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   BFH, 17.01.1989 - VIII R 370/83   

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https://dejure.org/1989,265
BFH, 17.01.1989 - VIII R 370/83 (https://dejure.org/1989,265)
BFH, Entscheidung vom 17.01.1989 - VIII R 370/83 (https://dejure.org/1989,265)
BFH, Entscheidung vom 17. Januar 1989 - VIII R 370/83 (https://dejure.org/1989,265)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 16 Abs. 1, 2 und 3; UStG 1973 § 10 Abs. 4, § 13 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 18 Abs. 2; StAnpG § 3 Abs. 1, 2 und 4; FGO § 48 Abs. 1, § 60 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuer - Bruttoabrede - Veräußerung eines Gewerbebetriebs - Übernahme von Schulden - Veräußerungsgewinn - Ermittlung - Maßgeblicher Zeitpunkt - Niedrigere Festsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 156, 103
  • BB 1989, 1113
  • BB 1989, 1881
  • DB 1989, 1316
  • BStBl II 1989, 563
 
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Wird zitiert von ... (53)

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Nach dem BFH-Urteil vom 17. Januar 1989 VIII R 370/83 (BFHE 156, 103, 109, BStBl II 1989, 563, mit Hinweis auf die BFH-Urteile vom 9. Mai 1957 IV 186/56 U, BFHE 65, 32, BStBl III 1957, 246, und vom 26. April 1966 I 216/63, BFHE 85, 460, BStBl III 1966, 465) ist das spätere Erhöhen eines feststehenden Veräußerungspreises steuerlich erst in dem Veranlagungszeitraum zu erfassen, in dem die Erhöhung vereinbart wurde.

    Nach Ansicht des BFH im Urteil vom 7. September 1972 IV 311/65 (BFHE 107, 211, BStBl II 1973, 11) sind (Rück-)Zahlungen des Verkäufers aufgrund eines späteren gerichtlichen Vergleichs über die Höhe des Veräußerungspreises nicht als ein vom Veräußerungsgeschäft getrennter Vorgang, sondern als eine im Jahr der Veräußerung zu berücksichtigende, nachträgliche Minderung des Veräußerungsgewinns zu beurteilen; der Veräußerungspreis sei lediglich nachträglich der Höhe nach klargestellt worden (ebenso für den Fall fehlender abschließender Einigung im Zeitpunkt der Betriebsveräußerung: BFH in BFHE 156, 103, 109, BStBl II 1989, 563; vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 9. März 1962 I 133/61, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1962, 153).

  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Der Fristablauf führt auch nicht im Sinne einer "negativen" Rechtsfolge dazu, dass ein Steueranspruch aus § 23 EStG nach § 38 AO 1977, § 36 Abs. 1 EStG nicht mehr entstehen kann; denn maßgebend hierfür ist die Rechtslage zu dem Zeitpunkt, zu dem der Steuerpflichtige den Tatbestand verwirklicht (BFH-Urteil vom 17. Januar 1989 VIII R 370/83, BFHE 156, 103, BStBl II 1989, 563, unter 3. c, m.w.N.).
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Demgemäß ist auch bei Veräußerung eines Betriebes die Übernahme von Verbindlichkeiten durch den Erwerber zum Veräußerungsentgelt gezählt worden (BFH-Urteil vom 15. Februar 1957 VI 150/55 U, BFHE 64, 356, BStBl III 1957, 134); das gewährte Entgelt kann allein in der Übernahme von Betriebsschulden bestehen (BFH-Urteile vom 31. Mai 1972 I R 49/69, BFHE 106, 71, BStBl II 1972, 696; vom 17. Januar 1989 VIII R 370/83, BFHE 156, 103, BStBl II 1989, 563).
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