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   BFH, 16.07.2020 - IV R 3/18   

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https://dejure.org/2020,35028
BFH, 16.07.2020 - IV R 3/18 (https://dejure.org/2020,35028)
BFH, Entscheidung vom 16.07.2020 - IV R 3/18 (https://dejure.org/2020,35028)
BFH, Entscheidung vom 16. Juli 2020 - IV R 3/18 (https://dejure.org/2020,35028)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG § ... 4 Abs 1, EStG § 5, EStG § 5a Abs 1, EStG § 5a Abs 2 S 2, EStG § 5a Abs 4a S 3, EStG § 5a Abs 5 S 1, FGO § 40 Abs 2, FGO § 123 Abs 1 S 1, FGO § 139 Abs 4, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007
    Gewinnermittlung nach der Tonnage - Liquidation einer Ein-Schiff-Gesellschaft als Hilfsgeschäft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a AO, § 4 Abs 1 EStG 2002, § 5 EStG 2002, § 5a Abs 1 EStG 2002, § 5a Abs 2 S 2 EStG 2002
    Gewinnermittlung nach der Tonnage - Liquidation einer Ein-Schiff-Gesellschaft als Hilfsgeschäft

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der von einer Ein-Schiff-Gesellschaft gezahlten Liquidationsvergütung bei der Gewinnermittlung

  • rewis.io

    Gewinnermittlung nach der Tonnage - Liquidation einer Ein-Schiff-Gesellschaft als Hilfsgeschäft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewinnermittlung nach der Tonnage - Liquidation einer Ein-Schiff-Gesellschaft als Hilfsgeschäft

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung der von einer Ein-Schiff-Gesellschaft gezahlten Liquidationsvergütung bei der Gewinnermittlung

  • datenbank.nwb.de

    Gewinnermittlung nach der Tonnage - Liquidation einer Ein-Schiff-Gesellschaft als Hilfsgeschäft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage - und die Verletzung in eigenen Rechten bei einem Gewinnfeststellungsbescheid

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tonnagebesteuerung - oder: die Liquidation einer Ein-Schiff-Gesellschaft als Hilfsgeschäft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die in einem Gewinnfeststellungsbescheid getroffenen Feststellungen - und der Gegenstand des Klageverfahrens

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 5a Abs 1, EStG § 5a Abs 3, EStG § 4 Abs 1, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2
    Tonnagebesteuerung, Veräußerung, Liquidation, Bestandsvergleich

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 5a Abs 1 ; EStG § 5a Abs 3 ; EStG § 4 Abs 1 ; EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 270, 119
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 13.04.2017 - IV R 14/14

    Gewinnermittlung nach der Tonnage, Zinseinnahmen in der Investitionsphase

    Auszug aus BFH, 16.07.2020 - IV R 3/18
    So handelt es sich bei den in einem Gewinnfeststellungsbescheid genannten Besteuerungsgrundlagen "Gewinn aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr i.S. des § 5a Abs. 1 EStG" und "laufender Gewinn, der neben dem Gewinn nach § 5a zu erfassen ist (nach Quote verteilt)" um zwei selbständig anfechtbare Feststellungen (BFH-Urteil vom 13.04.2017 - IV R 14/14, BFHE 257, 413, Rz 24 ff.).

    Die Einbeziehung der in dieser Norm genannten Neben- und Hilfsgeschäfte in die Gewinnermittlung nach der Tonnage dient der Vereinfachung, um Zu- und Abrechnungen zur Ermittlung der steuerbegünstigten Schifffahrtseinkünfte zu vermeiden (BFH-Urteil in BFHE 257, 413, Rz 38).

    Zu diesen Feststellungen gehört auch die Frage, ob die Voraussetzungen für eine pauschale Gewinnermittlung nach § 5a Abs. 1 EStG vorliegen (BFH-Urteil in BFHE 257, 413, Rz 26).

