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   BFH, 16.11.2001 - IX E 2/01   

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https://dejure.org/2001,11067
BFH, 16.11.2001 - IX E 2/01 (https://dejure.org/2001,11067)
BFH, Entscheidung vom 16.11.2001 - IX E 2/01 (https://dejure.org/2001,11067)
BFH, Entscheidung vom 16. November 2001 - IX E 2/01 (https://dejure.org/2001,11067)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Eigenheimzulage - Prozesskostenhilfe - Erinnerung - Gerichtskosten - Bundesfinanzhof - Kostenfestsetzung - Kostenrechnung - Streitwert

  • Judicialis

    GKG § 8; ; GKG § 13 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 8 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 8 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG §§ 5 13
    Streitwert; Erinnerung gegen Kostenrechnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.02.1999 - III E 2/98

    Gerichtskosten; persönlich eingelegte NZB

    Auszug aus BFH, 16.11.2001 - IX E 2/01
    Soweit der Erinnerungsführer sinngemäß geltend macht, gemäß § 8 GKG seien überhaupt keine Kosten zu erheben, ist die Erinnerung (s. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 25. Februar 1999 III E 2/98, BFH/NV 1999, 1115, m.w.N.) unbegründet.
  • BFH, 17.08.2000 - X E 3/99

    Kostenansatz

    Auszug aus BFH, 16.11.2001 - IX E 2/01
    Hat er --wie im Streitfall-- in dem der Kostenentscheidung zugrunde liegenden Rechtsmittelverfahren keinen bezifferten Antrag gestellt, ist die Beschwer maßgebend, die sich für ihn aus dem erstinstanzlichen Urteil ergibt (§ 14 Abs. 1 GKG; vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 17. August 2000 X E 3/99, BFH/NV 2001, 193).
  • BFH, 25.03.1999 - IX E 1/99

    Erinnerung gegen Kostenansatz

    Auszug aus BFH, 16.11.2001 - IX E 2/01
    Darüber hinaus ist im vorliegenden Erinnerungsverfahren gegen den Kostenansatz für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren die Richtigkeit vorangegangener (rechtskräftiger) Entscheidungen nicht zu überprüfen (z.B. BFH-Beschluss vom 25. März 1999 IX E 1/99, BFH/NV 1999, 1241).
  • BFH, 22.12.2004 - V E 1/04

    Erinnerung gegen Kostenansatz

    Das gilt auch, wenn eine Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen worden ist, weil sie nicht von einer gemäß § 62a FGO vor dem BFH vertretungsberechtigten Person eingelegt worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 16. November 2001 IX E 2/01, BFH/NV 2002, 514).

    Die unzulässige Beschwerde beruht nicht auf einer unverschuldeten Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen (vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 514).

  • BFH, 21.08.2002 - IX E 2/02

    Eigenheimzulage; Streitwert

    Hat der Erinnerungsführer im Rechtsstreit wegen Eigenheimzulage lediglich beantragt, die Eigenheimzulage für ein bestimmtes Jahr in bestimmter Höhe festzusetzen, so bildet der strittige Jahresbetrag der Eigenheimzulage den Streitwert (BFH-Beschluss vom 16. November 2002 IX E 2/01, BFH/NV 2002, 514).
  • BFH, 16.11.2001 - IX E 3/01

    PKH-Beschwerde; Gerichtskosten

    Zur Begründung verweist der Senat auf den in der Parallelsache IX E 2/01 ergangenen Beschluss vom gleichen Tage.
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