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   BFH, 16.11.2016 - II R 29/13   

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https://dejure.org/2016,52217
BFH, 16.11.2016 - II R 29/13 (https://dejure.org/2016,52217)
BFH, Entscheidung vom 16.11.2016 - II R 29/13 (https://dejure.org/2016,52217)
BFH, Entscheidung vom 16. November 2016 - II R 29/13 (https://dejure.org/2016,52217)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Erbschaftsteuerrechtliche Anzeigepflicht eines inländischen Kreditinstituts mit Zweigniederlassung im Ausland bei einem dort geltenden strafbewehrten Bankgeheimnis - völkerrechtlich zu beachtendes Territorialitätsprinzip - Anspruch auf rechtliches Gehör - Vermutung des § ...

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    ErbStG § ... 33 Abs 1, AO § 125 Abs 2 Nr 3, AO § 125 Abs 2 Nr 4, KredWG § 24c, GG Art 1 Abs 1, GG Art 2 Abs 1, GG Art 19 Abs 4, GG Art 20 Abs 3, GG Art 25, GG Art 100 Abs 2, AEUV Art 21, AEUV Art 45, AEUV Art 49, AEUV Art 54, MRK Art 6, DBA AUT, GG Art 3 Abs 1, FGO § 119 Nr 3, FGO § 96 Abs 2, GG Art 103 Abs 1
    Erbschaftsteuerrechtliche Anzeigepflicht eines inländischen Kreditinstituts mit Zweigniederlassung im Ausland bei einem dort geltenden strafbewehrten Bankgeheimnis - völkerrechtlich zu beachtendes Territorialitätsprinzip - Anspruch auf rechtliches Gehör - Vermutung des § ...

  • Bundesfinanzhof

    Erbschaftsteuerrechtliche Anzeigepflicht eines inländischen Kreditinstituts mit Zweigniederlassung im Ausland bei einem dort geltenden strafbewehrten Bankgeheimnis - völkerrechtlich zu beachtendes Territorialitätsprinzip - Anspruch auf rechtliches Gehör - Vermutung des § ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33 Abs 1 ErbStG 1997, § 125 Abs 2 Nr 3 AO, § 125 Abs 2 Nr 4 AO, § 24c KredWG, Art 1 Abs 1 GG
    Erbschaftsteuerrechtliche Anzeigepflicht eines inländischen Kreditinstituts mit Zweigniederlassung im Ausland bei einem dort geltenden strafbewehrten Bankgeheimnis - völkerrechtlich zu beachtendes Territorialitätsprinzip - Anspruch auf rechtliches Gehör - Vermutung des § ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Aufforderung eines inländischen Kreditinstituts zur Anzeige nach § 33 Abs. 1 ErbStG

  • Betriebs-Berater

    Erbschaftsteuerrechtliche Anzeigepflicht eines inländischen Kreditinstituts mit Zweigniederlassung im Ausland bei einem dort geltenden strafbewehrten Bankgeheimnis

  • rewis.io

    Erbschaftsteuerrechtliche Anzeigepflicht eines inländischen Kreditinstituts mit Zweigniederlassung im Ausland bei einem dort geltenden strafbewehrten Bankgeheimnis - völkerrechtlich zu beachtendes Territorialitätsprinzip - Anspruch auf rechtliches Gehör - Vermutung des § ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erbschaftsteuerrechtliche Anzeigepflicht eines inländischen Kreditinstituts mit Zweigniederlassung im Ausland bei einem dort geltenden strafbewehrten Bankgeheimnis

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit der Aufforderung eines inländischen Kreditinstituts zur Anzeige nach § 33 Abs. 1 ErbStG

  • datenbank.nwb.de

    Erbschaftsteuerrechtliche Anzeigepflicht eines inländischen Kreditinstituts mit Zweigniederlassung im Ausland bei einem dort geltenden strafbewehrten Bankgeheimnis - völkerrechtlich zu beachtendes Territorialitätsprinzip - Anspruch auf rechtliches Gehör - Vermutung des § ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anzeigepflicht eines inländischen Kreditinstituts mit Zweigniederlassung im Ausland bei einem dort geltenden strafbewehrten Bankgeheimnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erbschaftsteuerrechtliche Anzeigepflicht - der Bankfiliale im Ausland

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Erbschaftsteuerrechtliche Anzeigepflicht eines inländischen Kreditinstituts mit Zweigniederlassung im Ausland bei einem dort geltenden strafbewehrten Bankgeheimnis

