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   BFH, 16.09.2004 - X R 7/04   

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https://dejure.org/2004,7845
BFH, 16.09.2004 - X R 7/04 (https://dejure.org/2004,7845)
BFH, Entscheidung vom 16.09.2004 - X R 7/04 (https://dejure.org/2004,7845)
BFH, Entscheidung vom 16. September 2004 - X R 7/04 (https://dejure.org/2004,7845)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Notare Bayern PDF, S. 82 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG; Art. 96 EGBGB
    Hinreichende Bestimmtheit eines Vertrags zur Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen bei Einräumung eines "freien Altenteilsrechts"

  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, § 22 Nr. 1 Satz 1; EGBGB Art. 96
    Hinreichende Bestimmtheit eines Vertrags zur Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen bei Einräumung eines "freien Altenteilsrechts"

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2; ; EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a; ; FGO § 118 Abs. 2; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; EGBGB Art. 96

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen; Nebenerwerbslandwirt

  • datenbank.nwb.de

    Einräumung eines lebenslänglichen Altenteilsrechts bei Übergabe einer im Nebenerwerb betriebenen Landwirtschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 82 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG; Art. 96 EGBGB
    Hinreichende Bestimmtheit eines Vertrags zur Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen bei Einräumung eines "freien Altenteilsrechts"

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 1 Nr 1a
    Dauernde Last; Vermögensübergabe; Versorgung; Vertrag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 11.02.1913 - VII 296/12

    Reichsstempel; Grundstücksübertragungen

    Auszug aus BFH, 16.09.2004 - X R 7/04
    Das wird unterstrichen durch die Bezeichnung des Übergabevertrags mit dem überkommenen Begriff "Übertragsvertrag", dessen wesentlicher Inhalt als allgemein bekannt und anerkannt anzusehen war (vgl. dazu Urteil des Reichsgerichts vom 11. Februar 1913 VII 296/12, RGZ 81, 311).
  • BFH, 27.08.1997 - X R 54/94

    Übertragung eines ertraglosen Grundstücks

    Auszug aus BFH, 16.09.2004 - X R 7/04
    Werden wiederkehrende Leistungen in sachlichem Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zugesagt (private Versorgungsrenten), stellen diese weder Veräußerungsentgelt des Übergebers noch Anschaffungskosten des Übernehmers dar, sondern sind spezialgesetzlich den Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG) und den wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 Satz 1 EStG) zugeordnet (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. August 1997 X R 54/94, BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813, unter II. 1. b, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BFH, 16.03.1999 - X R 87/95

    Vermögensübertragung: Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last

    Auszug aus BFH, 16.09.2004 - X R 7/04
    Einer etwaigen Überversorgung kommt bei der Beurteilung der Versorgungsleistungen keine Bedeutung zu (vgl. Senatsurteile vom 24. März 1993 X R 4/92, BFH/NV 1993, 717; vom 31. August 1994 X R 79/92, BFH/NV 1995, 382, und vom 16. März 1999 X R 87/95, BFH/NV 2000, 12, unter II. 1. d).
  • BFH, 31.08.1994 - X R 79/92

    Mindestanforderungen an Vermögensübergabeverträgen

    Auszug aus BFH, 16.09.2004 - X R 7/04
    Einer etwaigen Überversorgung kommt bei der Beurteilung der Versorgungsleistungen keine Bedeutung zu (vgl. Senatsurteile vom 24. März 1993 X R 4/92, BFH/NV 1993, 717; vom 31. August 1994 X R 79/92, BFH/NV 1995, 382, und vom 16. März 1999 X R 87/95, BFH/NV 2000, 12, unter II. 1. d).
  • BFH, 25.03.1992 - X R 38/86

    Abzugsfähigkeit von auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhenden Renten und

    Auszug aus BFH, 16.09.2004 - X R 7/04
    Der Übergabevertrag vom 5. Februar 1977 zwischen dem Kläger und seinen Eltern entspricht einem Altenteilsvertrag im Sinne des in Nordrhein-Westfalen fortgeltenden vorkonstitutionellen Ausführungsgesetzes zum EGBGB für das Königreich Preußen vom 20. September 1899, jedenfalls aber einem Versorgungsvertrag, der dem landesrechtlich geregelten Altenteilsvertrag zumindest vergleichbar ist (vgl. Senatsurteil vom 25. März 1992 X R 38/86, BFH/NV 1992, 595).
  • BFH, 24.03.1993 - X R 4/92

    Steuerrechtliche Anerkennung von Versorgungsleistungen - Erfüllung von zwischen

    Auszug aus BFH, 16.09.2004 - X R 7/04
    Einer etwaigen Überversorgung kommt bei der Beurteilung der Versorgungsleistungen keine Bedeutung zu (vgl. Senatsurteile vom 24. März 1993 X R 4/92, BFH/NV 1993, 717; vom 31. August 1994 X R 79/92, BFH/NV 1995, 382, und vom 16. März 1999 X R 87/95, BFH/NV 2000, 12, unter II. 1. d).
  • FG Münster, 25.09.2002 - 7 K 5800/00

    Klare und eindeutige Vereinbarung

    Auszug aus BFH, 16.09.2004 - X R 7/04
    Das Finanzgericht (FG) hat die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1210 veröffentlichten Urteil abgewiesen.
  • BFH, 11.10.2007 - X R 14/06

    Abzug von Rentenzahlungen als dauernde Last

    Schließlich hat der Senat in ähnlicher Weise bereits entschieden, dass einer etwaigen Überversorgung im Hinblick auf eine aus einer früheren Berufstätigkeit fließenden Rente bei der Beurteilung der Versorgungsleistungen keine Bedeutung zukommt (BFH-Urteil vom 16. September 2004 X R 7/04, BFH/NV 2005, 201).
  • BFH, 11.01.2005 - IX R 5/04

    Grundstücksverkauf - Räumungsfrist kein unentgeltliches Nutzungsrecht

    b) Auch wenn die Auslegung von Verträgen zu den tatsächlichen Feststellungen i.S. des § 118 Abs. 2 FGO gehört, ist das Revisionsgericht berechtigt, sie darauf zu überprüfen, ob die gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches --BGB--), die Denkgesetze und allgemeinen Erfahrungssätze zutreffend angewandt worden sind (BFH-Urteile vom 16. September 2004 X R 7/04, BFH-Report 2004, 1303; vom 25. Juni 1985 IX R 60/82, BFH/NV 1985, 74, und Beschluss vom 26. Juni 2002 IX B 119/01, BFH/NV 2002, 1469, m.w.N.).
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