Rechtsprechung
   BFH, 16.12.1999 - IV R 53/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2799
BFH, 16.12.1999 - IV R 53/99 (https://dejure.org/1999,2799)
BFH, Entscheidung vom 16.12.1999 - IV R 53/99 (https://dejure.org/1999,2799)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 1999 - IV R 53/99 (https://dejure.org/1999,2799)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,2799) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle - Veräußerungsgewinn - Wohnhaus als Betriebsvermögen - Wegfall der Nutzungswertbesteuerung - Zwangsentnahme

  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2; ; EStG § 13 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 21 Abs. 2; ; EStG § 52 Abs. 15 Satz 9; ; EStG § 52 Abs. 15 Satz 9 2. Halbsatz; ; EStG § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohngebäude; BV-Eigenschaft bei Verpachtung eines Kleinstbetriebes nach Eigentumsübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 13, EStG § 52 Abs 15
    Betriebsvermögen; Entnahme; Landwirtschaft; Wohnrecht

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (30)

  • BFH, 18.03.1999 - IV R 65/98

    Umfang eines landwirtschaftlichen Betriebs

    Auszug aus BFH, 16.12.1999 - IV R 53/99
    Ein Wohnhaus gehörte nach der damaligen Rechtslage aber zu den wesentlichen Grundlagen des Betriebs, so dass nach Beendigung der Verpachtung die frühere Eigenbewirtschaftung einschließlich der Viehhaltung wieder aufgenommen werden konnte (Senatsurteil vom 18. März 1999 IV R 65/98, BFHE 188, 310, BStBl II 1999, 398).

    Auch muss die Verwirklichung der entsprechenden Absicht wahrscheinlich sein (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Januar 1999 IV B 99/98, BFH/NV 1999, 1073, sowie Senatsurteil in BFHE 188, 310, BStBl II 1999, 398, BFH/NV 1999, 1152, m.w.N.).

  • BFH, 28.07.1983 - IV R 174/80

    Die unentgeltliche Überlassung der wohnung an die Altenteiler stellt eine

    Auszug aus BFH, 16.12.1999 - IV R 53/99
    Dem Nießbrauchsberechtigten sind in diesem Fall die laufenden Einkünfte sowie der Nutzungswert der von ihm genutzten Wohnung zuzurechnen (vgl. § 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG a.F.; s. Leingärtner/Kanzler, a.a.O., Kap. 16 Rz. 22; vgl. zum dinglichen Wohnrecht Senatsurteil vom 28. Juli 1983 IV R 174/80, BFHE 139, 367, BStBl II 1984, 97).

    Ob der Nutzungswert bei M als der unentgeltlich Nutzenden (Senatsurteil vom 27. Juni 1996 IV R 82/95, BFH/NV 1997, 101), oder bei der Klägerin (vgl. Senatsurteil in BFHE 139, 367, BStBl II 1984, 97) zu erfassen wäre, weil das Wohnrecht der M --z.B. wegen etwaiger Versorgungsansprüche als Witwe des letzten Bewirtschafters-- als notwendiges Anhängsel des Altenteils der den Betrieb übergebenden G war, hat das FG nicht geprüft.

  • BFH, 26.02.1987 - IV R 325/84

    Gewinn aus der Veräußerung eines unter Vorbehaltsnießbrauch erworbenen

    Auszug aus BFH, 16.12.1999 - IV R 53/99
    Die Rechtslage wäre daher anders als im Fall des Urteils vom 26. Februar 1987 IV R 325/84 (BFHE 150, 321, BStBl II 1987, 772), in dem der gesamte landwirtschaftliche Betrieb unter Vorbehalt des Nießbrauchs übertragen worden war (vgl. auch Senatsbeschluss vom 3. Februar 1999 IV B 50/98, BFH/NV 1999, 1075).

    War nämlich die G Inhaberin eines landwirtschaftlichen Betriebs, dann hatte sie diesen --anders als die Nießbrauchsberechtigte im Fall des Urteils in BFHE 150, 321, BStBl II 1987, 772-- jedenfalls nicht mehr aktiv bewirtschaftet.

