Rechtsprechung
   BFH, 16.12.1998 - X R 139/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,548
BFH, 16.12.1998 - X R 139/95 (https://dejure.org/1998,548)
BFH, Entscheidung vom 16.12.1998 - X R 139/95 (https://dejure.org/1998,548)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 1998 - X R 139/95 (https://dejure.org/1998,548)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,548) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Wohnung - Verlust - Vermietung - Darlehen - Werbungskosten - Steuerermäßigung - Kind

  • Judicialis

    EStG § 10e Abs. 1; ; EStG § 34f; ; EStG § 10e; ; BGB § 414; ; BGB § 415; ; BGB § 609 Abs. 1; ; AO 1977 § 42; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 1; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10e Abs. 1
    Anschaffungskosten bei Darlehensübernahme zwischen nahen Angehörigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 1, EStG § 34 f
    Angehörige; Anschaffungskosten; Darlehen; Unentgeltlicher Erwerb; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

    Auszug aus BFH, 16.12.1998 - X R 139/95
    Wird das Darlehen zwischen volljährigen, voneinander wirtschaftlich unabhängigen Verwandten vereinbart und "dem Anlaß nach wie von einem Fremden" gewährt (z.B. zur Anschaffung oder Herstellung eines Gebäudes), ist es nach der Rechtsprechung aber unschädlich, daß es unter im einzelnen anderen Bedingungen als unter Fremden überlassen wird, soweit es sich nicht um eine verschleierte Schenkung oder um einen Mißbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten handelt (BFH-Urteile vom 4. Juni 1991 IX R 150/85, BFHE 165, 53, BStBl II 1991, 838; vom 29. Juni 1993 IX R 44/89, BFH/NV 1994, 460).
  • BFH, 09.11.1994 - X R 97/91

    § 10 e EStG bei teilentgeltlichem Erwerb eines Rohbaus

    Auszug aus BFH, 16.12.1998 - X R 139/95
    Die Übernahme von Verbindlichkeiten des Veräußerers führt grundsätzlich zu Anschaffungskosten, da dem Erwerber durch die Begleichung der Verbindlichkeit Aufwendungen entstehen, die er auf sich nimmt, um Eigentümer der Wohnung zu werden (z.B. BFH-Beschluß vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847; BFH-Urteile vom 24. März 1993 X R 25/91, BFHE 171, 202, BStBl II 1993, 704; vom 9. November 1994 X R 97/91, BFH/NV 1995, 506).
  • BFH, 26.07.1991 - VI R 100/90

    Anforderungen an wirksame Vertretung vor dem Finanzgericht

    Auszug aus BFH, 16.12.1998 - X R 139/95
    Die Verweisung an einen anderen Senat des FG ist nicht geboten, da ernstliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit des erkennenden Senats des FG nicht ersichtlich sind (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juli 1991 VI R 100/90, BFH/NV 1992, 53).
  • BFH, 24.03.1993 - X R 25/91

    Abzug von Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG bei teilentgeltlichem Erwerb

    Auszug aus BFH, 16.12.1998 - X R 139/95
    Die Übernahme von Verbindlichkeiten des Veräußerers führt grundsätzlich zu Anschaffungskosten, da dem Erwerber durch die Begleichung der Verbindlichkeit Aufwendungen entstehen, die er auf sich nimmt, um Eigentümer der Wohnung zu werden (z.B. BFH-Beschluß vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847; BFH-Urteile vom 24. März 1993 X R 25/91, BFHE 171, 202, BStBl II 1993, 704; vom 9. November 1994 X R 97/91, BFH/NV 1995, 506).
  • BFH, 29.07.1998 - X R 54/95

    § 10 e EStG bei mittelbarer Grundstücksschenkung

    Auszug aus BFH, 16.12.1998 - X R 139/95
    Da die Wohneigentumsförderung den Steuerpflichtigen von den zur Erlangung des Wohneigentums erforderlichen Aufwendungen entlasten soll, hat nach der Rechtsprechung des Senats nur derjenige Anspruch auf die Grundförderung, dem tatsächlich eigene Aufwendungen in Form von Anschaffungs- oder Herstellungskosten erwachsen sind (BFH-Urteil vom 29. Juli 1998 X R 54/95, BFHE 186, 400, m.w.N.).
  • BFH, 29.06.1993 - IX R 44/89

    Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauches nach unentgeltlicher Grundstücksübertragung

