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BFH, 16.12.1965 - IV 92/64 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gewinnerzielung beim Tausch einer Güterfernverkehrsgenehmigung gegen zwei Bezirksgüterfernverkehrsgenehmigungen - Anschlussbeschwerde mangels mündlicher Verhandlung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 84, 579
- BStBl III 1966, 210
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 17.10.1961 - I 181/60 S
Entscheidung des Finanzgerichts bezüglich eines Antrags des Steuerpflichtigen auf …
Auszug aus BFH, 16.12.1965 - IV 92/64 U
Diese gesetzlich vorgesehene Möglichkeit schränkte der Bundesfinanzhof aber als den rechtsstaatlichen Erfordernissen nicht mehr entsprechend in ständiger Rechtsprechung weitgehend ein (vgl. Urteil I 181/60 S vom 17. Oktober 1961, BStBl 1962 III S. 57, Slg. Bd. 74 S. 151).Denn jedenfalls war es verpflichtet, den Steuerpflichtigen darauf hinzuweisen, daß es ohne mündliche Verhandlung entscheiden werde und ihm eine angemessene Frist zur Stellungnahme zu setzen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs I 181/60 S).
- BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 49.60
Auszug aus BFH, 16.12.1965 - IV 92/64 U
Anders wäre es nur dann, wenn der Steuerpflichtige einen Verfahrensmangel gerügt hätte, der nur die vom Finanzgericht versagte Teilwertabschreibung betraf, wenn z.B. ein vom Steuerpflichtigen hierzu benannter Zeuge nicht gehört worden wäre (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 1962 - VIII C 49.60, Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts Bd. 15 S. 24).