  • BFH, 20.04.1989 - IV R 95/87

    Verpächterwahlrecht nur bei Verpachtung eines selbst bewirtschafteten Betriebes

    Auszug aus BFH, 16.12.1999 - IV R 53/99
    Andernfalls wäre zu prüfen, ob der Klägerin das sog. Verpächterwahlrecht zustand (vgl. Senatsurteil vom 20. April 1989 IV R 95/87, BFHE 157, 365, BStBl II 1989, 863).
  • BFH, 23.09.1999 - IV R 12/98

    Fremdgenutztes Wohnhaus als landwirtschaftliches Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 16.12.1999 - IV R 53/99
    Zu berücksichtigen ist zudem, dass das Wohnhaus wegen der geringen Größe des Betriebs auch als mögliche Wohnung für Landarbeiter nicht mehr in Betracht kam (vgl. Senatsurteil vom 23. September 1999 IV R 12/98, sowie Leingärtner/Kanzler, a.a.O., Kap. 24 Rz. 142).
  • BFH, 06.12.1990 - IV R 124/89

    Rechtmäßigkeit der Zuordnung eines Wohnhausneubaus noch zum landwirtschaftlichen

    Auszug aus BFH, 16.12.1999 - IV R 53/99
    Das traf insbesondere zu, wenn Vieh in einem bestimmten Umfang gehalten wurde (vgl. Senatsurteile vom 17. Januar 1980 IV R 33/76, BFHE 129, 543, BStBl II 1980, 323, und vom 6. Dezember 1990 IV R 124/89, BFH/NV 1992, 7; vgl. Leingärtner/Kanzler, Besteuerung der Landwirte, 3. Aufl., Kap. 16 Rz. 12 ff.).
  • BFH, 28.09.1995 - IV R 7/94

    Zur AfA-Befugnis des Vermächtnisnießbrauchers im betrieblichen Bereich

    Auszug aus BFH, 16.12.1999 - IV R 53/99
    Wäre nur das Eigentum an dem Grundstück übergegangen, dann wäre dieser Vorgang grundsätzlich als Entnahme der G zu werten (Senatsurteil vom 5. Mai 1983 IV R 43/80, BFHE 139, 36, BStBl II 1983, 631; vgl. Leingärtner/Kanzler, a.a.O., Kap. 25 Rz. 31), weil der Übertragende, auch wenn er sich den Nießbrauch vorbehält und die Absetzung für Abnutzung (AfA) wie bisher geltend machen kann, nicht wirtschaftlicher Eigentümer ist (vgl. Senatsurteile vom 17. September 1992 IV R 39/90, BFHE 169, 290, BStBl II 1993, 218; vom 28. September 1995 IV R 7/94, BFHE 180, 255, BStBl II 1996, 440, und vom 26. November 1998 IV R 39/98, BFHE 187, 390, BStBl II 1999, 263).
  • BFH, 08.08.1990 - IX R 122/86

    Einkünfteermittlung nach §§ 21 Abs. 2, 21a EStG bei gemeinsamer Nutzung der

    Auszug aus BFH, 16.12.1999 - IV R 53/99
    Auch wenn wegen des --ebenfalls dinglich gesicherten-- Wohnrechts von M fraglich ist, ob der Nutzungswert allein der G hätte zugerechnet werden müssen (vgl. zur üblichen Mitbenutzung durch Angehörige, Lebensgefährten, Freunde oder Bekannte z.B. BFH-Urteil vom 8. August 1990 IX R 122/86, BFHE 162, 244, BStBl II 1991, 171), kann das nicht zum zwangsläufigen Ausscheiden des Wohnhauses aus dem ruhenden Betrieb des Eigentümers führen.
  • BFH, 23.09.1998 - XI R 72/97

    Patentüberlassung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 16.12.1999 - IV R 53/99
    Ob das Wohnhaus während der Zeit der Verpachtung der landwirtschaftlichen Nutzflächen für den ruhenden Betrieb unerlässlich oder unentbehrlich war oder nicht (vgl. Senatsurteile vom 19. Februar 1987 IV R 175/85, BFHE 149, 196, BStBl II 1987, 430, und vom 10. November 1994 IV R 15/93, BFHE 176, 535, BStBl II 1995, 452, sowie BFH-Urteile vom 1. Dezember 1976 I R 73/74, BFHE 121, 135, BStBl II 1977, 315; vom 23. September 1998 XI R 72/97, BFHE 187, 36, BStBl II 1999, 281), war somit unerheblich.
  • BFH, 03.02.1999 - IV B 50/98