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Erbschaftsteuerrechtliche Anzeigepflicht eines inländischen Kreditinstituts mit Zweiniederlassung im Ausland

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 256, 364
  • FamRZ 2017, 579
  • BB 2017, 278
  • DB 2017, 649
  • BStBl II 2017, 413
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (31)

  • BFH, 31.05.2006 - II R 66/04

    Pflicht zur Anzeige des in ausländischen Zweigniederlassungen inländischer

    Auszug aus BFH, 16.11.2016 - II R 29/13
    Dabei sind in die Anzeigen auch Vermögensgegenstände einzubeziehen, die von einer (rechtlich unselbständigen) Zweigniederlassung im Ausland verwahrt oder verwaltet werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Mai 2006 II R 66/04, BFHE 215, 520, BStBl II 2007, 49).

    b) Nach dem Sinn und Zweck des § 33 Abs. 1 ErbStG soll die Anzeige der geschäftsmäßig tätigen Vermögensverwahrer und Vermögensverwalter dazu beitragen, das Finanzamt über das Vorliegen eines Erwerbsvorgangs zu unterrichten und damit die möglichst vollständige Erfassung aller Erwerbe von Todes wegen sicherzustellen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 215, 520, BStBl II 2007, 49, m.w.N.).

    Diese auf den Anzeigen beruhenden Kontrollmitteilungen sichern eine effektive Besteuerung und dienen damit zugleich dem sich aus Art. 3 Abs. 1 GG ergebenden Gebot der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (BFH-Urteil in BFHE 215, 520, BStBl II 2007, 49, unter Hinweis auf das Urteil des BVerfG vom 9. März 2004  2 BvL 17/02, BVerfGE 110, 94, BStBl II 2005, 56).

    Diese Beschränkung ist zulässig (vgl. BFH-Urteil in BFHE 215, 520, BStBl II 2007, 49, unter II.2.c aa).

    Die Einbeziehung der bei ausländischen Zweigniederlassungen verwahrten oder verwalteten Vermögenswerte in die Anzeigepflicht nach § 33 Abs. 1 ErbStG ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BFH-Urteil in BFHE 215, 520, BStBl II 2007, 49, unter II.1.b, m.w.N.).

    Hoheitliches Handeln der Behörden des einen Staates im Hoheitsbereich eines anderen Staates sind ohne dessen Zustimmung regelmäßig völkerrechtswidrig (vgl. BFH-Urteil in BFHE 215, 520, BStBl II 2007, 49, unter II.1.c bb, m.w.N.).

    Eine solche völkerrechtlich zulässige Konstellation liegt vor, wenn von einem inländischen Kreditinstitut Anzeigen über die bei einer ausländischen Zweigstelle geführten Konten und Depots inländischer Erblasser angefordert werden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 215, 520, BStBl II 2007, 49, unter II.1.c bb, m.w.N.).

    aa) Auswirkungen, die sich aus einem strafbewehrten Auskunftsverbot nach ausländischem Recht ergeben, muss ein Staat nicht gegen sich gelten lassen (vgl. BFH-Urteile vom 16. April 1980 I R 75/78, BFHE 133, 19, BStBl II 1981, 492, zu einer inländischen GmbH wegen Offenlegung der Verhältnisse ihrer Schweizer Muttergesellschaft entgegen Art. 273 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs; vom 16. April 1986 I R 32/84, BFHE 147, 14, BStBl II 1986, 736, zu einem inländischen Anteilseigner wegen Anforderung von Bilanzen und Erfolgsrechnungen einer schweizerischen AG entgegen Art. 273 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs, unter Hinweis auf United States of America v. Vetco Inc., U.S. Court of Appeals, 9th Circuit, 5-11-81, U.S. Tax Cases 81-1, Nr. 9428, Commerce Clearing House, und in BFHE 215, 520, BStBl II 2007, 49, unter II.2.c bb).

    Der deutsche Gesetzgeber hat die Anzeigepflicht durch § 33 Abs. 1 ErbStG auch auf Vermögenswerte bei einer ausländischen Zweigniederlassung erstreckt; damit werden etwaige Pflichtenkollisionen zu Lasten der Kreditinstitute in Kauf genommen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 215, 520, BStBl II 2007, 49, unter II.2.c bb).

    Der deutsche Gesetzgeber muss etwaige Auswirkungen eines nach ausländischen Vorschriften strafbewehrten Auskunftsverbots nicht berücksichtigen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 133, 19, BStBl II 1981, 492; in BFHE 147, 14, BStBl II 1986, 736; in BFHE 215, 520, BStBl II 2007, 49).

