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   BFH, 16.12.2021 - VI R 28/19   

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https://dejure.org/2021,55775
BFH, 16.12.2021 - VI R 28/19 (https://dejure.org/2021,55775)
BFH, Entscheidung vom 16.12.2021 - VI R 28/19 (https://dejure.org/2021,55775)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 2021 - VI R 28/19 (https://dejure.org/2021,55775)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 3b, BGB § 611, EStG VZ 2012, EStG VZ 2013, EStG VZ 2014, EStG VZ 2015, ArbZG
    Steuerfreie Zuschläge für tatsächlich an Sonn-, Feiertagen oder zur Nachtzeit geleistete Arbeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3b EStG 2009, § 611 BGB, EStG VZ 2012, EStG VZ 2013, EStG VZ 2014
    Steuerfreie Zuschläge für tatsächlich an Sonn-, Feiertagen oder zur Nachtzeit geleistete Arbeit

  • IWW

    § 3b Abs. 1 des ... Einkommensteuergesetzes (EStG), § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 3b EStG, § 3b Abs. 1 EStG, § 39b EStG, § 1 Nr. 1 ArbZG, § 611 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), § 611 Abs. 1 BGB, § 2 Abs. 1 Satz 1 ArbZG, R 3b Abs. 6 Satz 2 LStR, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zahlungen im Zusammenhang mit Hinfahrten und Rückfahrten zu Auswärtsspielen an Profisportler und Mannschaftsbetreuer; Finanzieller Ausgleich für die besonderen Erschwernisse und Belastungen der mit Sonntagsarbeit oder Feiertagsarbeit sowie Nachtarbeit verbundenen ...

  • Betriebs-Berater

    Steuerfreie Zuschläge für tatsächlich an Sonn-, Feiertagen oder zur Nachtzeit geleistete Arbeit

  • rewis.io

    Steuerfreie Zuschläge für tatsächlich an Sonn-, Feiertagen oder zur Nachtzeit geleistete Arbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3b; BGB § 611
    Steuerfreie Zuschläge für tatsächlich an Sonn-, Feiertagen oder zur Nachtzeit geleistete Arbeit

  • rechtsportal.de

    EStG § 3b; BGB § 611
    Steuerfreie Zuschläge für tatsächlich an Sonn-, Feiertagen oder zur Nachtzeit geleistete Arbeit

  • datenbank.nwb.de

    Steuerfreie Zuschläge für tatsächlich an Sonn-, Feiertagen oder zur Nachtzeit geleistete Arbeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Steuerfreie Zuschläge für tatsächlich an Sonn-, Feiertagen oder zur Nachtzeit geleistete Arbeit

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerfreie Lohnzuschläge im Profisport

  • lto.de (Kurzinformation)

    Auswärtsfahrten im Profisport: Zuschläge für Fahrt im Mannschaftsbus steuerfrei

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Steuerfreie Lohnzuschläge im Profisport

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Steuerfreie Einnahmen nach dem EStG, ABC-Form
    ABC-Form

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 3b
    Steuerfreiheit, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Arbeitsleistung, Grundlohn, Beförderung

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 3b ; EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1

  • Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)

    Sind vom Arbeitgeber für Beförderungszeiten im Zusammenhang mit Hin- und Rückfahrten im Mannschaftsbus zu auswärts stattfindenden Terminen an Profisportler bzw. Betreuer geleistete Zahlungen steuerfreie Zuschläge für "tatsächlich geleistete Arbeit" i.S. des § 3b Abs. 1 ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2022, 441
  • NZA-RR 2022, 216
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 09.06.2021 - VI R 16/19

    Steuerfreiheit der sog. Theaterbetriebszulage gemäß § 3b EStG

    Auszug aus BFH, 16.12.2021 - VI R 28/19
    Laufender Arbeitslohn ist das dem Arbeitnehmer regelmäßig zufließende Arbeitsentgelt (Monatsgehalt, Wochen- oder Tageslohn, Überstundenvergütung, laufend gezahlte Zulagen oder Zuschläge und geldwerte Vorteile aus regelmäßigen Sachbezügen); er ist in einen Stundenlohn umzurechnen (Senatsurteil vom 09.06.2021 - VI R 16/19, BStBl II 2021, 936, m.w.N.).

    Hierfür ist regelmäßig erforderlich, dass in dem Arbeitsvertrag zwischen der Grundvergütung und den Erschwerniszuschlägen unterschieden und ein Bezug zwischen der zu leistenden Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit und der Lohnhöhe hergestellt ist (Senatsurteil in BStBl II 2021, 936, Rz 20, m.w.N.).

    Die Steuerbefreiung setzt daher voraus, dass die neben dem Grundlohn gewährten Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt worden sind (Senatsurteil in BStBl II 2021, 936, Rz 21, m.w.N.).

    Hieran fehlt es, wenn die Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit lediglich allgemein abgegolten wird, da hierdurch weder eine Zurechnung der Sache nach (tatsächlich geleistete Arbeit während begünstigter Zeiten) noch der Höhe nach (Steuerfreistellung nur nach %-Sätzen des Grundlohns) möglich ist (Senatsurteil in BStBl II 2021, 936, Rz 21, m.w.N.).

  • BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 553/17

    Vergütung von Reisezeiten bei Auslandsentsendung

    Auszug aus BFH, 16.12.2021 - VI R 28/19
    "Arbeit" als Leistung der versprochenen Dienste i.S. von § 611 Abs. 1 BGB ist jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 17.10.2018 - 5 AZR 553/17, BAGE 164, 57, Rz 13, m.w.N.).

    Ob Fahrtantritt und -ende vom Betrieb des Arbeitgebers oder von der Wohnung des Arbeitnehmers aus erfolgen, ist insoweit unerheblich (BAG-Urteil in BAGE 164, 57, Rz 14, m.w.N.).

