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   BFH, 16.12.2020 - I B 1/20   

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https://dejure.org/2020,49684
BFH, 16.12.2020 - I B 1/20 (https://dejure.org/2020,49684)
BFH, Entscheidung vom 16.12.2020 - I B 1/20 (https://dejure.org/2020,49684)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 2020 - I B 1/20 (https://dejure.org/2020,49684)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 2 Variante 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Variante 2 FGO, § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes, § 8 Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung durch Verzicht auf die Rückzahlung eines Darlehens unter Schwestergesellschaften innerhalb eines Konzerns mangels Darlegung eines Divergenzfalls

  • rewis.io

    Keine Zulassung der Revision trotz Divergenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung durch Verzicht auf die Rückzahlung eines Darlehens unter Schwestergesellschaften innerhalb eines Konzerns mangels Darlegung eines Divergenzfalls

  • datenbank.nwb.de

    Keine Zulassung der Revision trotz Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Revisionszulassung trotz Divergenz

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 07.08.2002 - I R 2/02

    VGA: Rückdeckung einer Pensionszusage

    Auszug aus BFH, 16.12.2020 - I B 1/20
    Denn das Urteil des FG Baden-Württemberg weicht ohne Befassung mit den Voraussetzungen der vGA und den hierzu entwickelten Grundsätzen sowie ohne jede Begründung und daher in nicht nachvollziehbarer Weise von der ständigen BFH-Rechtsprechung ab, der zufolge es für die Feststellung einer Vermögensminderung im Rahmen der vGA bei einer Kapitalgesellschaft auf eine (durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste) Minderung des steuerbilanziellen Unterschiedsbetrags gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes ankommt (z.B. Senatsurteile vom 07.08.2002 - I R 2/02, BFHE 200, 197, BStBl II 2004, 131; vom 24.10.2018 - I R 78/16, BFHE 263, 153, BStBl II 2019, 570).
  • BFH, 11.11.2015 - I R 5/14

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Teilwertabschreibung auf Zinsforderungen nach

    Auszug aus BFH, 16.12.2020 - I B 1/20
    Wäre bereits die Gewährung des Darlehens nicht fremdvergleichskonform gewesen, dann wäre die spätere gewinnmindernde Ausbuchung der Forderungen jedenfalls als vGA zu beurteilen (vgl. Senatsurteile vom 11.11.2015 - I R 5/14, BFHE 252, 353, BStBl II 2016, 491, und vom 18.02.1999 - I R 62/98, BFH/NV 1999, 1515; Senatsbeschluss vom 26.10.1993 - I B 112/93, BFH/NV 1994, 415; Gosch, KStG, 4. Aufl., § 8 Rz 694), ohne dass es noch darauf ankäme, ob der Verzicht seinerseits einem Fremdvergleich standhalten würde.
  • BFH, 18.02.1999 - I R 62/98

    VGA; Darlehen an Schwestergesellschaft

    Auszug aus BFH, 16.12.2020 - I B 1/20
    Wäre bereits die Gewährung des Darlehens nicht fremdvergleichskonform gewesen, dann wäre die spätere gewinnmindernde Ausbuchung der Forderungen jedenfalls als vGA zu beurteilen (vgl. Senatsurteile vom 11.11.2015 - I R 5/14, BFHE 252, 353, BStBl II 2016, 491, und vom 18.02.1999 - I R 62/98, BFH/NV 1999, 1515; Senatsbeschluss vom 26.10.1993 - I B 112/93, BFH/NV 1994, 415; Gosch, KStG, 4. Aufl., § 8 Rz 694), ohne dass es noch darauf ankäme, ob der Verzicht seinerseits einem Fremdvergleich standhalten würde.
  • BFH, 26.10.1993 - I B 112/93