    Auszug aus BFH, 16.12.1998 - X R 139/95
    Wird das Darlehen zwischen volljährigen, voneinander wirtschaftlich unabhängigen Verwandten vereinbart und "dem Anlaß nach wie von einem Fremden" gewährt (z.B. zur Anschaffung oder Herstellung eines Gebäudes), ist es nach der Rechtsprechung aber unschädlich, daß es unter im einzelnen anderen Bedingungen als unter Fremden überlassen wird, soweit es sich nicht um eine verschleierte Schenkung oder um einen Mißbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten handelt (BFH-Urteile vom 4. Juni 1991 IX R 150/85, BFHE 165, 53, BStBl II 1991, 838; vom 29. Juni 1993 IX R 44/89, BFH/NV 1994, 460).
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 16.12.1998 - X R 139/95
    Die Übernahme von Verbindlichkeiten des Veräußerers führt grundsätzlich zu Anschaffungskosten, da dem Erwerber durch die Begleichung der Verbindlichkeit Aufwendungen entstehen, die er auf sich nimmt, um Eigentümer der Wohnung zu werden (z.B. BFH-Beschluß vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847; BFH-Urteile vom 24. März 1993 X R 25/91, BFHE 171, 202, BStBl II 1993, 704; vom 9. November 1994 X R 97/91, BFH/NV 1995, 506).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

  • BFH, 28.01.1993 - IV R 109/91

    Schuldzinsen und Beurkundungsgebühren als Betriebsausgaben - Betriebliche

  • BFH, 22.04.1998 - X R 163/94

    Wohneigentumsförderung bei Erwerb von Verlobten

  • BFH, 27.02.2019 - I R 73/16

    Rechtsprechungsänderung zur sog. Sperrwirkung nach Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk

    Auch die Rechtsprechung teilt diese Ansicht (z.B. Senatsurteil vom 7. September 2016 I R 11/14, BFH/NV 2017, 165, Rz 21, im Zusammenhang mit einem "weitergeleiteten Konzerndarlehen" und § 8a Abs. 1 KStG 2002 n.F.; BFH-Urteile vom 16. Dezember 1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780, und vom 28. November 1990 X R 109/89, BFHE 163, 264, BStBl II 1991, 327).
  • BFH, 22.10.2013 - X R 26/11

    Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen: Differenzierung nach dem Anlass der

    Vielmehr sind einzelne Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine privat veranlasste Vereinbarung zulassen (zum Ganzen BFH-Urteile vom 16. Dezember 1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780, unter II.1., und vom 13. Juli 1999 VIII R 29/97, BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386, unter 2.a, m.w.N.).
  • BFH, 17.07.2013 - X R 31/12

    Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen - Unschädliche Erwähnung überholter

    Vielmehr sind einzelne Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine privat veranlasste Vereinbarung zulassen (zum Ganzen Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Dezember 1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780, unter II.1., und vom 13. Juli 1999 VIII R 29/97, BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386, unter 2.a, m.w.N.).
  • BFH, 18.11.2020 - VI R 28/18

    Zu den Anforderungen an die steuerliche Anerkennung eines geringfügigen

    Vielmehr sind einzelne Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine privat veranlasste Vereinbarung zulassen (BFH-Urteile vom 16.12.1998 - X R 139/95, BFH/NV 1999, 780, und vom 13.07.1999 - VIII R 29/97, BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386).
  • BFH, 13.07.2017 - VI R 62/15

    Abzinsung von Angehörigendarlehen

    Jedoch schließt nicht mehr jede Abweichung einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen die steuerrechtliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus (zum Ganzen BFH-Urteile vom 16. Dezember 1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780, unter II.1., und vom 13. Juli 1999 VIII R 29/97, BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386, unter 2.a, m.w.N.; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. Dezember 2010, BStBl I 2011, 37, Rz 8).
  • BFH, 13.09.2018 - I R 19/16

    Wertaufstockung bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils mit negativem

    Je mehr Umstände auf eine gesellschaftliche Veranlassung hindeuten, desto strengere Anforderungen sind an den Fremdvergleich zu stellen (BFH-Urteil vom 16. Dezember 1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780, m.w.N.).
  • FG Sachsen, 23.09.1999 - 4 K 210/98

    Anerkennung eines Darlehens zwischen von einander wirtschaftlich unabhängigen

    Der Darlehensvertrag vom 29. Dezember 1993 scheitert schließlich auch nicht an den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen des Fremdvergleichs von Verträgen unter nahen Angehörigen, die grundsätzlich auch bei privaten Vorgängen, die steuerlich begünstigt sind, zur Anwendung kommen (vgl. BFH, Urteil vom 16. Dezember 1998 - X R 139/95, BFH/NV 1999, 780 ).