    Denn die Qualifikation einer bestimmten Zeitspanne als Arbeitszeit im Sinne des gesetzlichen Arbeitszeitschutzrechts führt nicht zwingend zu einer Vergütungspflicht, wie umgekehrt die Herausnahme bestimmter Zeiten aus der Arbeitszeit nicht die Vergütungspflicht ausschließen muss (BAG-Urteil in BAGE 164, 57, Rz 16, m.w.N.).

  • FG Düsseldorf, 11.07.2019 - 14 K 1653/17

    Fahrten von Profisportlern im Mannschaftsbus können Sonntags-, Feiertags- oder

    Auszug aus BFH, 16.12.2021 - VI R 28/19
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 11.07.2019 - 14 K 1653/17 L wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Es beantragt, das Urteil des FG Düsseldorf vom 11.07.2019 - 14 K 1653/17 L aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BFH, 27.05.2009 - VI B 69/08

    Keine Diskriminierung von Frauen durch Steuerbefreiungsvorschrift des § 3b EStG

    Auszug aus BFH, 16.12.2021 - VI R 28/19
    Denn durch die Steuerfreiheit soll dem Arbeitnehmer ein finanzieller Ausgleich für die besonderen Erschwernisse und Belastungen der mit Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit verbundenen Arbeitszeiten, die den biologischen und kulturellen Lebensrhythmus stören, gewährt werden (Senatsurteil vom 15.09.2011 - VI R 6/09, BFHE 235, 252, BStBl II 2012, 144, Rz 13, m.w.N.); § 3b EStG begünstigt das (zusätzliche) Entgelt "für" die Arbeit zu besonders ungünstigen Zeiten (Senatsbeschluss vom 27.05.2009 - VI B 69/08, BFHE 225, 137, BStBl II 2009, 730).
  • BFH, 27.08.2002 - VI R 64/96

    Steuerfreie § 3 b-Zuschläge bei Rufbereitschaft

    Auszug aus BFH, 16.12.2021 - VI R 28/19
    Tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ist daher jede zu den begünstigten Zeiten tatsächlich im Arbeitgeberinteresse ausgeübte Tätigkeit des Arbeitnehmers, für die er einen Anspruch auf Grundlohn hat, und damit beispielsweise auch das bloße Bereithalten einer tatsächlichen Arbeitsleistung i.S. von § 3b EStG, wenn gerade dieses arbeitsvertraglich geschuldet ist (Senatsurteil vom 27.08.2002 - VI R 64/96, BFHE 200, 240, BStBl II 2002, 883).
  • BFH, 15.02.2017 - VI R 30/16

    Keine Steuerfreiheit einer Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten

    Auszug aus BFH, 16.12.2021 - VI R 28/19
    Denn es muss sich objektiv um ein zusätzliches Entgelt (neben dem Grundlohn) für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit handeln (Senatsurteil vom 15.02.2017 - VI R 30/16, BFHE 257, 96, BStBl II 2017, 644, Rz 16, m.w.N.).
  • BFH, 15.09.2011 - VI R 6/09

    Keine Steuerfreiheit für Gefahrenzulagen - Keine verfassungsrechtlich gebotene

    Auszug aus BFH, 16.12.2021 - VI R 28/19
    Denn durch die Steuerfreiheit soll dem Arbeitnehmer ein finanzieller Ausgleich für die besonderen Erschwernisse und Belastungen der mit Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit verbundenen Arbeitszeiten, die den biologischen und kulturellen Lebensrhythmus stören, gewährt werden (Senatsurteil vom 15.09.2011 - VI R 6/09, BFHE 235, 252, BStBl II 2012, 144, Rz 13, m.w.N.); § 3b EStG begünstigt das (zusätzliche) Entgelt "für" die Arbeit zu besonders ungünstigen Zeiten (Senatsbeschluss vom 27.05.2009 - VI B 69/08, BFHE 225, 137, BStBl II 2009, 730).
  • BFH, 10.08.2023 - VI R 11/21

    Berechnung des Grundlohns bei steuerfreien Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags-

    aa) Durch die Steuerfreiheit der Zuschläge für den Dienst zu den begünstigten Zeiten soll dem Arbeitnehmer ein finanzieller Ausgleich für die besonderen Erschwernisse und Belastungen der mit Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit verbundenen Arbeitszeiten, die den biologischen und kulturellen Lebensrhythmus stören, gewährt werden (Senatsurteile vom 15.09.2011 - VI R 6/09, BFHE 235, 252, BStBl II 2012, 144, Rz 13 und vom 16.12.2021 - VI R 28/19, BFHE 275, 200, BStBl II 2022, 209, Rz 12, jeweils m.w.N.).

    aa) Der Senat hat bei der Bestimmung des Grundlohns im Sinne von § 3b Abs. 2 Satz 1 EStG die dort verwandte Maßgröße "laufender Arbeitslohn" von den sonstigen Bezügen abgegrenzt und diesbezüglich ausgeführt, dass laufender Arbeitslohn das dem Arbeitnehmer regelmäßig zufließende Arbeitsentgelt (Monatsgehalt, Wochen- oder Tageslohn, Überstundenvergütung, laufend gezahlte Zulagen oder Zuschläge und geldwerte Vorteile aus regelmäßigen Sachbezügen) sei (zuletzt Senatsurteile vom 16.12.2021 - VI R 28/19, BFHE 275, 200, BStBl II 2022, 209, Rz 10; vom 14.10.2021 - VI R 31/19, Rz 14 und vom 09.06.2021 - VI R 16/19, BFHE 274, 1, BStBl II 2021, 936, Rz 19).

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