  • BFH, 07.06.2018 - IV R 16/16

    Unmittelbarer Zusammenhang eines Hilfsgeschäfts i.S. des § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG

    Auszug aus BFH, 16.07.2020 - IV R 3/18
    Hilfsgeschäfte sind solche Geschäfte, die der Geschäftsbetrieb üblicherweise mit sich bringt und die die Aufnahme, Fortführung und Abwicklung der Haupttätigkeit erst ermöglichen (BFH-Urteil vom 07.06.2018 - IV R 16/16, BFHE 261, 353, Rz 19).

    Für sie ist typisch, dass sie --auch wenn mit dem Merkmal der Unmittelbarkeit ein besonderer, enger Zusammenhang des Geschäfts mit dem Einsatz (oder der Vercharterung) eines Handelsschiffes verlangt wird (BFH-Urteil in BFHE 261, 353, Rz 20)-- dem Hauptgeschäft auch zeitlich vor- oder nachgehen können (BFH-Urteil vom 26.09.2013 - IV R 46/10, BFHE 243, 223, BStBl II 2014, 253, Rz 30).

    Es ist zwar zutreffend, dass nach der Rechtsprechung des BFH die Gründung einer Schifffahrtsgesellschaft kein Hilfsgeschäft ist (BFH-Urteil in BFHE 261, 353, Rz 21).

  • FG Niedersachsen, 21.11.2017 - 15 K 202/14

    Rechtsstreit um den im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Seeschiffes stehenden

    Auszug aus BFH, 16.07.2020 - IV R 3/18
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 21.11.2017 - 15 K 202/14 wird für das Streitjahr 2005 als unzulässig verworfen und für die Streitjahre 2006 und 2007 als unbegründet zurückgewiesen.

    Das FG wies die Klage mit Urteil vom 21.11.2017 - 15 K 202/14 als unbegründet ab.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 21.11.2017 - 15 K 202/14 sowie die Einspruchsentscheidung vom 18.07.2014 aufzuheben und den Gewinnfeststellungsbescheid 2005 vom 19.11.2009 dahin zu ändern, dass für die Klägerin ab dem 16.07.2005 ein laufender Gesamthandsgewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG zu ermitteln ist, bei dem u.a. die an die Beigeladene gezahlte Liquidationsvergütung in Höhe von ... EUR als Betriebsausgabe abzuziehen ist, den Gewinnfeststellungsbescheid 2006 vom 19.11.2009 dahin zu ändern, dass anstelle eines Gewinns nach § 5a Abs. 1 EStG in Höhe von 0 EUR ein nach Quote zu verteilender laufender Gesamthandsverlust nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG in Höhe von ... EUR festgestellt wird und den Gewinnfeststellungsbescheid 2007 vom 30.08.2010 dahin zu ändern, dass anstelle eines Gewinns nach § 5a Abs. 1 EStG in Höhe von 0 EUR ein nach Quote zu verteilender laufender Gesamthandsverlust nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG in Höhe von ... EUR festgestellt wird.

  • BFH, 28.11.2019 - IV R 43/16

    Unzulässigkeit eines erstmals im Revisionsverfahren gestellten

    Auszug aus BFH, 16.07.2020 - IV R 3/18
    Der erkennende Senat entscheidet einheitlich durch Urteil; dies ist möglich, wenn die Revision --so wie hier-- bei mehreren Streitgegenständen nur teilweise unzulässig ist (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28.11.2019 - IV R 43/16, Rz 14, m.w.N.).

    Es fehlt insoweit an einem Gegenstand revisionsrechtlicher Nachprüfung und damit an der erforderlichen formellen Beschwer durch das angegriffene Urteil (vgl. BFH-Urteile vom 07.04.2011 - III R 24/08, BFHE 233, 44, BStBl II 2012, 210, Rz 35; vom 28.11.2019 - IV R 43/16, Rz 16).

