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   BFH, 16.09.2008 - X B 224/06 (1)   

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https://dejure.org/2008,12861
BFH, 16.09.2008 - X B 224/06 (1) (https://dejure.org/2008,12861)
BFH, Entscheidung vom 16.09.2008 - X B 224/06 (1) (https://dejure.org/2008,12861)
BFH, Entscheidung vom 16. September 2008 - X B 224/06 (1) (https://dejure.org/2008,12861)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nichtzulassungsbeschwerde: Ablehnung eines Antrags auf Terminverlegung, rechtliches Gehör, Sachaufklärungspflicht und Hinweispflicht; Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung

  • Judicialis

    FGO § 79b Abs. 2; ; FGO § 79b Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 7; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht und der Hinweispflicht; Anspruch auf rechtliches Gehör; Ablehnung eines Antrags auf Terminverlegung; steuerliche Behandlung der vor Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 08.11.1996 - VI R 43/94

    Abzug von Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als

    Auszug aus BFH, 16.09.2008 - X B 224/06
    Zu weiteren Fahrten, die nach den Grundsätzen der BFH-Urteile vom 8. November 1996 VI R 43/94 (BFH/NV 1997, 341) und vom 26. November 2003 VI R 152/99 (BFHE 204, 189, BStBl II 2004, 233) für eine Berücksichtigung der Wegeaufwendungen nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der im Streitjahr 2002 geltenden Fassung (a.F.) erforderlich gewesen wären, hatten sich die Kläger weder im Verwaltungs- noch im Klageverfahren (auch nicht im Erörterungstermin) geäußert.
  • BFH, 04.08.2005 - I B 219/04

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 16.09.2008 - X B 224/06
    b) Beruft sich ein Beteiligter darauf, er sei verhindert gewesen, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, zu der sein persönliches Erscheinen nicht angeordnet worden war, und ist er --wie die Kläger-- im Verfahren durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten, so erfordert die Darlegung eines Verfahrensmangels wegen Ablehnung eines Verlegungsantrags, dass gegenüber der Vorinstanz substantiierte Gründe vorgetragen wurden, die eine persönliche Anwesenheit des Beteiligten neben dem Prozessbevollmächtigten erfordert hätten (BFH-Beschlüsse vom 4. August 2005 I B 219/04, BFH/NV 2006, 73, und vom 25. Januar 2006 X B 125/05, BFH/NV 2006, 806, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 325/07

    Mangelnde Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde aufgrund der Rspr des

    Auszug aus BFH, 16.09.2008 - X B 224/06
    Das zwischenzeitlich ruhende Verfahren ist fortzusetzen, weil nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 25. Februar 2008 2 BvR 325/07 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2008, 753) der Grund für das Ruhen des Verfahrens weggefallen ist.
  • BFH, 18.12.2008 - VI R 39/07

    Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ohne Anwendung einer

    Auszug aus BFH, 16.09.2008 - X B 224/06
    Die Rechtsfrage, die der Bundesfinanzhof (BFH) in den anhängigen Verfahren VI R 47/07 und VI R 39/07 zu beurteilen hat, war im Klageverfahren nicht streitig, weil die Kläger ihren Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 2003 darauf nicht gestützt hatten.
  • BFH, 18.12.2008 - VI R 47/07

    Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ohne Anwendung einer

    Auszug aus BFH, 16.09.2008 - X B 224/06
    Die Rechtsfrage, die der Bundesfinanzhof (BFH) in den anhängigen Verfahren VI R 47/07 und VI R 39/07 zu beurteilen hat, war im Klageverfahren nicht streitig, weil die Kläger ihren Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 2003 darauf nicht gestützt hatten.
  • BFH, 25.01.2006 - X B 125/05

    NZB: Verfahrensfehler - Ablehnung der Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 16.09.2008 - X B 224/06
    b) Beruft sich ein Beteiligter darauf, er sei verhindert gewesen, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, zu der sein persönliches Erscheinen nicht angeordnet worden war, und ist er --wie die Kläger-- im Verfahren durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten, so erfordert die Darlegung eines Verfahrensmangels wegen Ablehnung eines Verlegungsantrags, dass gegenüber der Vorinstanz substantiierte Gründe vorgetragen wurden, die eine persönliche Anwesenheit des Beteiligten neben dem Prozessbevollmächtigten erfordert hätten (BFH-Beschlüsse vom 4. August 2005 I B 219/04, BFH/NV 2006, 73, und vom 25. Januar 2006 X B 125/05, BFH/NV 2006, 806, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 26.11.2003 - VI R 152/99

    Fahrten zwischen Familienwohnung und Arbeitsstätte

    Auszug aus BFH, 16.09.2008 - X B 224/06
    Zu weiteren Fahrten, die nach den Grundsätzen der BFH-Urteile vom 8. November 1996 VI R 43/94 (BFH/NV 1997, 341) und vom 26. November 2003 VI R 152/99 (BFHE 204, 189, BStBl II 2004, 233) für eine Berücksichtigung der Wegeaufwendungen nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der im Streitjahr 2002 geltenden Fassung (a.F.) erforderlich gewesen wären, hatten sich die Kläger weder im Verwaltungs- noch im Klageverfahren (auch nicht im Erörterungstermin) geäußert.
  • BFH, 22.03.2005 - X B 166/04

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen abgelehnter Terminänderung

    Auszug aus BFH, 16.09.2008 - X B 224/06
    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen muss dem Verlegungsgesuch entnommen werden können, woran es bei dem Antrag des Prozessbevollmächtigten vom 5. August 2006 fehlt (vgl. Senatsbeschluss vom 22. März 2005 X B 166/04, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 04.12.2017 - X B 91/17

    Mitwirkung eines abgelehnten Richters an einer mündlichen Verhandlung -

    Es muss sich aber um einen im Zeitpunkt der Zustellung der Ladung bereits verbindlich geplanten Urlaub handeln, der außerdem in seiner Planung so ausgestaltet sein muss, dass die Wahrnehmung des Termins während dieser Zeit nicht zumutbar erscheint (Senatsbeschluss vom 16. September 2008 X B 224/06, juris, unter 1.a, s.a. Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 91 Rz 4, Stichwort Ortsabwesenheit, m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung).
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