Rechtsprechung
   BFH, 16.08.1979 - I R 95/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,209
BFH, 16.08.1979 - I R 95/76 (https://dejure.org/1979,209)
BFH, Entscheidung vom 16.08.1979 - I R 95/76 (https://dejure.org/1979,209)
BFH, Entscheidung vom 16. August 1979 - I R 95/76 (https://dejure.org/1979,209)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,209) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 129, 1
  • DB 1980, 59
  • BStBl II 1980, 47
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 23.11.1978 - I R 56/76

    Vertretungsberechtigung - Natürliche Person - Mangel in der Vertretung -

    Auszug aus BFH, 16.08.1979 - I R 95/76
    Der Vorsitzende des erkennenden Senats hat die Beteiligten mit Schreiben vom 18. Mai 1979 darauf hingewiesen, es sei möglich, daß der Senat die Revision aus den Gründen des Beschlusses des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. November 1978 I R 56/76 (BFHE 126, 366, BStBl II 1979, 173) für unzulässig halten werde.

    Daraufhin hat Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Sch. geltend gemacht, der BFH-Beschluß I R 56/76 sei auf den vorliegenden Sachverhalt nicht anwendbar.

    Schließlich hat sich auch der erkennende Senat in seinem Beschluß I R 56/76 die Rechtsansicht zu eigen gemacht, daß nur natürliche Personen zur Vertretung nach Art. 1 Nr. 1 BFH-EntlastG befugt seien.

    Der Anwendbarkeit der im BFH-Beschluß I R 56/76 dargelegten Grundsätze steht es nicht entgegen, daß in dem dortigen Fall ein Sparkassen- und Giroverband Revision eingelegt hatte.

  • BFH, 23.11.1978 - V B 21/77

    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft - Prozeßvollmacht

    Auszug aus BFH, 16.08.1979 - I R 95/76
    Der V. Senat des BFH ist dem III. Senat für den Fall der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gefolgt (BFH-Beschluß vom 23. November 1978 V B 21/77, BFHE 126, 270, BStBl II 1979, 99).

    Ähnlich ist der V. Senat des BFH im Beschluß V B 21/77 (betrifft Postulationsfähigkeit von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nach dem BFH-EntlastG) vorgegangen.

  • BVerwG, 30.03.1965 - III C 19.65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BFH, 16.08.1979 - I R 95/76
    Es könne daher für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand keinen Unterschied ausmachen, ob durch einen unabwendbaren Zufall die Partei verhindert gewesen sei, die Berufungsfrist überhaupt oder in wirksamer Weise einzuhalten (vgl. zum Fall des Fehlens einer gesetzlich vorgeschriebenen Unterschrift Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerfG - vom 30. März 1965 III C 19/65, NJW 1965, 1828; Beschluß des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 12. Januar 1966 I AZB 32/65, NJW 1966, 799).
  • BFH, 20.02.1970 - VI R 230/68

    Revision - Schriftliche Begründung - Handschriftliche Unterzeichnung

    Auszug aus BFH, 16.08.1979 - I R 95/76
    bb) Demgegenüber hat der VI. Senat des BFH im Beschluß vom 20. Februar 1970 VI R 230/68 (BFHE 98, 233, BStBl II 1970, 329) bei nicht handschriftlicher Unterzeichnung der Revisionsbegründungsschrift (§ 120 Abs. 1 FGO) die (in diesem Falle allerdings nicht entscheidungserhebliche) Ansicht vertreten, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 56 FGO könne nur gewährt werden, wenn eine Frist, nicht dagegen wenn eine bestimmte (gesetzlich vorgeschriebene) Form nicht eingehalten worden sei.
  • BAG, 12.01.1966 - 1 AZB 32/65

    Rechtsanwalt - Erledigung seiner Obliegenheiten - Hilfskräfte - Anwaltsbüro -

    Auszug aus BFH, 16.08.1979 - I R 95/76
    Es könne daher für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand keinen Unterschied ausmachen, ob durch einen unabwendbaren Zufall die Partei verhindert gewesen sei, die Berufungsfrist überhaupt oder in wirksamer Weise einzuhalten (vgl. zum Fall des Fehlens einer gesetzlich vorgeschriebenen Unterschrift Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerfG - vom 30. März 1965 III C 19/65, NJW 1965, 1828; Beschluß des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 12. Januar 1966 I AZB 32/65, NJW 1966, 799).
  • BFH, 07.02.1977 - IV B 62/76