    Teilwertabschreibung einer GmbH auf Forderungen gegen ihre Gesellschafter (§ 20

    Auszug aus BFH, 16.12.2020 - I B 1/20
    Wäre bereits die Gewährung des Darlehens nicht fremdvergleichskonform gewesen, dann wäre die spätere gewinnmindernde Ausbuchung der Forderungen jedenfalls als vGA zu beurteilen (vgl. Senatsurteile vom 11.11.2015 - I R 5/14, BFHE 252, 353, BStBl II 2016, 491, und vom 18.02.1999 - I R 62/98, BFH/NV 1999, 1515; Senatsbeschluss vom 26.10.1993 - I B 112/93, BFH/NV 1994, 415; Gosch, KStG, 4. Aufl., § 8 Rz 694), ohne dass es noch darauf ankäme, ob der Verzicht seinerseits einem Fremdvergleich standhalten würde.
  • BFH, 24.10.2018 - I R 78/16

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Rückstellung für drohende

    Auszug aus BFH, 16.12.2020 - I B 1/20
    Denn das Urteil des FG Baden-Württemberg weicht ohne Befassung mit den Voraussetzungen der vGA und den hierzu entwickelten Grundsätzen sowie ohne jede Begründung und daher in nicht nachvollziehbarer Weise von der ständigen BFH-Rechtsprechung ab, der zufolge es für die Feststellung einer Vermögensminderung im Rahmen der vGA bei einer Kapitalgesellschaft auf eine (durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste) Minderung des steuerbilanziellen Unterschiedsbetrags gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes ankommt (z.B. Senatsurteile vom 07.08.2002 - I R 2/02, BFHE 200, 197, BStBl II 2004, 131; vom 24.10.2018 - I R 78/16, BFHE 263, 153, BStBl II 2019, 570).
  • BFH, 27.02.2019 - I R 73/16

    Rechtsprechungsänderung zur sog. Sperrwirkung nach Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk

    Auszug aus BFH, 16.12.2020 - I B 1/20
    Die Klägerin hat nicht schlüssig dargetan, dass die Hingabe des der Schwestergesellschaft gewährten Darlehens trotz Fehlens einer Besicherung einem Fremdvergleich standhält (vgl. die neuere Senatsrechtsprechung zu unbesicherten Konzerndarlehen, z.B. Senatsurteil vom 27.02.2019 - I R 73/16, BFHE 263, 525, BStBl II 2019, 394).
  • OLG München, 28.05.2021 - 8 U 6521/20

    Keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Haftung der Audi AG für den von der VW

    Der Senat hat die Rspr. des BGH seiner Entscheidung zugrunde gelegt, sodass für ihn eine zulassungspflichtige Divergenz zu anderen obergerichtlichen Entscheidungen nicht bestehen kann (vgl. BFH, Beschluss vom 16.12.2020 - I B 1/20, BeckRS 2020, 44433).
  • OLG München, 08.07.2021 - 8 U 776/20

    Keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Haftung der Audi AG für den von der VW

    Der Senat hat die Rspr. des BGH seiner Entscheidung zugrunde gelegt, sodass für ihn eine zulassungspflichtige Divergenz zu anderen obergerichtlichen Entscheidungen nicht bestehen kann (vgl. BFH, Beschl. v. 16.12.2020 - I B 1/20, BeckRS 2020, 44433) Unterschiedliche tatrichterliche Auslegungen - etwa zu der Frage, ob gewisse Umstände hinreichende Anhaltspunkte für eine Kenntnis der Beklagten darstellen - würden außerdem nicht zwangsläufig zu einer Divergenz im Sinne des Revisionsrechts führen Gelangt ein Berufungsgericht im Einzelfall trotz identischen Sachverhalts zu einem anderen Ergebnis als ein anderes gleich- oder höherrangiges Gericht, so begründet der für sich allein nicht die Notwendigkeit der Revisionszulassung zur Sicherung einheitlichen Rechtsprechung.
  • OLG München, 08.07.2021 - 8 U 1279/20

    Keine Haftung der Audi AG für den von der VW AG hergestellten Motor EA 189 (hier:

    Der Senat hat die Rspr. des BGH seiner Entscheidung zugrunde gelegt, sodass für ihn eine zulassungspflichtige Divergenz zu anderen obergerichtlichen Entscheidungen nicht bestehen kann (vgl. BFH, Beschl. v. 16.12.2020 - I B 1/20, BeckRS 2020, 44433).
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