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   BFH, 16.09.2008 - X B 193/07   

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https://dejure.org/2008,14313
BFH, 16.09.2008 - X B 193/07 (https://dejure.org/2008,14313)
BFH, Entscheidung vom 16.09.2008 - X B 193/07 (https://dejure.org/2008,14313)
BFH, Entscheidung vom 16. September 2008 - X B 193/07 (https://dejure.org/2008,14313)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe der Rechtsfortbildung und des Erfordernisses einer Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Hinreichende Darlegung des Zulassungsgrundes der Rechtsfortbildung und des Erfordernisses einer Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 06.11.2003 - IV R 10/01

    Teilwertabschreibung im Falle einer Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 16.09.2008 - X B 193/07
    Anknüpfend an das BFH-Urteil vom 6. November 2003 IV R 10/01 (BFHE 204, 438, BStBl II 2004, 416) problematisieren sie, wie die vom BFH in dieser Entscheidung aufgestellten Rechtsgrundsätze zu den Voraussetzungen einer Teilwertabschreibung auf die Beteiligung an der Betriebskapitalgesellschaft auf den Streitfall anzuwenden sind.

    Dabei geht es ihnen insbesondere um die Fragen, ob die nach dem BFH-Urteil in BFHE 204, 438, BStBl II 2004, 416 gebotene Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von Besitz- und Betriebsunternehmen eine Betrachtung der zukünftigen Ertragslage erfordere, ob zwischen Abschlussstichtag und Bilanzaufstellung eintretende Umstände in die Betrachtung einbezogen werden könnten und schließlich, in welcher Weise Vergütungen für die beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer in der Betriebskapitalgesellschaft in der Gesamtbetrachtung zu berücksichtigen seien.

    Die Kläger führen im Stil einer Revisionsbegründung aus, dass sie die Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils in BFHE 204, 438, BStBl II 2004, 416 durch das FG für fehlerhaft halten.

    Das FG hat aber die Rechtsgrundsätze in BFHE 204, 438, BStBl II 2004, 416, welche auch die Kläger als richtigen Ausgangspunkt ansehen, zugrunde gelegt und seine Wertermittlung umfassend begründet.

  • BFH, 20.03.2006 - II B 147/05

    NZB: Rüge der Verfassungswidrigkeit einer Norm

    Auszug aus BFH, 16.09.2008 - X B 193/07
    Auch ist darzutun, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 20. März 2006 II B 147/05, BFH/NV 2006, 1320; Senatsbeschluss vom 22. Januar 2008 X B 253/07, nicht veröffentlicht --n.v.--).
  • BFH, 21.05.2004 - III B 107/03

    Ferien- und Wochenendwohnungen; Eigenheimzulage

    Auszug aus BFH, 16.09.2008 - X B 193/07
    Ein zur Zulassung der Revision führender Rechtsfehler liegt vor, wenn die Entscheidung des FG willkürlich ist und unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar erscheint (BFH-Beschlüsse vom 21. Mai 2004 III B 107/03, BFH/NV 2004, 1220, und vom 18. Oktober 2004 VII B 100/04, n.v.; vgl. auch BFH-Beschluss vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837).
  • BFH, 27.07.1988 - I R 104/84

    Vermutung - Beteiligung - Teilwert - Anschaffungskosten - Erwerb von Anteilen

    Auszug aus BFH, 16.09.2008 - X B 193/07
    Es hat ergänzend maßgeblich die Rechtsprechung des BFH zur Ermittlung nachträglich eingetretener Wertminderungen von Beteiligungen außerhalb von Betriebsaufspaltungen herangezogen, nach der bei hohen Verlusten für den Wert einer Beteiligung im Rahmen des Gesamtunternehmens nicht nur die Ertragslage und die Ertragsaussichten, sondern auch der Vermögenswert und die funktionale Bedeutung des Beteiligungsunternehmens für die Wertzumessung entscheidend sind (BFH-Urteil vom 27. Juli 1988 I R 104/84, BFHE 155, 56, BStBl II 1989, 274).
  • BFH, 22.01.2008 - X B 253/07

    Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO

    Auszug aus BFH, 16.09.2008 - X B 193/07
    Auch ist darzutun, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 20. März 2006 II B 147/05, BFH/NV 2006, 1320; Senatsbeschluss vom 22. Januar 2008 X B 253/07, nicht veröffentlicht --n.v.--).
  • BFH, 30.08.2001 - IV B 79/01

    Darlegung der Revisionszulassungsgründe

    Auszug aus BFH, 16.09.2008 - X B 193/07
    Ein zur Zulassung der Revision führender Rechtsfehler liegt vor, wenn die Entscheidung des FG willkürlich ist und unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar erscheint (BFH-Beschlüsse vom 21. Mai 2004 III B 107/03, BFH/NV 2004, 1220, und vom 18. Oktober 2004 VII B 100/04, n.v.; vgl. auch BFH-Beschluss vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837).
  • BFH, 18.10.2004 - VII B 100/04

    Zulassung der Revision wegen schwerwiegenden Fehlers des FG

    Auszug aus BFH, 16.09.2008 - X B 193/07
    Ein zur Zulassung der Revision führender Rechtsfehler liegt vor, wenn die Entscheidung des FG willkürlich ist und unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar erscheint (BFH-Beschlüsse vom 21. Mai 2004 III B 107/03, BFH/NV 2004, 1220, und vom 18. Oktober 2004 VII B 100/04, n.v.; vgl. auch BFH-Beschluss vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837).
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