    Beschwerde - Keine Prozeßvertretung - Nachträgliche Genehmigung - Rückwirkung auf

    Auszug aus BFH, 16.08.1979 - I R 95/76
    In Fällen, in denen nach dem Inkrafttreten des BFH-EntlastG Personen eine Revision persönlich (d. h. ohne eine nach dem BFH-EntlastG vertretungsberechtigte Person) eingelegt hatten, hat der BFH die Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zum Teil geprüft, aber wegen verschuldeter Fristversäumnis nicht gewährt (vgl. BFH-Beschluß vom 7. Februar 1977 IV B 62/76, BFHE 121, 171, BStBl II 1977, 291).
  • BSG, 08.06.1955 - 7 RAr 26/54
    Auszug aus BFH, 16.08.1979 - I R 95/76
    Das Bundessozialgericht (BSG) hält die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand an sich für zulässig, wenn der vom Gesetz vorgeschriebene bestimmte Revisionsantrag nicht gestellt wurde (BSG-Urteil vom 8. Juni 1955 7 RAr 26/54, NJW 1956, 1495).
  • BGH, 06.03.1974 - VIII ZB 3/74

    Urteilsmehrheit - Berufungsschrift - Eindeutigkeit - Berufungsfrist -

    Auszug aus BFH, 16.08.1979 - I R 95/76
    Wohl aus denselben Erwägungen hat der BGH Wiedereinsetzung auch bei mangelhafter Unterzeichnung einer Berufungsschrift (BGH-Beschluß vom 5. Juni 1975 II ZB 1/75, Versicherungsrecht 1975 S. 927 - VersR 1975, 927 -) sowie bei einer nicht ausreichenden Bezeichnung des mit der Berufung angefochtenen Urteils (BGH-Beschluß vom 6. März 1974 VIII ZB 3/74, VersR 1974, 783) gewährt.
  • BFH, 29.07.1969 - VII R 92/68

    Klage - Übermittlung durch Telegramm - Prozeßbevollmächtigter - Unterzeichnung

    Auszug aus BFH, 16.08.1979 - I R 95/76
    aa) Der VII. Senat des BFH hat bei nicht handschriftlicher Unterzeichnung der Klageschrift Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für grundsätzlich zulässig gehalten (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 1969 VII R 92/68, BFHE 96, 381 [385], BStBl II 1969, 659).
  • BGH, 05.06.1975 - II ZB 1/75

    Anforderungen an eine Unterschrift - Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BFH, 16.08.1979 - I R 95/76
    Wohl aus denselben Erwägungen hat der BGH Wiedereinsetzung auch bei mangelhafter Unterzeichnung einer Berufungsschrift (BGH-Beschluß vom 5. Juni 1975 II ZB 1/75, Versicherungsrecht 1975 S. 927 - VersR 1975, 927 -) sowie bei einer nicht ausreichenden Bezeichnung des mit der Berufung angefochtenen Urteils (BGH-Beschluß vom 6. März 1974 VIII ZB 3/74, VersR 1974, 783) gewährt.
  • BFH, 25.05.1977 - II R 127/70

    Formfehler - Inhaltsfehler - Revision - Revisionsbegründung - Wiedereinsetzung in

  • BVerfG, 07.08.1978 - 2 BvR 26/77
  • BGH, 02.05.1962 - V ZB 10/62

    Rechtsmittel

  • BFH, 08.02.2001 - VII R 59/99

    Kfz-Steuerbefreiung für Hilfsgütertransporte

    Höhere Gewalt ist ein außergewöhnliches Ereignis, das unter den gegebenen Umständen auch durch die äußerste, nach Lage der Sache von dem Betroffenen zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Zwischenurteil vom 16. August 1979 I R 95/76, BFHE 129, 1, BStBl II 1980, 47; ebenso BVerwG-Urteil in BVerwGE 58, 100; Gräber/ Koch, a.a.O., § 55 Anm. 29; Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 12. Aufl., 2000, § 58 Rz. 20).