  • EuGH, 14.04.2016 - C-522/14

    Sparkasse Allgäu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - Art.

    Auszug aus BFH, 16.11.2016 - II R 29/13
    Der EuGH hat mit Urteil Sparkasse Allgäu vom 14. April 2016 C-522/14 (EU:C:2016:253) die Frage verneint.

    Nach Ergehen des EuGH-Urteils Sparkasse Allgäu (EU:C:2016:253) hat die Klägerin vorgetragen, dass es zweifelhaft sei, ob die Entscheidung überhaupt Auskunftsbegehren nach § 33 Abs. 1 ErbStG vor dem 1. März 2012 erfasse.

    bb) Die der Klägerin auch für die Zweigstelle in Österreich obliegende Anzeigepflicht nach § 33 Abs. 1 ErbStG bewirkt keine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit nach Art. 49 AEUV (EuGH-Urteil Sparkasse Allgäu, EU:C:2016:253).

    Art. 49 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegensteht, nach der Kreditinstitute mit Sitz in diesem Mitgliedstaat den nationalen Behörden Vermögensgegenstände, die bei ihren unselbständigen Zweigstellen in einem anderen Mitgliedstaat verwahrt oder verwaltet werden, im Fall des Ablebens des Eigentümers dieser Vermögensgegenstände, der im erstgenannten Mitgliedstaat Steuerinländer war, anzeigen müssen, wenn im zweitgenannten Mitgliedstaat keine vergleichbare Anzeigepflicht besteht und Kreditinstitute dort einem strafbewehrten Bankgeheimnis unterliegen (EuGH-Urteil Sparkasse Allgäu, EU:C:2016:253).

    Zur Begründung hat der EuGH ausgeführt, dass es den Mitgliedstaaten beim Stand des Unionsrechts zu der für das Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeit in Ermangelung von Harmonisierungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Informationsaustauschs zu Steuerkontrollzwecken frei gestanden habe, den inländischen Kreditinstituten, was deren im Ausland tätige Zweigniederlassungen betrifft, eine Pflicht wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, mit der die Wirksamkeit der steuerlichen Kontrollen sichergestellt werden solle, aufzuerlegen, sofern nicht die Geschäfte dieser Zweigniederlassungen gegenüber den Geschäften der inländischen Zweigniederlassungen einer diskriminierenden Behandlung unterzogen werden (EuGH-Urteil Sparkasse Allgäu, EU:C:2016:253, Rz 29).

    Die Niederlassungsfreiheit könne nicht dahin verstanden werden, dass ein Mitgliedstaat verpflichtet wäre, seine Steuervorschriften und im Besonderen eine Anzeigepflicht wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende auf die Steuervorschriften eines anderen Mitgliedstaats abzustimmen, um in allen Situationen zu gewährleisten, dass jede Diskrepanz, die sich aus den nationalen Regelungen ergebe, beseitigt werde (EuGH-Urteil Sparkasse Allgäu, EU:C:2016:253, Rz 31).

    Insbesondere könne nach deutschem Recht die Beachtung des Bankgeheimnisses nicht dem Erfordernis vorgehen, die Wirksamkeit der steuerlichen Kontrollen sicherzustellen, so dass § 33 Abs. 1 ErbStG in Bezug auf den von ihm geregelten Tatbestand eine Pflicht aufstelle, Informationen ohne Zustimmung des Inhabers des betreffenden Kontos an die Steuerbehörden zu übermitteln (EuGH-Urteil Sparkasse Allgäu, EU:C:2016:253, Rz 26).

    Der EuGH hat die Auferlegung der Anzeigepflicht nach § 33 Abs. 1 ErbStG beim Stand des Unionsrechts zu der für das Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeit ausdrücklich gebilligt (EuGH-Urteil Sparkasse Allgäu, EU:C:2016:253, Rz 29).

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BFH, 16.11.2016 - II R 29/13
    Diese Verfahrensgewährleistung beschränkt sich nicht auf die theoretische Möglichkeit, die Gerichte gegen Akte der öffentlichen Gewalt anzurufen; sie gibt dem Bürger darüber hinaus einen substantiellen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfG-Beschluss vom 2. Dezember 1987  1 BvR 1291/85, BVerfGE 77, 275, unter C.I.).

    Die dem Gesetzgeber obliegende normative Ausgestaltung des Rechtswegs muss aber das Ziel dieser Gewährleistung --den wirkungsvollen Rechtsschutz-- verfolgen; sie muss im Hinblick darauf geeignet und angemessen sowie für den Rechtsuchenden zumutbar sein (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 77, 275, unter C.I.).