    Forstbetrieb; gewillkürtes BV

    Auszug aus BFH, 16.12.1999 - IV R 53/99
    Die Rechtslage wäre daher anders als im Fall des Urteils vom 26. Februar 1987 IV R 325/84 (BFHE 150, 321, BStBl II 1987, 772), in dem der gesamte landwirtschaftliche Betrieb unter Vorbehalt des Nießbrauchs übertragen worden war (vgl. auch Senatsbeschluss vom 3. Februar 1999 IV B 50/98, BFH/NV 1999, 1075).
  • BFH, 05.05.1983 - IV R 43/80

    Keine Entnahme durch Schenkung, wenn das wirtschaftliche Eigentum beim Schenker

  • BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86

    Betriebsaufgabe eines verpachteten land- und forstwirtschafltlichen Betriebes

  • BFH, 20.01.1999 - IV B 99/98

    Betriebsfortführung trotz Verpachtung der landwirtschaftlichen Nutzflächen

  • BFH, 19.02.1987 - IV R 175/85

    Anteil an Einfamilienhaus als Sonderbetriebsvermögen eines Kommanditisten einer

  • BFH, 27.06.1996 - IV R 82/95

    Übergangsregelung für Wohnungen des land- und forstwirtschaftlichen

  • BFH, 22.09.1993 - X R 48/92

    Im Rahmen vorweggenommener Erbfolge vereinbarte Altenteilsleistungen an

  • BFH, 27.02.1997 - IV R 62/96

    Betriebsverpachtung ist eine Betriebsumstellung i. S. von § 6b Abs. 1 Satz 1 EStG

  • BFH, 10.11.1994 - IV R 15/93

    Darlehen der Gesellschafter der Besitzgesellschaft im Rahmen einer

  • BFH, 14.12.1994 - X R 1/90

    Verpflichtung eines Vermögensübernehmers, an einen familienfremden Dritten

  • BFH, 17.09.1992 - IV R 39/90

    Rechtsfolgen einer finanzbehördlichen Auskunft

  • BFH, 06.08.1998 - IV R 6/98

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Landwirtschaftlicher Betrieb -

  • BFH, 01.12.1976 - I R 73/74

    Unzulässigkeit der Änderung einzelner Besteuerungsgrundlagen im Urteilstenor

  • FG Münster, 25.09.1998 - 4 K 5180/97

    Entgeltlichkeit eines Erwerbvorgangs bei vorweggenommener Erbfolge

  • BFH, 26.11.1998 - IV R 39/98

    Vorbehaltsnießbrauch und wirtschaftliches Eigentum

  • BFH, 17.01.1980 - IV R 33/76

    Nutzungswert einer Wohnung - Forstwirtschaftliches Betriebsvermögen -

  • BFH, 26.01.1973 - III R 122/71

    Landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle - Landwirtschaftlicher Betrieb - Rohertrag

  • BFH, 18.03.1964 - IV 114/61 S

    Verpachtung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe - Land- und

  • BFH, 20.09.1995 - X R 46/94

    Abgrenzung zwischen gewillkürtem und notwendigem Betriebsvermögen - Beteiligung

  • BFH, 12.11.1992 - IV R 41/91

    § 28 EStG bei Gewinn aus Auflösung von fortgesetzter Gütergemeinschaft

  • BFH, 24.09.1998 - IV R 1/98

    Erweiterung eines verpachteten Betriebs

  • BFH, 19.03.2009 - IV R 45/06

    Fortführung des Betriebs bei Betriebsverpachtung - Voraussetzungen für die

    Soweit bisher auch in Fällen der Betriebsverpachtung eine darüber hinaus gehende Absicht, die unterbrochene Tätigkeit nach Pachtende wiederaufzunehmen und deren objektiv wahrscheinliche Verwirklichung für erforderlich gehalten wurde (vgl. Senatsurteile vom 16. Dezember 1999 IV R 53/99, BFH/NV 2000, 1078, unter 1.e der Gründe; vom 18. März 1999 IV R 65/98, BFHE 188, 310, BStBl II 1999, 398, unter 3.b der Gründe; BFH-Urteil vom 27. Februar 1985 I R 235/80, BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456, unter II.2.
  • FG Niedersachsen, 02.07.2013 - 15 K 265/11

