/01, BFH/NV 2002, 1463; Senatsbeschluss vom 28. August 2003 VII B 71/02, BFH/NV 2004, 493, 494).
  • EuGH, 29.01.1998 - C-315/96

    Lopex Export

    Auszug aus BFH, 16.07.2004 - VII B 205/03
    Das Institut der vZTA soll dem Wirtschaftsteilnehmer Sicherheit geben, wenn Zweifel hinsichtlich der Einreihung einer Ware bestehen und ihn zumindest für eine gewisse Zeit davor schützen, dass die Zollbehörden ihre Auffassung über die Einreihung einer Ware nachträglich ändern (vgl. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, Urteil vom 29. Januar 1998 Rs. C-315/96 --Lopex Export--, EuGHE 1998, I-317 Rdnr. 28; Senatsurteil vom 13. November 2001 VII R 31/00, BFH/NV 2002, 563).
  • BFH, 16.10.2000 - VIII B 18/99

    Bürogebäude als wesentliche Betriebsgrundlage

    Auszug aus BFH, 16.07.2004 - VII B 205/03
    Frühere Entscheidungen, die durch die neuere Rechtsprechung überholt sind, können nicht zur Begründung einer Divergenz herangezogen werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. November 1994 II B 142/93, BFH/NV 1995, 489; vom 16. Oktober 2000 VIII B 18/99, BFH/NV 2001, 438, 440).
  • BFH, 01.03.2001 - VII R 90/99
    Auszug aus BFH, 16.07.2004 - VII B 205/03
    Die angemeldete Ware muss hiernach so beschaffen sein, wie die Warenprobe, die der Erteilung der vZTA zugrunde lag (vgl. Senatsurteil vom 1. März 2001 VII R 90/99, BFH/NV 2002, 229, 231), ihr mithin in jeder Hinsicht entsprechen.
  • BFH, 10.05.1996 - V R 53/95

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision

    Auszug aus BFH, 16.07.2004 - VII B 205/03
    Hierzu müssen konkrete Tatsachen vorgetragen werden, die geeignet erscheinen, eine fehlerhafte Besetzung des Gerichts darzutun (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Mai 1996 V R 53/95, BFH/NV 1997, 37; vom 19. Dezember 2000 IX R 29/00, BFH/NV 2001, 638).
  • BFH, 05.09.2002 - VII B 71/02

    Abnahme der eidesstattlichen Versicherung; Vermögensverzeichnis

  • BFH, 19.12.2000 - IX R 29/00

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts; Berichtigungsbeschluss

  • BFH, 21.10.1999 - VII R 15/99

    Senatsbesetzung beim FG

  • BFH, 09.11.1994 - II B 142/93

    Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit von Grunderwerbsteuerbescheiden -

  • BFH, 26.01.2012 - VII R 17/11

    Bindungswirkung einer verbindlichen Zolltarifauskunft

    aa) Soweit der erkennende Senat mit Beschluss vom 16. Juli 2004 VII B 205/03 (BFH/NV 2004, 1678, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2004, 417) unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 31. Januar 1978 VII R 12/77 (BFHE 124, 401, ZfZ 1978, 176) die Auffassung vertreten hat, die angemeldete Ware müsse der in der vZTA beschriebenen ohne Rücksicht darauf entsprechen, ob die in der vZTA beschriebenen Beschaffenheitsmerkmale zolltariflich relevant sind oder nicht, hält er hieran --jedenfalls hinsichtlich der diesem Rechtssatz zu entnehmenden, scheinbar keine Ausnahme zulassenden Unbedingtheit-- nicht fest.

    Zwar wäre diesem Interesse des Einführers, mit der vZTA eine zuverlässige Kalkulationsgrundlage für bestimmte einzuführende Waren zu erhalten, nicht gedient, wenn die abfertigende Zollstelle nicht nur die Beschaffenheit der konkreten Einfuhrware mit der in der vZTA beschriebene Ware vergleichen, sondern darüber hinaus prüfen müsste, welches der vZTA zu entnehmende Beschaffenheitsmerkmal als zolltariflich relevant anzusehen ist und ob die Einfuhrware dieses Merkmal aufweist, denn dies liefe auf eine erneute Einreihungsentscheidung in nahezu jedem Einfuhrfall hinaus (vgl. Senatsurteil in BFHE 124, 401, ZfZ 1978, 176, und Senatsbeschluss in BFH/NV 2004, 1678, ZfZ 2004, 417).

    Den Importeur darauf zu verweisen, eine vZTA anzufechten, die zwar seiner Tarifauffassung entspricht, jedoch Beschaffenheitsmerkmale beschreibt, die einerseits nicht immer einzuhalten, andererseits aber für die zolltarifliche Einreihung bedeutungslos sind (so der Senatsbeschluss in BFH/NV 2004, 1678, ZfZ 2004, 417), erscheint wenig sinnvoll, zumal es im Zeitpunkt der Erteilung der vZTA nicht immer vorhersehbar sein dürfte, welches Merkmal der Warenbeschaffenheit bei künftigen Einfuhrfällen problematisch sein könnte.

  • BFH, 02.04.2008 - X B 196/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: übergangenes Beweisangebot, Verletzung der

    Darauf kann die Nichtzulassungsbeschwerde nicht gestützt werden (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juli 2004 VII B 205/03, BFH/NV 2004, 1678).

    Kennt ein Beteiligter die tatsächlichen Grundlagen für die Besetzung der Richterbank nicht, vermutet er aber einen Verfahrensfehler, muss er ggf. eigene Ermittlungen anstellen (BFH-Entscheidungen vom 30. Oktober 1974 I R 40/72, BFHE 114, 85, BStBl II 1975, 232; vom 23. April 1996 VIII R 70/93, BFH/NV 1997, 31, und in BFH/NV 2004, 1678).

  • BFH, 22.04.2008 - X B 19/07

    Nichtöffentliche Vereidigung eines ehrenamtlichen Richters und Unvollständigkeit

    Hierzu müssen konkrete Tatsachen vorgetragen werden, die geeignet erscheinen, eine fehlerhafte Besetzung darzutun (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 16. Juli 2004 VII B 205/03, BFH/NV 2004, 1678).
  • FG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - 11 K 53/07

    Zolltarifliche Einreihung von thermisch behandelten Haselnüssen - Abgrenzung der

    Der entsprechende Nachweis obliegt dem Berechtigten (Art. 12 Abs. 3 ZK; vgl. hierzu auch den BFH-Beschluss vom 16. Juli 2004 VII B 205/03, BFH/NV 2004, 1678 sowie das BFH-Urteil vom 1. März 2001 VII R 90/99, BFH/NV 2002, 229).
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