    Das muss auch der Richter bei der Auslegung dieser Normen beachten; er darf den Beteiligten den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 77, 275, unter C.I.).

  • BVerfG, 15.08.1994 - 2 BvR 1430/94

    Keine Grundrechtsschutz von Sparkassen gegenüber Ermittlungsmaßnahmen

    Auszug aus BFH, 16.11.2016 - II R 29/13
    a) Nach der Rechtsprechung des BVerfG kommt öffentlich-rechtlichen Sparkassen auch außerhalb des Bereichs der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben der Schutz der materiellen Grundrechte nicht zu (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 14. April 1987  1 BvR 775/84, BVerfGE 75, 192, und vom 15. August 1994  2 BvR 1430/94, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1995, 582).

    Der Klägerin ist diesbezüglich auch eine Berufung auf die Grundrechte der Sparkassenkunden verwehrt, weil sie als öffentlich-rechtliche Sparkasse nicht unmittelbar deren Verwirklichung dient (vgl. BVerfG-Beschluss in NJW 1995, 582).

  • BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 793/07

    Beschränkung des Normenverifikationsverfahren bzgl Regeln des Völkerrechts (Art

    Auszug aus BFH, 16.11.2016 - II R 29/13
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG sind über den Wortlaut hinaus auch Fragen statthaft, die sich nicht auf die Existenz, sondern nur auf die Tragweite einer Völkerrechtsregel beziehen; die Bedeutung, die Art. 25 GG den allgemeinen Regeln des Völkerrechts beimisst, fordert eine einheitliche Rechtsprechung auch über ihre Tragweite (vgl. BVerfG-Beschluss vom 30. Januar 2008  2 BvR 793/07, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 2008, 878, unter C.I.2.a, m.w.N.).

    Die Anwendung einer allgemeinen Regel des Völkerrechts auf den konkreten Fall bleibt jedoch stets Aufgabe des Ausgangsgerichts (BVerfG-Beschluss in NVwZ 2008, 878, unter C.I.2.a).

  • BFH, 16.04.1986 - I R 32/84

    Fortsetzungsfeststellungsantrag - Hilfsweiser Antrag - Vorlage von Bilanzen und

    Auszug aus BFH, 16.11.2016 - II R 29/13
    aa) Auswirkungen, die sich aus einem strafbewehrten Auskunftsverbot nach ausländischem Recht ergeben, muss ein Staat nicht gegen sich gelten lassen (vgl. BFH-Urteile vom 16. April 1980 I R 75/78, BFHE 133, 19, BStBl II 1981, 492, zu einer inländischen GmbH wegen Offenlegung der Verhältnisse ihrer Schweizer Muttergesellschaft entgegen Art. 273 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs; vom 16. April 1986 I R 32/84, BFHE 147, 14, BStBl II 1986, 736, zu einem inländischen Anteilseigner wegen Anforderung von Bilanzen und Erfolgsrechnungen einer schweizerischen AG entgegen Art. 273 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs, unter Hinweis auf United States of America v. Vetco Inc., U.S. Court of Appeals, 9th Circuit, 5-11-81, U.S. Tax Cases 81-1, Nr. 9428, Commerce Clearing House, und in BFHE 215, 520, BStBl II 2007, 49, unter II.2.c bb).

    Der deutsche Gesetzgeber muss etwaige Auswirkungen eines nach ausländischen Vorschriften strafbewehrten Auskunftsverbots nicht berücksichtigen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 133, 19, BStBl II 1981, 492; in BFHE 147, 14, BStBl II 1986, 736; in BFHE 215, 520, BStBl II 2007, 49).

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84

    Sparkassen

    Auszug aus BFH, 16.11.2016 - II R 29/13
    a) Nach der Rechtsprechung des BVerfG kommt öffentlich-rechtlichen Sparkassen auch außerhalb des Bereichs der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben der Schutz der materiellen Grundrechte nicht zu (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 14. April 1987  1 BvR 775/84, BVerfGE 75, 192, und vom 15. August 1994  2 BvR 1430/94, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1995, 582).

    Juristische Personen des öffentlichen Rechts können sich allenfalls auf Verfahrensgrundrechte wie Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 GG, also das Recht auf den gesetzlichen Richter und den Anspruch auf rechtliches Gehör berufen (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 75, 192, unter II.3.).

