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   BFH, 16.10.2008 - III B 160/07   

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https://dejure.org/2008,13038
BFH, 16.10.2008 - III B 160/07 (https://dejure.org/2008,13038)
BFH, Entscheidung vom 16.10.2008 - III B 160/07 (https://dejure.org/2008,13038)
BFH, Entscheidung vom 16. Oktober 2008 - III B 160/07 (https://dejure.org/2008,13038)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 11.06.1997 - X R 14/95

    Isolierte Verspätungszuschlagsfestsetzung zulässig; mit dem Höchstbetrag von 10

    Auszug aus BFH, 16.10.2008 - III B 160/07
    Damit weiche es vom Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Juni 1997 X R 14/95 (BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642) ab (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--), wonach sich der Verspätungszuschlag nicht in erster Linie an der Höhe der festgesetzten Steuer und der Dauer der Verspätung ausrichten dürfe.

    Nach dem BFH-Urteil in BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642 sind die in § 152 Abs. 2 Satz 2 AO genannten Kriterien für die Bemessung eines Verspätungszuschlags grundsätzlich gleichwertig, nach den Umständen des Einzelfalles kann ein Kriterium stärker als ein anderes hervortreten.

  • BFH, 30.04.1987 - VII R 48/84

    Eine nicht begründete Ermessensentscheidung ist regelmäßig rechtsfehlerhaft;

    Auszug aus BFH, 16.10.2008 - III B 160/07
    Damit weiche es von den BFH-Urteilen vom 15. Juni 1983 I R 76/82 (BFHE 139, 146, BStBl II 1983, 672) und vom 30. April 1987 VII R 48/84 (BFHE 149, 511, BStBl II 1988, 170) ab, wonach sämtliche in § 152 Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung (AO) genannten Kriterien im Einzelfall berücksichtigt werden müssten.

    Der Hinweis des FG auf den präventiven Charakter des Verspätungszuschlages entspricht dem Wortlaut des § 152 Abs. 2 Satz 2 AO ("... Zweck, den Steuerpflichtigen zur rechtzeitigen Abgabe ... anzuhalten") und weicht nicht von den BFH-Urteilen in BFHE 139, 146, BStBl II 1983, 672 und in BFHE 149, 511, BStBl II 1988, 170 ab, wonach sämtliche in § 152 Abs. 2 Satz 2 AO genannten Kriterien im Einzelfall berücksichtigt werden müssten.

  • BFH, 15.06.1983 - I R 76/82

    Einvernehmen des Finanzamts zur Umstellung des Wirtschaftsjahrs kann zu versagen

    Auszug aus BFH, 16.10.2008 - III B 160/07
    Damit weiche es von den BFH-Urteilen vom 15. Juni 1983 I R 76/82 (BFHE 139, 146, BStBl II 1983, 672) und vom 30. April 1987 VII R 48/84 (BFHE 149, 511, BStBl II 1988, 170) ab, wonach sämtliche in § 152 Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung (AO) genannten Kriterien im Einzelfall berücksichtigt werden müssten.

    Der Hinweis des FG auf den präventiven Charakter des Verspätungszuschlages entspricht dem Wortlaut des § 152 Abs. 2 Satz 2 AO ("... Zweck, den Steuerpflichtigen zur rechtzeitigen Abgabe ... anzuhalten") und weicht nicht von den BFH-Urteilen in BFHE 139, 146, BStBl II 1983, 672 und in BFHE 149, 511, BStBl II 1988, 170 ab, wonach sämtliche in § 152 Abs. 2 Satz 2 AO genannten Kriterien im Einzelfall berücksichtigt werden müssten.

  • BFH, 23.06.2008 - IV B 106/07

    Rechtmäßige Festsetzung eines Verspätungszuschlags

    Auszug aus BFH, 16.10.2008 - III B 160/07
    Sie übersehen zudem, dass wiederholte Verspätungen bei der Abgabe der Steuererklärungen für die Pflichtvergessenheit der Steuerpflichtigen sprechen, das Verschulden zu den von der Finanzbehörde nach § 152 Abs. 2 Satz 2 AO bei der Ausübung des Ermessens zu berücksichtigenden Kriterien gehört und mit dem Grad des Verschuldens auch der von der Finanzverwaltung durch die Höhe des Verspätungszuschlags entgegenzusetzende Druck wachsen darf (BFH-Beschluss vom 23. Juni 2008 IV B 106/07, BFH/NV 2008, 1642; Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 152 AO Rz 27).
  • BFH, 14.06.2000 - X R 56/98

    Festsetzung und Bemessung eines Verspätungszuschlags

    Auszug aus BFH, 16.10.2008 - III B 160/07
    Die Rechtsfrage, ob das Verhalten des Steuerpflichtigen in den Vorjahren bei der Festsetzung der Höhe des Verspätungszuschlags zu seinen Lasten berücksichtigt werden dürfe, hat der BFH --wie die Kläger eingeräumt haben-- bereits mehrfach dahin entschieden, dass die Finanzbehörde das Verhalten des Steuerpflichtigen in den Vorjahren bei ihrer nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffenden Entscheidung, in welcher Höhe ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden soll, berücksichtigen darf (z.B. BFH-Urteil vom 14. Juni 2000 X R 56/98, BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60, unter II.4.
  • BFH, 18.08.1988 - V R 19/83

    Zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags in Höhe von 10 DM wegen verspäteter

    Auszug aus BFH, 16.10.2008 - III B 160/07
    Soweit das FG-Urteil davon ausgehe, dass das FA alle maßgeblichen Kriterien benannt und erörtert habe, widerspreche es dem BFH-Urteil vom 18. August 1988 V R 19/83 (BFHE 154, 23, BStBl II 1988, 929), welches fordere, dass der Steuerpflichtige erkennen können müsse, welche Erwägungen die Finanzbehörde bei der Ausübung ihres Ermessens angestellt habe.
  • FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 12 K 249/08

    Festsetzung eines Verspätungszuschlags zur Einkommensteuer gesondert von der

    Ausnahmsweise kann nach den Umständen des Einzelfalles ein Merkmal letztlich auch ganz ohne Auswirkung auf die Bemessung des Verspätungszuschlags bleiben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Oktober 2008 III B 160/07, BFH/NV 2009, 116 sowie vom 23. Juni 2008 IV B 106/07, BFH/NV 2008, 1642 jeweils m.w.N.).

    Es entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 16. Oktober 2008 III B 160/07, BFH/NV 2009, 116 unter II. 2. der Entscheidungsgründe sowie BFH-Beschluss vom 23. Juni 2008 IV B 106/07, BFH/NV 2008, 1642 unter 1.a der Gründe), dass die Finanzbehörde das Verhalten des Steuerpflichtigen in den Vorjahren bei ihrer nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffenden Entscheidung, in welcher Höhe ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden soll, berücksichtigen darf.

  • FG Schleswig-Holstein, 28.06.2017 - 2 K 146/16

    Ermessensgerechte Festsetzung eines Verspätungszuschlags gemäß der Regelung des §

    Wiederholte Verspätungen bei der Abgabe der Steuererklärungen sprechen für die Pflichtvergessenheit der Steuerpflichtigen, und mit dem Grad des Verschuldens darf auch die Höhe des Verspätungszuschlages wachsen (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Oktober 2008 III B 160/07, BFH/NV 2009, 116 m.w.N.).
  • BFH, 09.11.2011 - V B 43/11

    Bemessung eines Verspätungszuschlages nicht von grundsätzlicher Bedeutung -

    Es ist geklärt, dass die in § 152 Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung genannten Kriterien für die Bemessung eines Verspätungszuschlags grundsätzlich gleichwertig sind und es sich nach den Umständen des Einzelfalles richtet, ob ein Kriterium stärker als ein anderes betont werden kann (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Oktober 2008 III B 160/07, BFH/NV 2009, 116).
  • FG Köln, 26.08.2022 - 11 K 3155/19

    Rechtmäßigkeit eines Verspätungszuschlags wegen verspäteter Abgabe einer

    Im Rahmen dieser Abwägung kann nach den Umständen des Einzelfalles ein Kriterium stärker als ein anderes betont werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9.11.2011 - V B 43/11, BFH/NV 2012, 170 und vom 16.10.2008 - III B 160/07, BFH/NV 2009, 116) oder sogar ganz ohne Auswirkung auf die Bemessung bleiben (vgl. BFH-Urteile vom 6.11.2012 - VIII R 19/09, BFH/NV 2013, 502; vom 14.6.2000 - X R 56/98, BStBl. II 2001, 60 und vom 23.9.2009 - XI R 56/07, BFH/NV 2010, 12).
  • FG Hamburg, 13.08.2018 - 2 V 110/18

    Aussetzung der Vollziehung: Berücksichtigung eines Fristverlängerungsantrages bei

    Wiederholte Verspätungen bei der Abgabe der Steuererklärungen sprechen für die Pflichtvergessenheit der Steuerpflichtigen, und mit dem Grad des Verschuldens darf auch die Höhe des Verspätungszuschlages wachsen (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Oktober 2008 III B 160/07, BFH/NV 2009, 116 m. w. N.).
  • FG Münster, 19.04.2013 - 14 K 1495/12

    Ermessensausübung, Höhe des Verspätungszuschlags

    Diese Ausführungen stehen in Einklang mit der Rechtsprechung des BFH, welcher bereits ausdrücklich entschieden hat, dass bei der Würdigung der Schwere der begangenen Pflichtverletzung auch das bisherige Abgabeverhalten (z. B. Beschluss vom 16.10.2008 - III B 160/07, BFH/NV 2009, 116 m. w. N.) sowie etwaige Störungen des laufenden Veranlagungsgeschäft (z. B. Urteil vom 10.10.2001 - XI R 41/00, BStBl. II 2002, 124) berücksichtigt werden können.
  • FG Düsseldorf, 13.06.2012 - 4 K 58/12
    Diese Kriterien sind grundsätzlich gleichwertig und es richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, ob ein Kriterium stärker als ein anderes betont werden kann (BFH, Beschluss vom 16. Oktober 2008 III B 160/07, BFH /NV 2009, 116 ; BFH, Beschluss vom 09. November 2011 V B 43/11, BFH/NV 2012, 170).
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