    Maßgebend ist hier aber die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten, so daß nicht bereits jede Abweichung vom Üblichen die einkommensteuerliche Anerkennung der vertraglichen Vereinbarung sperrt (vgl. BFH, Urteil vom 16. Dezember 1998 - X R 139/95, a.a.O.; vgl. des Weiteren BFH, Urteil vom 26. November 1996 - IX R 51/94, a.a.O.).

    Bei Darlehensvereinbarungen zwischen volljährigen und wirtschaftlich unabhängigen nahen Angehörigen, die dem Anlaß nach wie von einem Fremden gewährt werden - insbesondere als ein objektgebundenes Darlehen zur Finanzierung der Anschaffung eines Eigenheims -, bleibt es für die einkommensteuerliche Anerkennung unschädlich, wenn das Darlehen unter im Einzelnen anderen Bedingungen als zwischen fremden Vertragsparteien überlassen wird (vgl. BFH, Urteil vom 16. Dezember 1998 - X R 139/95, a.a.O.).

    Die Verzinsung der Darlehensschuld ist genauso wie ihre Besicherung und die Vereinbarung über die Rückzahlung des Darlehens im bürgerlichrechtlichen Leitbild des Darlehensvertrages nach § 607 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ) kein unverzichtbares Tatbestandsmerkmal des Vertragstyps "Darlehensvertrag" (vgl. den Wortlaut von § 608 BGB , vgl. des Weiteren Palandt-Putzo, Bürgerliches Gesetzbuch Kommentar, 53. Auflage 1994, § 608 Rz. 1; vgl. auch BFH, Urteil vom 16. Dezember 1998 - X R 139/95, a.a.O.).

    Der Beklagte verkennt schließlich, daß Regelungen zwischen den Vertragsparteien in ihrer zeitlichen Abfolge anders als unter Fremden üblich auch erst nach Auszahlung des Darlehens getroffen werden können (vgl. BFH, Urteil vom 16. Dezember 1998 - X R 139/95, a.a.O.).

    Selbst wenn der streitgegenständliche Darlehensvertrag vom 29. Dezember 1993 wegen der hier noch nicht vereinbarten Verzinsung der Darlehensschuld und ihre Besicherung einkommensteuerlich nicht anerkannt werden könnte, spricht vieles dafür, daß auf Grund der im geänderten notariellen Vertrag vom 6. Februar 1995 nachgeholten Zins- und Besicherungsvereinbarung mit zivilrechtlicher Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses der streitgegenständliche Darlehensvertrag vom 29. Dezember 1993 auch steuerrechtlich anerkannt werden müßte (vgl. BFH, Urteil vom 16. Dezember 1998 - X R 139/95, a.a.O.).

  • BFH, 17.07.2014 - IV R 52/11

    Vollzug einer Schenkung bei unentgeltlicher Zuwendung einer atypisch stillen

    Vielmehr sind einzelne Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine privat veranlasste Vereinbarung zulassen (zum Ganzen BFH-Urteile vom 16. Dezember 1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780, unter II.1.; vom 13. Juli 1999 VIII R 29/97, BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386, unter 2.a; vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 24).
  • FG München, 10.03.2005 - 15 K 5224/03

    Keine Eigenheimzulage bei mittelbarer Grundstücksschenkung oder bei Finanzierung

    Denn infolge des innerhalb der Familie typischerweise fehlenden Interessengegensatzes besteht die Gefahr des steuerlichen Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (BFH-Urteil vom 16. Dezember 1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780 ).

    Der Fremdvergleich muss insgesamt zu dem Ergebnis führen, dass ein ernst gemeintes Darlehen und keine verschleierte Schenkung oder ein steuerlicher Gestaltungsmissbrauch gewollt ist (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 780 ).

    Je mehr die Umstände auf eine private Veranlassung hindeuten, desto strengere Anforderungen sind an den Fremdvergleich zu stellen (BFH in BFH/NV 1999, 780 ).

