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   BFH, 16.12.2014 - X R 42/13   

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https://dejure.org/2014,51322
BFH, 16.12.2014 - X R 42/13 (https://dejure.org/2014,51322)
BFH, Entscheidung vom 16.12.2014 - X R 42/13 (https://dejure.org/2014,51322)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 2014 - X R 42/13 (https://dejure.org/2014,51322)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Möglichkeit des Zugriffs auf Kassendaten einer Apotheke im Rahmen einer Außenprüfung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    HGB § 238 Abs 1, HGB § 239 Abs 2, HGB § 239 Abs 4 S 1, AO § 146 Abs 1 S 1, AO § 146 Abs 5 S 1, AO § 147 Abs 1 Nr 1, AO § 147 Abs 6 S 2, AO § 143, AO § 144, AO § 145
    Möglichkeit des Zugriffs auf Kassendaten einer Apotheke im Rahmen einer Außenprüfung

  • Bundesfinanzhof

    Möglichkeit des Zugriffs auf Kassendaten einer Apotheke im Rahmen einer Außenprüfung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 238 Abs 1 HGB, § 239 Abs 2 HGB, § 239 Abs 4 S 1 HGB, § 146 Abs 1 S 1 AO, § 146 Abs 5 S 1 AO
    Möglichkeit des Zugriffs auf Kassendaten einer Apotheke im Rahmen einer Außenprüfung

  • IWW

    §§ 238 ff. des Handelsgesetzbuchs (HGB), § ... 144 AO, § 238 Abs. 1 Satz 3 HGB, § 145 Abs. 1 Satz 2 AO, § 147 Abs. 6 AO, § 1 HGB, § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO, § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 147 Abs. 1 AO, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 118 Satz 1 AO, § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 140 AO, § 238 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 239 Abs. 2 HGB, § 146 Abs. 1 Satz 1 AO, § 239 Abs. 4 Satz 1 HGB, § 146 Abs. 5 Satz 1 AO, § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes, § 22 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), §§ 63 bis 68 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, § 4 Abs. 3 EStG, §§ 145, 146 AO, § 22 UStG, §§ 143 ff. AO, § 145 AO, §§ 143, 144 AO, § 143 AO, § 144 Abs. 3 Nr. 2 AO, § 147 Abs. 1 Nr. 4 AO, § 147 Abs. 6 Satz 2 Alternative 2 AO, § 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c AO, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Einzelhändlers zur Aufzeichnung der über die Kasse bar vereinnahmten Umsätze; Pflicht zur Vorlage einer von dem Kassensystem generierten Datei an das Finanzamt i.R.e. Außenprüfung

  • Betriebs-Berater

    Möglichkeit des Zugriffs auf Kassendaten einer Apotheke im Rahmen einer Außenprüfung

  • rewis.io

    Möglichkeit des Zugriffs auf Kassendaten einer Apotheke im Rahmen einer Außenprüfung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit des Zugriffs auf Kassendaten einer Apotheke im Rahmen einer Außenprüfung

  • rechtsportal.de

    Pflicht eines Einzelhändlers zur Aufzeichnung der über die Kasse bar vereinnahmten Umsätze

  • datenbank.nwb.de

    Möglichkeit des Zugriffs auf Kassendaten einer Apotheke im Rahmen einer Außenprüfung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Möglichkeit des Zugriffs auf Kassendaten einer Apotheke im Rahmen einer Außenprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Möglichkeit des Zugriffs auf Kassendaten eines Einzelunternehmens im Rahmen einer Außenprüfung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zugriff auf die Kassendaten in der Betriebsprüfung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Finanzbehörden können auf Kassendaten von Einzelunternehmen im Rahmen einer Außenprüfung zugreifen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Finanzverwaltung darf bei Außenprüfung eines Apothekers Zugriff auf die Kasseneinzeldaten nehmen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Möglichkeit des Zugriffs auf Kassendaten eines Einzelunternehmens im Rahmen einer Außenprüfung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Finanzamt muss Möglichkeit des Zugriffs auf elektronische Kassendaten eines Einzelunternehmens haben

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Apothekerin legt sich mit dem Finanzamt an - Bei der Außenprüfung verweigerte sie den Datenzugriff auf ihre Warenverkäufe

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Möglichkeit des Zugriffs auf Kassendaten eines Einzelunternehmens im Rahmen einer Außenprüfung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Außenprüfung im Einzelhandel: Finanzbehörde darf auch Kassen-Einzeldaten sehen

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Möglichkeit des Zugriffs auf Kassendaten eines Einzelunternehmens im Rahmen einer Außenprüfung

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Zugriff auf Kassendaten während einer Betriebsprüfung

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Apotheker verpflichtet zur Datenlieferung

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Aufzeichnungspflicht für Einzelhändler/Die Registrierkasse

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 17.04.2015)

    Fiskus darf sehen, was die EDV hergibt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anforderung von Kassendaten eines Einzelunternehmens im Rahmen einer Außenprüfung durch Finanzbehörde

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Apotheker verpflichtet zur Datenlieferung

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Finanzamt darf auf elektronische Kassendaten zugreifen

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Zugriff auf Einzelaufzeichnungen bei Außenprüfung

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Betriebswirtschaft kontra Steuerrecht

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Zugriff auf Kassendaten im Rahmen einer Außenprüfung: Achtung bei PC-Kassen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Zugriffsmöglichkeit des Finanzamtes auf Kasseneinzeldaten eines Einzelhändlers

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 248, 99
  • BB 2015, 1200
  • BB 2016, 49
  • DB 2015, 1024
  • BStBl II 2015, 519
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 12.05.1966 - IV 472/60
    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X R 42/13
    Im Gegensatz zu den Verhältnissen zur Zeit des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Mai 1966 IV 472/60 (BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371) stelle sich die Frage der Zumutbarkeit von Einzelaufzeichnungen nicht, da die Klägerin zur Erfüllung ihrer Einzelaufzeichnungspflicht entsprechende Grundaufzeichnungen tatsächlich technisch, betriebswirtschaftlich und praktisch getätigt habe.

    Das Finanzgericht (FG) war mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 1186 veröffentlichten Gründen im Wesentlichen der Ansicht, das FA sei --insbesondere unter Berücksichtigung der Grundsätze des BFH-Urteils in BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371-- nicht berechtigt gewesen, Einsicht in die angeforderte Verkaufsdatei zu nehmen, da die Klägerin trotz ihrer Eigenschaft als Istkaufmann (§ 1 HGB) nicht verpflichtet gewesen sei, die von ihr getätigten Verkäufe im Einzelnen manuell oder auf einem Datenträger aufzuzeichnen.

    c) Aus der Pflicht zur Ersichtlichmachung der Handelsgeschäfte und der Lage des Vermögens unter Beachtung der GoB hat der BFH gefolgert, dies bedeute, dass grundsätzlich jedes einzelne Handelsgeschäft --einschließlich der sich auf die jeweiligen Handelsgeschäfte beziehenden Kassenvorgänge-- einzeln aufzuzeichnen sei (vgl. BFH-Urteil in BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371).

    Dafür bedarf es prinzipiell nicht nur der Aufzeichnung der in Geld bestehenden Gegenleistung, sondern auch des Inhalts des Geschäfts und des Namens des Vertragspartners (BFH-Urteil in BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371).

    Für bar erlangte Kasseneinnahmen hat der BFH in diesem Zusammenhang unmissverständlich klargestellt, dass der nach den GoB aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfall gerade nicht nur der am Ende eines Tages insgesamt vereinnahmte Betrag (Tageslosung) ist, weil die Tatsache der sofortigen Bezahlung der Leistung es nicht rechtfertigt, die einzelnen Geschäftsvorfälle nicht auch einzeln mit Benennung des Kunden, der Art der Tätigkeit und der Bareinnahme aufzuzeichnen (BFH-Urteil in BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371).

    d) Da die GoB indes nur eine Einzelaufzeichnung der Kassenvorgänge im Rahmen des nach Art und Umfang des Geschäftes Zumutbaren verlangen, hat der BFH die Einzelaufzeichnungspflicht für Einzelhandelsgeschäfte --in Betrieben, in denen Waren von geringerem Wert an eine unbestimmte Vielzahl nicht bekannter und auch nicht feststellbarer Personen verkauft werden-- dahingehend eingeschränkt, dass die baren Betriebseinnahmen in der Regel nicht einzeln aufgezeichnet zu werden brauchen (BFH-Urteil in BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371).

    e) Die Frage, ob die nach den vorstehenden Ausführungen grundsätzlich gegebene Verpflichtung zur Einzelaufzeichnung eines jeden Geschäftsvorfalls aus Gründen der Unzumutbarkeit einzuschränken ist, ist --anders als im BFH-Urteil in BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371-- im Streitfall zu verneinen.

    Der Senat hat zwar --wenn auch unter Verweis auf das BFH-Urteil in BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371-- ausgeführt, dem Kläger sei eine Einzelaufzeichnungspflicht nicht zuzumuten.

    g) Mit den vorstehenden Ausführungen weicht der erkennende Senat nicht von der Entscheidung in BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371 ab.

  • BFH, 24.06.2009 - VIII R 80/06

    Finanzamt kann Zugriff auf Daten von gesetzlich nicht vorgeschriebenen

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X R 42/13
    Sie macht geltend, der BFH habe mit Urteil vom 24. Juni 2009 VIII R 80/06 (BFHE 225, 302, BStBl II 2010, 452) entschieden, dass der Datenzugriff der Finanzverwaltung sich nur auf solche nach § 147 Abs. 1 AO aufbewahrungspflichtigen Daten erstrecke, für die eine --an anderer Stelle normierte-- Aufzeichnungspflicht bestehe.

    Zu Recht hat das FG angenommen, dass die Aufforderung zur Datenüberlassung vom 28. Oktober 2011 ein Verwaltungsakt ist (§ 118 Satz 1 AO), gegen den sich die Klägerin mit dem Einspruch und der Anfechtungsklage zur Wehr setzen konnte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 225, 302, BStBl II 2010, 452).

    Der sachliche Umfang der Aufbewahrungspflicht in § 147 Abs. 1 AO wird wiederum grundsätzlich begrenzt durch die Reichweite der zugrunde liegenden Aufzeichnungspflicht (ausführlich BFH-Urteil in BFHE 225, 302, BStBl II 2010, 452, m.w.N.).

    Das heißt, sie setzt stets eine Aufzeichnungspflicht voraus und besteht grundsätzlich nur im Umfang der Aufzeichnungspflicht (grundlegend BFH-Urteil in BFHE 225, 302, BStBl II 2010, 452, mit umfangreichen Nachweisen).

  • BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X R 42/13
    bb) Etwas anderes ergibt sich --entgegen der Ansicht der Klägerin-- weder aus dem BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 25/02 (BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599) noch aus den Senatsbeschlüssen vom 16. Februar 2006 X B 57/05 (BFH/NV 2006, 940) sowie vom 7. Februar 2008 X B 189/07 (nicht veröffentlicht).

    (1) Im Urteil in BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599 hat der BFH zwar auf die Ausnahme von der Pflicht zur Einzelaufzeichnung hingewiesen, hierüber aber --da es um einen nicht buchführungspflichtigen, im Taxigewerbe tätigen Gewerbetreibenden ging-- nicht tragend entschieden.

  • BFH, 16.02.2006 - X B 57/05

    Führung Kassenbuch - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X R 42/13
    bb) Etwas anderes ergibt sich --entgegen der Ansicht der Klägerin-- weder aus dem BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 25/02 (BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599) noch aus den Senatsbeschlüssen vom 16. Februar 2006 X B 57/05 (BFH/NV 2006, 940) sowie vom 7. Februar 2008 X B 189/07 (nicht veröffentlicht).

    (2) Im Beschluss in BFH/NV 2006, 940 ermittelte die dortige Klägerin ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) und nicht durch Betriebsvermögensvergleich.

  • BFH, 07.02.2008 - X B 189/07

    Einnahmen-Überschussrechnung: Aufbewahrung der Belege, Einzelaufzeichnung von

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X R 42/13
    bb) Etwas anderes ergibt sich --entgegen der Ansicht der Klägerin-- weder aus dem BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 25/02 (BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599) noch aus den Senatsbeschlüssen vom 16. Februar 2006 X B 57/05 (BFH/NV 2006, 940) sowie vom 7. Februar 2008 X B 189/07 (nicht veröffentlicht).

    (3) Zwar ging es in dem dem Beschluss vom 7. Februar 2008 X B 189/07 zugrunde liegenden Fall um einen Lebensmitteleinzelhändler.

  • BFH, 11.08.1992 - VII R 90/91

    Androhung und Festsetzung des Zwangsgeldes zur Ausübung des dem Adressaten

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X R 42/13
    Von daher geht auch der Verweis der Klägerin auf das BFH-Urteil vom 11. August 1992 VII R 90/91 (BFH/NV 1993, 346) ins Leere.

    Die Klägerin verkennt jedoch, dass sie als Ist-Kaufmann bereits aufgrund der GoB ausdrücklich gesetzlich zu Aufzeichnungen verpflichtet ist, während der Steuerpflichtige in dem der Entscheidung in BFH/NV 1993, 346 zugrunde liegenden Fall gerade nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse machen musste (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 346, unter 3.a).

  • BFH, 26.09.2007 - I B 53/07

    Zugriff des Finanzamts auf datenverarbeitungsgestützte Buchführung

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X R 42/13
    Über § 140 AO gelten die Kaufleuten obliegenden handelsrechtlichen Buchführungspflichten auch für die Besteuerung (vgl. Klein/Rätke, AO, 12. Aufl., § 140 Rz 1 und 4; BFH-Beschluss vom 26. September 2007 I B 53, 54/07, BFHE 219, 19, BStBl II 2008, 415).

    Ist ihr dies nicht möglich, kann sie den Zugriff auf die Datei "vk_verkaeufe...csv" mit den Kasseneinzeldaten nicht verweigern (zutreffend Bellinger, StBp 2011, 305, 308; ders. StBp 2013, 278, 279; vgl. auch BFH-Beschluss in BFHE 219, 19, BStBl II 2008, 415, unter II.4.).

  • FG Hessen, 24.04.2013 - 4 K 422/12

    Keine Pflicht zur Vorlage von freiwillig geführten Kasseneinzelaufzeichnungen der

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X R 42/13
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 24. April 2013  4 K 422/12 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) war mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 1186 veröffentlichten Gründen im Wesentlichen der Ansicht, das FA sei --insbesondere unter Berücksichtigung der Grundsätze des BFH-Urteils in BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371-- nicht berechtigt gewesen, Einsicht in die angeforderte Verkaufsdatei zu nehmen, da die Klägerin trotz ihrer Eigenschaft als Istkaufmann (§ 1 HGB) nicht verpflichtet gewesen sei, die von ihr getätigten Verkäufe im Einzelnen manuell oder auf einem Datenträger aufzuzeichnen.

  • BFH, 28.10.2009 - VIII R 78/05

    Vorlagepflichten eines Berufsgeheimnisträgers (Rechtsanwalt, Steuerberater) im

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X R 42/13
    Hat sie bspw. in der Datei patientenbezogene Daten abgelegt, deren Herausgabe sie nach § 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c AO verweigern darf (vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 2009 VIII R 78/05, BFHE 227, 338, BStBl II 2010, 455, unter II.4.g dd für einen Rechtsanwalt/Steuerberater als Berufsgeheimnisträger), kann sie diese aus der Datei entfernen.
  • BFH, 07.12.2005 - I R 123/04

    Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen; Aktivierungswahlrecht für

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X R 42/13
    Eine von den Gerichten zu beachtende Selbstbindung der Verwaltung besteht lediglich ausnahmsweise in dem Bereich der ihr vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsfreiheit, also im Bereich des Ermessens, der Billigkeit (z.B. bei Änderung der Rechtsprechung) und der Typisierung oder Pauschalierung (BFH-Urteile vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754, und vom 7. Dezember 2005 I R 123/04, BFH/NV 2006, 1097).
  • BFH, 26.04.1995 - XI R 81/93

    Eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen ist im

  • BFH, 24.09.2013 - VI R 48/12

    Steuerfreiheit von pauschalen Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder

  • BFH, 28.11.2023 - X R 3/22

    Schätzungsbefugnis bei Altkassen, deren objektive Manipulierbarkeit sich erst

    Der Senat hat bereits entschieden, dass ein Steuerpflichtiger, bei dem tatsächlich bestimmte Einzeldaten anfallen, sich nicht darauf berufen kann, dass die Einzelaufzeichnung in seinem Fall unzumutbar sei (vgl. Senatsurteil vom 16.12.2014 - X R 42/13, BFHE 248, 99, BStBl II 2015, 519, Rz 23).
  • BFH, 12.07.2017 - X B 16/17

    Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat lediglich für Kaufleute mit Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich aus den entsprechenden handelsrechtlichen Grundsätzen eine grundsätzliche Einzelaufzeichnungspflicht abgeleitet (BFH-Urteile vom 12. Mai 1966 IV 472/60, BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371, und vom 16. Dezember 2014 X R 42/13, BFHE 248, 99, BStBl II 2015, 519).
  • BFH, 12.02.2020 - X R 8/18

    Aufzeichnungspflicht bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG; Vorlage auf

    Wie schon im Senatsurteil vom 16.12.2014 - X R 42/13 (BFHE 248, 99, BStBl II 2015, 519) angemerkt, sei es mittlerweile dem Steuerpflichtigen zumutbar, Geschäftsvorfälle elektronisch aufzuzeichnen.

    a) Die Aufforderung zur Vorlage von Unterlagen vom 19.05.2015 ist ein Verwaltungsakt gemäß § 118 Satz 1 AO, gegen den sich der Kläger mit dem Einspruch und der Anfechtungsklage zur Wehr setzen konnte (vgl. nur Senatsurteil in BFHE 248, 99, BStBl II 2015, 519, Rz 13, m.w.N.).

    cc) Sachlich ist die Aufbewahrungspflicht in § 147 Abs. 1 AO akzessorisch zur ihr zugrunde liegenden Aufzeichnungspflicht (so schon Senatsurteil in BFHE 248, 99, BStBl II 2015, 519, Rz 14 mit weiterführendem Hinweis auf BFH-Urteil in BFHE 225, 302, BStBl II 2010, 452).

    Werden dagegen entsprechende Einzelaufzeichnungen vorgenommen, kann für Zumutbarkeitsüberlegungen kein Raum mehr sein (Senatsurteil in BFHE 248, 99, BStBl II 2015, 519, Rz 23).

  • FG Münster, 28.06.2018 - 6 K 1929/15

    Betriebsprüfung: Die elektronischen Kasseneinzeldaten sind von der Apotheke

    Das Einspruchsverfahren haben die Beteiligten vor dem Hintergrund der unter dem Az. X R 42/13 und X R 29/13 beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Verfahren zur streitigen Frage zunächst zum Ruhen gebracht und nach Entscheidung des BFH am 16.12.2014 fortgesetzt.

    Zur Begründung verwies er im Wesentlichen auf die rechtlichen Ausführungen des BFH in seinen Entscheidungen vom 16.12.2014 (zu Az. X R 42/13, BStBl II 2015, 519 und Az. X R 29/13, juris).

    Ferner hätte sich der BFH weder mit der seiner Auffassung entgegenstehenden Literatur oder mit den Entscheidungen der stattgebenden Ausgangsentscheidungen durch das Finanzgericht - FG - Münster oder des Hessischen FG auseinandergesetzt und sei "unverständlich" (unter Hinweis auf Rn. 34 des BFH-Urteils vom 16.12.2014 zu Az. X R 42/13, BStBl II 2015, 519).

    Der BFH habe in seinem Urteil zu Az. X R 32/13 (BStBl II 2015, 519) entschieden, dass Apotheker im Rahmen der Zumutbarkeit zur Aufzeichnung sämtlicher Geschäftsvorfälle verpflichtet seien.

    Der Senat schließt sich insoweit den im Ergebnis zutreffenden Ausführungen des BFH in seinen Urteilen vom 16.12.2014 (X R 42/13, BStBl II 2015, 519 und X R 29/13, BFH/NV 2015, 790) an.

    Die handelsrechtlichen Pflichten werden zu solchen des Steuerrechts transformiert (Rätke in Klein, AO, 13. Aufl., 2016, § 140 Rn. 1 unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 16.12.2014, X R 42/13, BStBl II 2015, 519).

    Es ist auch in der Literatur allgemein anerkannt, dass die GoB grundsätzlich eine einzelne Erfassung eines jeden Geschäftsvorfalls erfordern und zusammengefasste oder verdichtete Buchungen demzufolge voraussetzen, dass sie eindeutig in ihre Einzelpositionen aufgegliedert werden können (BFH-Urteile vom 16.12.2014 zu Az. X R 42/13 und X R 29/13 m.w.N.).

  • FG Niedersachsen, 28.04.2015 - 13 K 150/14

    Vorliegen einer regelmäßigen Arbeitsstätte bei der Erzielung von Einkünften aus

    Die norminterpretierende Verwaltungsvorschrift bindet die Gerichte aber nicht (vgl. nur BFH-Urteil vom 24. September 2013 VI R 48/12, BFH/NV 2014, 341; BFH-Urteil vom 16. Dezember 2014 X R 42/13, juris).
  • FG Hamburg, 23.03.2023 - 2 K 172/19

    Reichweite des Datenzugriffsrechts der Finanzverwaltung im Rahmen einer

    (d) Der Senat weist darauf hin, dass der Beklagte es der Klägerin überlassen hat, betreffende E-Mails erst nach Ausübung ihres Erstqualifikationsrechts (vgl. dazu BFH, Urteil vom 16. Dezember 2014, X R 42/13, BStBl. II 2015, 519) vorzulegen, da er selbst keine hinreichenden Kenntnisse darüber hat, welche E-Mails konkret vorhanden sind.

    Der Klägerin bleibt es im Ergebnis damit unbenommen, solche E-Mails bzw. Daten, die gerade nicht steuerlich relevant sind, zu selektieren (sog. Erstqualifikationsrecht, vgl. BFH, Urteil vom 16. Dezember 2014, X R 42/13, BStBl. II 2015, 519).

    Es obliegt allerdings weiterhin der Klägerin, einzelne E-Mails oder Daten, die ihrer Auffassung nach nicht steuerrelevant sind, in Ausübung ihres Erstqualifikationsrechts zu selektieren (vgl. BFH, Zwischenurteil vom 16. Dezember 2014, X R 47/13, BFH/NV 2015, 793 m.w.N.; Urteil vom 16. Dezember 2014, X R 42/13, BStBl. II 2015, 519).

  • BFH, 19.07.2018 - IV R 14/16

    Kein Abzug der von einer Personengesellschaft ihren Gesellschaftern auf

    Deshalb ist die im BMF-Schreiben in BStBl I 2002, 614, Rz 29 niedergelegte Verwaltungsauffassung, soweit sie in dem vorgenannten Sinne zu verstehen ist, nicht zu beanstanden, auch wenn es sich dabei um eine Verwaltungsvorschrift handelt, die als solche keine Rechtsnormqualität besitzt und die Gerichte nicht bindet (z.B. BFH-Urteile vom 24. September 2013 VI R 48/12, Rz 19; vom 16. Dezember 2014 X R 42/13, BFHE 248, 99, BStBl II 2015, 519, Rz 41; vom 17. August 2017 IV R 3/14, BFHE 259, 111, Rz 28).
  • BFH, 16.12.2021 - IV R 1/18

    Zum Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Schätzung

    (1) Das FG ist davon ausgegangen, dass für die Umsatzschätzung im Streitfall das Abstellen auf die im Rahmen einer Durchsuchung bei der GbR aufgefundenen sog. Z-Bons (Tagesendsummen-Bons, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16.12.2014 - X  R 42/13, BFHE 248, 99, BStBl II 2015, 519, Rz 40; BFH-Beschluss vom 08.08.2019 - X B 117/18, Rz 18) aus dem Jahr 2012 die größte Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit hat, während andere Schätzungsmethoden im Streitfall von vorneherein ausscheiden --das FG nennt Geldverkehrs- und Vermögenszuwachsrechnung, Ausbeutekalkulation für Speisen und Getränke, Gesamtausbeutekalkulation, Zeitreihenvergleich-- bzw. ihnen --das FG meint den externen Betriebsvergleich mit der E-GbR oder die Schätzung nach Richtsätzen-- eine geringere Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit zukommt.
  • BFH, 16.12.2021 - IV R 2/18

    Zum Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Schätzung

    (1) Das FG ist davon ausgegangen, dass für die Umsatzschätzung im Streitfall das Abstellen auf die im Rahmen einer Durchsuchung bei der GbR aufgefundenen sog. Z-Bons (Tagesendsummen-Bons, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16.12.2014 - X R 42/13, BFHE 248, 99, BStBl II 2015, 519, Rz 40; BFH-Beschluss vom 08.08.2019 - X B 117/18, Rz 18) aus dem Jahr 2012 die größte Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit hat, während andere Schätzungsmethoden im Streitfall von vorneherein ausscheiden --das FG nennt Geldverkehrs- und Vermögenszuwachsrechnung, Ausbeutekalkulation für Speisen und Getränke, Gesamtausbeutekalkulation, Zeitreihenvergleich-- bzw. ihnen --das FG meint den externen Betriebsvergleich mit der E-GbR oder die Schätzung nach Richtsätzen-- eine geringere Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit zukommt.
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.02.2017 - 7 V 7345/16

    Nicht ordnungsmäßige Schubladenkasse

    Allerdings ist anerkannt, dass diese Verpflichtung nicht besteht, wenn Betriebe Waren von geringerem Wert an eine unbestimmte Vielzahl nicht bekannter und auch nicht feststellbarer Personen verkauft werden (vgl. BFH, Urteil vom 16.12.2014 X R 42/13, BFHE 248, 99, BStBl II 2015, 519, Rn 20).
  • BFH, 06.09.2016 - V B 52/16

    Umsatzsteuer: Uneinbringlichkeit des Entgelts aufgrund der Eröffnung des

  • BFH, 27.04.2015 - X B 47/15

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Sonderausgabenabzug nur bei

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 7 V 7137/18

    Aussetzung der Vollziehung: Rechtmäßige Hinzuschätzung bei manipulierten

  • FG Düsseldorf, 13.09.2023 - 5 V 1048/23

    Schätzungsbefugnis bei formellen Aufzeichnungsmängeln, Verpflichtung zur

  • FG Köln, 04.08.2022 - 3 K 2129/20

    Berechtigung des Finanzamts zur Erhöhung des erklärten Gewinn des Klägers aus

  • FG München, 11.07.2018 - 7 V 510/18

    Überprüfung der vom Finanzamt gewählten Schätzungsmethode

  • FG Sachsen-Anhalt, 30.09.2015 - 2 K 376/15

    Zugriff auf Kassendaten einer Apotheke im Rahmen einer Außenprüfung

  • FG München, 01.12.2016 - 14 K 1350/14

    Emmott'sche Fristenhemmung bei der Steuerentlastung von Flugschulen

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