Rechtsprechung
BFH, 16.09.1986 - VI B 93/86 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
FGO § 69 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3; EStG 1980 bis 1983 § 8 Abs. 2, § 19 Abs. 1 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Ernstliche Zweifelhaftigkeit - Arbeitslohn - Kosten eines Mittagessens - Feier des Dienstjubiläums - Einladung außerhalb des Betriebs - Betriebsvereinbarung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob, in welchem Umfang und mit welchem Wert die Kosten eines Mittagessens anläßlich eines vom Arbeitgeber organisierten Arbeitnehmerjubiläums dem Jubilar als Arbeitslohn zuzurechnen sind
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 147, 468
- BB 1986, 2319
- BStBl II 1987, 37
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 21.02.1986 - VI R 21/84
Überlassene Theaterkarte für Theaterbesuch anläßlich einer Betriebsveranstaltung …
Auszug aus BFH, 16.09.1986 - VI B 93/86
Sollte man die Zuwendung eines geldwerten Vorteils beim Jubilar wegen der Ausrichtung der Jubiläumsfeier durch die Antragstellerin in voller Höhe oder nur teilweise bejahen, so könnte die Annahme lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohns scheitern, wenn es sich entsprechend der jüngsten Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. Urteile vom 22. März 1985 VI R 170/82, BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529; vom 21. Februar 1986 VI R 21/84, BFHE 146, 87, BStBl II 1986, 406; vom 18. März 1986 VI R 49/84, BFHE 146, 262, BStBl II 1986, 575) um übliche Zuwendungen des Arbeitgebers im Rahmen einer Betriebsveranstaltung handeln sollte. - BFH, 22.03.1985 - VI R 170/82
Übliche Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung kein Arbeitslohn; …
Auszug aus BFH, 16.09.1986 - VI B 93/86
Sollte man die Zuwendung eines geldwerten Vorteils beim Jubilar wegen der Ausrichtung der Jubiläumsfeier durch die Antragstellerin in voller Höhe oder nur teilweise bejahen, so könnte die Annahme lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohns scheitern, wenn es sich entsprechend der jüngsten Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. Urteile vom 22. März 1985 VI R 170/82, BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529; vom 21. Februar 1986 VI R 21/84, BFHE 146, 87, BStBl II 1986, 406; vom 18. März 1986 VI R 49/84, BFHE 146, 262, BStBl II 1986, 575) um übliche Zuwendungen des Arbeitgebers im Rahmen einer Betriebsveranstaltung handeln sollte. - BFH, 24.01.1975 - VI R 242/71
Sachzuwendungen - Kur - Steuerpflichtiger Arbeitslohn - Betriebliches Interesse - …
Auszug aus BFH, 16.09.1986 - VI B 93/86
Der Senat hat so z. B. die Annahme von Arbeitslohn abgelehnt bei Sachzuwendungen eines Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer in Form einer Kur, wenn diese im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers zur Wiederherstellung oder Erhaltung der Arbeitsfähigkeit seiner Arbeitnehmer durchgeführt wird (Urteil vom 24. Januar 1975 VI R 242/71, BFHE 114, 496, BStBl II 1975, 340).
- BFH, 18.03.1986 - VI R 49/84
Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen können Arbeitslohn sein, wenn für …
Auszug aus BFH, 16.09.1986 - VI B 93/86
Sollte man die Zuwendung eines geldwerten Vorteils beim Jubilar wegen der Ausrichtung der Jubiläumsfeier durch die Antragstellerin in voller Höhe oder nur teilweise bejahen, so könnte die Annahme lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohns scheitern, wenn es sich entsprechend der jüngsten Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. Urteile vom 22. März 1985 VI R 170/82, BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529; vom 21. Februar 1986 VI R 21/84, BFHE 146, 87, BStBl II 1986, 406; vom 18. März 1986 VI R 49/84, BFHE 146, 262, BStBl II 1986, 575) um übliche Zuwendungen des Arbeitgebers im Rahmen einer Betriebsveranstaltung handeln sollte. - BFH, 10.02.1967 - III B 9/66
Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids
Auszug aus BFH, 16.09.1986 - VI B 93/86
Sie dürfen dort auch nicht geklärt werden, weil dies der Entscheidung im Hauptverfahren vorbehalten bleiben muß, in dem der Senat ggf. als Revisionsgericht nach § 10 Abs. 3 FGO nicht in der Besetzung mit drei Richtern, sondern in der mit fünf Richtern über die Streitsache zu befinden hat (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182). - BFH, 20.09.1985 - VI R 120/82
Arbeitslohn - GmbH - Geschäftsführer - Industrieclub - Erstattung von …
Auszug aus BFH, 16.09.1986 - VI B 93/86
Im BFH-Urteil vom 20. September 1985 VI R 120/82 (BFHE 144, 435, BStBl II 1985, 718) wurde auch die Erstattung von Mitgliedsbeiträgen für die Mitgliedschaft in einem Industrieclub nicht als Arbeitslohn gewertet, wenn der Arbeitgeber - eine GmbH - durch die Mitgliedschaft des Arbeitnehmers Zugang zu den Räumlichkeiten des Clubs für betriebliche Belange erhält. - BFH, 17.09.1982 - VI R 75/79
Die Kostenübernahme des Arbeitgebers für die Vorsorgeuntersuchung eines …
Auszug aus BFH, 16.09.1986 - VI B 93/86
Der Senat hat ferner im Urteil vom 17. September 1982 VI R 75/79 (BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39) entschieden, daß vom Arbeitgeber veranlaßte unentgeltliche Vorsorgeuntersuchungen seiner leitenden Angestellten bei diesen nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen, wenn sie im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden. - BFH, 07.07.1961 - VI 176/60 S
Sachzuwendungen eines Arbeitgebers anlässlich einer Betriebsveranstaltung als …
Auszug aus BFH, 16.09.1986 - VI B 93/86
Die kostenlose Gewährung einer Mahlzeit durch den Arbeitgeber könnte für den Jubilar eine objektive Bereicherung darstellen, soweit ihm dadurch Ausgaben erspart bleiben, die er sonst hätte tätigen müssen (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 7. Juli 1961 VI 176/60 S, BFHE 73, 485, BStBl III 1961, 443; Offerhaus, Betriebs-Berater - BB - 1982, 1061, 1062).
- FG Baden-Württemberg, 13.04.2000 - 3 K 20/97
Überlassung von Blazern mit aufgebügeltem Firmenemblem während der Dauer von …
Entsprechendes gilt, wenn Zuwendungen dem Arbeitnehmer aufgedrängt werden, dem Arbeitnehmer dabei keine Wahl bleibt und der in ihnen liegende Vorteil keine Marktgängigkeit besitzt (vgl. BFH-Urteile vom 17. September 1982 VI R 75/79, BStBl II 1983, 39, 41 f, und BFH-Beschluss vom 16. September 1986 VI B 93/86, BStBl II 1987, 37, 41).