  • BFH, 27.08.2008 - I B 221/07

    Klagebefugnis bei Streit um die Höhe der Feststellung von steuerfreien

    Auszug aus BFH, 16.07.2020 - IV R 3/18
    Abweichendes wird man ausnahmsweise dann annehmen müssen, wenn sich die zu niedrige Feststellung nachteilig auf andere Feststellungen auswirkt, z.B. auf solche anderer (vorangegangener oder nachfolgender) Feststellungszeiträume (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27.08.2008 - I B 221/07, BFH/NV 2008, 2037, unter II.; vom 25.04.2018 - VI R 64/15, Rz 20, m.w.N.).
  • BFH, 06.03.2007 - I B 37/06

    Die Rechtsfrage, ob ein Gesellschafterbeschluss zur Vermeidung einer Nichtigkeit

    Auszug aus BFH, 16.07.2020 - IV R 3/18
    Beschlüsse von Gesellschafterversammlungen sind nach §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auslegungsfähig (BFH-Beschluss vom 06.03.2007 - I B 37/06, unter II.1.).
  • BFH, 08.06.2017 - IV R 30/14

    Fondsgesellschaften - Verklammerung der Teilakte zu einer einheitlichen Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 16.07.2020 - IV R 3/18
    Daneben existieren aber auch Feststellungen, die unabhängig von ihrer Gewinnauswirkung eine Beschwer begründen können (z.B. BFH-Beschluss vom 16.10.2012 - VIII B 42/12, Rz 2, zum Bestehen einer Mitunternehmerschaft; BFH-Urteil vom 08.06.2017 - IV R 30/14, BFHE 258, 403, BStBl II 2017, 1061, Rz 24, zur Einkunftsart).
  • BFH, 11.12.1986 - IV R 222/84

    1. Schein-KG als gewerblich geprägte Personengesellschaft - 2. Zur steurlichen

    Auszug aus BFH, 16.07.2020 - IV R 3/18
    Dabei sind auch die Grundsätze der korrespondierenden Bilanzierung zu beachten, wonach die Ergebnisse der Gesellschaft und des Gesellschafters im Grundsatz in der Weise aufeinander abzustimmen sind, dass die Vergütung beim Gesellschafter in dem Wirtschaftsjahr gewinnmäßig erfasst wird, in dem sie bei der Gesellschaft als (gewinnmindernder oder aktivierungspflichtiger) Aufwand in Erscheinung tritt; unerheblich ist, ob ihm die Vergütung während dieses Jahres zugeflossen ist (BFH-Urteile vom 23.05.1979 - I R 56/77, BFHE 128, 505, BStBl II 1979, 763, unter II.; vom 11.12.1986 - IV R 222/84, BFHE 149, 149, BStBl II 1987, 553, unter 4.a).
  • BFH, 25.04.2018 - VI R 64/15

    Zulässigkeit der Klage bei zu niedrigem Wertansatz

    Auszug aus BFH, 16.07.2020 - IV R 3/18
    Abweichendes wird man ausnahmsweise dann annehmen müssen, wenn sich die zu niedrige Feststellung nachteilig auf andere Feststellungen auswirkt, z.B. auf solche anderer (vorangegangener oder nachfolgender) Feststellungszeiträume (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27.08.2008 - I B 221/07, BFH/NV 2008, 2037, unter II.; vom 25.04.2018 - VI R 64/15, Rz 20, m.w.N.).
  • BFH, 16.10.2012 - VIII B 42/12

    Gewinnfeststellungsbescheid als teilbarer Verwaltungsakt - Keine Klageänderung

    Auszug aus BFH, 16.07.2020 - IV R 3/18
    Daneben existieren aber auch Feststellungen, die unabhängig von ihrer Gewinnauswirkung eine Beschwer begründen können (z.B. BFH-Beschluss vom 16.10.2012 - VIII B 42/12, Rz 2, zum Bestehen einer Mitunternehmerschaft; BFH-Urteil vom 08.06.2017 - IV R 30/14, BFHE 258, 403, BStBl II 2017, 1061, Rz 24, zur Einkunftsart).
  • BFH, 07.02.2013 - IV R 33/12

    Zurückweisung der Revision bei Sachurteil des FG trotz fehlender

  • BFH, 19.07.2018 - IV R 3/16

    Berücksichtigung von Darlehenszinsen im Rahmen der Hinzurechnung nach § 5a Abs.

