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   BFH, 16.11.2006 - III B 76/05   

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https://dejure.org/2006,18234
BFH, 16.11.2006 - III B 76/05 (https://dejure.org/2006,18234)
BFH, Entscheidung vom 16.11.2006 - III B 76/05 (https://dejure.org/2006,18234)
BFH, Entscheidung vom 16. November 2006 - III B 76/05 (https://dejure.org/2006,18234)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    AnfG § 3; ; AO 1977 § 42; ; AO 1977 § 42 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 278 Abs. 2; ; FGO § 76; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Antrag auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung "in letzter Minute"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 15.07.2004 - III R 66/98

    Gestaltungsmissbrauch - widersprüchliche Ausübung von Gestaltungsrechten

    Auszug aus BFH, 16.11.2006 - III B 76/05
    Es handele sich um eine Überraschungsentscheidung, denn das BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 III R 66/98 (BFH/NV 2005, 186), welches der Grund der zwischenzeitlichen Verfahrensruhe gewesen sei, sei nicht einschlägig.

    Der Vortrag der Klägerin, das Senatsurteil in BFH/NV 2005, 186 sei nicht einschlägig, da das FA bereits weitere Vollstreckungsmaßnahmen getroffen habe und der von ihm erlassene Duldungsbescheid auch nach Durchführung einer getrennten Veranlagung nicht wieder aufzuheben sei, genügt diesen Anforderungen nicht.

  • BFH, 18.12.2001 - VII R 56/99

    Zusammenveranlagung - Gesamtschuld - Teilschulden - Vollstreckung -

    Auszug aus BFH, 16.11.2006 - III B 76/05
    Der Umgehung des § 278 Abs. 2 AO 1977 stehe nicht entgegen, dass bereits getroffene Vollstreckungsmaßnahmen nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Dezember 2001 VII R 56/99 (BFHE 197, 19, BStBl II 2002, 214) trotz einer späteren getrennten Veranlagung bestehen blieben; Missbrauch könne sich auch auf künftige Vollstreckungsmaßnahmen beziehen.
  • BFH, 13.02.2003 - IX B 83/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung; Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Auszug aus BFH, 16.11.2006 - III B 76/05
    Die vom FG insoweit vertretene Auffassung ist auch nicht, wie die Klägerin meint, willkürlich und greifbar gesetzwidrig, so dass die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) keine Entscheidung des BFH erfordert (BFH-Beschlüsse vom 13. Februar 2003 IX B 83/02, BFH/NV 2003, 805; vom 28. Juli 2003 III B 125/02, BFH/NV 2003, 1445).
  • BFH, 26.08.1999 - X B 58/99

    Kurzfristiger Antrag auf Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 16.11.2006 - III B 76/05
    Da der Verlegungsantrag einen Tag vor der mündlichen Verhandlung beim FG und damit "in letzter Minute" (vgl. BFH-Beschluss vom 26. August 1999 X B 58/99, BFH/NV 2000, 441) einging, hätte der Prozessbevollmächtigte seinen Antrag aussagefähig begründen müssen, was mit dem nicht näher erläuterten Hinweis auf Genesungsurlaub nach einer plötzlichen Erkrankung nicht geschehen ist.
  • BFH, 28.07.2003 - III B 125/02

    NZB: Einheitlichkeit der Rspr.

    Auszug aus BFH, 16.11.2006 - III B 76/05
    Die vom FG insoweit vertretene Auffassung ist auch nicht, wie die Klägerin meint, willkürlich und greifbar gesetzwidrig, so dass die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) keine Entscheidung des BFH erfordert (BFH-Beschlüsse vom 13. Februar 2003 IX B 83/02, BFH/NV 2003, 805; vom 28. Juli 2003 III B 125/02, BFH/NV 2003, 1445).
  • BFH, 19.04.2005 - III B 19/04

    Verletzung der Amtsermittlungspflicht; Verbot der Schlechterstellung, aber

    Auszug aus BFH, 16.11.2006 - III B 76/05
    Bezieht sich die Rüge --wie im Streitfall-- auf einzelne Feststellungen bzw. rechtliche Gesichtspunkte, hat der Beschwerdeführer zudem darzutun, wozu er sich nicht äußern konnte, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und dass die Entscheidung des FG bei Berücksichtigung dieses Sachvortrags anders hätte ausfallen können (BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 2003 X B 135/02, BFH/NV 2003, 1574; vom 19. April 2005 III B 19/04, juris).
  • BFH, 29.07.2003 - X B 135/02

    Bestehende Gebäude, Abgrenzung HK/Erhaltungsaufwand

    Auszug aus BFH, 16.11.2006 - III B 76/05
    Bezieht sich die Rüge --wie im Streitfall-- auf einzelne Feststellungen bzw. rechtliche Gesichtspunkte, hat der Beschwerdeführer zudem darzutun, wozu er sich nicht äußern konnte, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und dass die Entscheidung des FG bei Berücksichtigung dieses Sachvortrags anders hätte ausfallen können (BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 2003 X B 135/02, BFH/NV 2003, 1574; vom 19. April 2005 III B 19/04, juris).
  • FG Köln, 27.08.2020 - 2 K 3201/15

    Verortung eines Unternehmenssitzes in Deutschland oder Luxemburg im Zusammenhang

    Der Verlegungsantrag vom 26. August 2020, 17.40 Uhr, ein sog. Antrag in letzter Minute (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 16. November 2006 - III B 76/05, abrufbar über Juris), ist aus den gleichen Gründen abzulehnen.
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