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   BFH, 16.08.2016 - II S 16/16   

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https://dejure.org/2016,33932
BFH, 16.08.2016 - II S 16/16 (https://dejure.org/2016,33932)
BFH, Entscheidung vom 16.08.2016 - II S 16/16 (https://dejure.org/2016,33932)
BFH, Entscheidung vom 16. August 2016 - II S 16/16 (https://dejure.org/2016,33932)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anhörungsrüge - und der Vertretungszwang

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfang des Vertretungszwangs im Verfahren vor dem Bundesfinanzhof

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 14.02.2012 - X S 1/12

    Inhalt und Umfang der richterlichen Hinweispflicht bei fehlender Erfolgsaussicht

    Auszug aus BFH, 16.08.2016 - II S 16/16
    Der Vertretungszwang für Verfahren vor dem BFH gilt auch für die Erhebung einer Anhörungsrüge i.S. des § 133a FGO, wenn für die beanstandete Entscheidung --wie hier eine Entscheidung über eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision-- ihrerseits Vertretungszwang galt (BFH-Beschluss vom 14. Februar 2012 X S 1/12, BFH/NV 2012, 1149).
  • BFH, 22.11.2019 - II S 14/19

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 22.11.2019, II S 11-13/19 und II S 15-20/19 -

    Zwar gilt der nach § 62 Abs. 4 FGO vor dem BFH bestehende Vertretungszwang grundsätzlich auch für Anhörungsrügen, wenn für das der beanstandeten Entscheidung zugrunde liegende Verfahren --im Streitfall die Beschwerden wegen Nichtzulassung der Revision (Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren)-- Vertretungszwang galt (dies bejahend z.B. BFH-Beschluss vom 16.08.2016 - II S 16/16, BFH/NV 2016, 1746, Rz 3).
  • BFH, 22.11.2019 - II S 11/19

    Anhörungsrüge und Gegenvorstellung

    Zwar gilt der nach § 62 Abs. 4 FGO vor dem BFH bestehende Vertretungszwang grundsätzlich auch für Anhörungsrügen, wenn für das der beanstandeten Entscheidung zugrunde liegende Verfahren --im Streitfall die Beschwerden wegen Nichtzulassung der Revision (Nichtzulassungsbeschwerden)-- Vertretungszwang galt (dies bejahend z.B. BFH-Beschluss vom 16.08.2016 - II S 16/16, BFH/NV 2016, 1746, Rz 3).
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