  • BFH, 16.04.1980 - I R 75/78

    Verdeckte Gewinnausschüttung im Verhältnis zur ausländischen Muttergesellschaft;

    Auszug aus BFH, 16.11.2016 - II R 29/13
    aa) Auswirkungen, die sich aus einem strafbewehrten Auskunftsverbot nach ausländischem Recht ergeben, muss ein Staat nicht gegen sich gelten lassen (vgl. BFH-Urteile vom 16. April 1980 I R 75/78, BFHE 133, 19, BStBl II 1981, 492, zu einer inländischen GmbH wegen Offenlegung der Verhältnisse ihrer Schweizer Muttergesellschaft entgegen Art. 273 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs; vom 16. April 1986 I R 32/84, BFHE 147, 14, BStBl II 1986, 736, zu einem inländischen Anteilseigner wegen Anforderung von Bilanzen und Erfolgsrechnungen einer schweizerischen AG entgegen Art. 273 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs, unter Hinweis auf United States of America v. Vetco Inc., U.S. Court of Appeals, 9th Circuit, 5-11-81, U.S. Tax Cases 81-1, Nr. 9428, Commerce Clearing House, und in BFHE 215, 520, BStBl II 2007, 49, unter II.2.c bb).

    Der deutsche Gesetzgeber muss etwaige Auswirkungen eines nach ausländischen Vorschriften strafbewehrten Auskunftsverbots nicht berücksichtigen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 133, 19, BStBl II 1981, 492; in BFHE 147, 14, BStBl II 1986, 736; in BFHE 215, 520, BStBl II 2007, 49).

  • FG München, 25.07.2012 - 4 K 2675/09

    Erbschaftsteuerliche Anzeigepflicht inländischer Kreditinstitute für ihre

    Auszug aus BFH, 16.11.2016 - II R 29/13
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 25. Juli 2012  4 K 2675/09 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 2224 veröffentlicht.

  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86

    5. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BFH, 16.11.2016 - II R 29/13
    Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist dies der Fall, soweit sie von den ihnen durch die Rechtsordnung übertragenen Aufgaben her unmittelbar einem bestimmten grundrechtlich geschützten Lebensbereich zugeordnet sind (vgl. BVerfG-Beschluss vom 23. März 1988  1 BvR 686/86, BVerfGE 78, 101), wie z.B. bei öffentlich-recht-lichen Rundfunkanstalten hinsichtlich des Grundrechts der Rundfunkfreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG-Beschluss vom 24. März 1987  1 BvR 147/86, 1 BvR 478/86, BVerfGE 74, 297, unter B.).
  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 2738/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Abschöpfung übergangsbedingter Mehrerlöse im Bereich

  • BVerfG, 23.03.1988 - 1 BvR 686/86

    Eigentumsrecht von Rundfunkanstalten

  • EGMR, 13.01.2005 - 62023/00

    EMESA SUGAR N.V. v. THE NETHERLANDS

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 2984/09

    Nichtannahmebeschluss: Völkerrechtliche Vollstreckungsimmunität eines fremden

  • BFH, 27.04.2016 - X R 1/15

    Keine Verwirkung des Anspruchs auf Aussetzungszinsen trotz überlanger Dauer eines

  • EuGH, 05.02.2015 - C-317/14

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 45 AEUV -

  • BFH, 15.07.2015 - II R 31/14

    Verfassungsmäßigkeit des HmbKTTG - Zustellung von Urteilen - Verfahrensmangel

  • EuGH, 26.09.2013 - C-418/11

    TEXDATA Software - Gesellschaftsrecht - Niederlassungsfreiheit - Elfte Richtlinie

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz

  • FG Schleswig-Holstein, 17.09.2015 - 5 V 242/14

    Die Regelungen des Glücksspielgesetzes für Schleswig-Holstein vom 20. Oktober

  • BFH, 23.01.2013 - I R 1/12

    Mindestdauer des Gewinnabführungsvertrages zur Begründung einer

  • EGMR, 12.07.2001 - 44759/98

    Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch überlange Verfahrensdauer;

  • BFH, 07.02.2013 - VIII R 8/10

    Häusliches Arbeitszimmer einer Arbeitsmedizinerin; Verletzung des Anspruchs auf

  • BVerfG, 23.10.2013 - 2 BvR 1541/13

    Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) und Anforderungen an

  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvM 1/60

    Jugoslawische Militärmission

  • BFH, 01.03.2016 - I B 32/15

    Steuerstreit unterfällt nicht Art. 6 EMRK

  • EuGH, 10.03.2011 - C-379/09

    Casteels - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 45 AEUV und 48 AEUV - Soziale