    Wird das Darlehen zwischen volljährigen, voneinander wirtschaftlich unabhängigen Verwandten vereinbart und dem Anlass nach wie von einem Fremden gewährt (z.B. zur Anschaffung oder Herstellung eines Gebäudes), ist es nach der Rechtsprechung aber unschädlich, dass es unter im einzelnen anderen Bedingungen als unter Fremden überlassen wird, soweit es sich nicht um eine verschleierte Schenkung oder um einen Missbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten handelt (BFH in BFH/NV 1999, 780 ).

    Zudem müssen die Grundlagen, auf denen die entsprechenden Zahlungen beruhen, klar und eindeutig - in aller Regel durch schriftliche Vereinbarungen - nachvollziehbar sein (BFH in BFH/NV 1999, 780 ).

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.06.2002 - 1 K 1294/01

    Eigenheimzulage nur bei eigenen Aufwendungen

    Da die Wohneigentumsförderung den Steuerpflichtigen von den zur Erlangung des Wohneigentums erforderlichen Aufwendungen entlasten soll, hat jedoch nur derjenige Anspruch auf die Förderung, dem tatsächlich eigene Aufwendungen in Form von Anschaffungs- oder Herstellungskosten erwachsen sind (stRspr zu § 10 e EStG , z.B. BFH vom 29. Juli 1998 - X R 4/95, BStBl II 1999, S. 128, und vom 16. Dezember 1998 - X R 139/95, BFH/NV 1999, S. 780; zum EigZulG z.B. FG Saarland, EFG 2001, S. 873, und FG Baden-Württemberg, EFG 2002, S. 522).

    Denn auch hier besteht infolge der innerhalb der Familie typischerweise fehlenden Interessengegensätze die Gefahr des steuerlichen Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (z.B. BFH vom 16. Dezember 1998 - X R 139/95, BFH/NV 1999, S. 780, m.w.N.).

    Je mehr die Umstände auf eine private Veranlassung hindeuten, desto strengere Anforderungen sind an den Fremdvergleich zu stellen (z.B. BFH vom 16. Dezember 1998 - X R 139/95, BFH/NV 1999, S. 780, m.w.N.).

    Wird das Darlehen zwischen volljährigen, voneinander wirtschaftlich unabhängigen Verwandten vereinbart und "dem Anlass nach wie von einem Fremden" gewährt (z.B. zur Anschaffung oder Herstellung eines Gebäudes), ist es nach der Rechtsprechung aber unschädlich, dass es unter im Einzelnen anderen Bedingungen als unter Fremden überlassen wird, soweit es sich nicht um eine verschleierte Schenkung oder um einen Missbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten handelt (z.B. BFH vom 16. Dezember 1998 - X R 139/95, BFH/NV 1999, S. 780, m.w.N.).

    Die Versagung der steuerrechtlichen Anerkennung dieses zweiten Vertrags kann nach Ansicht des erkennenden Senats allerdings nicht allein damit begründet werden, dass auch in diesem Vertrag keine Sicherung des Rückzahlungsanspruchs des Vaters gegenüber der Klägerin vorgesehen ist, obwohl bei einer Darlehenssumme von 210.00.- DM und den finanziellen Verhältnissen der Klägerin, die sich als Streifenpolizistin mit der Gehaltsklasse A 7 selbst als äMinderverdienerin bezeichnet (Bl. 51 EigZul-Akten), eine entsprechende Sicherung üblich und grundsätzlich auch erforderlich ist (vgl. z.B. BFH vom 17. Mai 1999 - IX B 22/99, BFH/NV 1999, S. 1331); soweit die Klägerin unter Bezugnahme auf Ziffer 2 b) des BMF-Schreibens vom 1. Dezember 1992 (BStBl I 1992, S. 729) darauf hinweist, dass die Modalitäten der Darlehenstilgung und die Besicherung bei Darlehensverträgen wie dem vorliegenden überhaupt nicht zu prüfen seien, kann ihr allerdings nicht gefolgt werden, denn nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, ist auch bei einem Darlehensvertrag zwischen volljährigen, wirtschaftlich voneinander unabhängigen Angehörigen, der der Bereitstellung von Bau- oder Anschaffungsdarlehen dient, die sonst von einem fremden Dritten aufgenommen werden müssten, auf die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten abzustellen, zu denen auch die Frage einer ausreichenden Sicherung des Rückzahlungsanspruchs gehört (z.B. BFH vom 16. Dezember 1998 - X R 139/95, BFH/NV 1999, S. 780).

  • FG Niedersachsen, 18.06.2012 - 15 K 417/10

    Anwendung des Abgeltungssteuersatzes auf Kapitalerträge aus Darlehensverträgen

  • BFH, 12.07.2017 - VI R 59/15

    Leistungen des Nutzungsberechtigten als Betriebsausgaben beim

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2017 - 4 K 1702/16

    Zur Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses und zur Frage des Nachweis

  • BFH, 28.10.2020 - X R 1/19

    Fremdübliche Verteilung der Vertragschancen und -risiken bei einer

  • BFH, 21.08.2006 - X B 154/05

    Zeuge im Ausland

  • BFH, 09.10.2001 - VIII R 5/01

    Darlehensvertrag - Vertrag zwischen nahen Angehörigen - Einkommensteuerbescheid -

  • FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 157/02

    Änderung der Festsetzung einer Eigenheimzulage nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

  • BFH, 14.02.2008 - V R 12/06

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft bei Betriebsaufspaltung -

  • BFH, 06.03.2003 - IV R 21/01

    PersG; Darlehen der Gesellschaft an teilweise beteiligungsidentische KapG

  • FG Saarland, 05.06.2002 - 1 K 94/99

    Maßgebender Zeitpunkt für die Entgeltlichkeit des Erwerbs einer eigen-genutzten

  • FG Hamburg, 03.11.2017 - 6 K 20/17

    Keine steuerliche Anerkennung eines Verwandtendarlehens bei sehr langer Laufzeit

  • BFH, 12.07.2017 - VI R 60/15

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12. 07. 2017 VI R 59/15 -

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.06.2015 - 2 K 1036/13

    Tarifbelastung der Einkünfte aus Kapitalvermögen eines bloß mittelbar Beteiligten

  • FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 11 K 3703/16

    Kein Werbungskostenabzug von Schuldzinsen bei fremdunüblichem Darlehensvertrag

  • BFH, 18.04.2000 - VIII R 74/96

    Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen

  • FG Niedersachsen, 05.03.2001 - 14 K 105/96

    Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen ohne konkrete

  • FG Schleswig-Holstein, 28.01.2008 - 5 K 255/05

    Die von § 2 EigZulG geforderte Entgeltlichkeit des Erwerbs muss zum

  • FG Niedersachsen, 05.09.2003 - 13 K 288/99

    Abgrenzung der verschleierten Schenkung gegen eine Darlehensgewährung bei Erwerb

  • FG Baden-Württemberg, 13.09.2018 - 1 K 189/16

    Betriebsausgabenabzug für Zuwendungen an eine Unterstützungskasse in Form einer

  • FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 64/02

    Nachweis der Entgeltlichkeit eines innerfamiliären Wohnungskaufvertrages/Umbau

  • BFH, 02.03.2011 - IX B 144/10

    Greifbare Gesetzwidrigkeit einer FG-Entscheidung - Anforderungen an Verträge

  • FG Saarland, 13.09.2005 - 1 K 62/01

    Geschäftslokal eines Friseurs als wesentliche Betriebsgrundlage; Darlehen unter

  • FG München, 02.04.2009 - 10 V 234/09

    Kein Anspruch auf Eigenheimzulage bei verschleierter Schenkung

  • BFH, 07.07.2005 - IX R 77/03

    EigZul - Anschaffungskosten bei Übernahme von Verbindlichkeiten

  • FG Baden-Württemberg, 21.06.2005 - 4 K 250/01

    Veräußerung eines Hauses an nahen Angehörigen bei verzinslicher Stundung des

  • FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 158/02

    Keine Begünstigung eines kontenmäßig nicht belegten Wohnungserwerbs unter nahen

  • FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 11 K 3860/16

    Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des FG Baden-Württemberg vom 19.12.2017 11 K

  • FG Münster, 11.07.2014 - 8 K 586/12
  • BFH, 01.03.2005 - IX R 70/03

    EigZul; Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen

  • FG Nürnberg, 06.08.1999 - VII 221/96

    Bemessungsgrundlage nach § 10e EStG bei Übertragung

  • FG Niedersachsen, 05.09.2003 - 13 K 99/98

    Anspruch auf Eigenheimzulage; Förderung des entgeltlichen Erwerbs; Erfordernis

  • BFH, 26.02.2002 - X R 4/00

    Postulationsfähigkeit des Behördenvertreters; Wohneigentumsförderung nach § 10 e

  • FG Baden-Württemberg, 16.04.2010 - 5 K 5173/08

    Steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses mit dem ehemaligen

  • BFH, 14.02.2008 - V R 13/06

    Anforderungen an das Vorliegen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft;

  • BFH, 26.07.2006 - IX B 169/05

    NZB: EigZulG , Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen

  • FG Hamburg, 26.05.2016 - 6 K 148/14

    Passivierung von Verbindlichkeiten bei geringer Wahrscheinlichkeit einer

  • FG München, 17.06.2013 - 5 K 2877/10

    Darlehensgewährung unter Schwestergesellschaften; Abgrenzung der betrieblichen

  • BFH, 14.07.2009 - IX R 10/08

    Keine Eigenheimzulage mangels Aufwendung von Anschaffungskosten - Vertrag

  • BFH, 25.01.2008 - IV B 4/07

    Darlehen zwischen einander nahe stehenden Personen - Stundung der Zinsen -

  • BFH, 30.11.2007 - IV B 162/06

    Darlehen zwischen nahen Angehörigen zu unüblichen Konditionen - Anforderungen an

  • BFH, 16.11.2005 - IX B 159/05

    Fremdvergleich

  • FG Hamburg, 23.03.2007 - 2 K 147/05

    Abgabenordnung: Gesamtplan und Gestaltungsmissbrauch

  • FG Niedersachsen, 29.09.2005 - 16 K 193/02

    Entstehung von Anschaffungskosten beim Übernehmer durch Übernahme von

  • FG München, 17.03.2022 - 13 K 766/20
  • FG Niedersachsen, 23.06.2010 - 4 K 12348/07

    Vertrag zwischen nahen Angehörigen: Schuldzinsen als Betriebsausgabe - Keine

  • FG Saarland, 26.05.2004 - 1 K 284/02

    Steuerrechtliche Anerkennung eines mit einem Darlehensvertrag wirtschaftlich

  • LSG Baden-Württemberg, 18.02.2020 - L 11 EG 2314/19

    Elterngeld - Anspruch auf Partnerschaftsbonusmonate nach § 4 Abs 4 S 3 BEEG -

  • FG Hamburg, 26.08.2010 - 2 K 260/08

    Einkommensteuer: Angehörigendarlehen

  • FG Schleswig-Holstein, 09.09.2002 - 3 K 102/01

    Eigenheimzulage: Anschaffungskosten bei fremdfinanziertem Grundstückserwerb, wenn

  • FG Thüringen, 24.09.2014 - 3 K 1014/13

    Wechselseitige Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten (hier: selbständige

  • FG Niedersachsen, 19.05.2003 - 1 K 202/98

    Verbindlichkeiten als Schuldposten im Einheitswertverfahren über das

  • FG Saarland, 25.11.2009 - 1 K 2368/05

    Anschaffungskosten einer Wohnung; Abgrenzung mittelbare / verschleierte

  • FG Nürnberg, 10.05.2007 - IV 173/05

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Gewährung von Eigenheimzulage mit

  • FG Saarland, 05.06.2002 - 1 K 178/99

    Verschleierte Darlehensgewährung führt nicht zu Anschaffungskosten

  • FG Sachsen-Anhalt, 30.08.2005 - 4 K 268/01

    Eigenheimzulage bei Kaufvertrag zwischen Angehörigen und nicht dem Fremdvergleich

  • FG München, 10.12.2002 - 2 K 2802/01

    Darlehen zwischen Angehörigen

  • FG Nürnberg, 05.12.2002 - IV 32/01

    1. Zur Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen; 2. Grenzen der

  • SG Lüneburg, 17.12.2020 - S 44 AS 518/17

    Darlehen; Verwandtendarlehen; Schenkung; Unterhaltsleistung

  • FG München, 30.01.2001 - 6 K 452/99

    Höhe des Abzugsbetrages nach § 10e Einkommensteuergesetz

  • FG München, 13.07.2000 - 10 K 2973/94

    Nutzung einer Wohnung zu eigenen Wohnzwecken, wenn Eigentümer die Wohnung

  • FG Baden-Württemberg, 28.06.2021 - 10 K 3032/19

    Außerbilanzielle Hinzurechnung von Ausgleichszahlungen als verdeckte

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht