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   BFH, 16.10.2008 - VII B 9/08   

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https://dejure.org/2008,10026
BFH, 16.10.2008 - VII B 9/08 (https://dejure.org/2008,10026)
BFH, Entscheidung vom 16.10.2008 - VII B 9/08 (https://dejure.org/2008,10026)
BFH, Entscheidung vom 16. Oktober 2008 - VII B 9/08 (https://dejure.org/2008,10026)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur Konkurrenz von Duldungsanordnung nach § 278 Abs. 2 AO und Insolvenzanfechtung nach §§ 129, 134 InsO

  • Judicialis

    AO § 278 Abs. 2; ; AO § 278 Abs. 1; ; InsO § 129; ; InsO § 134; ; InsO § 133; ; InsO § 129 ff.; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2; ; AnfG § 4 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.12.2001 - VII R 56/99

    Zusammenveranlagung - Gesamtschuld - Teilschulden - Vollstreckung -

    Auszug aus BFH, 16.10.2008 - VII B 9/08
    Das ist bereits insofern unschlüssig, als die Wirkung des § 278 Abs. 2 AO mit Vollzug der unentgeltlichen Zuwendung kraft Gesetzes eintritt und deshalb durch ein nachfolgendes Insolvenzverfahren nicht verhindert werden kann (die Vollstreckungsbeschränkung des § 278 Abs. 1 AO wird bei Vorliegen unentgeltlicher Vermögenszuwendungen insoweit kraft Gesetzes aufgehoben, vgl. Senatsurteil vom 18. Dezember 2001 VII R 56/99, BFHE 197, 19, BStBl II 2002, 214).

    Die Klägerin hat nicht berücksichtigt, dass § 278 Abs. 2 AO einen Sonderfall der Anfechtung einer Vermögensverschiebung zwischen Ehegatten regelt, während die §§ 133 und 134 InsO dem Insolvenzverwalter für den Fall, dass ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners gestellt worden ist, die Anfechtung einer unentgeltlichen Leistung des Schuldners ermöglichen, ebenso wie Gläubiger allgemein nach § 4 Abs. 1 AnfG zur Anfechtung berechtigt sind, wenn die unentgeltliche Leistung früher als vier Jahre vor der Anfechtung vorgenommen worden ist (Senatsurteil in BFHE 197, 19, BStBl II 2002, 214).

  • BFH, 30.01.2008 - V B 57/07

    Richterablehnung wegen Befangenheit - Übertragung des Rechtsstreits auf den

    Auszug aus BFH, 16.10.2008 - VII B 9/08
    Allein das Fehlen einer Entscheidung des BFH zu der konkreten Fallgestaltung begründet weder einen Klärungsbedarf noch erst recht das erforderliche Allgemeininteresse (z.B. BFH-Beschluss vom 14. September 2007 VIII B 20/07, BFH/NV 2008, 25, und vom 30. Januar 2008 V B 57/07, BFH/NV 2008, 611).
  • BFH, 14.09.2007 - VIII B 20/07

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; verlängerte

    Auszug aus BFH, 16.10.2008 - VII B 9/08
    Allein das Fehlen einer Entscheidung des BFH zu der konkreten Fallgestaltung begründet weder einen Klärungsbedarf noch erst recht das erforderliche Allgemeininteresse (z.B. BFH-Beschluss vom 14. September 2007 VIII B 20/07, BFH/NV 2008, 25, und vom 30. Januar 2008 V B 57/07, BFH/NV 2008, 611).
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