  • BFH, 25.04.2018 - VI R 51/16

    Auflösung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens bei Betriebsaufgabe

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 273/08

    Betriebsstilllegung - Betriebsübergang

  • BFH, 23.05.1979 - I R 56/77

    Vergütung an Gesellschafter - Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft -

  • BFH, 06.09.2017 - IV R 1/16

    Fehlendes Feststellungsinteresse der Gesellschafter für eine

  • BFH, 30.11.2017 - IV R 33/14

    Zur Teilbestandskraft eines Gewinnfeststellungsbescheids

  • BFH, 17.04.2019 - IV R 12/16

    Verpächterwahlrecht bei Beendigung unechter Betriebsaufspaltung - Bedeutung des

  • BFH, 09.02.2011 - IV R 15/08

    Klageänderung bei Gewinnfeststellungsbescheiden - Rechtsschutzmöglichkeiten

  • BFH, 02.10.2018 - IV R 24/15

    Aktivierung des bei Veräußerung eines GmbH-Anteils vorbehaltenen

  • BFH, 07.04.2011 - III R 24/08

    Meldung als Arbeitsuchender - Ausländerrechtliche Hindernisse in der Person des

  • BFH, 26.09.2013 - IV R 46/10

    Absicht zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen als Voraussetzung für die

  • BFH, 01.10.2020 - IV R 4/18

    Betrag aus der Auflösung von Unterschiedsbeträgen nach § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG

    Bei den Beträgen, die aus der Auflösung von Unterschiedsbeträgen nach § 5a Abs. 4 Satz 3 Nrn. 1 bis 3 EStG resultieren, handelt es sich also nicht um Teile des Gewinns aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr i.S. des § 5a Abs. 1 EStG, sondern um Teile des laufenden Gesamthandsgewinns (zur Selbständigkeit dieser beiden Besteuerungsgrundlagen bereits BFH-Urteile vom 13.04.2017 - IV R 14/14, BFHE 257, 413, Rz 24 ff., und vom 16.07.2020 - IV R 3/18, BFHE 270, 119).
  • BFH, 20.04.2023 - IV R 20/20

    Gewinnermittlung nach der Tonnage: Ausfall des Gesellschafterdarlehens oder der

    Hierbei handelt es sich um eine selbständig anfechtbare Feststellung (z.B. BFH-Urteil vom 16.07.2020 - IV R 3/18, BFHE 270, 119, BStBl II 2022, 668, Rz 18).

    Da nur die Kläger durch die Nichtberücksichtigung der geltend gemachten Sonderbetriebsausgaben beschwert sind --und (korrespondierende) Auswirkungen auf die Höhe des laufenden Gesamthandsgewinns nicht im Raum stehen (§ 5a Abs. 1 EStG, vgl. BFH-Urteil in BFHE 270, 119, BStBl II 2022, 668, Rz 42)--, war eine Beiladung weiterer ehemaliger Gesellschafter der KG nach § 60 FGO nicht geboten.

  • FG Niedersachsen, 15.11.2023 - 9 K 311/21

    Betreiben von Handelsschiffen; Betriebsstättenfiktion; eingecharterte Schiffe;

    Typisch für Hilfsgeschäfte ist es, dass sie dem Hauptgeschäft auch zeitlich vorgehen können ( BFH, Urteile vom 26. September 2013 IV R 46/10 , BFHE 243, 223, BStBl II 2014, 253; vom 7. Juni 2018 IV R 16/16 , BFHE 261, 353, BStBl II 2022, 649; vom 16. Juli 2020 IV R 3/18 , BFHE 270, 119, BStBl II 2022, 668).
  • FG Schleswig-Holstein, 03.12.2019 - 2 K 118/16

    Bestimmung der Einkunftsart bei einem Entgelt für die Übernahme einer

    Jedoch enthalte der Verkaufsprospekt der L KG eine größere Zahl von Hinweisen, dass die Laufzeit der Kompensationszahlung mehr als 5 Jahre betrage; mindestens ließe sich hieraus die Bestimmbarkeit entnehmen, die der BFH im Urteil IV R 3/18 als Mindestvoraussetzung für die Anwendung des § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG gefordert habe:.
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