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   BFH, 17.01.2007 - XI R 50/04   

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https://dejure.org/2007,13523
BFH, 17.01.2007 - XI R 50/04 (https://dejure.org/2007,13523)
BFH, Entscheidung vom 17.01.2007 - XI R 50/04 (https://dejure.org/2007,13523)
BFH, Entscheidung vom 17. Januar 2007 - XI R 50/04 (https://dejure.org/2007,13523)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.d.F; ; EStG i.d.F. StEntlG 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 § 10d Abs. 1; ; FGO § 56; ; FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 120 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 56
    Wiedereinsetzung; Einlegung des Rechtsmittels beim FG; verspätete Weiterleitung

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung, wenn FG Revisionsschrift verspätet an BFH weiterleitet

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10d Abs 1, EStG § 52 Abs 1 S 1, EStG § 2 Abs 3, StEntlG 1999/2000/2002, EStR 1999 R 115 Abs 6, FGO § 120 Abs 1 S 1, FGO § 56
    Mindestbesteuerung; Verlustabzug; Verlustrücktrag; Wiedereinsetzung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags auf

    Auszug aus BFH, 17.01.2007 - XI R 50/04
    Auf entsprechenden Hinweis beantragte das FA --fristgerecht-- Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 2. September 2002 1 BvR 476/01 (BStBl II 2002, 835).

    Im Übrigen gelte die Rechtsprechung des BVerfG in BStBl II 2002, 835 nicht zu Gunsten von Behörden.

  • BFH, 24.01.2002 - III R 5/01

    Wiedereinsetzung; überlange Postlaufzeit

    Auszug aus BFH, 17.01.2007 - XI R 50/04
    Sollte die Verzögerung erst auf dem Postweg eingetreten sein, träfe das FA ebenfalls kein Verschulden, denn es durfte auf normale Postlaufzeiten vertrauen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 24. Januar 2002 III R 5/01, BFH/NV 2002, 778).
  • BFH, 18.12.1998 - VI R 105/98

    Wiedereinsetzung; Verzögerung im Postlauf

    Auszug aus BFH, 17.01.2007 - XI R 50/04
    Üblicherweise ist bei rechtzeitiger Aufgabe zur Post und normaler Postlaufzeit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ein Eingang am der Aufgabe folgenden Tag zu erwarten (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1998 VI R 105/98, BFH/NV 1999, 1098).
  • BFH, 10.07.1996 - I R 12/96

    Bereitstellungszinsen sind keine Entgelte für Dauerschulden i. S. von § 8 Nr. 1

    Auszug aus BFH, 17.01.2007 - XI R 50/04
    Für den Wiedereinsetzungsantrag eines FA gelten die gleichen Grundsätze wie für den eines Steuerpflichtigen (BFH-Beschluss vom 10. Juli 1996 II R 12/96, BStBl II 1997, 253, m.w.N.).
  • BGH, 03.07.2006 - II ZB 24/05

    Verfahrensrecht - Berufung: Fristverlängerungsantrag bei falschem Gericht

    Auszug aus BFH, 17.01.2007 - XI R 50/04
    Wiedereinsetzung ist insbesondere auch dann zu gewähren, wenn ein Beteiligter ein Rechtsmittel zwar beim unzuständigen Gericht, aber so rechtzeitig eingereicht hat, dass bei einer Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres mit dem fristgerechten Eingang beim zuständigen Gericht gerechnet werden kann (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. Dezember 1998 I R 88, 89/98, BFH/NV 1999, 794, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 23. August 2004 X B 71/03, nicht veröffentlicht; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 3. Juli 2006 II ZB 24/05, Neue Juristische Wochenschrift 2006, 3499: Weiterleitung innerhalb von fünf Arbeitstagen).
  • BFH, 23.08.2004 - X B 71/03

    Kriterien für die Annahme eines Neubaus i. S. des § 10e EStG geklärt; Grenzen des

    Auszug aus BFH, 17.01.2007 - XI R 50/04
    Wiedereinsetzung ist insbesondere auch dann zu gewähren, wenn ein Beteiligter ein Rechtsmittel zwar beim unzuständigen Gericht, aber so rechtzeitig eingereicht hat, dass bei einer Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres mit dem fristgerechten Eingang beim zuständigen Gericht gerechnet werden kann (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. Dezember 1998 I R 88, 89/98, BFH/NV 1999, 794, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 23. August 2004 X B 71/03, nicht veröffentlicht; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 3. Juli 2006 II ZB 24/05, Neue Juristische Wochenschrift 2006, 3499: Weiterleitung innerhalb von fünf Arbeitstagen).
  • BFH, 10.07.1996 - II R 12/96

    Versäumnis der Revisionsbegründungsfrist wegen eines Büroversehens

    Auszug aus BFH, 17.01.2007 - XI R 50/04
    Für den Wiedereinsetzungsantrag eines FA gelten die gleichen Grundsätze wie für den eines Steuerpflichtigen (BFH-Beschluss vom 10. Juli 1996 II R 12/96, BStBl II 1997, 253, m.w.N.).
  • BFH, 27.10.2004 - XI B 130/02

    NZB: Einlegung der Beschwerdeschrift beim FG

    Auszug aus BFH, 17.01.2007 - XI R 50/04
    Die Revisionseinlegungsschrift ist damit so rechtzeitig beim FG eingegangen, dass bei einer Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres ein fristgerechter Eingang beim BFH erwartet werden konnte (vgl. hierzu auch z.B. BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2004 XI B 130/02, BFH/NV 2005, 563).
  • BFH, 04.12.1998 - I R 88/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Revisionseinlegung beim BFH statt beim FG

    Auszug aus BFH, 17.01.2007 - XI R 50/04
    Wiedereinsetzung ist insbesondere auch dann zu gewähren, wenn ein Beteiligter ein Rechtsmittel zwar beim unzuständigen Gericht, aber so rechtzeitig eingereicht hat, dass bei einer Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres mit dem fristgerechten Eingang beim zuständigen Gericht gerechnet werden kann (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. Dezember 1998 I R 88, 89/98, BFH/NV 1999, 794, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 23. August 2004 X B 71/03, nicht veröffentlicht; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 3. Juli 2006 II ZB 24/05, Neue Juristische Wochenschrift 2006, 3499: Weiterleitung innerhalb von fünf Arbeitstagen).
  • BFH, 09.03.2011 - IX R 72/04

    Verlustrücktrag eines 1999 erzielten Verlustes in den Veranlagungszeitraum 1998

    Durch Zwischenurteil vom 17. Januar 2007 XI R 50/04 hat der BFH entschieden, dass die Revision gegen das Urteil des FG vom 22. September 2004 rechtzeitig eingelegt wurde und mithin zulässig ist.

    Der BFH hat das Revisionsverfahren durch Beschluss vom 19. Februar 2007 XI R 50/04 bis zum Ergehen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in dem Vorlageverfahren 2 BvL 59/06 ausgesetzt.

  • FG München, 07.11.2013 - 5 K 318/12

    Zustandekommen eines Auslandsdarlehens; Zeugenvernehmung

    Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten (vgl. BFH-Urteil vom 10. Dezember 2003 IX R 41/01, BFH/NV 2004, 1267, BFH-Zwischenurteil vom 17. Januar 2007 XI R 50/04, BFH/NV 2007, 944, Brandis in Tipke/Kruse, AO und FGO, § 99 FGO Tz. 15, § 143 FGO Tz. 5).
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