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   BFH, 16.12.2020 - X R 21/19   

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https://dejure.org/2020,53520
BFH, 16.12.2020 - X R 21/19 (https://dejure.org/2020,53520)
BFH, Entscheidung vom 16.12.2020 - X R 21/19 (https://dejure.org/2020,53520)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 2020 - X R 21/19 (https://dejure.org/2020,53520)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AltZertG § 1 Abs 1 S 1 Nr 10 Buchst c, AltZert... G § 1 Abs 1a S 1 Nr 2, EStG § 92a Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 92b Abs 1 S 1, EStG § 92b Abs 1 S 3, EStG § 93 Abs 1 S 1, EStG § 93 Abs 4 S 1, EStG § 94 Abs 2 S 1, EStG § 96 Abs 2, EStG VZ 2017
    Schädliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen aufgrund eines Fehlers des Anbieters

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 S 1 Nr 10 Buchst c AltZertG 2009, § 1 Abs 1a S 1 Nr 2 AltZertG 2009, § 92a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 92b Abs 1 S 1 EStG 2009, § 92b Abs 1 S 3 EStG 2009
    Schädliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen aufgrund eines Fehlers des Anbieters

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Förderschädliche Auszahlung von Altersvorsorgevermögen aufgrund einer pflichtwidrigen Verfügung durch den Anbieter

  • rewis.io

    Schädliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen aufgrund eines Fehlers des Anbieters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schädliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen aufgrund eines Fehlers des Anbieters

  • rechtsportal.de

    Förderschädliche Auszahlung von Altersvorsorgevermögen aufgrund einer pflichtwidrigen Verfügung durch den Anbieter

  • datenbank.nwb.de

    Schädliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen aufgrund eines Fehlers des Anbieters

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schädliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen aufgrund eines Fehlers des Anbieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altersvorsorgevermögen - und seine schädliche Verwendung aufgrund eines Fehlers des Anbieters

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge
    Unschädliche und schädliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen
    Schädliche Verwendung
    Rechtsprechung

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 93 Abs 1 S 1, EStG § 92b Abs 2 S 1, EStG § 92b Abs 1 S 3, EStG § 96 Abs 2, EStG § 10a
    Altersvorsorgezulage, Schädliche Verwendung, Rückgängigmachung, Zurechnung, Mitteilung, Haftung

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 93 Abs 1 S 1 ; EStG § 92b Abs 2 S 1 ; EStG § 92b Abs 1 S 3 ; EStG § 96 Abs 2 ; EStG § 10a

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2021, 1103
  • BStBl II 2021, 527
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.01.2019 - X R 11/18

    Todesfallbedingte Übertragung des Altersvorsorgevermögens auf den anderen

    Auszug aus BFH, 16.12.2020 - X R 21/19
    e) Da pflichtwidriges wie fehlerhaftes Verhalten eines von einem Zulageberechtigten beauftragten Anbieters nicht der ZfA zugerechnet werden kann, stehen auch Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes einer Rückforderung nicht entgegen (so schon Senatsurteil vom 15.01.2019 - X R 11/18, BFH/NV 2019, 683, Rz 33 ff.).
  • BFH, 12.02.2020 - X R 28/18

    Verwendung von Altersvorsorgevermögen zur Entschuldung einer selbstgenutzten

    Auszug aus BFH, 16.12.2020 - X R 21/19
    dd) Soweit der Senat in seinem Urteil vom 12.02.2020 - X R 28/18 (BFHE 268, 218, BStBl II 2020, 496, Rz 19) darauf verweist, dass dem Gestattungsbescheid der ZfA gemäß § 92b Abs. 1 Satz 3 EStG (ebenso wie einer entsprechenden Mitteilung an die Anbieterin) keine inhaltliche Bindungswirkung zukommt, sondern sein Regelungsgehalt sich darin erschöpft, dem Zulageberechtigten zu gestatten und dem Anbieter mitzuteilen, dass Altersvorsorgevermögen für einen bestimmten Zweck förderunschädlich ausgezahlt und genutzt werden kann, steht das bisher Gesagte dazu nicht in Widerspruch.
  • FG Berlin-Brandenburg, 09.05.2019 - 10 K 10073/18

    Berechtigung zur Entnahme des geförderten Altersvorsorgevermögens aus dem

    Auszug aus BFH, 16.12.2020 - X R 21/19
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 09.05.2019 - 10 K 10073/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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