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   BFH, 16.08.1979 - IV R 41/79   

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https://dejure.org/1979,999
BFH, 16.08.1979 - IV R 41/79 (https://dejure.org/1979,999)
BFH, Entscheidung vom 16.08.1979 - IV R 41/79 (https://dejure.org/1979,999)
BFH, Entscheidung vom 16. August 1979 - IV R 41/79 (https://dejure.org/1979,999)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    FGO § 56; VwZG § 5 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Prozeßbevollmächtigter - Einspruchsentscheidung - Steuerberater - Empfangsbekenntnis - Zustellungstag - Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    FGO § 56; VwZG § 5 Abs. 2

Papierfundstellen

  • BFHE 129, 232
  • NJW 1980, 1544 (Ls.)
  • BStBl II 1980, 154
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.04.1968 - VI R 76/67

    Steuersachen - Berufsmäßiges Auftreten - Persönliche Verhältnisse - Gesetzliche

    Auszug aus BFH, 16.08.1979 - IV R 41/79
    Die Rechtsprechung stellt in Fristsachen an die Sorgfaltspflicht eines Rechtsanwalts oder eines Vertreters der steuerberatenden Berufe, der, wie im vorliegenden Fall, die Vertretung eines Steuerpflichtigen in einem Steuerprozeß übernommen hat, besonders strenge Anforderungen (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. April 1968 VI R 76/67, BFHE 92, 320, BStBl II 1968, 585, mit Nachweisen).
  • BGH, 20.11.1978 - VIII ZB 45/78

    Urteilszustellung - Empfangsbekenntnis - Vermerk - Rechtsmittelfrist

    Auszug aus BFH, 16.08.1979 - IV R 41/79
    Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (Beschlüsse vom 20. November 1978 VIII ZB 45/78, Versicherungsrecht 1979 S. 161, und vom 19. Juni 1974 IV ZB 14/74, Versicherungsrecht 1974 S. 1099), erfordert es die Sorgfaltspflicht des Anwalts, bei Unterzeichnung eines mit der Amtszustellung verbundenen Empfangsbekenntnisses selbst das Zustellungsdatum entweder auf dem Urteil oder sonst in den Handakten zu vermerken, um die Fristwahrung zu gewährleisten.
  • BGH, 19.06.1974 - IV ZB 14/74

    Rechtsanwalt - Sorgfaltspflicht - Empfangsbekenntnis - Urteil - Zustellungsdatum

    Auszug aus BFH, 16.08.1979 - IV R 41/79
    Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (Beschlüsse vom 20. November 1978 VIII ZB 45/78, Versicherungsrecht 1979 S. 161, und vom 19. Juni 1974 IV ZB 14/74, Versicherungsrecht 1974 S. 1099), erfordert es die Sorgfaltspflicht des Anwalts, bei Unterzeichnung eines mit der Amtszustellung verbundenen Empfangsbekenntnisses selbst das Zustellungsdatum entweder auf dem Urteil oder sonst in den Handakten zu vermerken, um die Fristwahrung zu gewährleisten.
  • BFH, 19.08.2004 - II B 79/03

    NZB: Verfahrensfehler - Prozessurteil statt Sachurteil

    Hierzu hätte aber --soweit die Beschwerdeschrift die Vorentscheidung angreift-- schon deswegen Anlass bestanden, weil es zu den prozessualen Sorgfaltspflichten eines prozessbevollmächtigten Rechtsanwalts gehört, bei der eigenhändigen Empfangnahme eines zugestellten Schriftstücks in Abwesenheit seines Büropersonals dafür Sorge zu tragen, dass das Zustellungsdatum auf dem Schriftstück oder sonst in den Handakten korrekt vermerkt wird (vgl. BFH-Urteile vom 6. November 1985 II R 255/83, BFHE 145, 117, BStBl II 1986, 168; vom 16. August 1979 IV R 41/79, BFHE 129, 232, BStBl II 1980, 154; BFH-Beschluss vom 4. Dezember 1985 II R 127/85, BFH/NV 1986, 614; BVerwG-Beschluss vom 8. Oktober 1991 8 NB 1/91, juris WBRE310442402).
  • BFH, 06.11.1985 - II R 255/83

    Änderungsbescheid - Zulässigkeit - Folgebescheid - Übersehen eines

    Hat der Prozeßbevollmächtigte das Empfangsbekenntnis unterschrieben, bevor die entsprechenden Eintragungen in die Rechtsmittelkontrolle vorgenommen wurden, so mußte er den Tag der Zustellung für die Berechnung der Rechtsmittelfrist auf dem Urteil vermerken (vgl. das BFH-Urteil vom 16. August 1979 IV R 41/79 , BFHE 129, 232, BStBl II 1980, 154 ).
  • BFH, 25.04.1988 - X R 90/87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund verspäteter Einlegung der Revision

    Das Verschulden des Prozeßbevollmächtigten müssen sich die Kläger wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (§ 155 FGO i. V. m. § 85 Abs. 2 ZPO; BFH-Urteil vom 16. August 1979 IV R 41/79, BFHE 129, 232, BStBl II 1980, 154).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2004 - L 9 U 277/02
    Hinzu kommt, dass Rechtsanwalt C. die Erfassung der Berufungsfrist nach seinem Vortrag allein der zuständigen Sachbearbeiterin überlassen hat, anstatt sich, wie nach der ständigen Rechtsprechung der Obergerichte geboten, persönlich um eine zutreffende Bestimmung zu kümmern (BFH, Urt. v. 16. August 1979, Az. IV R 41/79, BFHE 129, 232; BGH Beschl. v. 16. September 1993, Az. VII ZB 20/93, Beschl. v. 15. Juli 1998, Az. XII ZB 37/98, NJW-RR 1998, 1442).
  • BFH, 27.03.1986 - I R 189/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Wenn auch die Kläger selbst kein Verschulden an der Fristversäumnis trifft, so müssen sie sich doch das Verschulden ihres Prozeßbevollmächtigten wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (§ 155 FGO i. V. m. § 85 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung - ZPO - Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. August 1979 IV R 41/79, BFHE 129, 232, BStBl II 1980, 154).
  • BFH, 02.11.1983 - IV R 126/83
    Zu den Sorgfaltspflichten gehört u.a., daß bei Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses das Zustellungsdatum entweder auf dem Urteil oder sonst in den Handakten vermerkt wird (vgl. BFH-Urteil vom 16.8.1979 IV R 41/79).
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.05.1996 - 1 K 2278/95
    Das Mitverschulden könnte darin liegen, daß die Steuerberater den Zustelltag nicht auf der den Klägern übergebenen Einspruchsentscheidung vermerkt und den Klägern auch keine Ablichtung des unterzeichneten Empfangsbekenntnisses ausgehändigt haben (hierzu BFH BStBl 1980 II S. 154).
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