    Demgemäß kann nach der Rechtsprechung des BFH höhere Gewalt auch vorliegen, wenn ein Verfahrensbeteiligter durch ein Verhalten des Gerichts --wie es im Streitfall allerdings nicht ersichtlich ist, da das FG von der Existenz der Kraftfahrzeugsteuerbescheide keine Kenntnis hatte-- von einer fristgerechten Prozesshandlung abgehalten wird (BFH in BFHE 129, 1, BStBl II 1980, 47).

  • BFH, 30.07.2003 - IV B 38/02

    NZB: Divergenz, Verfahrensmangel, Prozessurteil

    a) Die Kläger haben nur das Aktenzeichen (I R 95/76) der Divergenzentscheidung zitiert; unter diesem Aktenzeichen sind jedoch 2 Urteile ergangen: Das Zwischenurteil vom 16. August 1979 I R 95/76 (BFHE 129, 1, BStBl II 1980, 47) und das Endurteil vom 21. Februar 1980 I R 95/76 (BFHE 130, 403, BStBl II 1980, 465).

    Nur aus dem Zusammenhang ergibt sich, dass die Kläger geltend machen wollen, die Vorentscheidung weiche von dem Zwischenurteil in BFHE 129, 1, BStBl II 1980, 47 ab.

    b) Im Übrigen rügen die Kläger zu Unrecht eine Abweichung der Vorentscheidung von dem Zwischenurteil des BFH in BFHE 129, 1, BStBl II 1980, 47.

  • BFH, 18.04.2005 - IV B 90/03

    Änderung eines angefochtenen Steuerbescheides nach Klageerhebung

    Demgemäß kann höhere Gewalt auch vorliegen, wenn ein Verfahrensbeteiligter durch ein Verhalten des Gerichts --wie es im Streitfall allerdings nicht ersichtlich ist (s. dazu oben, unter II. 1. b bb und cc)-- von einer fristgerechten Prozesshandlung abgehalten wird (BFH-Urteil vom 16. August 1979 I R 95/76, BFHE 129, 1, BStBl II 1980, 47).
  • BFH, 09.06.1999 - I R 6/99

    Keine Prozeßvertretung durch Partnerschaftsgesellschaft

    Auch in solchen Fällen versäumter Fristen kann jedoch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (Senatsbeschluß vom 16. August 1979 I R 95/76, BFHE 129, 1, BStBl II 1980, 47; BFH-Beschluß vom 28. September 1995 X B 114/95, BFH/NV 1996, 241; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 56 FGO Tz. 5 ff., m.w.N.).
  • BFH, 26.11.1997 - I R 104/95

    Mangelnde Beschwer auf Grund eines ersetzenden

    Höhere Gewalt ist ein außergewöhnliches Ereignis, das unter den gegebenen Umständen auch durch die äußerste, nach Lage der Sache von dem Betroffenen zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (ständige Rechtsprechung; vgl. z. B. Zwischenurteil vom 16. August 1979 I R 95/76, BFHE 129, 1, BStBl II 1980, 47; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 55 Rdnr. 29, m. w. N.; Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, § 58 Rz. 20).

    So kann ein Fall höherer Gewalt vorliegen, wenn ein Verfahrensbeteiligter durch ein Verhalten des Gerichts von einer form- oder fristgerechten Prozeßhandlung abgehalten wird (so z. B. BFH in BFHE 129, 1, BStBl II 1980, 47).

  • BFH, 18.01.1993 - I B 97/92

    Zulässigkeit einer von einer Steuerberatungsgesellschaft eingelegten

    Die Erläuterungen des Steuerberaters im Schriftsatz vom 7. September 1992 sind nach Ablauf der Beschwerdefrist eingegangen und vermögen daher die ohne Postulationsfähigkeit eingelegte Beschwerde nicht mehr zulässig zu machen (vgl. BFH-Beschluß vom 23. November 1978 I R 56/76, BFHE 126, 366, BSTBl II 1979, 173; Zwischenurteil vom 16. August 1979 I R 95/76, BFHE 129, 1, BStBl II 1980, 47).

    Eine Umdeutung in eine durch den Steuerberater persönlich eingelegte Beschwerde ist unzulässig (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 25. Mai 1990 X B 162/89, BFH/NV 1991, 259; BFH in BFHE 129, 1, BStBl II 1980, 47; BFH-Beschluß vom 6. November 1987 V B 129/87, BFH/NV 1988, 321).

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2659/07

    Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund der Entscheidung

    Demgemäß kann höhere Gewalt auch vorliegen, wenn ein Verfahrensbeteiligter durch ein Verhalten der Behörde von einer fristgerechten Verfahrenshandlung abgehalten wird (BFH-Urteil vom 16. August 1979 I R 95/76, BStBl II 1980, 47).
  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 3432/07

    Steuerfreiheit von Geldspielautomatenumsätzen; Emmott'sche Fristenhemmung;

    Demgemäß kann höhere Gewalt auch vorliegen, wenn ein Verfahrensbeteiligter durch ein Verhalten der Behörde von einer fristgerechten Verfahrenshandlung abgehalten wird (BFH-Urteil vom 16. August 1979 I R 95/76, BStBl II 1980, 47).
  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2784/07

    Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund der

    Demgemäß kann höhere Gewalt auch vorliegen, wenn ein Verfahrensbeteiligter durch ein Verhalten der Behörde von einer fristgerechten Verfahrenshandlung abgehalten wird (BFH-Urteil vom 16. August 1979 I R 95/76, BStBl II 1980, 47).
  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2022/07

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen

    Demgemäß kann höhere Gewalt auch vorliegen, wenn ein Verfahrensbeteiligter durch ein Verhalten der Behörde von einer fristgerechten Verfahrenshandlung abgehalten wird (BFH-Urteil vom 16. August 1979 I R 95/76, BStBl II 1980, 47).
  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2174/07

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen

  • FG Münster, 17.09.2009 - 5 K 327/09

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2447/07

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen

  • BFH, 15.12.1999 - XI R 75/97

    Unwirksame Revision; Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist

  • BFH, 09.11.1988 - II R 20/86

    Nichtzulassungsbeschwerde - Steuerberatungsgesellschaft - Brief - Kopfbogen -

  • FG Saarland, 25.04.2007 - 1 K 2182/03

    Zulässigkeit eines Einspruchs gegen Änderungsbescheid bei Unzulässigkeit der

  • BFH, 30.05.1984 - I R 2/84

    Revision - Form - Schriftlich eingelegte Revision - Unterschrift - Willkürliche

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2448/07

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen

  • BFH, 15.12.1999 - XI R 76/97

    Verlustrücktrag - Feststellung des Verlustes - Festsetzungsverjährung - Hemmung

  • FG Münster, 15.06.2010 - 15 K 5312/07

    Frage der Qualifizierung einer USt-Steuerberechnung als Bescheid; Nichtigkeit

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 3521/07

    Steuerfreiheit von Geldspielautomatenumsätzen; Emmott'sche Fristenhemmung;

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 3522/07

    Steuerfreiheit von Geldspielautomatenumsätzen; Emmott'sche Fristenhemmung;

  • BFH, 29.06.2000 - III B 100/99

    Postulationsfähigkeit; Partnerschaftsgesellschaft

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 1671/07

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen

  • BFH, 07.03.1989 - X R 159/87

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei langer Abwesenheit eines

  • BFH, 08.08.1986 - VIII R 64/85

    Unterbrechung eines Revisionsverfahrens durch die Eröffnung des Konkurses über

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.06.2009 - 6 K 1309/04

    Zulässigkeit der Klage einer GmbH nach Löschung im Handelsregister:

  • BFH, 28.09.1995 - X B 114/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unverschuldeter Verhinderung der

  • FG München, 10.03.2017 - 12 K 2612/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Klagefrist

  • BFH, 08.05.1985 - II R 205/83

    Beteiligungsfähigkeit eine stillen Gesellschaft im finanzgerichtlichen Verfahren

  • FG Hamburg, 20.10.1999 - V 137/99

    Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteueränderungsbescheids; Zulässigkeit

  • BFH, 24.08.1988 - IV R 47/88

    Vertretungsberechtigung einer Steuerberatungs-GmbH

  • BFH, 09.11.1982 - IV R 139/80
  • VG München, 10.03.2017 - M 12 K 14.2612

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Klagefrist

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht