Rechtsprechung
   BFH, 16.12.2014 - X R 47/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,51321
BFH, 16.12.2014 - X R 47/13 (https://dejure.org/2014,51321)
BFH, Entscheidung vom 16.12.2014 - X R 47/13 (https://dejure.org/2014,51321)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 2014 - X R 47/13 (https://dejure.org/2014,51321)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,51321) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 12. 2014 X R 29/13 - Aufforderung des Finanzamts zur Vorlage von elektronischen Daten - Pflicht eines Apothekers zur Überlassung von Kassendateien an den Betriebsprüfer - Aufzeichnungspflicht, Aufbewahrungspflicht und ...

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    HGB § 238 Abs 1, HGB § ... 239 Abs 2, HGB § 239 Abs 4 S 1, AO § 146 Abs 1 S 1, AO § 146 Abs 5 S 1, AO § 147 Abs 1 Nr 1, AO § 147 Abs 6 S 2, AO § 140 Abs 1, AO § 145, AO § 143, AO § 144, GG Art 2 Abs 1, GG Art 20 Abs 3
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.12.2014 X R 29/13 - Aufforderung des Finanzamts zur Vorlage von elektronischen Daten - Pflicht eines Apothekers zur Überlassung von Kassendateien an den Betriebsprüfer - Aufzeichnungspflicht, Aufbewahrungspflicht und ...

  • Bundesfinanzhof

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.12.2014 X R 29/13 - Aufforderung des Finanzamts zur Vorlage von elektronischen Daten - Pflicht eines Apothekers zur Überlassung von Kassendateien an den Betriebsprüfer - Aufzeichnungspflicht, Aufbewahrungspflicht und ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 238 Abs 1 HGB, § 239 Abs 2 HGB, § 239 Abs 4 S 1 HGB, § 146 Abs 1 S 1 AO, § 146 Abs 5 S 1 AO
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.12.2014 X R 29/13 - Aufforderung des Finanzamts zur Vorlage von elektronischen Daten - Pflicht eines Apothekers zur Überlassung von Kassendateien an den Betriebsprüfer - Aufzeichnungspflicht, Aufbewahrungspflicht und ...

  • IWW

    §§ 238 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB), § ... 158 AO, § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 147 Abs. 1 AO, § 147 Abs. 6 AO, § 99 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 140 AO, § 238 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 238 Abs. 1 Satz 3 HGB, § 239 Abs. 2 HGB, § 146 Abs. 1 Satz 1 AO, § 239 Abs. 4 Satz 1 HGB, § 146 Abs. 5 Satz 1 AO, § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes, § 22 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), §§ 63 bis 68 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, § 4 Abs. 3 EStG, §§ 145, 146 AO, § 22 UStG, §§ 143 ff. AO, § 145 AO, §§ 143, 144 AO, § 143 AO, § 144 AO, § 144 Abs. 3 Nr. 2 AO, § 147 Abs. 1 Nr. 4 AO, § 147 Abs. 6 Satz 2 Alternative 2 AO, § 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c AO, § 99 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Einzelhändlers zur Aufzeichnung der über die Kasse bar vereinnahmten Umsätze; Pflicht zur Vorlage einer von dem Kassensystem generierten Datei an das Finanzamt i.R.e. Außenprüfung

  • rewis.io

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.12.2014 X R 29/13 - Aufforderung des Finanzamts zur Vorlage von elektronischen Daten - Pflicht eines Apothekers zur Überlassung von Kassendateien an den Betriebsprüfer - Aufzeichnungspflicht, Aufbewahrungspflicht und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht eines Einzelhändlers zur Aufzeichnung der über die Kasse bar vereinnahmten Umsätze; Pflicht zur Vorlage einer von dem Kassensystem generierten Datei an das Finanzamt im Rahmen einer Außenprüfung

  • rechtsportal.de

    Pflicht eines Einzelhändlers zur Aufzeichnung der über die Kasse bar vereinnahmten Umsätze

  • datenbank.nwb.de

    Möglichkeit des Zugriffs auf Kassendaten einer Apotheke im Rahmen einer Außenprüfung; Pflicht zur Vorlage elektronischer Daten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 12.05.1966 - IV 472/60
    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X R 47/13
    c) Aus der Pflicht zur Ersichtlichmachung der Handelsgeschäfte und der Lage des Vermögens unter Beachtung der GoB hat der BFH gefolgert, dies bedeute, dass grundsätzlich jedes einzelne Handelsgeschäft --einschließlich der sich auf die jeweiligen Handelsgeschäfte beziehenden Kassenvorgänge-- einzeln aufzuzeichnen sei (vgl. BFH-Urteil vom 12. Mai 1966 IV 472/60, BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371).

    Dafür bedarf es prinzipiell nicht nur der Aufzeichnung der in Geld bestehenden Gegenleistung, sondern auch des Inhalts des Geschäfts und des Namens des Vertragspartners (BFH-Urteil in BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371).

    Für bar erlangte Kasseneinnahmen hat der BFH in diesem Zusammenhang unmissverständlich klargestellt, dass der nach den GoB aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfall gerade nicht nur der am Ende eines Tages insgesamt vereinnahmte Betrag (Tageslosung) ist, weil die Tatsache der sofortigen Bezahlung der Leistung es nicht rechtfertigt, die einzelnen Geschäftsvorfälle nicht auch einzeln mit Benennung des Kunden, der Art der Tätigkeit und der Bareinnahme aufzuzeichnen (BFH-Urteil in BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371).

    d) Da die GoB indes nur eine Einzelaufzeichnung der Kassenvorgänge im Rahmen des nach Art und Umfang des Geschäftes Zumutbaren verlangen, hat der BFH die Einzelaufzeichnungspflicht für Einzelhandelsgeschäfte --in Betrieben, in denen Waren von geringerem Wert an eine unbestimmte Vielzahl nicht bekannter und auch nicht feststellbarer Personen verkauft werden-- dahingehend eingeschränkt, dass die baren Betriebseinnahmen in der Regel nicht einzeln aufgezeichnet zu werden brauchen (BFH-Urteil in BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371).

    e) Die Frage, ob die nach den vorstehenden Ausführungen grundsätzlich gegebene Verpflichtung zur Einzelaufzeichnung eines jeden Geschäftsvorfalls aus Gründen der Unzumutbarkeit einzuschränken ist, ist --anders als im BFH-Urteil in BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371-- im Streitfall zu verneinen.

    Der Senat hat zwar --wenn auch unter Verweis auf das BFH-Urteil in BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371-- ausgeführt, dem Kläger sei eine Einzelaufzeichnungspflicht nicht zuzumuten.

    g) Mit den vorstehenden Ausführungen weicht der erkennende Senat nicht von der Entscheidung in BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371 ab.

  • BFH, 24.06.2009 - VIII R 80/06

    Finanzamt kann Zugriff auf Daten von gesetzlich nicht vorgeschriebenen

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X R 47/13
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe insbesondere mit Urteil vom 24. Juni 2009 VIII R 80/06 (BFHE 225, 302, BStBl II 2010, 452) entschieden, dass der Datenzugriff der Finanzverwaltung sich nur auf solche nach § 147 Abs. 1 AO aufbewahrungspflichtigen Daten erstrecke, für die eine --an anderer Stelle normierte-- Aufzeichnungspflicht bestehe.

    Der sachliche Umfang der Aufbewahrungspflicht in § 147 Abs. 1 AO wird wiederum grundsätzlich begrenzt durch die Reichweite der zugrunde liegenden Aufzeichnungspflicht (ausführlich BFH-Urteil in BFHE 225, 302, BStBl II 2010, 452, m.w.N.).

    Das heißt, sie setzt stets eine Aufzeichnungspflicht voraus und besteht grundsätzlich nur im Umfang der Aufzeichnungspflicht (grundlegend BFH-Urteil in BFHE 225, 302, BStBl II 2010, 452, mit umfangreichen Nachweisen).

  • BFH, 26.09.2007 - I B 53/07

    Zugriff des Finanzamts auf datenverarbeitungsgestützte Buchführung

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X R 47/13
    Über § 140 AO gelten die Kaufleuten obliegenden handelsrechtlichen Buchführungspflichten auch für die Besteuerung (vgl. Klein/Rätke, AO, 12. Aufl., § 140 Rz 1 und 4; BFH-Beschluss vom 26. September 2007 I B 53, 54/07, BFHE 219, 19, BStBl II 2008, 415).

    Ist ihm dies nicht möglich, kann er den Zugriff auf die Datei BP_Kassenumsatz.csv mit den Kasseneinzeldaten nicht verweigern (zutreffend Bellinger, StBp 2011, 305, 308; ders., StBp 2013, 278, 279; vgl. auch BFH-Beschluss in BFHE 219, 19, BStBl II 2008, 415, unter II.4.).

  • BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X R 47/13
    bb) Etwas anderes ergibt sich weder aus dem BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 25/02 (BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599) noch aus den Senatsbeschlüssen vom 16. Februar 2006 X B 57/05 (BFH/NV 2006, 940) sowie vom 7. Februar 2008 X B 189/07 (nicht veröffentlicht).

    (1) Im Urteil in BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599 hat der BFH zwar auf die Ausnahme von der Pflicht zur Einzelaufzeichnung hingewiesen, hierüber aber --da es um einen nicht buchführungspflichtigen, im Taxigewerbe tätigen Gewerbetreibenden ging-- nicht tragend entschieden.

  • BFH, 16.02.2006 - X B 57/05

    Führung Kassenbuch - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X R 47/13
    bb) Etwas anderes ergibt sich weder aus dem BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 25/02 (BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599) noch aus den Senatsbeschlüssen vom 16. Februar 2006 X B 57/05 (BFH/NV 2006, 940) sowie vom 7. Februar 2008 X B 189/07 (nicht veröffentlicht).

    (2) Im Beschluss in BFH/NV 2006, 940 ermittelte die dortige Klägerin ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) und nicht durch Betriebsvermögensvergleich.

  • BFH, 07.02.2008 - X B 189/07

    Einnahmen-Überschussrechnung: Aufbewahrung der Belege, Einzelaufzeichnung von

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X R 47/13
    bb) Etwas anderes ergibt sich weder aus dem BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 25/02 (BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599) noch aus den Senatsbeschlüssen vom 16. Februar 2006 X B 57/05 (BFH/NV 2006, 940) sowie vom 7. Februar 2008 X B 189/07 (nicht veröffentlicht).

    (3) Zwar ging es in dem dem Beschluss vom 7. Februar 2008 X B 189/07 zugrunde liegenden Fall um einen Lebensmitteleinzelhändler.

  • BFH, 28.10.2009 - VIII R 78/05

    Vorlagepflichten eines Berufsgeheimnisträgers (Rechtsanwalt, Steuerberater) im

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X R 47/13
    Hat er bspw. in der Datei patientenbezogene Daten abgelegt, deren Herausgabe er nach § 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c AO verweigern darf (vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 2009 VIII R 78/05, BFHE 227, 338, BStBl II 2010, 455, unter II.4.g dd für einen Rechtsanwalt/Steuerberater als Berufsgeheimnisträger), kann er diese aus der Datei entfernen.
  • BFH, 07.12.2005 - I R 123/04

    Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen; Aktivierungswahlrecht für

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X R 47/13
    Eine von den Gerichten zu beachtende Selbstbindung der Verwaltung besteht lediglich ausnahmsweise in dem Bereich der ihr vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsfreiheit, also im Bereich des Ermessens, der Billigkeit (z.B. bei Änderung der Rechtsprechung) und der Typisierung oder Pauschalierung (BFH-Urteile vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754, und vom 7. Dezember 2005 I R 123/04, BFH/NV 2006, 1097).
  • BFH, 26.04.1995 - XI R 81/93

    Eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen ist im

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X R 47/13
    Eine von den Gerichten zu beachtende Selbstbindung der Verwaltung besteht lediglich ausnahmsweise in dem Bereich der ihr vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsfreiheit, also im Bereich des Ermessens, der Billigkeit (z.B. bei Änderung der Rechtsprechung) und der Typisierung oder Pauschalierung (BFH-Urteile vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754, und vom 7. Dezember 2005 I R 123/04, BFH/NV 2006, 1097).
  • BFH, 24.09.2013 - VI R 48/12

    Steuerfreiheit von pauschalen Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X R 47/13
    Es handelt sich bei diesem BMF-Schreiben um eine norminterpretierende Verwaltungsvorschrift, die als solche keine Rechtsnormqualität besitzt und die Gerichte nicht bindet (vgl. BFH-Urteil vom 24. September 2013 VI R 48/12, BFH/NV 2014, 341).
  • FG Münster, 10.10.2013 - 2 K 4112/12

    Pflicht zur Vorlage elektronischer Aufzeichnungen über den Warenausgang einer

  • FG Hessen, 24.04.2013 - 4 K 422/12

    Keine Pflicht zur Vorlage von freiwillig geführten Kasseneinzelaufzeichnungen der

  • BFH, 20.03.2017 - X R 11/16

    Bezeichnung als wesentliche Betriebsgrundlage, Geldeinwurfautomaten als Kassen,

    Der Steuerpflichtige ist in der Wahl des Aufzeichnungsmittels frei und kann entscheiden, ob er seine Warenverkäufe manuell oder unter Zuhilfenahme technischer Hilfsmittel --wie einer elektronischen Registrier- oder PC-Kasse-- erfasst (vgl. im Hinblick auf Warenverkäufe eines Kaufmanns auch Senatsurteil vom 16. Dezember 2014 X R 47/13, BFH/NV 2015, 793, Rz 23).
  • FG Münster, 29.04.2021 - 1 K 2214/17

    Rechtmäßigkeit von Steuerfestsetzungen aufgrund der Ergebnisse einer Außenprüfung

    Werden die Bareinnahmen in einer offenen Ladenkasse erfasst, so erfordert dies einen täglichen Kassenbericht, der auf der Grundlage eines tatsächlichen Auszählens der Bareinnahmen erstellt worden ist (BFH-Urteil vom 20.3.2017 X R 11/16, BFHE 258, 272 Rz. 38 ff. mit Verweis auf BFH-Urteil vom 16.12.2014 X R 47/13, BFH/NV 2015, 793, Rz. 23).
  • BFH, 28.10.2015 - X R 47/13

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei objektiver Verletzung einer von dem

    Die Revision des FA führte zu dem veröffentlichten Zwischenurteil gemäß § 99 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) vom 16. Dezember 2014 X R 47/13 (BFH/NV 2015, 793), in dem der erkennende Senat feststellte, es habe eine Verpflichtung des Klägers bestanden, dem FA einen Datenträger mit der aus dem PC-Kassensystem "A" der Firma X generierten Datei BP_Kassenumsatz.csv vorzulegen.
  • FG Münster, 26.01.2017 - 5 K 1419/16

    Leitender Angestellter der Konzernmutter, der als Aufsichtsratsmitglied in eine

    Darüber hinaus sind norminterpretierende Verwaltungsverfügungen, die als solche keine Rechtsnormqualität besitzen, für die Gericht nicht bindend (ständige Rechtsprechung, sh. z. B.: BFH Zwischenurteil v. 16.12.2014, X R 47/13, BFH/NV 2015, 793).
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.08.2016 - 5 V 5089/16

    Aussetzung der Vollziehung: Hinzuschätzung von Umsätzen auf der Basis der

    Diese Aufzeichnungspflicht erstreckt sich bei Verwendung von elektronischen Registrierkassen - wie im Streitfall - insbesondere auch auf die Kasseneinzeldaten (vgl. BFH, Zwischenurteil vom 16. Dezember 2014 - X R 47/13, BFH/NV 2015, 793).
  • FG Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 K 2740/19

    Schätzung im Gaststättengewerbe - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG -

    Ob die Buchführung auch deshalb zu verwerfen ist, weil keine Kasseneinzeldaten vorliegen (vgl. BFH-Zwischenurteil vom 16.12.2014 X R 47/13, BFH/NV 2015, 793, Rn. 50 und BFH-Urteil vom 28.10.2015 X R 47/13, BFH/NV 2016, 171, Rn. 14; FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.08.2016 5 V 5089/16, EFG 2017, 12, Rn. 18; FG Hamburg, Beschluss vom 16.01.2018 2 V 304/17, juris, Rn. 40; FG Hamburg, Beschluss vom 13.08.2018 2 V 216/17, EFG 2018, 1862, Rn. 63), kann vorliegend dahinstehen.

    c) Für die Frage der Berechtigung einer Hinzuschätzung dem Grunde nach kommt es auf ein schuldhaftes Verhalten des Steuerpflichtigen nicht an (BFH-Entscheidungen vom 19.07.2010 X S 10/10 (PKH), BFH/NV 2010, 2017, Rn. 20; vom 26.10.2011 X B 44/11, BFH/NV 2012, 168, Rn. 12; vom 28.10.2015 X R 47/13, BFH/NV 2016, 171, Rn. 17; FG Münster, Beschluss vom 22.12.2014 9 V 1742/14, juris, Rn. 91).

  • FG Hamburg, 23.03.2023 - 2 K 172/19

    Reichweite des Datenzugriffsrechts der Finanzverwaltung im Rahmen einer

    Es obliegt allerdings weiterhin der Klägerin, einzelne E-Mails oder Daten, die ihrer Auffassung nach nicht steuerrelevant sind, in Ausübung ihres Erstqualifikationsrechts zu selektieren (vgl. BFH, Zwischenurteil vom 16. Dezember 2014, X R 47/13, BFH/NV 2015, 793 m.w.N.; Urteil vom 16. Dezember 2014, X R 42/13, BStBl. II 2015, 519).
  • FG München, 11.07.2018 - 7 V 510/18

    Überprüfung der vom Finanzamt gewählten Schätzungsmethode

    Bei Einsatz einer elektronischen Registrierkasse, die wie im Streitfall Aufzeichnung und Aufbewahrung (Speicherung) von Einzeldaten (insbesondere die in Geld bestehende Gegenleistung und den Inhalt des Geschäfts) ermöglicht, unterliegen die gefertigten Aufzeichnungen - als Grundaufzeichnungen i.S. des § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO - der Aufbewahrungspflicht (BFH-Urteil vom 16. Dezember 2014 X R 47/13, BFH/NV 2015, 793).
  • FG Sachsen-Anhalt, 30.09.2015 - 2 K 376/15

    Zugriff auf Kassendaten einer Apotheke im Rahmen einer Außenprüfung

    Der BFH hat mit Urteil vom 16. Dezember 2014 X R 29/13 (BFH/NV 2015, 790) sowie mit seinen Parallelentscheidungen vom selben Tage (X R 42/13, BStBl II 2015, 519 und X R 47/13, BFH/NV 2015, 793) entschieden, dass ein Einzelhändler, der - wie hier die Klägerin - eine PC-Kasse verwendet, die die detaillierten Informationen in Bezug auf den einzelnen Verkaufsvorgang aufzeichnet und speichert, dem Betriebsprüfer den diesbezüglichen Datenzugriff gewähren muss.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht