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   BFH, 16.12.1999 - II B 4/99   

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https://dejure.org/1999,11280
BFH, 16.12.1999 - II B 4/99 (https://dejure.org/1999,11280)
BFH, Entscheidung vom 16.12.1999 - II B 4/99 (https://dejure.org/1999,11280)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 1999 - II B 4/99 (https://dejure.org/1999,11280)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Miteigentümer eines Grundstücks - Erstellung eines Fertighauses - Grunderwerbsteuer - Einheitlicher Leistungsgegenstand

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2, 3
    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Hinweis auf anhängige Revisionsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 27.10.1999 - II R 3/97

    Einheitlicher Erwerbsgegenstand

    Auszug aus BFH, 16.12.1999 - II B 4/99
    Mit der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision machen die Kläger geltend, der Rechtssache komme im Hinblick darauf grundsätzliche Bedeutung zu, dass in einem vergleichbaren Fall gegen das Urteil des FG Berlin vom 10. Oktober 1996 I 261/88 (Ent- scheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1997, 554) Revision unter dem Az. II R 3/97 eingelegt worden sei und dass der Bundesfinanzhof (BFH) aufgrund der gegen das Urteil des Niedersächsischen FG vom 15. September 1998 VII (III) 371/92 (EFG 1999, 443) eingelegten Revision erneut zu klären habe, ob die Rechtsprechung zum einheitlichen Leistungsgegenstand trotz der damit verbundenen Doppelbelastung mit Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer rechtmäßig sei.

    Soweit zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache auf das Revisionsverfahren II R 3/97 Bezug genommen wird, fehlt es bereits an einer schlüssigen Darlegung, dass der diesem Revisionsverfahren zugrunde liegende Sachverhalt die gleichen Rechtsfragen aufwirft wie der Streitfall.

    Die vom FG Berlin zugelassene Revision II R 3/97 betrifft die Frage, ob zwischen den beiden unterschiedlichen Vertragspartnern des Grundstückserwerbers ein abgestimmtes Verhalten --herbeigeführt über den Makler-- vorgelegen hat.

  • BFH, 27.10.1999 - II R 17/99

    Grunderwerbsteuer bei einheitlichem Vertragswerk

    Auszug aus BFH, 16.12.1999 - II B 4/99
    Soweit zur grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache ferner auf die Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen FG vom 15. September 1998 VII (III) 371/92 verwiesen wird, ist die Beschwerde unbegründet, weil der erkennende Senat die Revision inzwischen als unbegründet zurückgewiesen hat (Urteil vom 27. Oktober 1999 II R 17/99).

    Dieser Ausgang des Revisionsverfahrens II R 17/99 ist auch für das Verfahren über eine schon früher eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde von Bedeutung, weil für die Frage, ob ein Zulassungsgrund vorliegt oder nicht, der Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde maßgeblich ist (vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 115 Anm. 68).

  • BFH, 18.10.1989 - II R 85/87

    - Gegenstand des Erwerbsvorgangs bei Fertighäusern - Einheitlichkeit der Verträge

    Auszug aus BFH, 16.12.1999 - II B 4/99
    Außerdem rügen die Kläger fehlerhafte Anwendung der BFH-Entscheidungen vom 18. Oktober 1989 II R 85/87 (BFHE 158, 483, BStBl II 1990, 181) sowie vom 16. Juli 1997 II R 39/95 (BFH/NV 1998, 213).
  • BFH, 16.07.1997 - II R 39/95
    Auszug aus BFH, 16.12.1999 - II B 4/99
    Außerdem rügen die Kläger fehlerhafte Anwendung der BFH-Entscheidungen vom 18. Oktober 1989 II R 85/87 (BFHE 158, 483, BStBl II 1990, 181) sowie vom 16. Juli 1997 II R 39/95 (BFH/NV 1998, 213).
  • FG Berlin, 10.10.1996 - I 261/88

    Berechnungsgrundlage für Grunderwerbsteuer

    Auszug aus BFH, 16.12.1999 - II B 4/99
    Mit der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision machen die Kläger geltend, der Rechtssache komme im Hinblick darauf grundsätzliche Bedeutung zu, dass in einem vergleichbaren Fall gegen das Urteil des FG Berlin vom 10. Oktober 1996 I 261/88 (Ent- scheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1997, 554) Revision unter dem Az. II R 3/97 eingelegt worden sei und dass der Bundesfinanzhof (BFH) aufgrund der gegen das Urteil des Niedersächsischen FG vom 15. September 1998 VII (III) 371/92 (EFG 1999, 443) eingelegten Revision erneut zu klären habe, ob die Rechtsprechung zum einheitlichen Leistungsgegenstand trotz der damit verbundenen Doppelbelastung mit Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer rechtmäßig sei.
  • BFH, 24.03.1995 - VIII B 62/94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 16.12.1999 - II B 4/99
    Eine schlüssige Divergenzrüge hätte erfordert, tragende abstrakte Rechtssätze aus der Entscheidung des FG sowie den BFH-Entscheidungen derart gegenüberzustellen, dass daraus eine Abweichung erkennbar wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. September 1994 V B 14/94, BFH/NV 1995, 525, sowie vom 24. März 1995 VIII B 62/94, BFH/NV 1995, 1069).
  • BFH, 16.09.1994 - V B 14/94

    Voraussetzungen einer Divergenzentscheidung

    Auszug aus BFH, 16.12.1999 - II B 4/99
    Eine schlüssige Divergenzrüge hätte erfordert, tragende abstrakte Rechtssätze aus der Entscheidung des FG sowie den BFH-Entscheidungen derart gegenüberzustellen, dass daraus eine Abweichung erkennbar wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. September 1994 V B 14/94, BFH/NV 1995, 525, sowie vom 24. März 1995 VIII B 62/94, BFH/NV 1995, 1069).
  • BFH, 26.01.1994 - II R 71/93

    Grunderwerbsteuer; Gegenstand des Erwerbsvorgangs

    Auszug aus BFH, 16.12.1999 - II B 4/99
    Auf der anderen Seite habe das FG die einschlägige BFH-Entscheidung vom 26. Januar 1994 II R 71/93 (BFH/NV 1995, 335) nicht berücksichtigt.
  • FG Niedersachsen, 01.09.1998 - VII 474/97

    Gewährung vollen Rechtsschutzes trotz finanzamtlicher Ausschlussfrist; Schutz der

    Auszug aus BFH, 16.12.1999 - II B 4/99
    Mit der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision machen die Kläger geltend, der Rechtssache komme im Hinblick darauf grundsätzliche Bedeutung zu, dass in einem vergleichbaren Fall gegen das Urteil des FG Berlin vom 10. Oktober 1996 I 261/88 (Ent- scheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1997, 554) Revision unter dem Az. II R 3/97 eingelegt worden sei und dass der Bundesfinanzhof (BFH) aufgrund der gegen das Urteil des Niedersächsischen FG vom 15. September 1998 VII (III) 371/92 (EFG 1999, 443) eingelegten Revision erneut zu klären habe, ob die Rechtsprechung zum einheitlichen Leistungsgegenstand trotz der damit verbundenen Doppelbelastung mit Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer rechtmäßig sei.
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