    Voraussetzungen für die Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebes im Wege der

    Soweit bisher auch in Fällen der Betriebsverpachtung eine darüber hinaus gehende Absicht, die unterbrochene Tätigkeit nach Pachtende wiederaufzunehmen und deren objektiv wahrscheinliche Verwirklichung für erforderlich gehalten wurde (vgl. BFH-Urteile vom 16. Dezember 1999 IV R 53/99, BFH/NV 2000, 1078, unter 1.e der Gründe; vom 18. März 1999 IV R 65/98, BFHE 188, 310, BStBl II 1999, 398, unter 3.b der Gründe; BFH-Urteil vom 27. Februar 1985 I R 235/80, BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456, unter II.2.
  • FG Düsseldorf, 14.08.2006 - 11 K 4646/04

    Land- und Forstwirtschaft; Betriebsaufgabe; Betriebsaufgabeerklärung;

    Zur Begründung dieser Rechtsansicht berufen sich die Kläger auf das BFH-Urteil vom 16. Dezember 1999 IV R 53/99.
  • BFH, 11.12.2003 - IV R 40/02

    Abwasserbaubeiträge als Anschaffungskosten

    Zwar stellt das für eigene Wohnzwecke genutzte Gebäude grundsätzlich ein anderes Wirtschaftsgut dar als die Wirtschaftsgebäude (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 2000 IV R 84/99, BFHE 191, 547, BStBl II 2000, 470); das ändert aber nichts daran, dass das Wohngebäude in den Streitjahren --nicht anders als die Wirtschaftsgebäude-- noch für betriebliche Zwecke genutzt wurde und Teil des notwendigen Betriebsvermögens war (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG a.F.; vgl. z.B. Senatsurteil vom 16. Dezember 1999 IV R 53/99, BFH/NV 2000, 1078).
  • FG Münster, 07.05.2003 - 1 K 4448/01

    Zwangsbetriebsaufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes

    vom 16. Dezember 1999 IV R 53/99, BFH/NV 2000, 1078).

    Die Entscheidung des BFH vom 16.12.1999 (IV R 53/99, BFH/NV 2000, 1078), die für den Fall der Aufgabe der Viehhaltung eine solche Entnahme, vorbehaltlich der dort noch vorzunehmenden tatrichterlichen Feststellungen, für möglich hielt, ist nicht anwendbar.

  • BFH, 10.06.2003 - IV B 25/02

    Zwangsaufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs

    c) Die Annahme einer den Betrieb fortführenden Betriebsverpachtung setzt grundsätzlich die Absicht des Steuerpflichtigen voraus, die durch die Verpachtung der wesentlichen Betriebsgrundlagen unterbrochene Tätigkeit wieder aufzunehmen, und weiter, dass die Verwirklichung dieser Absicht sogar wahrscheinlich ist (BFH-Urteile in BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456; vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, und vom 16. Dezember 1999 IV R 53/99, BFH/NV 2000, 1078).
  • BFH, 18.07.2003 - IV B 60/03

    Zwangsbetriebsaufgabe - Einstellung der Eigenbewirtschaftung eines

    Da es sich trotz der Erkrankung von V bis zuletzt um einen selbst bewirtschafteten Betrieb handelte, unterscheidet sich der Streitfall auch von dem Sachverhalt, der dem Senatsurteil vom 16. Dezember 1999 IV R 53/99 (BFH/NV 2000, 1078) zugrunde lag; denn gerade diese Eigenbewirtschaftung war damals nicht geklärt, so dass auch unklar blieb, ob das sog. Verpächterwahlrecht gegeben war.
  • FG Schleswig-Holstein, 04.10.2001 - V 353/99

    Keine Zwangsaufgabe eines verpachteten landwirtschaftlichen Betriebs nach einem

    Verpachtet der Eigentümer seinen landwirtschaftlichen Betrieb als Ganzes, ist regelmäßig, wenn eine Aufgabeerklärung nicht abgegeben wird, davon auszugehen, dass die landwirtschaftliche Betätigung nur unterbrochen ist und der Steuerpflichtige den landwirtschaftlichen Betrieb, wenn auch in anderer Form fortführt (st. Rspr. des Bundesfinanzhofs - BFH - vgl. nur BFH-Urteil vom 16. Dezember 1999 IV R 53/99, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2000, 1078 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht