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   BFH, 17.01.2005 - IX B 98/04 (1)   

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https://dejure.org/2005,13695
BFH, 17.01.2005 - IX B 98/04 (1) (https://dejure.org/2005,13695)
BFH, Entscheidung vom 17.01.2005 - IX B 98/04 (1) (https://dejure.org/2005,13695)
BFH, Entscheidung vom 17. Januar 2005 - IX B 98/04 (1) (https://dejure.org/2005,13695)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 94; ; FGO § 96; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; keine Revisionszulassung bei fehlerhafter Würdigung des Beteiligten-Vorbringens; NZB bei kumulativer UrteilsbegründungS. 22

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 13.02.2003 - IX B 83/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung; Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Auszug aus BFH, 17.01.2005 - IX B 98/04
    In Übereinstimmung hiermit haben die Kläger in ihrer Beschwerdebegründung auch nicht --wie erforderlich-- dargelegt, dass die aufgeworfene Rechtsfrage in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten ist und aus diesem Grunde über die materiell-rechtliche Beurteilung des Streitfalles hinaus im allgemeinen Interesse einer höchstrichterlichen Klärung bedarf (vgl. dazu z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Februar 2003 IX B 83/02, BFH/NV 2003, 805; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 116 Rz. 32 f.).
  • BFH, 19.06.1998 - IX B 13/98

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Steuerakte - Zugrundeliegender Akteninhalt -

    Auszug aus BFH, 17.01.2005 - IX B 98/04
    Dem ist jedoch entgegen zu halten, dass die fehlerhafte Würdigung des Beteiligten-Vorbringens, einer Zeugenaussage oder des Akteninhalts --ebenso wie Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze-- materiell-rechtliche Mängel sind, die selbst wenn sie vorliegen, nicht zur Zulassung der Revision führen können (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58; vom 12. März 2002 VIII B 2/01, BFH/NV 2002, 1273; vom 18. Juni 2002 IX B 163/01, BFH/NV 2002, 1331; vom 18. August 2003 IX B 49/03, BFH/NV 2004, 65).
  • BFH, 12.03.2002 - VIII B 2/01

    NZB; KSt-Bescheid Grundlagenbescheid für ESt?

    Auszug aus BFH, 17.01.2005 - IX B 98/04
    Dem ist jedoch entgegen zu halten, dass die fehlerhafte Würdigung des Beteiligten-Vorbringens, einer Zeugenaussage oder des Akteninhalts --ebenso wie Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze-- materiell-rechtliche Mängel sind, die selbst wenn sie vorliegen, nicht zur Zulassung der Revision führen können (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58; vom 12. März 2002 VIII B 2/01, BFH/NV 2002, 1273; vom 18. Juni 2002 IX B 163/01, BFH/NV 2002, 1331; vom 18. August 2003 IX B 49/03, BFH/NV 2004, 65).
  • BFH, 01.07.2003 - IX B 208/02

    Auslegung von Rechtsbehelfen

    Auszug aus BFH, 17.01.2005 - IX B 98/04
    Die von den Klägern als grundsätzlich bedeutsam aufgeworfene Rechtsfrage, "ob bei der Beurteilung der Überschusserzielungsabsicht auf die durch das konkrete Mietverhältnis und hier insbesondere durch das Alter des Mieters vermittelte Mietdauer abzustellen" ist, kann im vorliegenden Verfahren --mangels Entscheidungserheblichkeit-- nicht geklärt werden (vgl. zur Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit als Voraussetzung für eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache z.B. BFH-Beschluss vom 1. Juli 2003 IX B 208/02, BFH/NV 2003, 1534, m.w.N.).
  • BFH, 18.06.2002 - IX B 163/01

    NZB; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; fehlender Verzicht

    Auszug aus BFH, 17.01.2005 - IX B 98/04
    Dem ist jedoch entgegen zu halten, dass die fehlerhafte Würdigung des Beteiligten-Vorbringens, einer Zeugenaussage oder des Akteninhalts --ebenso wie Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze-- materiell-rechtliche Mängel sind, die selbst wenn sie vorliegen, nicht zur Zulassung der Revision führen können (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58; vom 12. März 2002 VIII B 2/01, BFH/NV 2002, 1273; vom 18. Juni 2002 IX B 163/01, BFH/NV 2002, 1331; vom 18. August 2003 IX B 49/03, BFH/NV 2004, 65).
  • BFH, 18.08.2003 - IX B 49/03

    NZB: Berücksichtigung des Beteiligten-Vorbringens

    Auszug aus BFH, 17.01.2005 - IX B 98/04
    Dem ist jedoch entgegen zu halten, dass die fehlerhafte Würdigung des Beteiligten-Vorbringens, einer Zeugenaussage oder des Akteninhalts --ebenso wie Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze-- materiell-rechtliche Mängel sind, die selbst wenn sie vorliegen, nicht zur Zulassung der Revision führen können (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58; vom 12. März 2002 VIII B 2/01, BFH/NV 2002, 1273; vom 18. Juni 2002 IX B 163/01, BFH/NV 2002, 1331; vom 18. August 2003 IX B 49/03, BFH/NV 2004, 65).
  • BFH, 16.07.2001 - V B 44/01

    Beratungsunternehmen - Veräußerung eines Grundstücks - GmbH - Umbau eines

    Auszug aus BFH, 17.01.2005 - IX B 98/04
    Diese selbständige Begründung, für die kein Zulassungsgrund vorliegt, trägt die Entscheidung des FG; auf die Frage, ob für die andere Begründung ein Zulassungsgrund besteht, kommt es deshalb nicht mehr an (z.B. BFH-Beschluss vom 16. Juli 2001 V B 44/01, BFH/NV 2001, 1620).
  • BFH, 19.06.2002 - IX B 74/01

    Verfahrensmängel; fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 17.01.2005 - IX B 98/04
    Dem ist jedoch entgegen zu halten, dass die fehlerhafte Würdigung des Beteiligten-Vorbringens, einer Zeugenaussage oder des Akteninhalts --ebenso wie Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze-- materiell-rechtliche Mängel sind, die selbst wenn sie vorliegen, nicht zur Zulassung der Revision führen können (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58; vom 12. März 2002 VIII B 2/01, BFH/NV 2002, 1273; vom 18. Juni 2002 IX B 163/01, BFH/NV 2002, 1331; vom 18. August 2003 IX B 49/03, BFH/NV 2004, 65).
  • BFH, 07.08.2001 - III B 67/00

    Verfahrensmängel - Einwendungen gegen die Beweiswürdigung -

    Auszug aus BFH, 17.01.2005 - IX B 98/04
    b) Dagegen weisen die Kläger zutreffend darauf hin, dass das FG einen Verfahrensverstoß begeht, wenn es Umstände nicht beachtet, die richtigerweise in seine Beweiswürdigung hätten einfließen müssen und dadurch Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt (z.B. BFH-Beschluss vom 7. Juni 2001 X B 159/00, BFH/NV 2001, 1577); das Gleiche gilt bei der Anwendung falscher Beweisregeln (BFH-Beschluss vom 7. August 2001 III B 67/00, BFH/NV 2002, 45).
  • BFH, 07.06.2001 - X B 159/00

    Beschwerde - Verfahrensmängel - Beweiswürdigung - Rechtsmittelbegründung

    Auszug aus BFH, 17.01.2005 - IX B 98/04
    b) Dagegen weisen die Kläger zutreffend darauf hin, dass das FG einen Verfahrensverstoß begeht, wenn es Umstände nicht beachtet, die richtigerweise in seine Beweiswürdigung hätten einfließen müssen und dadurch Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt (z.B. BFH-Beschluss vom 7. Juni 2001 X B 159/00, BFH/NV 2001, 1577); das Gleiche gilt bei der Anwendung falscher Beweisregeln (BFH-Beschluss vom 7. August 2001 III B 67/00, BFH/NV 2002, 45).
  • BFH, 19.01.1983 - I B 80/78
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