  • BFH, 16.05.2013 - II R 15/12

    Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung zu Daten der Nutzer einer

  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

  • BFH, 01.10.2014 - II R 29/13

    EuGH-Vorlage: Erbschaftsteuerrechtliche Anzeigepflicht eines inländischen

  • BFH, 23.01.2024 - IX R 36/21

    Automatischer Finanzkonten-Informationsaustausch verstößt nicht gegen Grundrechte

    Aufgrund des Territorialitätsprinzips kann die deutsche Finanzverwaltung keine Hoheitsgewalt im Ausland ausüben (vgl. BFH-Urteil vom 16.11.2016 - II R 29/13, BFHE 256, 364, BStBl II 2017, 413, Rz 52, m.w.N.).
  • BFH, 02.12.2020 - II R 22/18

    Erbschaft- und Schenkungsteuer: Begünstigung von Grundstücken im Betriebsvermögen

    Vor allem gilt die allgemeine Vermutung des § 119 Nr. 3 FGO, nach der ein Urteil stets auf der Verletzung von Bundesrecht beruhend anzusehen ist, wenn einem Beteiligten das rechtliche Gehör versagt war, dann nicht, wenn der gerügte Verstoß nur einzelne Feststellungen bzw. rechtliche Gesichtspunkte betrifft, auf die es aus der Sicht des Revisionsgerichts unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ankommt (BFH-Urteil vom 16.11.2016 - II R 29/13, BFHE 256, 364, BStBl II 2017, 413, Rz 79, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 10.07.2018 - 8 K 2983/17

    Kein schwerwiegender Fehler im Sinne des § 125 AO bei unrichtiger Anwendung von

    Dementsprechend tritt die Nichtigkeitsfolge ein, wenn das durch den Verwaltungsakt angeordnete Verhalten im Inland strafbar wäre (BFH-Urteil vom 16. November 2016 II R 29/13, BFHE 256, 364, BStBl II 2017, 413).
  • OVG Niedersachsen, 17.12.2019 - 13 LB 135/19

    Arzneimittel; Berufung; CE-Kennzeichen; Europäischer Wirtschaftsraum;

    Das nach Art. 25 Satz 1 GG als Bestandteil des Bundesrechts geltende und nach Art. 25 Satz 2 GG für die Bewohner des Bundesgebiets unmittelbar Rechte und Pflichten erzeugende völkerrechtliche Territorial- oder Territorialitätsprinzip (vgl. BFH, Urt. v. 16.11.2016 - II R 29/13 -, BStBl. II 2017, 413 - juris Rn. 50 ff.; BVerwG, Urt. v. 25.11.2009 - BVerwG 8 C 12.08 -, BVerwGE 135, 272, 278 - juris Rn. 33; Bayerischer VGH, Beschl. v. 24.1.2012 - 10 CS 11.1290 -, juris Rn. 15; Ruffert, Rechtsquellen und Rechtsschichten des Verwaltungsrechts, in: Hoffmann-Riem/Schmidt-Aßmann/Voßkuhle, Grundlage des Verwaltungsrechts, 2006, Band 1, S. 1085, 1141) beschränkt den räumlichen Geltungsbereich auch der Bestimmung in § 27 Abs. 2 MPG grundsätzlich auf den Zuständigkeitsbereich des normsetzenden Hoheitsträgers, mithin das Bundesgebiet (vgl. Webel, in: Bergmann/Pauge/Steinmeyer, Gesamtes Medizinrecht, 3. Aufl. 2018, MPG, § 2 Rn. 2; Lücker, in: Spickhoff, a.a.O., MPG, § 2 Rn. 15b; Rehmann, in: Rehmann/Wagner, MPG, 3. Aufl. 2018, § 2 Rn. 1).
  • BFH, 10.05.2023 - II R 21/21

    Grundstück mit Lagerbewirtschaftung als steuerschädliches Verwaltungsvermögen

    a) Eine Überraschungsentscheidung und damit eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (§ 96 Abs. 2 FGO, Art. 103 Abs. 1 GG i.V.m. § 119 Nr. 3 FGO; zu den Voraussetzungen vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16.11.2016 - II R 29/13, BFHE 256, 364, BStBl II 2017, 413; BFH-Beschluss vom 26.06.2021 - VIII B 46/20, BFH/NV 2021, 1511) liegt --entgegen der Auffassung der Klägerin-- nicht vor.
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