Rechtsprechung
   BFH, 16.07.2009 - V B 22/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14384
BFH, 16.07.2009 - V B 22/09 (https://dejure.org/2009,14384)
BFH, Entscheidung vom 16.07.2009 - V B 22/09 (https://dejure.org/2009,14384)
BFH, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - V B 22/09 (https://dejure.org/2009,14384)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Grundsätzliche Bedeutung; Gemeinnützigkeitsrecht

  • Judicialis

    AO § 51; ; AO § 58 Nr. 1; ; AO § 65; ; FGO § 116 Abs. 3 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlen einer höchstrichterlichen Rechtsprechung zu einer aufgeworfenen Rechtsfrage als einziges für die Begründung einer grundsächlichen Bedeutung der Rechtsfrage angeführtes Argument

  • datenbank.nwb.de

    Fehlen einer höchstrichterlichen Entscheidung zu der aufgeworfenen Rechtsfrage begründet nicht deren grundsätzliche Bedeutung; § 58 AO und § 65 AO betreffen unterschiedliche Regelungsbereiche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 18.04.2005 - II B 98/04

    ErbSt - Ausschlagung der Erbschaft

    Auszug aus BFH, 16.07.2009 - V B 22/09
    Allein das Fehlen einer höchstrichterlichen Entscheidung zu der aufgeworfenen Rechtsfrage begründet noch keine grundsätzliche Bedeutung (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 18. April 2005 II B 98/04, BFH/NV 2005, 1310).
  • BFH, 25.11.2009 - V B 31/09

    Unternehmereigenschaft von Prostituierten - Grundsätze zur Zurechnung von

    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu, wenn die für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BFH-Beschlüsse vom 31. März 2006 V B 181/05, BFH/NV 2006, 2138, m.w.N., und vom 16. Juli 2009 V B 22/09, BFH/NV 2009, 1827).
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