Rechtsprechung
BFH, 16.07.2009 - V B 22/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Grundsätzliche Bedeutung; Gemeinnützigkeitsrecht
- Judicialis
AO § 51; ; AO § 58 Nr. 1; ; AO § 65; ; FGO § 116 Abs. 3 S. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fehlen einer höchstrichterlichen Rechtsprechung zu einer aufgeworfenen Rechtsfrage als einziges für die Begründung einer grundsächlichen Bedeutung der Rechtsfrage angeführtes Argument
- datenbank.nwb.de
Fehlen einer höchstrichterlichen Entscheidung zu der aufgeworfenen Rechtsfrage begründet nicht deren grundsätzliche Bedeutung; § 58 AO und § 65 AO betreffen unterschiedliche Regelungsbereiche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 6 K 1351/06
- BFH, 16.07.2009 - V B 22/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 18.04.2005 - II B 98/04
ErbSt - Ausschlagung der Erbschaft
Auszug aus BFH, 16.07.2009 - V B 22/09
Allein das Fehlen einer höchstrichterlichen Entscheidung zu der aufgeworfenen Rechtsfrage begründet noch keine grundsätzliche Bedeutung (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 18. April 2005 II B 98/04, BFH/NV 2005, 1310).
- BFH, 25.11.2009 - V B 31/09
Unternehmereigenschaft von Prostituierten - Grundsätze zur Zurechnung von …
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu, wenn die für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (…BFH-Beschlüsse vom 31. März 2006 V B 181/05, BFH/NV 2006, 2138, m.w.N., und vom 16. Juli 2009 V B 22/09, BFH/NV 2009, 1827).